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Gebrauchtwagen zurück geben!

Themenstarteram 16. November 2009 um 21:30

Hallo Gemeinde!

brauche mal dringend rat von euch.

habe heute von meinen eltern einen gestern gekauften Peugeot 106 geschenk bekommen.

das fahrzeug ist bj 1998 und hat 119.000 km gelaufen.

in der fahrzeugbeschreibung wurde als austattungsmerkmal ABS eingetragen. sprich der wagen soll laut händler mit ABS ausgestattet sein. mein vater hat den wagen ende letzter woche probegefahren und heute gekauft und abgeholt. da mein vater technischer laie ist,ist ihm nicht aufgefallen,dass der wagen nicht mit ABS ausgestattet ist. mir ist es heute auf der ersten fahrt aufgefallen,dass die räder bei vollbremsung blockieren. darauf hin bin ich an die tanke ran und habe gesehen,dass die bremsleitungen nach dem hauptbremszylinder direkt zu den rädern gehen.

der wagen steht optisch wirklich super da,hat jedoch viele technische mängel,die mir auf der ersten und hoffentlich letzten fahrt aufgefallen sind.

das haupt-fiasko ist die tatsache,dass er laut inserat mit ABS ausgerüstet ist,was er halt jedoch nicht ist.

meinen eltern ging es beim auto vorallem um die sicherheit und somit auch darum,dass der wagen mindestens ABS hat.

der peugeot war vor der übergabe angeblich auch noch im gebrauchtwagen-check,wo nochmal alles durchgesehen wurde und alle flüssigkeiten aufgefüllt wurden.

naja...was da gemacht wurde,will ich garnicht wissen. ich musste erst mal vor der ersten fahrt ca. nen 3/4 liter öl auffüllen,bis auf dem peilstab das öl überhaupt zu sehen war. und ja,dann fiel mir auf,dass die vorderachse poltert,das beim anfahren immer ein "wasser-schwabb"-geräusch zu hören war,dass die bremsen fest waren und zu guter letzt ging die tankanzeige von jetzt auf gleich kaputt.

das auto hat 2900 € gekostet. also sehr viel geld für einen 11 jahre alten kleinstwagen,der technische mängel und ein nicht vorhandenes,aber angepriesenes ABS hat.

nun wollen wir das auto beim händler zurück geben. der hat in der anzeige zwar "Irrtum + Zwischenverkauf vorbehalten" geschrieben,aber man kann doch nicht davon ausgehen,dass es einem technischen laien (mein vater) auffält,dass der wagen kein ABS hat. schließlich weiß mein vater nicht mal,wie man erkennt,dass ein auto ABS hat oder eben nicht.

vorallem war ABS ja schon 1998 auch in kleinwagen oft verbaut. ausserdem stand in der annonce ja auch kein für ein derartiges fahrzeug völlig utopisches extra drin (keyless-go,klimaautomatik,xenon,...),sondern lediglich ABS,welches es bei dem modell ja auch gab.

 

nun zu meiner frage. wie meint ihr,sollte man sich in solch einem fall verhalten? wir wollen das auto definitiv zurück geben,weil es schlichtweg nicht das hat,was wir wollten und bezahlt haben.

kann man ein auto in solch einem fall zurück geben?

wir sind im rechtsschutz

 

hoffe ihr könnt hilfreiche antworten parat halten ;)

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37 Antworten

Die Frage ist: Was steht im Kaufvertrag?

Themenstarteram 16. November 2009 um 21:48

naja das übliche...

Also nichts von ABS? Wenn da nichts mvom ABS steht, hast Du leider Pech gehabt.

Themenstarteram 16. November 2009 um 21:53

aber in welchem vertrag steht denn bitte die komplette austattungsliste?

In den wenigsten bei Gebrauchtwagen. Bezüglich ABS kommst Du leider nicht weiter.

Die anderen Mängel sind aber Grund genug, eine Nachbesserung zu verlangen - es sei denn, sie stehen einzeln im Kaufvertrag ;)

Pech hast Du, wenn der Wagen ein Gebrauchtwagengutachten vom TÜV o.Ä. hat. In solchen Fällen muß man die Prüforganisation verklagen, auch wenn wie mir schon passiert der "unfallfreie" Wagen wegen des stümperhaft und oberflächlich reparierten Unfallschadens verkehrsunsicher ist.

Themenstarteram 16. November 2009 um 22:14

und was ist,wenn ein unfall passiert,der mit ABS nicht passiert wäre?

Gilt im Grunde dasselbe.

Themenstarteram 16. November 2009 um 22:20

naja mein vater wird morgen mit dem händler sprechen.

Zitat:

meinen eltern ging es beim auto vorallem um die sicherheit und somit auch darum,dass der wagen mindestens ABS hat.

Aha, und dann kaufen sie einen Peugeot 106? Das ist so ziemlich das unsicherste Auto, das man kaufen kann und da helfen auch ABS und Airbags nicht ...

 

Wie dem auch sei: in einen Kaufvertrag gehören die Details zum Kaufgegenstand und wenn die da nicht aufgenmmen wurden unterschreibt man sowas nicht. Abgesehen davon ist der Preis von 2900,- Euros mit dem Alter und der Laufleistung schon von sich aus ein Ausschlusskriterium.

Versucht euch mit dem Händler zu einigen oder geht zum Anwalt, das ist mein Tip.

 

Schönen Gruss

vom Fred (der Deine Signatur aufgrund des Kauf des Peugeots nicht so ganz versteht)...

Nur aus den reellen Mängeln (also abseits des fehlenden ABS) kann man eine Nachbesserungspflicht herleiten. Da kann sonst auch der Anwalt nix machen.

Zur Sicherheit: Ja, der Peugeot 106 ist nicht unbedingt das Sicherste Auto. Peugeot-Fahrwerke sind eher übersteuernd abgestimmt, sprich: wenn man in einer Kurve vom Gas geht oder gar bremst, überholt schon mal das Heck. Wenn man so etwas im Griff hat, dann geht es, aber wenn nicht -> Abflug.

Das absolute Gegenteil habe ich bei Mazda 121 DB ("das Ei") oder (m)einem alten Fiat Panda erlebt: Dort bekomme ich das Heck nicht einmal mutwillig zum Ausbrechen - zumindest nicht innerhalb der Grenzen, in denen ich noch Mut habe ;)

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Peugeot-Fahrwerke sind eher übersteuernd abgestimmt, sprich: wenn man in einer Kurve vom Gas geht oder gar bremst, überholt schon mal das Heck. Wenn man so etwas im Griff hat, dann geht es, aber wenn nicht -> Abflug.

Das musste auch der Fahrer dieses Peugeots erleben. ;) :D

Themenstarteram 17. November 2009 um 19:10

so mitm anwalt vom ADAC gesprochen. der händler MUSS das auto zurück nehmen,da er schlichtweg nicht das geliefert hat,was bezahlt wurde (ein auto mit ABS).

zur signatur: der GTI ist von meinem vater,aber ich habe ihn zu 90% gefahren,deswegen stand er mit drin

Zitat:

Original geschrieben von derbi-senda-03

so mitm anwalt vom ADAC gesprochen. der händler MUSS das auto zurück nehmen,da er schlichtweg nicht das geliefert hat,was bezahlt wurde (ein auto mit ABS).

Steht das ABS doch im Vertrag und der Händeler hat die Nachbesserungsfrist von mindestens 14 Tagen nutzlos verstreichen lassen? Wenn Du dies ehrlich mit "Ja" antworten kannst, dann kannst Du den Kaufvertrag wandeln. Ansonsten kannst Du bis zum Sanktnimmerleinstag klagen und wirst am Ende nicht Recht bekommen - in keiner Instanz. Die Anwälte rieben sich die Hände, denn das wäre leicht verdientes Geld - allerdings aus Deiner Tasche.

Über die anderen aufgetretenen Mängel ist aber etwas machbar.

Themenstarteram 17. November 2009 um 20:00

im vertrag steht nix zum ABS... somit geht man aus,dass er es hat. was nich der fall ist.

wir reden morgen mit dem händler. ich werde berichten

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