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Gebrauchtwagengarantie

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 5. Oktober 2015 um 17:59

Habe mir am 10.08.15 einen Tiguan Team 1.4 Bj. 2011 gekauft (VW Zentrum).

Nach 2000 KM nun Wasserpumpenschaden, der von der Gebrauchtwagengarantie hier beim VW Vertragshändler (nicht Verkäufer) klaglos repariert wurde. 100€ musste ich selber bezahlen, da die Versicherung bei 70.ooo KM Laufleistung nur 70% übernimmt.

Bekomme ich die 100€ eventuell beim, Verkäufer erstattet, oder muss ich das selber bezahlen (was mich nicht ruinieren würde).

Gruß

Sebastian

Beste Antwort im Thema

Normalerweise trägt der Verkäufer ein halbes Jahr alle Reperaturkosten, da man davon ausgeht das diese Mängel schon vor dem Kauf vorhanden waren. Auf jeden Fall muß man den Händler vor der Reperatur kontaktieren!

MfG

16 weitere Antworten
16 Antworten
am 10. Oktober 2015 um 2:46

Ihr verwechselt da was:

Der letzte gewerbliche Verkäufer hat eine "Sachmängelhaftung" zu erfüllen!!!

Das gilt sowohl für Neuwagen, als auch für gebrauchte!!!!!!!

Daher ist der erste Ansprechpartner hier immer derjenige, der mir das Teil verkauft hat!!!

Diese Sachmängelhaftung hat auch nicht VW zu erfüllen, denn das Auto könnte auch vom Bäcker um die Ecke verkauft worden sein. Auch der wäre da ein gewerblicher Verkäufer.

Diese "Sachmängelhaftung" ist gesetzlich in Deutschland geregelt.

Garantie ist dagegen ein sehr "schwammiges Gebilde", in die der Hersteller nach eigenem Gutdünken reinschreiben darf, was er will..

Aber nehmen wir mal ein typisches Beispiel an:

Man kauft bei einem Leasing-Unternehmen einen Leasing-Rückläufer:

Die wollen mit Reparaturen etc. nix am Hut haben. Aber als gewerbliche Verkäufer müssen sie der Sachmängelhaftung genüge tun. Das tun die, indem sie dem Kunden eine einjährige "Versicherung" für derzeit ca. 400 € für dieses Jahr additiv in Rechnung stellen.

Das ändert aber nichts daran, dass der Käufer den eigentlichen Anspruch an den letzten gewerblichen Verkäufer hat. Der hat sich da über die Versicherung abgesichert, aber die Selbstbeteiligung ist da dann das Risiko des Verkäufers, und nicht die des Käufers!!

Für den Käufer gilt nur:

Er kauft ein gebrauchtes Fahrzeug von einem gewerblichen Anbieter.

Dieser Anbieter muss dafür eine Sachmängelhaftung leisten.

Wie der das letztlich bewerkstelligt, ist dessen Sache. Wenn er das selbst nicht leisten kann, oder will, kann er da auch gerne eine externe Versicherung einschalten.

Diese externe Versicherung wird natürlich deutlich billiger, wenn er da einen Selbstbehalt vereinbart, aber der hat seinen Kunden nicht zu interessieren, und tangiert keinesfalls dessen gesetzlich definierte Rechte, was die Sachmängelhaftung anbelangt...

Gegenüber dem Privat-Kunden ist letztlich nur er selbst verantwortlich, um den schadlos zu halten.

Daher denke ich mal, dass hier der Verkäufer den Selbstbehalt, sofern berechtigt, komplett zu übernehmen hat!

So Long...

 

Themenstarteram 15. Oktober 2015 um 15:50

*** Update ***

Soeben eine Gutschrift erhalten mit einem netten Brief. Dank an das Volkswagen Zentrum in DOrtmund

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