ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto umgemeldet - Käufer holt erst in "Monaten" ab ...

Auto umgemeldet - Käufer holt erst in "Monaten" ab ...

Themenstarteram 30. Dezember 2022 um 20:21

... kurz und knapp daher die Frage:

der Wagen wurde vom neuen Besitzer umgemeldet - dieser hat aber die Kennzeichen bei sich - da ich aber den Platz auf dem Hof brauche - im besten Falle - darf ich das Auto öffentlich parken und lege ein zettel aus wo das neue KZ erwähnt ist???

Wenn unzulässig wie auch unangemeldete Autos öffentlich zu parken (was ja verständlich ist - kein Verssicherungsschutz usw) - welche Sanktionen drohen mir??? Damit ich am Hof weiterkomme ist mir ggf n Verwarngeld egal ... solange der Käufer kein Punkt oder Stress bekommt ...

Kurz und knapp - danke für eure Hilfe ...

Ähnliche Themen
98 Antworten

Den kompletten Kaufpreis hast du vom Käufer schon erhalten?

Themenstarteram 30. Dezember 2022 um 20:35

Hey, ja habe ich!!!

Nur dann übergebe ich auch den KfZ Brief, TÜV und KfZ Schein.

Da es zudem n Ukrainer aus Bayern war, der hier Freunde hat, war mir das so am liebsten - Cash - Brief - weg - war meine Devise ...

Wie hat denn der Käufer die neueu Kennzeichen ohne eVB-Nummer erhalten?

Und wenn doch - dann kann er dir die Schilde rnicht einach zusenden und du stellst dann das Auto mit den neuen Kennzeichen auf die Straße?

Themenstarteram 30. Dezember 2022 um 20:45

EVB wird er schon gehabt haben. Das Auto wurde vom Vor Vor Besitzer abgemeldet ... steht seit Monaten auf mein Hof - war für etwaige Notfälle - wird nicht gebraucht - weg damit.

Zuschicken??? Der versteht kaum - spricht kein dt. auch seine Freunde nicht - die Kopie vom KfZ Schein und Bilder vom Nummernschuld zu bekommen war schon ne Kunst ...

Themenstarteram 30. Dezember 2022 um 20:48

Rechtsempfiden: Auto angemeldet, aber Nummernschilder fehlen - max. kleine OWI oder??? Na wir ja alles in Deutschland reglementiert haben zum wohl aller ...

... ach man - am besten auf dem Hof lassen ...

am 30. Dezember 2022 um 21:03

Es müsste sich hier doch jemand finden lassen, der dir die beiden möglichen Varianten "bitte Auto zügig abholen sonst Strafe" und "Schilder zuschicken" auf ukrainisch und ggf. russisch übersetzt? Dann kannst du ihm das schriftlich zukommen lassen.

Wenn es doch nur Übersetzungsdienste im Netz gibt. Evtl sogar kostenlos von Google und co die ganz gute Ergebnisse liefern. Ne - zu absurd ;)

Google Translate https://translate.google.com/?hl=de

„Ich benötige die Kennzeichen!“

Auf ukrainisch:

„???? ???????? ??????? ?????!“

Ob es jetzt höchste Poesie ist sei mal dahingestellt aber for das verstehen wird es reichen. Gern mit ein wenig mehr Kontext für den Empfänger.

(Edit: die Schrift wird hier in MT wohl nicht korrekt angezeigt. Beim erstellen war der Text noch da. Ich füge gleich noch ein Bild ein.

Translate
Themenstarteram 30. Dezember 2022 um 21:06

Anders: muss man immer so fies sein - ich würde ja ggf wenn es n kleines Verwarngeld ist es auf mich nehmen da ich gerne den Platz kurzfristig haben möchte ... Bussgeld Punkte usw möchte ich habe keiner oder einer anderen Person zumuten ...

... zumal bei uns im Wohngebiet genug Platz ist für Autos ...

Ich würde erstmal unverbindlich das Gespräch mit dem Besitzer suchen. Evtl hat er Verständnis und es klärt sich für alle zum Vorteil. Wenn nicht kann man immer noch das Risiko eingehen.

Themenstarteram 30. Dezember 2022 um 21:15

Hey ihr beiden, alles richtig, aber mir geht es gottverdammt um die Frage:

"was droht evtl. mir und dem Käufer wenn sein angemeldetes Auto ohne Kennzeichen öffentlich park"

Hier stehen dutzende Wohnwagen übern Winter am Bürgersteig - keinen interessiert es

In Berlin parken Autos und Motorräder (die seit 2018 kein Mopedschild mehr haben oder entstempelt sind) öffentlich - haben Pickerl dranne aus 2019 das sie entfernt werden sollen - nichts passiert ...

Hi,

dir persönlich droht von Stadt oder Staat erst mal gar nix, das Fahrzeug gehört ja nicht mehr dir.

Wenn sie versuchen den Halter über die Fahrgestellnummer zu ermitteln ( oder über ein Kennzeichen das am Fahrzeug steht) wird der Ukrainer aus Bayern belangt werden.

Allerdings könnte der Ukrainer dich ggf. Privatrechtlich belangen wenn du mit seinem Besitz der unter deiner Obhut steht fahrlässig umgegangen bist.

Themenstarteram 30. Dezember 2022 um 21:23

Vielen vielen dank. Jetzt noch präziser wers weiß - das ganze ist doch ne Bagatellsache im Verwarngeldbereich oder??? Das KfZ ist ja zugelassen, versichert usw - fehlen ja nur die Bleche dran ...

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 30. Dezember 2022 um 21:35:06 Uhr:

Hey, ja habe ich!!!

Nur dann übergebe ich auch den KfZ Brief, TÜV und KfZ Schein.

Da es zudem n Ukrainer aus Bayern war, der hier Freunde hat, war mir das so am liebsten - Cash - Brief - weg - war meine Devise ...

wenn da Geld geflossen ist, gibts doch wohl auch einen KV, oder?

Da wird 'n Name und Adresse drauf sein, oder wie läuft das bei dir?

Brief und Schein haste ja auch rausgegeben.

Den Typ anschreiben, Frist setzen zum Abholen, ansonsten Standgebühren einfordern.

Ob du das auf ukrainisch, englisch oder sonstwie machst, musst du selbst entscheiden.

Ich würde spontan mal von einem Regelsatz von 60 Euro ausgehen (vorgeschriebene Kennzeichen fehlen), weil das über der Verwarngeldgrenze liegt halt noch plus 28,50 EUR Kosten. Wenn ich das richtig übersehe, trifft das auch (bzw.: vor allem) denjenigen, der das Fahrzeug so auf die Straße fährt.

Natürlich nur, falls ihm das nachgewiesen werden kann ;)

Das größere Problem dürfte deswegen sein, dass die Behörde eine (ggf. recht kurze) Frist für die Beseitigung des vorschriftswidrigen Zustands stellen wird. Da ist nichts mit "einmal 88,50 bezahlen und dann für die nächsten X Monate Ruhe haben". Weiterhin dürfte die Lagerung eines solchen (aufgrund fehlender Kennzeichen) nicht betriebsbereiten Fahrzeugs im öffentlichen Straßenraum den Gemeingebrauch überschreiten, was ggf. weitere straßenrechtliche Folgen nach sich zieht.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto umgemeldet - Käufer holt erst in "Monaten" ab ...