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Geschäftswagen 1% - wer bestimmt den Listenpreis

Themenstarteram 18. August 2015 um 12:38

Hallo Leute,

folgende Frage.

Bei mir steht demnächst ein Firmenfahrzeugwechsel an - wer bestimmt den Bruttolistenpreis?

Angenommen ich würde ein Superb auswählen, welcher lt. Internetkonfigurator 38 000 Euro kostet, aber das Autohaus bestätigt, dass das Fahrzeug lediglich 33 000 kostet?

Also wer bestimmt den Listenpreis? Der Händler? Das Konzern? Das Finanzamt?

Beste Antwort im Thema

Nochmal langsam zum mitschreiben: es gibt nur einen Listenpreis. Den legt der Hersteller fest. Alles andere (auch Zusatzausstattung ohne Berechnung) sind Rabatte! Was anderes sind zB Sondermodelle Oder Ausstattungspakete.

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Es gibt nur einen Listenpreis.

 

Das Autohaus wird dir vielleicht einen Hauspreis bestätigen aber einen niedrigeren Listenpreis zu bestätigen wäre Beihilfe zur Steuerhinterziehung....

 

Im Zweifelsfall lässt der Prüfer vom Finanzamt sich anhand der Fahrgestellnummer den Listenpreis vom Hersteller geben. Und wenn das deutlich von deinen Angaben abweicht wird es ungemütlich.../

Der Listenpreis aus der Preisliste. Ein eingeräumter Rabatt wird vom FA nicht berücksichtigt.

Themenstarteram 18. August 2015 um 13:05

Zitat:

@benprettig schrieb am 18. August 2015 um 15:00:03 Uhr:

Der Listenpreis aus der Preisliste. Ein eingeräumter Rabatt wird vom FA nicht berücksichtigt.

Das ist mir soweit klar - d.h. Listenpreis setzt das Konzern oder können die Händler die Listenpreise nach belieben verändern?

Wie ist es mit Aktionen wie - kaufe das Auto am Samstag, dafür erhälst du Komfortpaket gratis? Wir das Paket berechnet?

Nochmal langsam zum mitschreiben: es gibt nur einen Listenpreis. Den legt der Hersteller fest. Alles andere (auch Zusatzausstattung ohne Berechnung) sind Rabatte! Was anderes sind zB Sondermodelle Oder Ausstattungspakete.

Der Listenpreis ist exakt der Preis, der rauskommt, wenn man den Konfigurator auf der Herstellerseite nutzt oder in das bei Kauf aktuell gültige Prospekt schaut. Dort gibt es zwar günstige Paketpreise, aber keine Rabatte.

Listenpreis ist sozusagen der Bruttopreis ohne eingeräumte Rabatte.

Listenpreis ist, wie es der Name schon sagt, der LISTENpreis.

Das ist der ausschlaggebende Punkt bei der 1% Regel.

Dabei ist es völlig egal ob du den Händler gut kennst und der BARpreis dann 5.000€ weniger wären, fürs Finanzamz zählt das, was als LISTENpreis ausgeschrieben ist.

Alles was an Zusatzausstattung mit reinkommt, egal ob geschenkt, stark rabattiert oder sonstwas wird dort obendrauf gerechnet.

Einzige Möglichkeit sind Sondermodelle, diese haben jedoch dann auch einen anderen LISTENpreis.

(Und nein, Sondermodelle können nicht vom örtlichen Händler ausgepriesen werden, die kommen immer aus der Zentrale des Herstellers und haben meist große Werbekampagnen)

Bei unserer kürzlichen Betriebsprüfung wurde der BLP für zwei Fahrzeuge vom Prüfer geschätzt und lag dabei einmal 15.000 Euro und einmal 20.000 Euro unter dem tatsächlichen BLP. Eine Rückfrage bei uns gab es nicht, allerdings wurden die Fahrzeuge auch gebraucht erworben und waren so auch nicht mehr konfigurierbar da es bereits neuere Modelle gab. Ungeachtet dessen hat sich der Prüfer aber auch nicht für die Ausstattung interessiert. Wir haben ihn - natürlich - gewähren lassen.

Ich bin schockiert, wie niedrig die Messlatte zur Dienstwagenberechtigung liegt, auch wenn es ein Skoda ist!

Zum Thema: Winterreifen und Freisprecheinrichtung können herausgerechnet werden.

am 24. August 2015 um 8:12

Zitat:

@Nico82x schrieb am 22. August 2015 um 21:29:07 Uhr:

Bei unserer kürzlichen Betriebsprüfung wurde der BLP für zwei Fahrzeuge vom Prüfer geschätzt und lag dabei einmal 15.000 Euro und einmal 20.000 Euro unter dem tatsächlichen BLP. Eine Rückfrage bei uns gab es nicht, allerdings wurden die Fahrzeuge auch gebraucht erworben und waren so auch nicht mehr konfigurierbar da es bereits neuere Modelle gab. Ungeachtet dessen hat sich der Prüfer aber auch nicht für die Ausstattung interessiert. Wir haben ihn - natürlich - gewähren lassen.

Diesen Fall könnte man allerdings wohl kaum als Präzedenzfall heranziehen.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Diesen Fall könnte man allerdings wohl kaum als Präzedenzfall heranziehen.

Wie immer bei Einzelfällen eben. Er zeigt aber auf, dass es eben keine allgemein gültige Regel gibt.

Doch, eine allgemein gültige Regel gibt es, aber auch Ausnahmen. Gäbe es keine Regel, würden die Finanzmitarbeiter anfangen, den BLP zu würfeln.

Manch ein Kunde berichtete mir, dass sein Steuerberater immer den "nackten LP" ansetzt - allerdings sind das Kunden die Gebrauchtwagenkaufen.

Im Übrigen ist ja manchmal gerade deshalb es so interessant einen Oldtimer zu leasen (Was kostete damals ein 911 in D-Mark?)

Zitat:

@wolfgear schrieb am 22. August 2015 um 21:40:09 Uhr:

Ich bin schockiert, wie niedrig die Messlatte zur Dienstwagenberechtigung liegt, auch wenn es ein Skoda ist!

?

Verstehe ich jetzt nicht. Wenn ich mit dem Dienstwagen eine niedrigere Kilometerzahl fahren würde, wäre der Superb (wegen seiner Familieneignung) auch für mich nicht uninteressant. Bei einem meiner Kunden fährt der Geschäftsführer Superb, während die 2. Hierarchieebene Audi A6 fährt...

Zitat:

Zum Thema: Winterreifen und Freisprecheinrichtung können herausgerechnet werden.

Ok, Winterreifen ist klar. Meistens werden die aber auch unabhängig vom Fahrzeug bestellt. Dass man eine original vom Hersteller verbaute, ins Navi-/Audiosystem integrierte Freisprecheinrichtung herausrechnen kann, wäre mir neu. Soweit ich weiß, müsste man dann das Auto ohne FSE bestellen und diese nachrüsten (dito Anhängerkupplung etc.). Das wäre mir aber zu sehr Bastellösung.

Zitat:

@Coestar schrieb am 24. August 2015 um 15:54:24 Uhr:

Manch ein Kunde berichtete mir, dass sein Steuerberater immer den "nackten LP" ansetzt - allerdings sind das Kunden die Gebrauchtwagenkaufen.

Wenn er mal an einen hochmotivierten Steuerprüfer gerät, kann das aber nach hinten losgehen. Zumindest für Fahrzeuge jünger als 10 Jahre sollte doch das Herausfinden des "alten" Listenpreises kein Problem sein.

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