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Gebrauchtwagen-Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate. Muss Händler zahlen?

Themenstarteram 17. November 2009 um 16:43

Hallo.

habe meinen Touran gebraucht beim Händler gekauft (Ende Juli 2009) und auch eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen.

Jetzt ist meine Standheizung kaputt.

Dieser Defekt trat also innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit auf (wenn er nich sogar von Anfang an bestand).

Dazu kommt, dass der Händler die Beweislast hat (da innerhalb der ersten 6 Monate).

Also zahlen muss, wenn er nicht beweisen kann, dass ich am Defekt schuld bin.

Im Moment steht mein Auto noch beim Händler.

Ich habe von Anfang an durchblicken lassen, dass ich dies als Gewährleistungsfall sehen und deswegen keinen Cent zahlen werde.

Der Händler sieht das anders.

Er fängt dauernd mit meiner Garantie an und meint:

"man müsse es der Garantie-Versicherung melden und sich dann nochmals über die Kosten unterhalten".

Ich habe einen Anwalt in der Familie, der meint, dass der Händler da keine Chance hat und die Kosten übernehmen müsste.

Wie gesagt: Weil gesetztliche Gewährleistung und Beweislast beim Händler.

Aber hat von Euch jemand vielleicht praktische Erfahrung mit einem solchen Fall und weiss es aus eigener Erfahrung?

Danke und Gruß Robert

Beste Antwort im Thema

Ich würde mich eher über die sorgenfreie Rückabwicklung freuen, dem Händler die Gurke auf den Hof stellen und froh sein, dass ich sie los bin.

100% des Kaufpreises zurück, was will man mehr? Manche kriegen echt den Hals nicht voll. Da hat man mal nen Händler, der es nicht auf nen Rechtsstreit ankommen lässt und von sich aus die Rücknahme anbietet, ohne Nutzungsgebühren zu verlangen.... drüber freuen, Angebot annehmen, neues Auto mit besserem Zustand suchen.

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Themenstarteram 27. Dezember 2009 um 14:55

Falls es noch interessiert:

Habe jetzt doch eine Rechnung für die Standheizung per Post bekommen (am 23.12):

891 Euro !

Ich hoffe, dass das ein Versehen vom Händler war.

Sicher ist, dass ich nicht freiwillig zahlen werde. Erst einem Urteil in 2. Instanz würde mich nachdenklich machen.

Und ich dachte schon das Thema wäre rum...

am 29. Januar 2010 um 11:17

Hi,

darf man fragen was aus der Sache geworden ist und ob VW die Rechnung übernommen hat?

Ich hab ein ähnliches Problem: Gebrauchtwagen gekauft vor 3 Monaten inkl. GGG Gebrauchtwagen Garantie. Nun hat sich rausgestellt: Heckscheibenheizung defekt. Der Wagen ging in die Werkstatt, Auftrag wurde abgetreten, so dass sich die Werkstatt sich direkt mit der GGG auseinandersetzt. Bei Prüfung kam heraus, das ein Relais kaputt ist. Relais tauschen einzeln war nicht möglich, sondern nur komplett mit Steuergerät, da es ein Bauteil ist und das Relais nicht einzeln bestellt werden kann. GGG wollte die Gesamtkosten in Höhe von 580€ dafür nicht übernehmen (nichtmal Anteilig). In den Garantiebestimmungen steht etwas schwammig formuliert: Heckscheibenheizungselemente werden mit abgedeckt.

Unter Heckscheibenheizungselement verstehe ich alle Bauteile, die zur Funktion der Heckscheibenheizung notwendig sind. Oder sehe ich das falsch???

GGG legt dies jedoch anders aus und sagt: Heckscheibenheizungselemente wären nur die einzelnen Heizdrähte mit gemeint....

Da das Auto mitlerweile 1 Woche in der Wekstatt war und ich auf das Auto angewiesen bin, habe ich den Betrag ausgelegt. An den Händler wo ich das Auto gekauft habe, habe ich mich bislang noch nicht gewendet zwecks eine Übernahme der Kosten aufgrund der Gewährleistung, dies werde ich wohl nächste Woche in Angriff nehmen. Aber ich bin da leider auch nicht grade zuversichtlich, was eine Rückerstattung betrifft.

Grüße, Marcel

Themenstarteram 29. Januar 2010 um 11:43

Zitat:

Original geschrieben von w0w

Hi,

darf man fragen was aus der Sache geworden ist und ob VW die Rechnung übernommen hat?

[...]

Grüße, Marcel

Hallo Marcel,

ich hatte die Rechnung mit handschriftl. Bemerkung (wegen Gewährleistung) zurückgefaxt und dann dennoch noch eine Rechnungs-Erinnerung (ich hätte sicher übersehen... usw.) bekommen.

Daraufhin habe ich den Händler angerufen.

Er hat sich entschuldigt! Es wäre ein Versehen gewesen. Der Händler hat die Rechnung übernommen.

Zu Deinem Fall:

Pass auf dass du die Begrifflichkeiten nicht verwechselst!

Wenn du bei einem Händler gekauft hast, dann MUSS dieser mindestens 12 Monate GEWÄHRLEISTUNG (nicht Garantie) geben.

In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Händler einen Mangel (fast alle) kostenfrei beseitigen, wenn er nicht beweisen kann, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag.

(In den 2. 6 Monaten musst Du beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bereits vorlag.)

Diesen Beweis wird er nicht beibringen können (selbst das Gutachten, dass mein Händler hatte brachte nichts).

Ich bin ziemlich sicher, dass der Händler in deinem Falle die raparaturkosten zu 100% übernehmen muss.

Du musst nur kämpfen.....

GGf. drohst du ihm vom vertrag zurückzutreten. (vorher frist setzen etc)

Gruß Robert

am 29. Januar 2010 um 12:06

Zitat:

Original geschrieben von w0w

Hi,

Ich hab ein ähnliches Problem: Gebrauchtwagen gekauft vor 3 Monaten inkl. GGG Gebrauchtwagen Garantie.

Da das Auto mitlerweile 1 Woche in der Wekstatt war und ich auf das Auto angewiesen bin, habe ich den Betrag ausgelegt. An den Händler wo ich das Auto gekauft habe, habe ich mich bislang noch nicht gewendet zwecks eine Übernahme der Kosten aufgrund der Gewährleistung, dies werde ich wohl nächste Woche in Angriff nehmen. Aber ich bin da leider auch nicht grade zuversichtlich, was eine Rückerstattung betrifft.

Grüße, Marcel

Für dich ist in diesem Falle der Händler die Ansprechadresse. Die Gebrauchtwagengarantie ist erstmal unerheblich, weil der Händler in der Gewährleistungspflicht ist, es sei denn er kann nachweisen, daß zum Zeitpunkt des Verkaufes der Mangel (auch nicht versteckt) nicht vorhanden war. Ich halte es allerdings für unmöglich nachzuweisen, daß ein Mangel in der Elektronik nicht schon versteckt vorhanden war.

Nach 6 Monaten dreht sich allerdings die Beweispflicht um. Dann kann es für dich schwierig werden ihm das nachzuweisen.

Grüße

Vomue

am 29. Januar 2010 um 12:07

Zitat:

Original geschrieben von Hin_Und_weg

 

Zu Deinem Fall:

Pass auf dass du die Begrifflichkeiten nicht verwechselst!

Wenn du bei einem Händler gekauft hast, dann MUSS dieser mindestens 12 Monate GEWÄHRLEISTUNG (nicht Garantie) geben.

Hi Robert,

danke für die Info, aber das hatte ich nicht verwechselt, auch wenn es vllt. so rüber kam ;-)

Eine Gebrauchtwagen Garantie wurde bei Kauf zusätzlich abgeschlossen und war im Kaufpreis schon inbegriffen. Und da dort normal die Heckscheibenheizung im Vertrag mit auftaucht, dachte ich auch, ich könnte das ohne Probleme über diese Garantie abwickeln.

Da das aber nun nicht geklappt hat über die Gebrauchtwagen Garnatie von GGG abzuwickeln, nehme ich die GEWÄHRLEISTUNG Pflicht vom Händler, wo ich das Fahrzeug gekauft habe, in Anspruch. zumindest versuch ich es.

Wo ich allerdings ein Problem sehe: Ich habe das Geld bereits in der Werkstatt (auch nicht da wo ich das auto gekauft habe, sondern eine andere) ausgelegt. Das könnte evtl. nun schwer werden, den Betrag wieder zu bekommen... zumal eigentlich der Händler ein Recht auf Nachbesserung hat, sofern ich mich da nicht irre....

oder sehe ich das Falsch? Hat damit schonmal jemand Erfahrung (Geld ausgelgt und wiederbekommen) gemacht?

Danke und Grüße, Marcel

 

Hallo zusammen.

Habe dieses Problem:

Vor 5 Monaten habe ich einen Rocco bei einen Händler gekauft...Probvefahrt...alles super!

Seit einiger Zeit merke ich wie beim Kupplung geben ein knarzen und quitschen zu hören und zu merken ist.!!!

Und es sehr schwer zu tretten ist..

Entweder ist mir das bei der probefahrt nicht aufgefallen (voller vorfreude:-) , oder es war zur Anfang nicht so schlimm.

Naja heute beim Händler gewesen der sagt dazu : Die Kupplung gehöre zu Verschlussteil somit Reperatur auf meine KOsten!

Daraufhin mal zum VW....Der meint dazu: Das man dazu dass die Reperatur ca 1000 euronen kostet.OMG!!!!

Ich mach mir jetzt richtig sorgen das ich die Reperatur privat zahlen muss!!Den es muss repariert werden!

 

Habe

am 11. Oktober 2012 um 18:46

Hallo dein haendler soll das mal ueber kulanz oder sonderkulanz probieren

mfg jabba

Hallole ...

@ Hares

Bist aber ganz schön spärlich mit spezifischen Angaben zum Fahrzeug ... EZ , Km , Motor usw.

Wie schaut's noch mit anderen eventuellen Garantien aus , bzw. Gebrauchtwagen Garantie ( wohl keine abgeschlossen :rolleyes:) :confused:

Dann schau mal da rein ...

http://www.adac.de/.../default.aspx

 

Eine Kupplung kann man schnell mal verheizen , das sehen die Fachleute aber gleich , wenn mal alles offen & zerlegt ist :eek:

... nach 5 Monaten beim Gebrauchten gibt's aber auch keine neuen Reifen vom Car - Dealer , nur weil die schon runter / verschlissen sind ;)

Gruß

Hermy

 

Zitat:

Original geschrieben von Hares81

Vor 5 Monaten habe ich einen Rocco bei einen Händler gekauft...Probvefahrt...alles super!

Seit einiger Zeit merke ich wie beim Kupplung geben ein knarzen und quitschen zu hören und zu merken ist.!!!

Die Kupplung ist in der Tat ein Verschleißteil. Trotzdem darf dir der Händler einen 'voll funktionstüchtigen' also 'fahrbereiten' Wagen nicht mit einer defekten Kupplung verkaufen, wie Gewährleistung würde greifen, wenn die Kupplung schon bei Übernahme erheblich verschlissen gewesen wäre. Das Problem, welches Du hast ist, daß der Kauf nun 5 Monate her ist.

5 Monate sind völlig ausreichend, um eine neue Kupplung vollständig zu ruinieren.

afaik gibt es Urteile, die die Grenze bei 2 Wochen oder 1200 km gezogen haben. Aber ohne zu googlen lege ich dafür meine Hand nicht ins Feuer :p

Ich wäre da also nicht alzu optimistisch und würde anfangen zu sparen.

btw.: Ein Anwalt wird Dir sagen 'Klar, den Fall gewinnen wir!', aber auch da wäre ich nicht alzu optimistisch.

Hallo

ALso zu den Fahrzeugdaten...

1,4; Bj 2009;160ps

Also mir ist schon klar das man eine Kupplung schnell verheizen kann, aber bin immer vernüftig gefahren.

Ausserdem ist das eine quitschen und knarzen immer wenn der wagen schon warm ist. Im kalten Zustand ist es ok.

Naja hab meinen Anwalt verständigt , mal sehen was er dazu sagt...

am 15. Oktober 2012 um 16:50

Nach 5 Monate wirst du hier leer ausgehen, da die Kupplung nicht irgend ein Teil ist. Hierzu hast du noch nicht mal ein Gebrauchtwagencheck machen lassen woraus schon ein Defekt vermutet werden konnte.

Die Sache hätte anders ausgesehen, hättest du den Wagen erst vor 5 Tagen gekauft und den Verschleiß nicht gleich gemerkt.

Falls du keine Rechtsschutzversicherung hast, hättest du lieber das Geld in eine neue Kupplung investiert. Der Anwalt kommt immer gut bei der Sache raus.

Ich hatte mal ein Fall wo nach 4Wochen ein Motorschaden entstand, vor Gericht bekam ich Recht. Aber nur auf Grund des Gebrauchtwagenchecks das ich bei Übernahme des Wagens machen ließ und hier schon anormale Geräusche aus dem Ventildeckel zu erkennen(hören) waren.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Ich hatte mal ein Fall wo nach 4Wochen ein Motorschaden entstand, vor Gericht bekam ich Recht. Aber nur auf Grund des Gebrauchtwagenchecks das ich bei Übernahme des Wagens machen ließ und hier schon anormale Geräusche aus dem Ventildeckel zu erkennen(hören) waren.

Und trotzdem hast Du die Gurke gekauft?

Watum lässt man einen Gebrauchtwagencheck machen wenn man bei solchen Mängeln trotzdem nicht die Finger vom Kauf lässt?

am 15. Oktober 2012 um 23:04

In diesem Fall was schon einige Jahre zurück liegt hatte ich eine Probefahrt gemacht und der Wagen sah soweit gut aus. Als Leihe merkte ich damals auch nichts und so mit bloßen Gehör war auch nicht gleich was zu hören. Ich bekam damals nicht die Gelegenheit vor dem Kauf solch ein Check machen zu lassen, heute würde ich ein Wagen ohne Check vorher nicht mehr kaufen. Aber wie man sieht lernt man nie aus, daher machte ich dieses Jahr bei meinem neuen Kauf den Check vor dem Kauf.

Damals ließ ich aber nach dem Kauf nach der Wagen übernahme sicherheitshalber doch noch ein Check vom ADAC machen. Denn hier stellte man mit einem Stethoskop fest dass das Ventilgeräusch sich nicht gut anhörte und vermerkten dieses.

Ich ließ damals dann noch von einer Werkstatt die Ventile nachschauen, aber diese konnte man nicht mehr nachstellen, da die Nockenwelle schon eingelaufen war. Paar Tage später ging der Motor auch schon von alleine aus und ließ sich nicht mehr starten.

Ich spreche von einer Zeit wo es noch keine Gesetzliche Sachmängelhaftung bestand und man selbst im Nachhinein dafür Grade stehen konnte. In meinem Fall konnte man aber den Kaufvertrag rückgängig machen und den Wagen zurückgeben.

War also etwas anders als du das jetzt darstellst und schrieb ich eigentlich auch.;)

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

 

Ich hatte mal ein Fall wo nach 4Wochen ein Motorschaden entstand, vor Gericht bekam ich Recht. Aber nur auf Grund des Gebrauchtwagenchecks das ich bei Übernahme des Wagens machen ließ und hier schon anormale Geräusche aus dem Ventildeckel zu erkennen(hören) waren.

Kaufvetrag rückgängig gemacht?

Gericht?

Vot 2002 gekauft.

Eine phantastische Geschichte.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat-Driver

Kaufvetrag rückgängig gemacht?

Gericht?

Vot 2002 gekauft.

 

Eine phantastische Geschichte.

???

 

Vor 2002 gab es das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufs bei Vorliegen eines Mangels. Das nannte sich Wandlung.

 

O.

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