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Garantie

Land Rover Range Rover Evoque L538
Themenstarteram 17. Oktober 2016 um 13:25

Hier mal eine Frage zur Garantie. Kleine Vorgeschichte. Habe mir letzten Herbst einen RRE angelacht. Neu, und so wie er stand beim Händler ( also keine Konfiguration meinerseits . ) Da mir die Felgen von RR eigentlich nicht so sehr gefallen ( es gibt nicht umsonst zigtausende verschiedene Felgen , also für jeden Geschmack etwas dabei ) , habe ich mit dem Verkäufer ausgemacht , zieh mir Winterschlappen auf die Felge und lege die originalen Sommergummis ins Auto - sozusagen Bonus . Originalfelge als Winterrad und zum Sommer auf eine Felge meiner Wahl von ATS ( für RR / LR ) die Sommerschlappen aufgezogen . Habe mir im Fachhandel Reifendrucksensoren besorgt, weil der Reifenhändler meinte, kann er einstellen . Wurde aber nix mit dem anlernen, nach dem guten alten Grundsatz - wer billig kauft, kauft zweimal . Nach ein paar Tagen ( Anzeige nervte schon ) kleine Reise in die Hauptstadt gemacht und morgens im Hotel Blick aus dem Fenster genau auf einen JLR Händler . Ich also nix wie rüber und originale Reifendrucksensoren erstanden. Im Gespräch mit dem Meister kam heraus, das Problem mit den Fremdsensoren ist bekannt und früher oder später kommen sie alle zum Neukauf. Bei der Frage, ob er mir die Sensoren nicht gleich einbasteln könnte zog er die Stirn in Falten und meinte : Wenn ich Dir die Sensoren tausche bin ich verpflichtet , einen Vermerk in der Historie zu hinterlassen, daß keine Originalfelgen auf dem Auto in der Garantiezeit gefahren werden , was bei einer späteren Garantieforderung meinerseits eventuell zur Garantieabsage führen könnte ( zB loser Dachhimmel, ausgeschlagene Radlager etc. ) . Hubs, darüber hatte ich mir ja garkeine Platte gemacht .

Ok, jeder Autohersteller hat ja nun auch seine Reifenhausmarke . Was passiert eigentlich, wenn ich in der Garantiezeit einen anderen Reifen fahre , bzw. Felge ?

Beste Antwort im Thema

Reifenmarke ist völlig egal für die Garantie. Felgen haben eine ABE. Andere Größen müssen evtl. eingetragen werden. Wenn das ordnungsgemäß gelaufen ist, darf es keine Probleme geben. Normalerweise...

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Reifenmarke ist völlig egal für die Garantie. Felgen haben eine ABE. Andere Größen müssen evtl. eingetragen werden. Wenn das ordnungsgemäß gelaufen ist, darf es keine Probleme geben. Normalerweise...

Hi Evopille,

Ja, diese Aussage kenne ich und viele andere hier im Forum auch (Thema kommt immer wieder hoch).

Verständlich ist es eig. für uns alle nicht, denn wenn eine ABE vorhanden ist, dürfte da nichts passieren. ABER Land Rover scheint sich hier anders aufzustellen und streicht teilweise oder sogar ganz die Garantie (oder droht zumindest damit). Mehr Infos oder einen Präzedenzfall haben wir nicht.

Darum lautet wohl das Fazit: Wenn Du es nicht drauf anlegen willst, bleib bei LR original Felgen.

Grüße,

Hauser

P.s. Gilt nur für Felgen, Reifen sind in der Tat irrelevant, sofern die Dimensionen stimmen.

Themenstarteram 17. Oktober 2016 um 16:41

Danke ! Der alte Sachse würde jetzt sagen : " Da ist guter Rad teuer !"

Porsche stellt sich ähnlich an ...

Ich habe das "Problem" damals so gelöst, dass ich die Felgen einfach bei einem LR-Händler gekauft habe. Der hätte sich dann mit sich selbst rumschlagen dürfen, im Falle eines Falles.

Bei der Garantieabwicklung gab es aber bei meinem Verkäufer nie Probleme wegen der Zubehörfelgen. Es wurde alles ohne Beanstandung versucht zu erledigen (was der Grund ist, warum ich ihn nicht mehr fahre ...).

LR müsste nachweisen, dass der Schaden durch das Zubehörteil entstanden ist, ansonsten is' Garantie. Ist laufende Rechtsprechung und steht auch so in den Bedingungen. Da gibt es kein "drauf anlegen".

Bei Felgen kämen m. E. nur Schäden an der Nabe oder der Bremsscheibe in Frage. Oder natürlich am Radlauf wenn die Größe nicht passt.

Wie sehen eigentlich "Original Land Rover Reifen" aus? ;)

Thema hatten wir ja schon mehrmals.

Als ich meinn Disco geordert hatte, fragte ich Verkäufer, ob man, wie bei Audi, Winterräder mit leasen kann.

Er ja, würde mir aber von abraten, da vollkommen überteuert, ich solle mir welche im freien Markt kaufen.

So getan, hab sie dann zu LR liefern lassen, wenn der Disco jetzt kommen sollte, zieht LR mir Winterreifen rauf und versieht sie mit den Orginal LR Ventilen.

Schon merkwürdig, wie ubterschiedlich das gehandhabt wid.

Zitat:

@tplus schrieb am 17. Oktober 2016 um 21:10:41 Uhr:

...

Wie sehen eigentlich "Original Land Rover Reifen" aus? ;)

... so... ;) :) :D

 

IMG_2879.PNG.jpg
Img_2880.jpg

Das Thema ist in der Tat schon in mehreren Threads behandelt worden. :p

Unter anderem in "meinem Thread" zum Disco Sport

Ja, es ist leider wirklich so. Keine Originalfelgen = keine Garantie.

Im Fall von Felgen aus dem Zubehör bedeutet das, dass es keine Garantie auf den Antriebsstrang gibt. So wurde es mir vom Händler gesagt, so steht es (etwas schwammig) in den LR- Garantiebedingungen und so habe ich es auch mehrfach im Netz nachlesen können. Natürlich nur, wenn der Händler/die Werkstatt das mit den Felgen auch wirklich vermerkt bzw. meldet.

Im Übrigen ist das nicht nur bei LR so, sondern auch bei den meisten anderen Marken. Ich hatte hierzu mal etwas im Netz recherchiert und in vielen Foren kommen immer wieder solche Fragen. Das geht von BMW über Audi und Mercedes, hin zu VW oder Volvo, Opel, Ford und Fiat usw., usw., usw....

Je länger ich über das Thema nachgedacht habe, desto logischer ist es für mich das die Hersteller keine Garantie geben.

Mal ein Beispiel:

Man(n) kauft sich ein neuen GTI/RS/OPC (oder sonstwas), findet den Sound schxxx und baut sich nach 3 Wochen eine Edelstahlanlage ans Auto. Natürlich eine mit ABE. ;) Tja, jetzt geht nach 5 Monaten der KAT kaputt.

Preisfrage: Würdet Ihr als Hersteller den KAT auf eigene Kosten (also Garantie) ersetzen, wenn der Kunde ein solchen Eingriff in die Anlage vorgenommen hat?

Nix anderes ist es vom Prinzip her mit den Felgen....!

Übrigens ist es auch wurscht ob beispielsweise die Felgen ein ABE haben, denn die sagt ja eigentlich nur aus, dass die "Felgen aufs Auto passen ohne das was schleift" ;) . Ok, recht einfache Erklärung, im großen und ganzen ist es aber nix anderes.

Wenn der Hersteller eine Zusammenhang herstellen kann zwischen defektem Kat und Auspuff (Resonanz, Gegendruck) dann mag das sein. Aber z. B. ein defektes Differential auf die Felgen zurückführen?

Das würde bedeuten, wenn ich eine Leselampe anschließe oder eine Freisprechanlage habe ich keine Garantie mehr auf die Fahrzeugelektrik? Eine Blinkerbirne müsste "original LR" sein, ansonsten gäbe es Probleme bei einem defekten Steuergerät?

Nicht verarschen lassen und auch selbst vor dem Posten 'mal ein wenig nachdenken. Zur Not 'mal bei der Rechtsberatung des ADAC anrufen.

am 19. Oktober 2016 um 9:01

... oder notfalls die Originalfelgen mit den Winterreifen vor dem Werkstattbesuch zwecks Garantie-Antrag montieren ...

Zitat LR:

Darüber hinaus trägt Land Rover keine Verantwortung für Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, die direkt auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

- Normaler Verschleiß

- Mangelhafte Einhaltung der Wartungspläne und -anweisungen von Land Rover

- Einfüllen oder Nachfüllen von falschem Kraftstoff, z. B. Benzin statt Diesel

- Nichtverwendung der von Land Rover freigegebenen Teile und Flüssigkeiten (oder von Teilen äquivalenter Qualität)

- Schäden aufgrund von Fahrlässigkeit, Unfällen oder unsachgemäßer Verwendung

- Unzulässige Veränderungen am Fahrzeug oder an den Teilen (Veränderungen außerhalb der Land Rover-Spezifikationen)

Man beachte: "...direkt auf folgende Ursachen..." - klar genug?

Wobei ich aus den Punkten nicht ableiten kann, dass man bei der Montage von Zubehörfelgen die Garantie verlieren würde. Einzig eventuell folgender Punkt könnte angewendet werden:

Zitat:

@tplus schrieb am 19. Oktober 2016 um 11:29:44 Uhr:

- Unzulässige Veränderungen am Fahrzeug oder an den Teilen (Veränderungen außerhalb der Land Rover-Spezifikationen)

Das würde für mich aber bedeuten, dass auch bei Zubehörfelgen meine Garantie erhalten bleibt, solange die Felgen die gleiche ET, Breite usw. wie die Originalfelgen besitzen ...

Ich hatte meine Westfalia-AHK der LR-Werkstatt zur Montage beigestellt.

Die meinten zur Garantie :

- auf die Montage selbst und den Erhalt der Werksgarantie : selbstverständlich !

- auf die beigestellten Teile : verständlicherweise nicht !

Das ist wohl Auslegungssache.

Frage doch einfach in anderen LR-Werkstatt nach , ob die dort Fremdräder mit entsprechendem Garantieerhalt montieren !?

Unabhängig von den Spezifikationen etc...

Die Teile müssen die direkte Ursache für den Schaden sein. Und bei Felgen ist das Risiko sehr begrenzt...

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