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Gegenversicherung zahlt nicht volle Summe des Kostenvoranschlags - was tun?

Themenstarteram 29. März 2012 um 20:49

Hallo zusammen,

folgender Fall ist bei meinem Vater eingetreten:

Vor einigen Wochen hat ihm irgendein Angestellter mit seinem Firmenwagen die Tür in Auto meines Vaters gehauen. Angeblich soll es eine Windböe gewesen sein, kann sicherlich gut sein.

Jedenfalls hat sich mein Vater anschließend mit der Versicherung der Firma in Verbindung setzen dürfen.

Er hat einen Kostenvoranschlag bei Audi erstellen lassen (fährt einen A3) und ca. 1200 EUR sind dabei rausgekommen.

Nun kam Post zurück, Überweisungsbetrag war ca. 1080 EUR. Die haben einen Gegenkostenvoranschlag bzw. Prüfbericht anfertigen lassen, bei irgendeinem Kfz Sachverständigen.

Die machen es sich da wohl einfacher, als es ist.

Hat man Chancen, an sein Geld auch ohne Anwalt ranzukommen oder läuft es genau auf den Anwalt hinaus?

Danke im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

 

Der Wagen wurde bis Ende 2010 scheckheftgepflegt. Könnte evtl. kritisch werden. Weiß nicht, ob da ein zu langer Zeitraum mittlerweile dazwischen liegt

Das Fahrzeug müsste in einer Audi-Vertragswerkstatt scheckheftgepflegt worden sein - zudem ist das dann fast 1,5 Jahre her.

Zwischenzeitlich dürfte wieder eine Wartung fällig geworden sein - welche offensichtlich nicht durchgeführt wurde - schlecht........ganz schlecht.........

 

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

Hab dann gerade mal etwas formuliert:

 

Der Prüfbericht/Kostenvoranschlag wurde anscheinend auf Grundlage eines von mir geschossenen Fotos erstellt, auf dem man zwar den/die Kratzer im Ansatz erkennt, die Beulen aber nicht.

Ihr KFZ-Sachverständiger hat das Auto NICHT live gesehen.

Er muss es ja auch nicht live gesehen haben - er beurteilt es ja anhand DEINES Sachvortrages in Form des von DIR eingereichten Kostenvoranschlages.

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

Somit kann er Lohnkosten am wenigsten beurteilen. Denn der Aufwand, der beim Lackieren entsteht, ist sowohl vom Ausmaß der Kratzer, als auch vom Ausmaß der Beulen abhängig.

Das ist schon korrekt - aber hier wurde das Ausmass der Beschädigungen (welche du mit Kostenvoranschlag nachgewiesen hast) gar nicht bestritten.

Es geht lediglich um Stundensätze und Verbringungskosten.

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

Es ist mir neu, dass der Schaden an einem Auto beurteilt werden kann, ohne das Auto jemals gesehen zu haben.

Siehe oben.

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

Gerade schlecht durchgeführte Lackierarbeiten erkennt man sofort und führen zu einer Wertminderung des Autos. Da ich einen Audi fahre, zählen für mich Audi Preise und nicht Preise von "Dritten".

Um hier einem kleinem Missverständnis vorzubeugen: Du hast Anspruch auf Herstellung des ursprünglichen Zustandes.

Es besteht KEIN ANSPRUCH auf irgendeinen Geldbetrag X oder auf bestimmte Preise.

Massgeblich ist der Aufwand zur Herstellung des vorherigen Zustandes.

Und das kann eben nicht nur eine Audi-Werkstatt leisten, sondern ggf. auch eine freie Karosseriewerkstatt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

Sollte bis dahin kein Geldeingang zu verzeichnen sein, gehe ich davon aus, dass Sie den Kostenvoranschlag von Audi auch weiterhin nicht akzeptieren und werde ein Gutachten auf Ihre kosten erstellen lassen, um den Schaden nochmals feststellen zu lassen.

Das wird u.U. ein böses Eigentor!

Der Schaden wurde bereits festgestellt und auch anerkannt - dem Umfang nach.

Nochmals: Hier geht es nicht um den Schaden an sich oder den Schadenumfang, sondern nur um die Stundensätze und Verbringungskosten (siehe Wiederherstellung ursprünglicher Zustand weiter oben).

Wenn du gern ein paar Hundert Euro an Gutachterkosten selbst zahlen möchtest, dann kannst du einen Gutachter beauftragen - ich würde es an deiner Stelle aber nicht tun.

 

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

Sollte wider erwarten auch das Gutachten von Ihnen nicht akzeptiert werden, werde ich aufgrund der vorliegen Gründe, vor allem dem ersten Grund, einen Rechtsanwalt hinzuziehen müssen.

Liest ein Schadensachbearbeiter ca. 50 mal am Tag --> Eindruck oder Droheffekt = 0.

 

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

Mal schauen, was dabei rumkommt.

Vermutlich nichts - aber berichte mal weiter.

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Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

 

Er hat einen Kostenvoranschlag bei Audi erstellen lassen (fährt einen A3) und ca. 1200 EUR sind dabei rausgekommen.

Danke im Voraus!

Hat diese Audi Niederlassung eine Lackiererei?

Themenstarteram 30. März 2012 um 16:32

Ob die Audi Niederlassung eine Lackiererei hat, weiß ich nicht. Da frag ich später mal nach.

Der Wagen wurde bis Ende 2010 scheckheftgepflegt. Könnte evtl. kritisch werden. Weiß nicht, ob da ein zu langer Zeitraum mittlerweile dazwischen liegt.

Hab heute mal mit einem Anwalt gesprochen, der meinte, ich solle erstmal einen Brief hinschicken.

Hab dann gerade mal etwas formuliert:

Zitat:

 

 

wie bereits telefonisch erwähnt, akzeptiere ich den Gegenprüfbericht der carexpert KFZ-Sachverständigen GmbH nicht.

Die Gründe dafür sind folgende:

Der Prüfbericht/Kostenvoranschlag wurde anscheinend auf Grundlage eines von mir geschossenen Fotos erstellt, auf dem man zwar den/die Kratzer im Ansatz erkennt, die Beulen aber nicht.

Ihr KFZ-Sachverständiger hat das Auto NICHT live gesehen. Somit kann er Lohnkosten am wenigsten beurteilen. Denn der Aufwand, der beim Lackieren entsteht, ist sowohl vom Ausmaß der Kratzer, als auch vom Ausmaß der Beulen abhängig.

Es ist mir neu, dass der Schaden an einem Auto beurteilt werden kann, ohne das Auto jemals gesehen zu haben.

Gerade schlecht durchgeführte Lackierarbeiten erkennt man sofort und führen zu einer Wertminderung des Autos. Da ich einen Audi fahre, zählen für mich Audi Preise und nicht Preise von "Dritten".

Deshalb bitte ich Sie höflichst darum, mir die bisher nicht erstattete Schadenssumme in Höhe von 209,12 EUR bis zum 10.04.2012 auf mein Konto zu überweisen.

Sollte bis dahin kein Geldeingang zu verzeichnen sein, gehe ich davon aus, dass Sie den Kostenvoranschlag von Audi auch weiterhin nicht akzeptieren und werde ein Gutachten auf Ihre kosten erstellen lassen, um den Schaden nochmals feststellen zu lassen.

Sollte wider erwarten auch das Gutachten von Ihnen nicht akzeptiert werden, werde ich aufgrund der vorliegen Gründe, vor allem dem ersten Grund, einen Rechtsanwalt hinzuziehen müssen.

In Hoffnung auf ein versöhnliches Ende der Geschichte bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Mal schauen, was dabei rumkommt.

Soll denn die Reparatur auch in der Audi Werkstatt, wo man nicht weiß ob sie eine Lackiererei hat, auch durchgeführt werden?

Wenn ich Versicherung wäre, würde ich die Differenz nur zahlen, wenn auch tatsächlich repariert wird. Denn der überwiesene Betrag entspricht dem Kostenvoranschlag abzüglich Mehrwertsteuer, den es wohl bei der fiktiven Abrechnung gibt.

Falls ich mich wie üblich irre, lasse ich mich gerne hinsichtlich meines zweiten Absatzes korrigieren.

Themenstarteram 30. März 2012 um 17:41

Nein, der Schaden soll nicht repariert werden. Deswegen zahlen sie auch nur den Netto Betrag. Alle Summen, die ich genannt habe, sind auch Netto Beträge. Auch die 12XX EUR von Audi.

Nur haben sie halt den Netto Betrag von Audi nach unten korrigiert, wegen angeblich zu hoher Lohnkosten. Wenn selbst die Peugeot Werkstatt (ich fahre einen) pro Stunden deutlich über 100 EUR nimmt, dann sind sie mit den Kosten, die Audi in Rechnung stellen würde, vergleichsweise gut bedient.

Wenn man den Schaden nicht repariert, dann muss man aus Gründen der Schadenminderungspflicht auch die Kosten einer günstigeren Werkstatt akzeptieren.

Alles andere wäre für mich Abzockerei, die dazu dient, die Beiträge hochzupushen.

Dann lass Dir doch einen Kostenvoranschlag von Bentley oder RR geben. Die sind möglicherweise noch ungünstiger für die Versicherung. Und Bentley gehört ja auch zum VAG Konzern wie Audi.

Themenstarteram 30. März 2012 um 17:54

Die kommen so oder so günstig weg. Allein, weil die USt wegfällt.

Können das Auto theoretisch auch in einer Edel Lackiererei machen lassen und denen die Rechnung zuschicken. Vorher noch ein Gutachten anfertigen lassen. Da können die dann schonmal im 2XXX EUR Bereich kalkulieren.

Aber ihr wollt ja nicht machen lassen, das ist ja der Fakt:-)

Was nutzen die Konjunktive?

Fakten zählen!

Schon schlimm genug, dass wegen einer solchen Mentalität die Beiträge steigen müssen, das belastet schon, aber ich muss mir damit nicht meine Zeit vertreiben.

Daher bin ich jetzt hier raus, da ich alles sagte, was ich hierzu zu sagen habe.

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

Nein, der Schaden soll nicht repariert werden. Deswegen zahlen sie auch nur den Netto Betrag. Alle Summen, die ich genannt habe, sind auch Netto Beträge. Auch die 12XX EUR von Audi.

 

Nur haben sie halt den Netto Betrag von Audi nach unten korrigiert, wegen angeblich zu hoher Lohnkosten. Wenn selbst die Peugeot Werkstatt (ich fahre einen) pro Stunden deutlich über 100 EUR nimmt, dann sind sie mit den Kosten, die Audi in Rechnung stellen würde, vergleichsweise gut bedient.

Schau mal in das Gutachten der gegnerischen Versicherung, dort wird Dir genau gesagt wer das Fahrzeug repariert, welche Qualifikation diese Werkstatt hat und man bietet Deinem Vater sicher auch einen Hol- und Bringdienst an.

 

"Touché" - wie der alter Latein ... ähhhh Franzose sagt ....

 

Er soll mal darüber nachdenken ... 

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

 

Der Wagen wurde bis Ende 2010 scheckheftgepflegt. Könnte evtl. kritisch werden. Weiß nicht, ob da ein zu langer Zeitraum mittlerweile dazwischen liegt

Das Fahrzeug müsste in einer Audi-Vertragswerkstatt scheckheftgepflegt worden sein - zudem ist das dann fast 1,5 Jahre her.

Zwischenzeitlich dürfte wieder eine Wartung fällig geworden sein - welche offensichtlich nicht durchgeführt wurde - schlecht........ganz schlecht.........

 

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

Hab dann gerade mal etwas formuliert:

 

Der Prüfbericht/Kostenvoranschlag wurde anscheinend auf Grundlage eines von mir geschossenen Fotos erstellt, auf dem man zwar den/die Kratzer im Ansatz erkennt, die Beulen aber nicht.

Ihr KFZ-Sachverständiger hat das Auto NICHT live gesehen.

Er muss es ja auch nicht live gesehen haben - er beurteilt es ja anhand DEINES Sachvortrages in Form des von DIR eingereichten Kostenvoranschlages.

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

Somit kann er Lohnkosten am wenigsten beurteilen. Denn der Aufwand, der beim Lackieren entsteht, ist sowohl vom Ausmaß der Kratzer, als auch vom Ausmaß der Beulen abhängig.

Das ist schon korrekt - aber hier wurde das Ausmass der Beschädigungen (welche du mit Kostenvoranschlag nachgewiesen hast) gar nicht bestritten.

Es geht lediglich um Stundensätze und Verbringungskosten.

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

Es ist mir neu, dass der Schaden an einem Auto beurteilt werden kann, ohne das Auto jemals gesehen zu haben.

Siehe oben.

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

Gerade schlecht durchgeführte Lackierarbeiten erkennt man sofort und führen zu einer Wertminderung des Autos. Da ich einen Audi fahre, zählen für mich Audi Preise und nicht Preise von "Dritten".

Um hier einem kleinem Missverständnis vorzubeugen: Du hast Anspruch auf Herstellung des ursprünglichen Zustandes.

Es besteht KEIN ANSPRUCH auf irgendeinen Geldbetrag X oder auf bestimmte Preise.

Massgeblich ist der Aufwand zur Herstellung des vorherigen Zustandes.

Und das kann eben nicht nur eine Audi-Werkstatt leisten, sondern ggf. auch eine freie Karosseriewerkstatt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

Sollte bis dahin kein Geldeingang zu verzeichnen sein, gehe ich davon aus, dass Sie den Kostenvoranschlag von Audi auch weiterhin nicht akzeptieren und werde ein Gutachten auf Ihre kosten erstellen lassen, um den Schaden nochmals feststellen zu lassen.

Das wird u.U. ein böses Eigentor!

Der Schaden wurde bereits festgestellt und auch anerkannt - dem Umfang nach.

Nochmals: Hier geht es nicht um den Schaden an sich oder den Schadenumfang, sondern nur um die Stundensätze und Verbringungskosten (siehe Wiederherstellung ursprünglicher Zustand weiter oben).

Wenn du gern ein paar Hundert Euro an Gutachterkosten selbst zahlen möchtest, dann kannst du einen Gutachter beauftragen - ich würde es an deiner Stelle aber nicht tun.

 

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

Sollte wider erwarten auch das Gutachten von Ihnen nicht akzeptiert werden, werde ich aufgrund der vorliegen Gründe, vor allem dem ersten Grund, einen Rechtsanwalt hinzuziehen müssen.

Liest ein Schadensachbearbeiter ca. 50 mal am Tag --> Eindruck oder Droheffekt = 0.

 

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy

Mal schauen, was dabei rumkommt.

Vermutlich nichts - aber berichte mal weiter.

Themenstarteram 30. März 2012 um 19:40

Zitat:

Original geschrieben von x8driver

Das Fahrzeug müsste in einer Audi-Vertragswerkstatt scheckheftgepflegt worden sein - zudem ist das dann fast 1,5 Jahre her.

Zwischenzeitlich dürfte wieder eine Wartung fällig geworden sein - welche offensichtlich nicht durchgeführt wurde - schlecht........ganz schlecht.........

Ist der Fall gewesen, wurde bei einer Audi Vertragswerkstatt scheckheftgeplegt. Die 1,5 Jahre machen mir da aber, wie gesagt, auch Sorgen. Werden trotzdem mal Kopien des Scheckhefts mitschicken, und schauen, was der Sachbearbeiter dazu sagt.

 

Zitat:

Er muss es ja auch nicht live gesehen haben - er beurteilt es ja anhand DEINES Sachvortrages in Form des von DIR eingereichten Kostenvoranschlages.

In meinem Kostenvoranschlag steht drin "Lackierarbeiten XXX EUR".

Grob gesehen kann man aufgrund der Summe sicherlich den Umfang des Schadens eingrenzen. Aber eben nur Grob gesehen.

Denn Kratzer ist nicht gleich Kratzer. Umso deutlich der ausfällt, und umso mehr Beulen, umso teurer wird die Geschichte eben. Und weil die diese Sachen nichtmal ansatzweise beurteilen können, ohne das Auto gesehen zu haben, ist deren Kostenvoranschlag mehr auf Spekulationen begründet als auf Tatsachen.

Wenn ich bei dem Sachverständigen in privater Mission da auftache und ihm den Schaden zeige, dann wette ich alles darauf, dass die Summen auch etwas höher ausfallen wird.

Zitat:

Das ist schon korrekt - aber hier wurde das Ausmass der Beschädigungen (welche du mit Kostenvoranschlag nachgewiesen hast) gar nicht bestritten.

 

Es geht lediglich um Stundensätze und Verbringungskosten.

Ja, wie schon gesagt. Es geht hier nicht um einen Scheinwerfer, der ausgetauscht werden muss. Da kann man ganz genau sagen, was zu teuer ist und was nicht. Denn den zeitlichen Aufwand kann man vorher mit 95%iger Sicherheit bestimmen.

Es geht um Lackierarbeiten, die aufgrund von Kratzern und Beulen, die man nicht beurteilen kann, sofern man das Auto nicht gesehen hat, zeitlich und damit auch preislich bestimmt werden. Da kann man einfach nicht per Ferndiagnose sagen, wie der Preis aussieht. Das geht einfach nicht.

@trouble01

Die Versicherung kommt so günstiger weg, als wenn wir reparieren lassen würden. Inwiefern sollen die Beiträge durch solche Aktionen angehoben werden müssen?

scheinbar geht es hier, wie du schreibst, nur um die stundensätze und die verbringungskosten. die stundensätze von audi bekommst du bei einem lückenlosen scheckheft - ob das nach 1,5 jahren noch der fall ist müsste man individuell prüfen.

zum thema verbringungskosten würde ich leuten wie dir sagen, sie sollen mir erst mal die ortsüblichkeit jener kosten nachweisen. verbringungskosten sind eventualkosten, die fallen nicht zwingend an und daher gibt es die bei fiktiver abrechnung auch nicht.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Paschoy Original geschrieben von Paschoy

Zitat:

Er muss es ja auch nicht live gesehen haben - er beurteilt es ja anhand DEINES Sachvortrages in Form des von DIR eingereichten Kostenvoranschlages.

In meinem Kostenvoranschlag steht drin "Lackierarbeiten XXX EUR".

Grob gesehen kann man aufgrund der Summe sicherlich den Umfang des Schadens eingrenzen. Aber eben nur Grob gesehen.

Denn Kratzer ist nicht gleich Kratzer. Umso deutlich der ausfällt, und umso mehr Beulen, umso teurer wird die Geschichte eben. Und weil die diese Sachen nichtmal ansatzweise beurteilen können, ohne das Auto gesehen zu haben, ist deren Kostenvoranschlag mehr auf Spekulationen begründet als auf Tatsachen.

 

Wenn ich bei dem Sachverständigen in privater Mission da auftache und ihm den Schaden zeige, dann wette ich alles darauf, dass die Summen auch etwas höher ausfallen wird.

Nochmal: es ist egal, was das für ein Kratzer ist. Wenn in dem Prüfbericht nur die Stundensätze korrigiert werden, bleibt der Lackieraufwand dem Grunde nach genau der gleiche, den Audi auch berechnet hat.

 

Beide Werkstätten machen genau das gleiche und brauchen genau gleich lang dafür. Die eine nimmt aber 120 EUR in der Stunde und die andere 80.

 

Diese Differenz wurde korrigiert, weil sie nicht erforderlich ist, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

 

Das ist alles.

 

Die Argumentation, dass sie das Auto nicht gesehen haben, greift daher nicht.

 

 

 

Und der Schaden soll ja auch nicht repariert werden, wie der TE sagte.

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