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Gasanlage im Oldie

Themenstarteram 1. Oktober 2007 um 18:39

Tach zusammen,

Ich baue seit einiger Zeit einen 42 Jahre alten Dethleffs Camper wieder auf.

Zur Erinnerung, das ist ein Klappwohnwagen bei dem das Unterteil und das Dach fest ,aber die oberen Seitenteile und das ausklppbare Heck aus Zeltstoff sind.

Jetzt hab ich mal ein paar Fragen an die Fachleute unter euch.

Die Gasflasche wird im Küchenblock vom Innenraum zugänglich untergebracht. Die Tür ist nicht Gasdicht. Unter der Flasche ist eine Zwangsentlüftung.

Ist das heute noch erlaubt?

An diese Flasche wird über einen Schlauch nur ein Kocher angeschlossen.

Muß eine Gasprüfung durchgeführt werden?

Und...

Ich suche noch zwei kleine leichte Kurbelstützen.

Hat jemand noch so etwas in der Ecke liegen?

Danke im Voraus und einen schönen Abend noch.

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17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von kawummka

 

Die Gasflasche wird im Küchenblock vom Innenraum zugänglich untergebracht. Die Tür ist nicht Gasdicht. Unter der Flasche ist eine Zwangsentlüftung.

Ist das heute noch erlaubt?

An diese Flasche wird über einen Schlauch nur ein Kocher angeschlossen.

Muß eine Gasprüfung durchgeführt werden?

hallo

ja, wenn der zugang vom innenraum aus abgedichtet ist (gummi dichtlippe reicht)

und die bodenöffnung mind 100cm2 gross ist

und es keine heizung mit bodenkamin gibt (hab ich erst kürzlich gehört ..)

gasprüfung nach G607 oder wie auhc immer das ding heisst

lg

g

weiß leider nicht genau ob es da bestandschutz oder so etwas gibt...

ich persönlich würde aber zu meiner eigenen sicherheit eine gasprüfung / dichtigkeitsprüfung druchführen lassen und eine gasdichte box mit der zwangsentlüftung einbauen...

eine bekannte von mir hat in einem wohnwagen übernachtet, in dem die gasanlage nicht in ordnung war...die verletzungen körperlich und psychisch sind heute noch deutlich zu erkennen...

viele grüße

Themenstarteram 2. Oktober 2007 um 17:23

Hallöchen,

Erst einmal dake für die schnellen Antworten.

Der Flaschenschrank ist nicht wirklich gasdicht. Ist halt aus Sperrholz ohne irgendwelche Dichtungen. Entlüftung wäre da.

Da ich mit dem Gewicht geizen muß, das Zugfahrzeug ist ein Fiat 770S mit gnadenlosen 23 PS, werde ich da auch nichts abdichten sondern nur bei Bedarf eine kleine Gasflasche nach Draussen stellen und den Schlauch zum Kocher unterm Stoff in´s Innere führen. Also nichts fest installieren. Wenn ich die Pulle nur aufdrehe wenn wirklich gekocht wird bin ich doch auf der sicheren Seite. Und die Gasprüfung brauch ich auch nicht. Oder mach ich jetzt einen Denkfehler?

Gruß an Alle

Zitat:

Original geschrieben von kawummka

Also nichts fest installieren.

hallo

wenn du die flasche da drinnen nicht an einen regler oder sonstwas anschliesst dann würde ich das als ladung annehmen.

für eine ladung brauchst du natürlich keine gasprüfung

es dürfen aber dann keinerlei fix verlegte leitungen im wowa verbaut bzw benuetzt werden

ich bin aber kein gasprüfer ...

lg

g

PS:

tipp: der anschlusschlauch bzw regler darf nicht älter als 10jahre sein

 

Zitat:

Original geschrieben von dudo_0159

Zitat:

Original geschrieben von kawummka

Also nichts fest installieren.

hallo

wenn du die flasche da drinnen nicht an einen regler oder sonstwas anschliesst dann würde ich das als ladung annehmen.

für eine ladung brauchst du natürlich keine gasprüfung

es dürfen aber dann keinerlei fix verlegte leitungen im wowa verbaut bzw benuetzt werden

ich bin aber kein gasprüfer ...

lg

g

PS:

tipp: der anschlusschlauch bzw regler darf nicht älter als 10jahre sein

.....das sehe ich genauso. Bei einer Gasprüfung wird ja die Druckdichtigkeit der eingebauten Leitungen und Regler überprüft, die in diesem Falle ja nicht vorhanden sind.

Aber ganz wichtig: Beim Transport der Gasflasche im Flaschenschrank diese gegen Umfallen sichern und die (meist) rote Schutzkappe aufsetzen.

 

VG

 

am 4. Oktober 2007 um 22:25

Hallo, kawummka

ich hab deinen Beitrag erst jetzt gesehen. Falls die Sache immerf noch aktuell ist, hier mal mein Wissen.

Flaschenkasten - Tür: Von Molto gibt´s Fensterdichtungsband. Das auf die Tür kleben, ziemlich nahe am Rand. Und aufpassen, da gibt´s den einfachen Schaumstoff, den nicht, sondern die richtige Gummidichtlippe. Dabei gleich schauen, daß unten im Türausschnitt eine mindestens 5 cm hohe Schwelle drin ist. Wenn nicht, einfach eine farblich passende Leiste zuschneiden und einschrauben.

Sicherheit: Die Flasche muß beim Transport gegen umfallen und schlagen gesichert sein. Entweder mit einem Flaschenhalter, den du kaufen kannst und seitlich an die Innenwand deines Flaschenkastens anschraubst oder du nimmst ein Stück Zurrgurt, 2,5 breit, das gut um deine Flasche passt und schraubst das an die Wand. Genügt auch, sollte halt so sein, daß du die Flasche bequem befestigen kannst. Und schau dir den Regler und den Schlauch an. Auf der Unterseite des Reglers ist ein Datum (Herstellungsjahr) zu sehen, auf dem Schlauch auch. Sind die noch innerhalb einer Frist von 10 Jahren, passt es noch.Nach 10 Jahren muß beides ausgetauscht werden.

Gasprüfung ist nicht nötig, da Wohnwagen. Die ist eigentlich immer empfehlenswert, aber da du keine fest installierte Anlage hast, - was soll man da prüfen?

Und immer dran denken: beim Wohnwagen muß während der Fahrt der Regler von der Flasche runter und die Abdeckkappe drauf! Zwischenzeitlich soll es bei der Rennleitung ein paar Leute geben, die darauf schaun. Ich geb mein Geld lieber im Urlaub aus.

Ich hoffe, das hilft dir etwas bei deinem Vorhaben

Klaus

am 5. Oktober 2007 um 7:09

Zitat:

Original geschrieben von bauhenkel

...Gasprüfung ist nicht nötig, da Wohnwagen...

Uiiii - das ist mir neu; gilt das für alle Wohnwagen oder meinst Du nur Wohnwagen ohne feste Gasinstallation?

Zitat:

Und immer dran denken: beim Wohnwagen muß während der Fahrt der Regler von der Flasche runter und die Abdeckkappe drauf!

War gerade im September mit unserem Fendt bei HU und natürlich bei der Gasprüfung - und der Regler bleibt bei mir auch immer drauf, wenn wir unterwegs sind. Muß ich ein schlechtes Gewissen haben?

Gruß

Walter

am 5. Oktober 2007 um 9:51

Hallo, Walter

So neu ist das alles gar nicht. Nach allem, was ich weiß, ist die Gasprüfung nur für Wohnmobile vorgeschrieben, nicht für Wohnwagen. Egal, ob fest installierte Anlage oder nicht. Es soll aber TÜV-Prüfer geben, die auch bei Wohnwagen auf die Gasprüfung bestehen.

Wenn du bisher immer zum TÜV die Gasprüfung gemacht hast, brauchst du dir nichts vorwerfen! Im Gegenteil, du bist einer der verantwortungsvollen Besitzer! Wenn auch nicht vorgeschrieben, ist sie schon für die eigene Sicherheit sehr wichtig! (Ganz ehrlich - ich möchte nicht neben einem stehen, wenn wegen schlampiger Anlage der WOWA abfackelt!)

Zum Thema Regler runter ist zu sagen, in der Neufassung der G607 ist diese Vorschrift verankert. War, glaube ich, vorher auch schon drin, wurde nur nicht so beachtet. Ist, glaube ich, auch in der Stvo verankert, jedenfalls irgendwo im Bußgeldkatalog.Soweit ich weiß, dürfen die Flaschen nur dann angeschlossen bleiben, wenn bereits eine neuere Anlage mit 30 mBar verbaut ist und eine Secumatic / Vergleichbares als Regler. Aber nagle mich nicht drauf fest!

Im WOWA darf ja, im Gegensatz zum WOMO kein Gerät mit offener Flamme während der Fahrt betrieben werden! Auch kein Kühli! ( Hat Flamme auf der Rückseite, Heizpatrone). Im WOMO ist aber auch nur die Heizung erlaubt.

Zwischenzeitlich passiert es auch bei uns auf der Autobahn schon mal, daß die Rennleitung Urlauber auch darauf kontrolliert. So sie Zeit haben und über die Vorschrift informiert sind.

Wie gesagt, wenn du mit Regler an der Flasche in eine Kontrolle kommst, kostet´s halt was. Frag´ mich nicht, wieviel? Im Ausland, gerade Frankreich, sind die Kosten jedenfalls wesentlich höher!

Klaus

am 9. Oktober 2007 um 17:29

Fahren mit Gasflaschen ohne Schutzkappenn (logischerweise auch bei montiertem Regler) kostet zwischen 5o und 5oo€ und gibt 1-3 Punkte.

Transport von nicht gesicherten Flaschen ähnlich.

Beim Unfall siehts dann SEHR übel aus.

Das gilt für WOWA und WOMO!

<--- Eigene schlechte erfahrungen mit den "Modernen, staatlich unterstüzten Wegelagereren"

Gasunfall beim WoWa ohne Gastüv zahlt keine Versicherung, beim WOMO ist Gastüv pflicht für TÜV, gibt da aber auch paar ganz nette Tricks.

Viele Hersteller schreiben es zwingen vor dass Gasflaschen während der Fahrt abgeklemmt werden müssen, genau wie viele Hersteller verlangen das Wasser + Abwassertank während der Fahrt leer sind (was aus Gewihtsgründen meiner Meinugn nach Sinn macht)

 

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

.... genau wie viele Hersteller verlangen das Wasser + Abwassertank während der Fahrt leer sind (was aus Gewihtsgründen meiner Meinugn nach Sinn macht)

hallo

will mich über solche bestimmungen gar nicht auslassen

aber in letzter zeit ist es ja so, je weltfremder und dubioser desto wahrscheinlicher ist es dass es wirklich irgendwelche bestimmungen diesbezüglich gibt

aber viel bl*der gehts ja jetzt nimmer, oder?

soll ich dauernd einen hänger mit wasser nachziehen, oder wie?

ist doch völlig verrückt!

lg

g

 

 

Zitat:

Original geschrieben von bauhenkel

 

Im WOWA darf ja, im Gegensatz zum WOMO kein Gerät mit offener Flamme während der Fahrt betrieben werden! Auch kein Kühli! ( Hat Flamme auf der Rückseite, Heizpatrone). Im WOMO ist aber auch nur die Heizung erlaubt.

Zwischenzeitlich passiert es auch bei uns auf der Autobahn schon mal, daß die Rennleitung Urlauber auch darauf kontrolliert. So sie Zeit haben und über die Vorschrift informiert sind.

Wie gesagt, wenn du mit Regler an der Flasche in eine Kontrolle kommst, kostet´s halt was. Frag´ mich nicht, wieviel? Im Ausland, gerade Frankreich, sind die Kosten jedenfalls wesentlich höher!

Klaus

Hi Klaus,

da frage ich mich zum einen, wo das steht, und zum anderen, warum Truma für seine Secumotion wirbt. Damit darf man (lt. Werbeaussage) sogar in Frankreich, wo eigentlich garnichts geht, während der Fahrt heizen. Und was der Kühli mit seinem Flämmchen dann noch schaden sollte????:confused:

Ich habe die Secu-Motion drin und heize und kühle während der Fahrt mit Gas!

am 9. Oktober 2007 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001

Zitat:

Original geschrieben von bauhenkel

 

Im WOWA darf ja, im Gegensatz zum WOMO kein Gerät mit offener Flamme während der Fahrt betrieben werden! Auch kein Kühli! ( Hat Flamme auf der Rückseite, Heizpatrone). Im WOMO ist aber auch nur die Heizung erlaubt.

Zwischenzeitlich passiert es auch bei uns auf der Autobahn schon mal, daß die Rennleitung Urlauber auch darauf kontrolliert. So sie Zeit haben und über die Vorschrift informiert sind.

Wie gesagt, wenn du mit Regler an der Flasche in eine Kontrolle kommst, kostet´s halt was. Frag´ mich nicht, wieviel? Im Ausland, gerade Frankreich, sind die Kosten jedenfalls wesentlich höher!

Klaus

Hi Klaus,

da frage ich mich zum einen, wo das steht, und zum anderen, warum Truma für seine Secumotion wirbt. Damit darf man (lt. Werbeaussage) sogar in Frankreich, wo eigentlich garnichts geht, während der Fahrt heizen. Und was der Kühli mit seinem Flämmchen dann noch schaden sollte????:confused:

Ich habe die Secu-Motion drin und heize und kühle während der Fahrt mit Gas!

Die Secumotion ist soweit ich weiss ein Ceramic-Fläschenbrenner der nur glüht, das ist was anderes als eine "unkontrollierbare", offene Flamme hinten im evtl 15 Jahre alten Kühlschrank oder ner "alten" Heizung

Denk mal drann die Flamme geht aus und das Thermoelemet will nicht.. ne tolle Art den WOWA zu entsorgen *g*

am 9. Oktober 2007 um 21:22

Zum Einen, Heizbetrieb im fahrenden WOMO ist zulässig nach G 607, StVZO und EU - Regelungen außer in Frankreich. Bei allen anderen Gasgeräte ist dies nach diesen Vorschriften nicht zulässig. Wegen der EU - Regelung eben auch EU - weit.Bei WOWA darf während der Fahrt kein offenes Feuer sein, da die Überwachungsmöglichkeiten fehlen. Es darf ja auch niemand hinten mitfahren. Aufgrund der Neufassung der EU - Regeln ( Reduzierung des zulässigen Drucks auf 30 mBar und sicherere Regeltechnik ) wurde die G 607 angepasst. Da Truma die erste und scheinbar bisher einzige Firma ist, die neue Regler entsprechend den neuen Vorschriften entwickelt hat, eben die Secu-matic, machen sie auch ( berechtigt?) dafür Reklame. Außerdem ist das auch die einzige Regleranlage, mit der Heizbetrieb im WOMO während der Fahrt auch in Frankreich erlaubt ist.

@ franjo: wenn du die Secu-matic schon drin hast, hast du doch keine Probleme. Du dürftest dann auch ´ne 30 mBar - Anlage drin haben. Aber unabhängig davon, mit der Secu-matic darfst du während der Fahrt heizen, auch in F. Oder hast du ´nen WOWA? Wie´s mit dem Kühli aussieht, kann ich dir momentan nicht sagen, da muß ich mich auch erst wieder schlau machen. Man behält halt nicht alles im Kopf.

Du meinst auch, was das mit dem kleinen Flämmchen beim Kühli zu tun hat. Naja, wenn du mal feststellst, daß bei deinem alten Gerät ein Rostteilchen aus dem Kamin fällt, genau auf den Brenner, deswegen Flamme aus und deine Zündsicherung hat gerade den Geist aufgegeben, dann weißt du, warum das nicht zulässig ist/war. Glaub mir, daß eine Kühliflamme nicht anspringt oder ausgeht wegen verdrecktem Brenner, kommt öfter vor, als man meint. Daß gleichzeitig die Zündsicherung ausfällt, ist gottseidank selten, aber scheinbar früher oft genug, daß das mit eingebracht wurde.

Ich bin mir nur nicht sicher, ob die Heizerlaubnis mit der Secu-matic auch für WOWAs gilt. Auch da werde ich mich schlau machen.

Soviel für heute

Klaus

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

 

Die Secumotion ist soweit ich weiss ein Ceramic-Fläschenbrenner der nur glüht, das ist was anderes als eine "unkontrollierbare", offene Flamme hinten im evtl 15 Jahre alten Kühlschrank oder ner "alten" Heizung

Denk mal drann die Flamme geht aus und das Thermoelemet will nicht.. ne tolle Art den WOWA zu entsorgen *g*

Nee, nee! Die Secu-Motion ist ein (30 mb) Gasregler, der nicht an der Flasche sitzt! ;) Von der Flasche zum Regler führt ein ( bei Duo-Comfort, die alte Duomatik, zwei) Hochdruckschlauch, der über eine "Abreißsicherung" mit der Flasche verbunden ist. Dazu schließt die Secu-Motion bei Leitungsbruch die Gaszufuhr zum Wowa selbsttätig ab.

Truma verkauft diese ausdrücklich auch für Wohnwagen.

Gruß

Franjo

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