Gebrauchtwagenkauf nach Mehrwertsteuersenkung
Hallo Gemeinde,
ich hätte da mal eine Frage was den rechtlichen
Bereich betrifft.
Ich habe mir heute einen E220 cdi für 11000 euro
per Anzahlung gesichert aber noch keinen Vertag gemacht
da der Gebrauchtwagenhändler die Papiere für den Wagen
noch nicht hat. Desweiteren kommt es durch Corona zu
Problenem mit Terminen bei der Zulassung. also wird das
aus meiner Sicht wohl erst nach dem 01.07. klappen mit dem
Zulassen des Autos. Jetzt zu meiner Frage.
Kann mir vielleicht sagen wie sich das verhält mit der Mehrwehrt-
steuersenkung die ja ab dem 01.07. von 19 auf 16% gesenkt wird.
Kann der Verkäufer den heutigen Kaufpreis bestehen oder muss
er den Preis um die 3% senken?
Ich wäre sehr dankbar wenn mir da jemand helfen könnte!
MfG
Beste Antwort im Thema
@alder2006
Was motzt Du hier eigentlich rum? Erhöht der Staat die Mwst. ist es nicht recht, wird die MwSt gesenkt ist es auch nicht recht?
Was kann denn irgendjemand dafür, wenn Du ein Auto ohne Vertrag kaufst wie einen Schokoriegel oder ein Getränk an der Bude?
In Kaufverträgen / Bestellungen ist immer ein Kaufpreis netto ausgewiesen zzgl. Mwst. - schon ist die Sache klar.
Gruß
Hagelschaden
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27 Antworten
So wird es sehr wahrscheinlich sein und ja, ohne (mündlichen) Vertrag gibt es letztlich ja auch keine Anzahlung.
Das tut zwar nichts zur Sache, aber ich vermute stark, die 11000 sind der Kaufpreis und nicht die Anzahlung. :-)
Zitat:
@nicoahlmann schrieb am 22. Juni 2020 um 22:28:35 Uhr:
Das tut zwar nichts zur Sache, aber ich vermute stark, die 11000 sind der Kaufpreis und nicht die Anzahlung. :-)
Bei dem in diesem Falle wohl die vollen 19 Prozent anfallen werden und der Unterschied zu 16 Prozent - rein objektiv betrachtet - überschaubar wäre! :-D
Zitat:
@SuperdadV8 schrieb am 22. Juni 2020 um 22:17:29 Uhr:
So wird es sehr wahrscheinlich sein und ja, ohne (mündlichen) Vertrag gibt es letztlich ja auch keine Anzahlung.
Nochmal: es zählt einzig und allein der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Liegt dieser nach dem 30.06.2020 wird die MwSt i.H. von 16% auf den Gesamtbetrag berechnet. Du kannst vorher selbstverständlich eine Anzahlung leisten, die darin enthaltene MwSt 19% wird auf den Gesamtbetrag der zu zahlenden MwSt angerechnet. Würde dies nicht gemacht käme es zu einer Überzahlung der MwSt.
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 22. Juni 2020 um 22:37:23 Uhr:
Nochmal: es zählt einzig und allein der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Liegt dieser nach dem 30.06.2020 wird die MwSt i.H. von 16% auf den Gesamtbetrag berechnet. Du kannst vorher selbstverständlich eine Anzahlung leisten, die darin enthaltene MwSt 19% wird auf den Gesamtbetrag der zu zahlenden MwSt angerechnet. Würde dies nicht gemacht käme es zu einer Überzahlung der MwSt.
Gruß
Hagelschaden
Habe doch nichts anderes behauptet! Im Gegenteil! *confused*
Hallo,
und erstmal vielen Dank für die vielen Antworten!
Hier nochmal aus meiner Sicht warum ich dieses Thema
eröffnet habe. Ich habe lediglich 100 Euro angezahlt.
Der Verkäufer wollte eigentlich gar keine haben.Nur wollte
ich damit auf der sicheren Seite sein. Laut seiner Aussage
hat er den Wagen von einem MB Autohaus angekauft.
Wie einige User gemeint haben wird es ihm egal sein ob
!6 oder 19 % Mwst. glaube ich aber nicht. Wenn es bei den
11.000 Euro Verkaufspreis bleibt und er dann 16 % Abführt
steigt seine Marge um einige hundert Euro. Die Mwst.Senkung
soll ja aber dem Verbraucher was bringen und nicht dem
Händler.Ich werde Ihn auf jeden Fall damit konfrontieren
und wenn er bei dem Preis bleibt schriftlich unter vorbehalt
Bezahlen.
MfG
Wenn der Händler das Fahrzeug bei einem MB-Haus gekauft hat, dann dürften beide Handelspartner zur Umsatzsteuer veranlagt werden. In dem Fall soll es DEINEM Händler völlig egal sein, ob er an das MB-Haus 19 % USt. bezahlt hat - die kann er nämlich vollumfänglich als sog. Vorsteuer geltend machen.
Und wenn er Dir eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt, dann steht da die jeweils gültige USt. drauf - ab dem 01.07. eben 16 %. Ist das Angebot noch mit der alten, derzeit noch gültigen USt. kalkuliert, und der Nettopreis liegt dann bei genau 9.243,70. Dieser Nettobetrag dürfte sich bei seiner Rechnungsstellung nicht ändern, und wenn Du die Rechnung erst nach dem 01.07. erhältst, müßte da ein Bruttobetrag von 10.722,70 drauf stehen.
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 22. Juni 2020 um 22:37:23 Uhr:
Zitat:
@SuperdadV8 schrieb am 22. Juni 2020 um 22:17:29 Uhr:
So wird es sehr wahrscheinlich sein und ja, ohne (mündlichen) Vertrag gibt es letztlich ja auch keine Anzahlung.
Nochmal: es zählt einzig und allein der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Liegt dieser nach dem 30.06.2020 wird die MwSt i.H. von 16% auf den Gesamtbetrag berechnet. Du kannst vorher selbstverständlich eine Anzahlung leisten, die darin enthaltene MwSt 19% wird auf den Gesamtbetrag der zu zahlenden MwSt angerechnet. Würde dies nicht gemacht käme es zu einer Überzahlung der MwSt.
Gruß
Hagelschaden
So ist es, https://...undesfinanzministerium.de/.../...tzsteuer-juli-2020.pdf?...
Randziffer 4.
So in etwa sieht auch meine Rechnung aus. Fakt ist wohl momentan
das es keine bindende Regelung gibt das die Mwst.Senkung auch an den
Endverbrauchen weiter gegeben werden muss ! Da wird die deutsche Politik
wieder mal bestätigt. Wahrscheinlich wird es demnächst einen neuen
Ministerposten als Klorollenkontrolleur oder Briefmarkenbefeuschter ins
Leben gerufen weil ein Schwippschwager einen Job braucht. Aber eine Regelung
einer Steuersenkung das sie da ankommt wo sie ankommen soll nämlich
beim Endverbraucher dazu sind sie nicht fähig. Der Vertragshändler gibt sie
mit Sicherheit weiter aber bestimmt nicht der Gebrauchtwagenhändler.
Ich denke das ist genau in meinem Fall der Grund warum noch keine
Papiere für das Auto da sind. Da wird eben ein paar Tage geschoben bis
dann der 01.07. da ist und schon hat der Händler schlappe 300 Euro mehr
in der Tasche.
Bitte nicht falsch verstehen. Mir gehts hier nicht Primär ums Geld. Ich hätte den Wagen so oder
so gekauft. Mir geht es ums Prinzip. und unsere Gesetzgebung. Die laufen
alle nur noch mit Heiligenschein vor der Kamera rum und wie gut sie doch
für unser Land sind.
Armes Deutschland
@alder2006
Was motzt Du hier eigentlich rum? Erhöht der Staat die Mwst. ist es nicht recht, wird die MwSt gesenkt ist es auch nicht recht?
Was kann denn irgendjemand dafür, wenn Du ein Auto ohne Vertrag kaufst wie einen Schokoriegel oder ein Getränk an der Bude?
In Kaufverträgen / Bestellungen ist immer ein Kaufpreis netto ausgewiesen zzgl. Mwst. - schon ist die Sache klar.
Gruß
Hagelschaden
@ alder2006
Wie Walter Lübcke schon sagte: "Wer mit unserem Staat nicht zufrieden ist, kann sich ja jederzeit einen besseren suchen und dort hinziehen."
...Mir gehts hier nicht Primär ums Geld....
Ja klar, deshalb auch der Kommentar.
....ums Prinzip ....
Um welches? Ist doch alles geregelt und das Prinzip worum es geht in vielen Medien ausführlich dargelegt.
......Die laufen alle nur noch mit Heiligenschein vor der Kamera rum und wie gut sie doch für unser Land sind........
Wie engagierst du dich denn für unseren Staat?
.....Armes Deutschland.....
Finde ich gar nicht, wir stehen doch ganz gut da.
Hagelschaden hat schon recht.
oh da sind wohl 2 Politiker :-))
Und die Senkung der MwSt soll nicht nur den Verbraucher zugute kommen, sondern auch den Firmen, weil die Leute mutmaßlich mehr kaufen. Ob der ein oder andere Händler die MwSt Senkung "einbehält" und so gesehen den Preis erhöht, wird seine eigene Entscheidung sein. Aber letztlich steuern es die Verbraucher auch ein wenig selbst, indem sie konsequent Preise vergleichen. Da wird dann der Händler, der die Senkung nicht weiter gibt, über kurz oder lang an Umsatz einbüßen