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Gasanlage 5o und 3o mBar

Themenstarteram 9. Oktober 2007 um 18:10

Ich hab mal ne Frage

Ich hab ein Ford Womo (BJ 1979) mit 5omBar Gasanlage mit Kocher, Boiler, Heizung, 2Lampen und Kühlschrank.

Jetzt geht mir nur die (ohnehin) defekte Standheizung, die relativ "weit" in den innenraum ragt auf den Zeiger, ich würd die gerne ausbauen und durch eine Heizung die unter der Sitzbank verschwindet ersetzten.

Da ich aber keine Lust mehr auch gebrauchten EBAY-Schrott habe habe ich mich informiert und würde mir gerne eine neue heizung kaufen, jedoch gibt es diese nur mit 3omBar.

Jetzt zur Frage:

Ich hab im gesamten WoMo 5ombar, darf ich dann für die Heizung eine Druckminderer 5omBar auf 3omBar (gibts sogar mit Zulassung) verbauen oder muss ich eine separate Flasche mit separatem Durckminderer und extra Leitugnen verwenden?

Hab ja eh platz für 2 Flaschen nur das Verlegen der Leitung ist nicht ganz einfach wegen dem Platz.

Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht? Wie sieht das Gastüv-Technisch aus?

Der Tüv miente nur: HMMMMMMZZ... bauen ses ma ein und dann sehn ma ma weida, ich schau mir dann an wies aussieht, wenns dann nich iss dann müssens halt aus oder umbaun, mehr kann ich ihnen da au nich sachen....

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20 Antworten

Hallo,

mit einem Vordruckregler, vor die Heizung eingesetzt, sollte es keine Probleme geben.

Siehe mal hier

 

VG

Themenstarteram 9. Oktober 2007 um 18:56

ich kenn das Ding ja.

mich stöhrt nur die aussagen von den "blauen ausbeutern" dass ichs erst einbauen soll und dann wird entschieden obs eingetragen wird oder nicht, ich meine, so ne Heizung kost ja nur nen paar TEuro udn ist ja in wenigen Minuten eingebaut und kann ich auch direkt wieder zurück geben.....

Hi,

die Aussage deines "blauen Ausbeuters" "lol", sind schlichtweg schwachsinnig und von keiner Sachkenntnis getrübt. Entweder er weiß wovon er redet und gibt dir eine klare Auskunft, oder er sollte dich an jemanden verweisen, der Ahnung hat.

Da heute nur noch Geräte mit einem Betriebsdruck von 30mbar hergestellt werden, diese aber ja auch in alte Anlagen mit 50mbar integriert werden müssen, gibt es ja extra diese Regler nach der entsprechenden Gasgeräterichtlinie. Wozu denn extra Flasche mit Leitung?

Wenn du dir völlig unsicher bist, mache dich in einem Fachbetrieb oder dem übergeordneten TÜV kundig und tritt deinem "blauen Ausbeuter" in den Allerwertesten.

VG

Bei der Gasprüfung bist du doch nicht zwingend auf den TÜV angewiesen. Hehe doch zu einen Gas-Sachverständigen.

Hallo Martinde001,

genaue Auskunft müßte dir der Hzg. Hersteller geben können, vermutlich wird es ja eine für Womos zugelassene Truma sein.

Dein Beitrag hat mich noch über etwas anderes nachdenken lassen:

Dein Womo ist BJ. 79 und hat einen Warmwasser-Boiler: Ist der auch BJ 79 ??

Falls ja, würde ich über eine Kombitherme nachdenken, denn für die alten Anlagen liefert Truma z.B. definitiv aus Sicherheitsgründen keine E-Teile mehr aus.

Grüßle

Jazzer2004

Themenstarteram 10. Oktober 2007 um 16:21

Hallo, ja der ist auch so alt, aber das ganze Womo hat 15jahre gestanden (bis 2oo7) und wurde nie benutzt. Den Speicher hab ich zerlegt, der brenner ist noch TOP, Ionisationselektrode und Zündelektrode hab ich gereingt, passen auch zur Not von Buderus Gasbrennern (die langen), die Elektronik hat bissel "rumgezickt" aber die Lötstellen sind nun auch wieder ok.

Beim Kühlschrank hab ich den Brenner auch zerlegt und sauber gemacht, der sah aus wie noch nie benutzt, nur die Lapen fliegen raus....

Vielleicht krieg ich ja die alte Heizung wieder hin, nurm ich nervt halt dass die im "Raum" rümhängt.

 

HAb bei anderm Tüv gefragt, die meineten NEIN geht definitiv nicht, muss alles auf 3omBar umgebaut werden....

Nen anderer Tüv meinte: Ja, geht..

Also was jetzt?

Hallo,

das ist ja echt wie beim Buchbinder "Wanninger" :D :D

Frag bei Truma nach. Sagen die ja, geh zu dem TÜV der auch ja gesagt hat. Und dann mach es endlich.

VG

am 16. Oktober 2007 um 21:08

Mit dem Vordruckregler 50 mBar auf 30 mBar ist das so eine Sache. Er hat zwar einerseits eine Prüfung, andererseits schreibt die DIN EN 1949 sowie das DVGW Arbeitsblatt G607 noch einen einheitlichen Druck der gesamten Anlage vor. D. h. der Regler darf nicht Eingebaut werden. Da war Truma schneller als die Gremien, die sich Europaweit auf die Regeln einigen. Die sind noch am verhandeln...

hallo

soweit ich weiss muss nach 30 jahren die brennkammer am boiler neu

zwingend

das wäre dann 2009 ....

ob sich da groessere sanierngen am bolier noch auszahlen?

lg

g

NA DAS MUSS JA EIN SELTEN DOOOFER TYP SEIN -

GEHE AUF DIE THRUMA HOMEPAGE DORT FINDEST DU DEN REDUZIERREGLER MIT ZULASSUNG:

UND SUCH DIR EINEN PRÜFER DER AHNUNG HAT - WENN DU SCHON PRÜFGEBÜHREN ZAHLEN MUSST:

GRUSS LOGO 

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Hallo, ja der ist auch so alt, aber das ganze Womo hat 15jahre gestanden (bis 2oo7) und wurde nie benutzt. Den Speicher hab ich zerlegt, der brenner ist noch TOP, Ionisationselektrode und Zündelektrode hab ich gereingt, passen auch zur Not von Buderus Gasbrennern (die langen), die Elektronik hat bissel "rumgezickt" aber die Lötstellen sind nun auch wieder ok.

Beim Kühlschrank hab ich den Brenner auch zerlegt und sauber gemacht, der sah aus wie noch nie benutzt, nur die Lapen fliegen raus....

Vielleicht krieg ich ja die alte Heizung wieder hin, nurm ich nervt halt dass die im "Raum" rümhängt.

 

 

HAb bei anderm Tüv gefragt, die meineten NEIN geht definitiv nicht, muss alles auf 3omBar umgebaut werden....

 

Nen anderer Tüv meinte: Ja, geht..

 

Also was jetzt?

 

Hallo,

ich bin mal wieder begeistert wie hier mit 0 Ahnung rumtrompetet wird.....

1. Der Reduzierregler hat ein Prüfzeichen für den Betrieb in Flüssiggasanlagen.

2. Gilt für die Gasprüfung ein einheitlicher Druck für die gesamte Anlage im Fahrzeug. Somit keine Plakette für Anlagen mit Reduzierregler.

Das Prüfzeichen eines Bauteils heißt aber definitiv nicht das die DIN-EN1949 und das DIN/DVGW-Arbeitsblatt G607 nicht mehr gelten.

Habe mich auf dem Caravansalon ausgiebigst zu dem Thema erkundigt. Zum einen bei Truma die diesen Regler bewerben um ihre 30mbar Geräte zu verkaufen und bei GOK die diesen Regler herstellen.

Fazit: Bei Truma ein hübscher Beruhigungsspruch und bei GOK Schulterzucken. Habe aber abschließend noch einen informativen Rückruf von einem GOK-Mitarbeiter mit dem Zuständigkeitsbereich Konstruktion und Normung erhalten.

Wenn ich aber die Beiträge hier lese kann ich nur mit dem Kopf schütteln...

Boiler nach 30 Jahren neu etc. .....

Also wenn man keine Ahnung hat....

Themenstarteram 17. Oktober 2007 um 17:52

Zitat:

Original geschrieben von logo1

NA DAS MUSS JA EIN SELTEN DOOOFER TYP SEIN -

GEHE AUF DIE THRUMA HOMEPAGE DORT FINDEST DU DEN REDUZIERREGLER MIT ZULASSUNG:

UND SUCH DIR EINEN PRÜFER DER AHNUNG HAT - WENN DU SCHON PRÜFGEBÜHREN ZAHLEN MUSST:

GRUSS LOGO

Aber sonst hast keine "Schmerzen"?

 

Ich hab lediglich gefragt weil mich die Äuderungen (übrigens OHNE Tüv Gebühren) gewundert haben.

Zwischenzeitlich hat sich aber folgendes ergeben:

Der Regler DARF eingebaut und verwendet werden, ABER der Montageort des Boilers muss geändert werden ODER es muss ein Sicherheitsschalter eingebaut werden (der den Boiler bei geöffnetem Fenster abschaltet), da der Boiler fast unmittelbar unter dem Heckfenster sitzt (war damals wohl erlaubt). Zudem MUSS der Regler DIREKT am Gerät bzw. auf der letzten "geraden" vor dem Boiler, jedoch nicht weiter als 3ocm von diesem entfernt montiert werden. Der "Kreis" muss eine separate Absprerrung haben (ist ja eh vorhanden) und muss durch einen Aufkleber gekennzeichnet sein.

Die Dichtheit des 2. Gaskreises muss EXTRA geprüft und dokumentiert werden. Ebenfalls muss Druckminderer und Gerät als "feste Einheit" erkennbar sein. Soweit der Tüv Saarland.

Kann ich mit leben, werd ich wohl auch so machen wenn der "alte" nicht mehr funktioniert.

Was mich wundert:

Ich darf mehr als 1 Gerät mit 3omBar betreiben, jedoch muss dann für jedes Gerät ein separater Druckminderer in unmittelbarer Nähe des Gerätes verbaut werden. Es ist nicht gestattet "die Hälfte" der Gasanlage auf 3omBar umzubauen.

 

 

 

Hallo,

dar und soll ist gut, stellt der TÜV-Saarland denn auch eine Prüfbscheinigung aus und vergibt die Plakette?

Themenstarteram 17. Oktober 2007 um 18:25

Zitat:

Original geschrieben von Loeti

Hallo,

dar und soll ist gut, stellt der TÜV-Saarland denn auch eine Prüfbscheinigung aus und vergibt die Plakette?

Ja, krieg Gastüv, andere Maschine eingetragen und TÜV

Nur das "Problem" mit dem Druck stellt sich ja zzt. noch nicht da ich den "alten" Speicher wieder repariert hab und die "alte" Heizung erst mal drinnen lassen werde da ich ohnehin Platzprobleme kriegen werde da ich auch eine Klimaanlage unter die Sitzbank einbauern werde :)

 

Aber interessant das sich selbst die Fachleute streiten :) scheint wohl wie so viele Vorschriften alles nur Auslegungssache zu sein... Ist ja teilweise wie bei der HU oder bei Zusatzeintragungen: Würfeln oder mehrere Prüfstellen aufsuchen. "Pilgern"

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