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Gebrauchtwagengarantie

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 5. Oktober 2015 um 17:59

Habe mir am 10.08.15 einen Tiguan Team 1.4 Bj. 2011 gekauft (VW Zentrum).

Nach 2000 KM nun Wasserpumpenschaden, der von der Gebrauchtwagengarantie hier beim VW Vertragshändler (nicht Verkäufer) klaglos repariert wurde. 100€ musste ich selber bezahlen, da die Versicherung bei 70.ooo KM Laufleistung nur 70% übernimmt.

Bekomme ich die 100€ eventuell beim, Verkäufer erstattet, oder muss ich das selber bezahlen (was mich nicht ruinieren würde).

Gruß

Sebastian

Beste Antwort im Thema

Normalerweise trägt der Verkäufer ein halbes Jahr alle Reperaturkosten, da man davon ausgeht das diese Mängel schon vor dem Kauf vorhanden waren. Auf jeden Fall muß man den Händler vor der Reperatur kontaktieren!

MfG

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Bei mir wurde die WAPU gerade gewechselt, 50% Kulanz von VW und Rest zahlt die Versicherung.

Allerdings Neuwagenanschlussversicherung, eventuell versuchst du es mal mit einem Kulanzantrag.

Meiner ist 11.2011 mit 70tkm

Normalerweise trägt der Verkäufer ein halbes Jahr alle Reperaturkosten, da man davon ausgeht das diese Mängel schon vor dem Kauf vorhanden waren. Auf jeden Fall muß man den Händler vor der Reperatur kontaktieren!

MfG

am 7. Oktober 2015 um 2:52

Das hat mit der Fahrleistung nichts zu tun!

Jeder gewerbliche Verkäufer hat gegenüber dem privaten Endkunden eine "Gewährleistungspflicht".

Ein privater Verkäufer hat die nicht!!

Schon deswegen versuchen auch viele Autohäuser, ihre Gebrauchten über gefakete Privat-Adressen im Internet zu verhökern... (Privat an Privat gibt es keine Gewährleistung!!)

Aber es gibt auch Leasing-Unternehmen, die jährlich tausende Leasing-Rückläufer verkaufen, und als gewerbliche Verkäufer daher dieser Gewährleistungspflicht unterliegen. Da ist es üblich, dass die eine Versicherung abschließen, die unter "Selbstbeteiligung" die kapitalsten Schäden absichern.

So eine Versicherung kostet für ein Jahr derzeit ca. 400€.

Die 100€ des TE ist da diese "Selbstbeteiligung"...

Hätte der TE das Auto von privat gekauft, dann hätte er das zehnfache gezahlt, denn wie gesagt: Der letzte private Verkäufer hat da gar keine Veranlassung, da etwas zu erstatten...

So Long...

Themenstarteram 7. Oktober 2015 um 11:53

Zitat:

@Triumph BGH 125 schrieb am 7. Oktober 2015 um 04:52:24 Uhr:

Die 100€ des TE ist da diese "Selbstbeteiligung"...

Hätte der TE das Auto von privat gekauft, dann hätte er das zehnfache gezahlt, ...

Vielen Dank für die Antwort, aber meine Frage ist so nicht ganz beantwortet.

Das Auto kommt als Leasingrückläufer vom VW Zentrum Dortmund (Verkäufer). Die Gebrauchtwagenversicherung von der CarGarantie GmbH. Da der Wagen in diesem Zustand nicht mehr nach Dortmund gekommen wäre, habe ich in Lemgo bei Bielefeld beim Vertragshändler abgegeben.

Gruß

Sebastian

Dann setzt dich doch mit dem Verkäufer in Verbindung, eventuell überweist er dir den Hunni.

Auf jeden Fall mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Das Gewährleistungsrecht (Sachmängelhaftung) beinhaltet nicht, dass bei älteren Sachen eine Selbstbeteiligung beim Käufer verbleibt.

Der Verkäufer muss innerhalb der ersten sechs Monate beweisen können, dass der Schaden oder die Vorschädigung nicht schon zum Kaufzeitpunkt vorgelegen hat. Das kann er nicht.

Die Garantieversicherung schützt den Verkäufer in erster Linie die ersten Monate davor, einen teuren Schaden komplett selbst tragen zu müssen. Nach sechs Monaten wäre er sowieso quasi aus der Gewährleistungspficht raus, da es sehr schwierig ist den o. g. Nachweis zu führen, den in diesem Fall dann außerdem der Käufer nachweisen muss.

Nach sechs Monaten nützt also hauptsächlich dem Käufer die Versicherung.

Mit der Versicherung kann sich der Verkäufer nicht davor drücken, den ganzen Schaden zu bezahlen.

Sebastian, du hättest zuerst beim Verkäufer den Schaden melden müssen. Nachdem du das versäumt hast und direkt beim anderen VW Partner die Rep. in Auftrag gegeben hast, müsste dir "rein rechtlich" der Verkäufer nichts erstatten.

Ich würde an deiner Stelle trotzdem beim Verkäufer anrufen und mal nett nachfragen, ob er dennoch die 100 € übernimmt. Die Chancen dafür, stehen garnicht so schlecht!

Themenstarteram 8. Oktober 2015 um 18:32

@Trandy

Habe den Verkäufer angeschrieben - mein VW Händler vor Ort hat ihn ja auch informiert und die ganze Abwicklung übernommen. Wenn der Zahnriemen in Kürze überspringt bin auf jeden Fall schlauer ;-)

Gruß

Sebastian

Ich würde in dem Fall dem Verkaufenden AH die Rechnung über 100€ schicken. Erstattung im Rahmen der Gewährleistungspflicht.

Welche Reaktion kam bisher vom Verkäufer? Sollte eigentlich bei 100€ ohne weiteres übernommen werden, wenn er den Kunden nicht vergraulen will. Drück dir die Daumen!

Edit: Gewährleistung greift hier nicht mehr, weil der Schaden nicht beim Verkäufer reguliert wurde.

Zitat:

Edit: Gewährleistung greift hier nicht mehr, weil der Schaden nicht beim Verkäufer reguliert wurde.

Kommt drauf an, wie die Absprache zwischen des regulierenden und des verkaufenden Händlers war.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 9. Oktober 2015 um 10:39:47 Uhr:

Kommt drauf an, wie die Absprache zwischen des regulierenden und des verkaufenden Händlers war.

Richtig, nur diese muss vor der Reparatur getroffen werden. Und dann hätten diese 100€ für den TE niemals zur Diskussion gestanden, da der reparierende Händler dies mit dem Verkäufer im Vorfeld schon intern geklärt hätte. ;)

Daher denke ich auch: Zu spät, das Ding ist gegessen.

Nicht unbedingt, es haben schon einige Käufer bei Gewährleistungsanspruch vor Ort trotzdem die SB der Garantie bezahlt.

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