gebrauchtwagengarantie bei kühlerschaden
hallo leute habe eine frage bei meinem bmw e60 scheint der kühler kaput undicht zu sein. Habe den wagen vor 8 monaten bei bmw autohaus mit einer gebrauchtwagengarantie gekauft. Jetzt meine frage. Bezahlt mir diese garantie jetzt den schaden. Hat jemant so ein fall auch schon gehabt. Danke für die antworten schonmall
Beste Antwort im Thema
Lasst euch nicht ins Boxhorn jagen Leute. Es gibt eine ganz klare gesetzliche Regelung die überhaupt nichts mit Gebrauchtwagengarantie zu tun hat.
Gesetzliche Regelung: Gewährleistungspflicht beim Gebrauchtwagenkauf gegenüber dem Privatkunden sind zwei Jahre !! Diese kann der Händler auf 12 Monate reduzieren!! Unter diese fallen alle Mängel die nicht expliziet im Kaufvertrag (z. B. Stoßdämpfer defekt etc.) aufgeführt wurden. Ausgenommen sind natürlich grob fahrlässige und vorsätzliche Beschädigungen sowie offensichtlich erkennbare Verschleißerscheinungen.
Weiter liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Händler, d.h. der Händler muß nachweisen das der Schaden bei Fahrzeugübergabe (Kauf) noch nicht bestand. Nach 6 Monaten ist die Beweislastumkehr gegeben, d. h. der Kunde muß beweisen, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe schon bestand! Diese Beweislastumkehr findet aber grundsätzlich bei keiner "Vertragswerkstatt" statt.
Fazit: Liegt am Kühler keine erkennbare Beschädigung von außen (Steinschlag etc) vor, wird der Händler den Kühler richten müssen. Auf eine Zuzahlung gem. Gebrauchtwagengarantie braucht sich niemand einlassen - siehe Absatz 1 -. Diese Zuzahlungen etc. sind erst im zweiten Jahr der GW-Garantie fällig.
Achtung, dies ist keine Rechtsberatung sondern eine Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Informationen sowie eigene Erfahrungswerte!
N.T.
Ähnliche Themen
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von edik0502
hallo leute habe eine frage bei meinem bmw e60 scheint der kühler kaput undicht zu sein. Habe den wagen vor 8 monaten bei bmw autohaus mit einer gebrauchtwagengarantie gekauft. Jetzt meine frage. Bezahlt mir diese garantie jetzt den schaden. Hat jemant so ein fall auch schon gehabt. Danke für die antworten schonmall
Hallo, EZ/km ? Ein paar Angaben solltest Du schon machen.
Zitat:
Original geschrieben von edik0502
hallo leute habe eine frage bei meinem bmw e60 scheint der kühler kaput undicht zu sein. Habe den wagen vor 8 monaten bei bmw autohaus mit einer gebrauchtwagengarantie gekauft. Jetzt meine frage. Bezahlt mir diese garantie jetzt den schaden. Hat jemant so ein fall auch schon gehabt. Danke für die antworten schonmall
Wenn es der Kühler selbst ist, und der Schaden auf einen Material-/Produktionsfehler zurückzuführen ist, ja. Nachweis: Schwer, wenn nicht unmöglich.
Wenn es der Kühler ist, aber eine Undichtigkeit aufgrund z.B. eines Steinschlags vorliegt: Nein.
Wenn's Schläuche im Kühlkreislauf betrifft: Vermutlich nicht.
Aber ich hab doch 12 monate gewehrleistung vom händler und in den garantipapieren steht das der kühler unter garantie ist.
Zitat:
Original geschrieben von Peter-a6
Zitat:
Original geschrieben von edik0502
hallo leute habe eine frage bei meinem bmw e60 scheint der kühler kaput undicht zu sein. Habe den wagen vor 8 monaten bei bmw autohaus mit einer gebrauchtwagengarantie gekauft. Jetzt meine frage. Bezahlt mir diese garantie jetzt den schaden. Hat jemant so ein fall auch schon gehabt. Danke für die antworten schonmall
Hallo, EZ/km ? Ein paar Angaben solltest Du schon machen.
Ez ist 2006 gekauft 2010 kilometerstand gekauft bei 106000 jetzt 138000
Zitat:
Original geschrieben von edik0502
Aber ich hab doch 12 monate gewehrleistung vom händler und in den garantipapieren steht das der kühler unter garantie ist.
Also wenn du schriftlich hast, daß der Kühler unter die Garantie fällt, warum willst du es dann hier nochmal ganz genau wissen, obwohl wir die Unterlagen und den Sachverhalt nur ganz wage kennen? Wenn es so ist, wie du schreibst, ist doch alles klar! ;)
Zitat:
Original geschrieben von 530dAt blau
Zitat:
Original geschrieben von edik0502
Aber ich hab doch 12 monate gewehrleistung vom händler und in den garantipapieren steht das der kühler unter garantie ist.
Also wenn du schriftlich hast, daß der Kühler unter die Garantie fällt, warum willst du es dann hier nochmal ganz genau wissen, obwohl wir die Unterlagen und den Sachverhalt nur ganz wage kennen? Wenn es so ist, wie du schreibst, ist doch alles klar! ;)
ich will es aus diesem grund ganz genau wissen weil der freunliche von bmw mir gesagt hat das der net wüste ob der kühler da mitversichert ist und der sich erkundigen muss.. ihr kent es ja sicher auch der trick mit dem kleingedruckten das der zb. nur dan mitversichert ist wen der abfält oder so und nicht bei undichtichkeit
ahhh und falls die dan net übernehmen weiß jemand was dan normall zu machen bei BMW
kosstet
Zitat:
Original geschrieben von edik0502
ahhh und falls die dan net übernehmen weiß jemand was dan normall zu machen bei BMW
kosstet
Bei dem Kilometerstand wist Du wohl selber Zahlen müssen. Wenn das so ist, dann besorg Dir denn Kühler und such die eine Freie die ihn Dir wechselt.
Zitat:
Original geschrieben von Peter-a6
Zitat:
Original geschrieben von edik0502
ahhh und falls die dan net übernehmen weiß jemand was dan normall zu machen bei BMW
kosstet
Bei dem Kilometerstand wist Du wohl selber Zahlen müssen. Wenn das so ist, dann besorg Dir denn Kühler und such die eine Freie die ihn Dir wechselt.
Was hat es mit dem kilometerstand zu tun. Ich dachte ich hab doch 12 monate gebrauchtwagengarantie und es sind jetzt erst 8 monate rum
Zitat:
Original geschrieben von edik0502
Zitat:
Original geschrieben von Peter-a6
Bei dem Kilometerstand wist Du wohl selber Zahlen müssen. Wenn das so ist, dann besorg Dir denn Kühler und such die eine Freie die ihn Dir wechselt.
Was hat es mit dem kilometerstand zu tun. Ich dachte ich hab doch 12 monate gebrauchtwagengarantie und es sind jetzt erst 8 monate rum
Ich weis nicht was Du für eine Garantie bekommen hast aber meistens ist es so bis 100000km wird fast alles übernommen und darüber muss der Kunde Prozentual dazu bezahlen. Das steht aber genau im Kleingedruckten.
Zitat:
Original geschrieben von Peter-a6
Zitat:
Original geschrieben von edik0502
Was hat es mit dem kilometerstand zu tun. Ich dachte ich hab doch 12 monate gebrauchtwagengarantie und es sind jetzt erst 8 monate rum
Ich weis nicht was Du für eine Garantie bekommen hast aber meistens ist es so bis 100000km wird fast alles übernommen und darüber muss der Kunde Prozentual dazu bezahlen. Das steht aber genau im Kleingedruckten.
Weißt du wie es ist wen man den wagen mit über 100000 beim bmw vertragshändler gekauft hat
Zitat:
Original geschrieben von edik0502
Zitat:
Original geschrieben von Peter-a6
Ich weis nicht was Du für eine Garantie bekommen hast aber meistens ist es so bis 100000km wird fast alles übernommen und darüber muss der Kunde Prozentual dazu bezahlen. Das steht aber genau im Kleingedruckten.
Weißt du wie es ist wen man den wagen mit über 100000 beim bmw vertragshändler gekauft hat
Das KLEINGEDRUCKTE lesen. Es ist DEINE Versicherung. Du solltest Die Unterlagen haben und wissen, was Du unterschrieben hast. Die Vertragsbedingungen können abweichen.
Zitat:
Original geschrieben von edik0502
Zitat:
Original geschrieben von Peter-a6
Hallo, EZ/km ? Ein paar Angaben solltest Du schon machen.
Ez ist 2006 gekauft 2010 kilometerstand gekauft bei 106000 jetzt 138000
Hallo, falls du eine GG mit dem Auto mit erworben hast und der Kühler unter Garantie Umfang erfasst ist da wird die Arbeitslohn komplet von der Versicherung übernommen und das Teil nur prozentual Laufleistung abhängig , in deinem Fall übernehmt die Garantie 70% .
so war es zumindest bei mir; ich hätte eine GG von Car Garantie G:2002.
Gruss
Simi
Lasst euch nicht ins Boxhorn jagen Leute. Es gibt eine ganz klare gesetzliche Regelung die überhaupt nichts mit Gebrauchtwagengarantie zu tun hat.
Gesetzliche Regelung: Gewährleistungspflicht beim Gebrauchtwagenkauf gegenüber dem Privatkunden sind zwei Jahre !! Diese kann der Händler auf 12 Monate reduzieren!! Unter diese fallen alle Mängel die nicht expliziet im Kaufvertrag (z. B. Stoßdämpfer defekt etc.) aufgeführt wurden. Ausgenommen sind natürlich grob fahrlässige und vorsätzliche Beschädigungen sowie offensichtlich erkennbare Verschleißerscheinungen.
Weiter liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Händler, d.h. der Händler muß nachweisen das der Schaden bei Fahrzeugübergabe (Kauf) noch nicht bestand. Nach 6 Monaten ist die Beweislastumkehr gegeben, d. h. der Kunde muß beweisen, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe schon bestand! Diese Beweislastumkehr findet aber grundsätzlich bei keiner "Vertragswerkstatt" statt.
Fazit: Liegt am Kühler keine erkennbare Beschädigung von außen (Steinschlag etc) vor, wird der Händler den Kühler richten müssen. Auf eine Zuzahlung gem. Gebrauchtwagengarantie braucht sich niemand einlassen - siehe Absatz 1 -. Diese Zuzahlungen etc. sind erst im zweiten Jahr der GW-Garantie fällig.
Achtung, dies ist keine Rechtsberatung sondern eine Zusammenfassung öffentlich zugänglicher Informationen sowie eigene Erfahrungswerte!
N.T.