Gebumst hat es mal wieder
Hallo,
heute nen kleinen Unfall gehabt. Klassiker, meine Frau war auf ner Vorfahrtsstrasse unterwegs und ein andere PKW fährt ein und hat meine Frau übersehen. Bis auf Blech erst mal nichts weiter passiert.
Versicherung des Gegners meint ich soll ne Preisabschätzung bei meinem 🙂 machen lassen und dann geht alles seiner Wege.
Meine Frage: Mein Auto ist ja nun egal wie gut es rapriert werden wird ein Unfallauto somit ist der Wiederverkaufwert entsprechend geringer etc. Wie kann ich diesen Anspruch gültig machen und was ist zu beachten.
Hier mal ein Foto.
Kotflügel ist geknickt und die Stoßstange nach unten gezogen, Motorhaube sieht soweit noch i.O. aus.
Ist aber bestimmt nicht billig.
PS der andere war ein W 124
Beste Antwort im Thema
Lass dies ein Gutachter schätzen , er wird Dir die Wiederherstellungskosten besser berechnen können und auch sagen ob bei Fachgerechter Reperatur ein Minderwert anfällt 😉
Den Gutachter kannste am besten zum Freundlichen kommen lassen .
Anschliessend danach abrechnen oder dort reparieren lassen .
Vergiss nicht deinen Ausfall mit berechnen zu lassen , also Leihwagen und so weiter .... im gutachten steht wie lange die Reperatur dauert , danach abrechnen .....
Aber am besten immer zum Anwalt , wenn der Fall eindeutig ist , zahlt der Gegner 😉
Lisa
48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ard_2
Hallo,heute nen kleinen Unfall gehabt. Klassiker, meine Frau war auf ner Vorfahrtsstrasse unterwegs und ein andere PKW fährt ein und hat meine Frau übersehen. Bis auf Blech erst mal nichts weiter passiert.
Versicherung des Gegners meint ich soll ne Preisabschätzung bei meinem 🙂 machen lassen und dann geht alles seiner Wege.
Meine Frage: Mein Auto ist ja nun egal wie gut es rapriert werden wird ein Unfallauto somit ist der Wiederverkaufwert entsprechend geringer etc. Wie kann ich diesen Anspruch gültig machen und was ist zu beachten.
Hier mal ein Foto.
Kotflügel ist geknickt und die Stoßstange nach unten gezogen, Motorhaube sieht soweit noch i.O. aus.
Ist aber bestimmt nicht billig.PS der andere war ein W 124
Nun zum ersten sind Rechtsberatungen bei MT nicht erlaubt, aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das die Versicherung einen Wertverlust mit der Argumentation "Es ist ja alles fachmännisch instandgesetzt worden" zurückweisen wird.
Doof ist, dass der Kotflügel geknickt ist...
Ich hatte 12.09 einen kleinen Unfall, auf einer Tankstelle meinte eine junge Frau sie müsse doch rückwärts von der Zapfseule wegfahren, nur doof dass ich hinter ihr stand.
Es wurde aber nur die Stoßstange in Mitleidenschaft gezogen, diese wird ausgetauscht und da die Stoßstange ein geschraubtes Teil ist, soll der Wagen, laut dem Meister der MB-Werkstatt, nicht als Unfallwagen gelten🙂
Mfg🙂
Lass dies ein Gutachter schätzen , er wird Dir die Wiederherstellungskosten besser berechnen können und auch sagen ob bei Fachgerechter Reperatur ein Minderwert anfällt 😉
Den Gutachter kannste am besten zum Freundlichen kommen lassen .
Anschliessend danach abrechnen oder dort reparieren lassen .
Vergiss nicht deinen Ausfall mit berechnen zu lassen , also Leihwagen und so weiter .... im gutachten steht wie lange die Reperatur dauert , danach abrechnen .....
Aber am besten immer zum Anwalt , wenn der Fall eindeutig ist , zahlt der Gegner 😉
Lisa
Zitat:
Original geschrieben von Deacon Palmer
Doof ist, dass der Kotflügel geknickt ist...
Ich hatte 12.09 einen kleinen Unfall, auf einer Tankstelle meinte eine junge Frau sie müsse doch rückwärts von der Zapfseule wegfahren, nur doof dass ich hinter ihr stand.Es wurde aber nur die Stoßstange in Mitleidenschaft gezogen, diese wird ausgetauscht und da die Stoßstange ein geschraubtes Teil ist, soll der Wagen, laut dem Meister der MB-Werkstatt, nicht als Unfallwagen gelten🙂
Mfg🙂
Hallo
Da hat der Meister der MB-Werkstatt dir einen schönen Bären aufgebunden.
Wenn Aufgrund einen Unfalls Teile am Fahrzeug gewechselt werden müssen gilt das Fahrzeug als verunfallt.
"Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers.
Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt.
Also dem Gesetz nach, auch wenn es keine genaue Definition gibt ist dein Wagen, ein Unfallwagen.
Sorry für OT.
mfg roland
Zitat:
Original geschrieben von fisirota
HalloZitat:
Original geschrieben von Deacon Palmer
Doof ist, dass der Kotflügel geknickt ist...
Ich hatte 12.09 einen kleinen Unfall, auf einer Tankstelle meinte eine junge Frau sie müsse doch rückwärts von der Zapfseule wegfahren, nur doof dass ich hinter ihr stand.Es wurde aber nur die Stoßstange in Mitleidenschaft gezogen, diese wird ausgetauscht und da die Stoßstange ein geschraubtes Teil ist, soll der Wagen, laut dem Meister der MB-Werkstatt, nicht als Unfallwagen gelten🙂
Mfg🙂
Da hat der Meister der MB-Werkstatt dir einen schönen Bären aufgebunden.
Wenn Aufgrund einen Unfalls Teile am Fahrzeug gewechselt werden müssen gilt das Fahrzeug als verunfallt."Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers.
Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt.
Also dem Gesetz nach, auch wenn es keine genaue Definition gibt ist dein Wagen, ein Unfallwagen.
Sorry für OT.
mfg roland
Danke für die Information.
Geht sogesehen nicht um mich selbst sondern um den Wagen meines Vaters, mal sehen wie der dazu steht, aber der ließ so etwas in der Art auch schon verlauten... Mal schauen wie er vorgehen wird, dein Zitat dort ist auf jeden Fall sehr aufschlussreich.
GRÜN!
Mfg🙂
Der Fall ist eindeutig,
also das ich hier keine Rechtsberatung gegeben werden kann ist klar 😉
Beim letzten Mal war nur die Stoßstange hinden betroffen. Habe dann nen KV von der Werkstatt eingereicht und da ging alles ohne Probs mit der Versicherung.
Werde mal wie folgt vorgehen. Erst mal nach her bei der NL vorbeischauen um ne grobe Hausnummer in Erfahrung zu bringen, dann die Sache mit dem Gutachter ansprechen.
Da ich den Wagen noch bis 250 bis 300 TKM fahren möchte also 3-4 Jahre, wäre auch noch insofern 1A Arbeit geleistet wird die Reperatur bei ner freien Werkstatt zu überlegen und den Diffbetrag legt man schon mal für den Neuen zu Seite. Zumal der Wagen dann eher für Ost, Süd-Ost Europa Abnehmer finden wird sollte das Manko rep. Unfallschaden nicht so gravierend sein.🙄
Melde mich morgen mal was das auf mich zukommt.
Gruß
Ard
Zitat:
Original geschrieben von ard_2
Der Fall ist eindeutig,also das ich hier keine Rechtsberatung gegeben werden kann ist klar 😉
Beim letzten Mal war nur die Stoßstange hinden betroffen. Habe dann nen KV von der Werkstatt eingereicht und da ging alles ohne Probs mit der Versicherung.
Werde mal wie folgt vorgehen. Erst mal nach her bei der NL vorbeischauen um ne grobe Hausnummer in Erfahrung zu bringen, dann die Sache mit dem Gutachter ansprechen.
Da ich den Wagen noch bis 250 bis 300 TKM fahren möchte also 3-4 Jahre, wäre auch noch insofern 1A Arbeit geleistet wird die Reperatur bei ner freien Werkstatt zu überlegen und den Diffbetrag legt man schon mal für den Neuen zu Seite. Zumal der Wagen dann eher für Ost, Süd-Ost Europa Abnehmer finden wird sollte das Manko rep. Unfallschaden nicht so gravierend sein.🙄
Melde mich morgen mal was das auf mich zukommt.
Gruß
Ard
Hallo
Hier soll auf jeden Fall keine Rechtsberatung stattfinden, wie denn auch ich bin ja kein Rechtsverdreher.
Allerdings gibt es bei der Schadensregulierung ein Paar Regeln zu beachten.
Um es dir mit der Gegnerischen Versicherung nicht von vornherein zu verscherzen solltest Du versuchen einen Kostenvoranschlag beizubringen. Bevor dieser erstellt wird würde ich fragen ob der Kostenvoranschlag bestand vor Gericht hat. Da ein Kostenvoranschlag über 1000€ vor Gericht keinen bestand hat wird dir eine seriöse Werkstatt keinen ausstellen.
Die MB Werkstatt wird dir als erste Tat eine Abtretungserklärung vorlegen da die sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen wollen und den Schaden auch reparieren wollen.
Somit hat sich das Thema Kostenvoranschlag ganz erledigt da Du bestimmt keine x% der Schadenssumme für den Kostenvoranschlag auf den Tisch des Hauses legen willst.
Einen Sachverständigen/ Gutachter der Versicherung solltest Du dankend ablehnen und dir selbst einen Gutachter bei einer großen Deutschen Prüforganisation besorgen.
Nach Gutachten abrechnen ist auch keine gute Idee da die Versicherung die MwST einbehalten wird b.z.w nur die wirklich gezahlte Mehrwertsteuer erstattet.
Also wenn von der Schadenssumme etwas in deinen Geldbeutel fließen soll gibt es nicht viele Möglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen roland
Mein Tip, auf jeden Fall in einem MB- Fachbetrieb machen lassen.
Die Reparatur liegt garantiert im vierstelligen Eurobereich.
Gutachten machen lassen und gut aufheben. Bei einem Wiederverkauf dem Käufer
dieses Gutachten übergeben und im Kaufvertrag die Übergabe vermerken. Besser noch
zusätzlich eine Kopie machen und den Erhalt dieser Kopie quittieren lassen.
Unfall oder nicht? Die Frage ist so alt wie das Auto! Die Bewertung des reparierten
Schadens kannst Du getrost dem Käufer überlassen, so lange Du nur sagst was war.
Zitat:
Original geschrieben von fisirota
HalloZitat:
Original geschrieben von Deacon Palmer
Doof ist, dass der Kotflügel geknickt ist...
Ich hatte 12.09 einen kleinen Unfall, auf einer Tankstelle meinte eine junge Frau sie müsse doch rückwärts von der Zapfseule wegfahren, nur doof dass ich hinter ihr stand.Es wurde aber nur die Stoßstange in Mitleidenschaft gezogen, diese wird ausgetauscht und da die Stoßstange ein geschraubtes Teil ist, soll der Wagen, laut dem Meister der MB-Werkstatt, nicht als Unfallwagen gelten🙂
Mfg🙂
Da hat der Meister der MB-Werkstatt dir einen schönen Bären aufgebunden.
Wenn Aufgrund einen Unfalls Teile am Fahrzeug gewechselt werden müssen gilt das Fahrzeug als verunfallt."Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers.
Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt.
Also dem Gesetz nach, auch wenn es keine genaue Definition gibt ist dein Wagen, ein Unfallwagen.
Sorry für OT.
mfg roland
Rechtlich sieht es aber anders aus .
ich zittiere mich mal selbst , es ist ein alter Beitrag von mir selbst 😉
zu finden ... http://www.motor-talk.de/forum/parkraempler-t2182645.html?page=1
"Garantiert Unfallfrei" das ist wichtig und damit sollte "sehr VORSICHTIG" umgegangen werden !!!!
Das hat zu bedeuten das der Wagen kein Unfall hatte !
Unfallfrei sind die wenigsten , oder alle die die schon eine Delle haben und die beheben lassen sind nicht mehr Unfallfrei !
Dann gibt es noch das Wort "Unfallwagen" und das ist, so wie es der Hellmi gesagt hat , das erst tragende Teile , oder primär tragende Struktur infolge eines Unfalls geschwächt oder beschädigt worden worden sind .
Egal ob das Auto fachmännisch repariert wurde !!!
Und das sollte im Vertrag drin stehen , wenn man den Wagen verkauft
Also "TE"du hast zwar kein Unfallwagen , aber er ist nicht Unfallfrei und schon garnicht "garantiert Unfallfrei ! 😉
Das ist der feine Unterschied !
Lisa
Zitat:
Original geschrieben von ekdahl
Rechtlich sieht es aber anders aus .Zitat:
Original geschrieben von fisirota
Hallo
Da hat der Meister der MB-Werkstatt dir einen schönen Bären aufgebunden.
Wenn Aufgrund einen Unfalls Teile am Fahrzeug gewechselt werden müssen gilt das Fahrzeug als verunfallt."Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers.
Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt.
Also dem Gesetz nach, auch wenn es keine genaue Definition gibt ist dein Wagen, ein Unfallwagen.
Sorry für OT.
mfg rolandich zittiere mich mal selbst , es ist ein alter Beitrag von mir selbst 😉
zu finden ... http://www.motor-talk.de/forum/parkraempler-t2182645.html?page=1
"Garantiert Unfallfrei" das ist wichtig und damit sollte "sehr VORSICHTIG" umgegangen werden !!!!
Das hat zu bedeuten das der Wagen kein Unfall hatte !
Unfallfrei sind die wenigsten , oder alle die die schon eine Delle haben und die beheben lassen sind nicht mehr Unfallfrei !
Dann gibt es noch das Wort "Unfallwagen" und das ist, so wie es der Hellmi gesagt hat , das erst tragende Teile , oder primär tragende Struktur infolge eines Unfalls geschwächt oder beschädigt worden worden sind .
Egal ob das Auto fachmännisch repariert wurde !!!
Und das sollte im Vertrag drin stehen , wenn man den Wagen verkauftAlso "TE"du hast zwar kein Unfallwagen , aber er ist nicht Unfallfrei und schon garnicht "garantiert Unfallfrei ! 😉
Das ist der feine Unterschied !
Lisa
Wenn Du doch dann mehr infos hast dann erkläre doch bitte wie die rechtliche Situation ausschaut.
Und bitte keine Links auf eigene Zitate dadurch werden die auch nicht richtiger.
Also könnte ich eine Schaden haben von ca. 15000€, vielleicht ohne das die tragende Struktur geschwächt oder beschädigt worden ist und es ist dann kein Unfallwagen?
"Dann gibt es noch das Wort "Unfallwagen" und das ist, so wie es der Hellmi gesagt hat , das erst tragende Teile , oder primär tragende Struktur infolge eines Unfalls geschwächt oder beschädigt worden worden sind ."
mfg roland
Ich bezweifel das du es schaffst eine Summe von 15t Euro zusammen zu bringen ohne eine tragende Substanz zu beschädigen 😉
Leider habe ich die Links nicht mehr , wo genau dies laut Urteil festgehalten wurde .... die Motivation diese zu suchen , habe ich leider auch nicht mehr ... 😁
Deshalb mein Zitat 😉
Lisa
Zitat:
Original geschrieben von ard_2
...
Ist aber bestimmt nicht billig.
...
...aber auch nicht teuer! Durch den Austausch den Frontschwellers hat man keinen "Unfallwagen". 'Glaube auch nicht, dass Du da Anspruch auf Wertminderung hast.
Bei meinem "Rempler" (vorne rechts - ca. 15T DM 1982) hat der Anwalt (Schreiben) bei der Versicherung
des Gegners ca. 2000 DM Wertminderung rausgeholt.