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Garantie bei Gebrauchtwagenkauf

Themenstarteram 26. März 2013 um 19:42

Hallo,ich möchte mir einen Gebrauchtwagen kaufen und zwar diesmal beim gew.Autohändler.

Das letzte war von Privat.Ohne Garantie nach Kaufvertrag. Ich hatte zum Glück keine gravierende

Schäden.

Jetzt aber zu meinem Anliegen.Die Garantiebedingungen der versch. Automarken und Händler

sind total verschieden und für mich total undurchsichtig und schlecht verständlich.

Gibt es vieleicht doch ein einheitliches kleingedrucktes was ich noch nicht kenne.

Wie kann ich ohne größere Zuzahlungen einen einigermaßen alles abdeckenden Schutz einhandeln?

Bei einem Fahrzeug was nicht unbedingt so überzeugend dasteht,sollte man doch versorgen.

Konkret,ich habe seither einen Espace JEO schon 13 J. und bin sehr zufrieden damit.

Er hat jetzt 320000km auf dem Buckel und muß bald zum TÜV.Bestimmte Sachen müssen jetzt erneurt werden,und es käme so ca. 1500.- zusammen.Ich würde sofort wieder solch einen Espace nehmen.

Aber es gibt auf dem Markt nur noch Reste die auch alle über 200000km drauf haben.

Ein JK wäre die Alternative. Diese werden auch genügend angeboten.Aber,aber die haben ihre

Macken.

Wie komme ich einem solchen Händler bei,das ich nicht auf den Hintern falle.

Gibt es im Netz irgendwo eine Seite wo ich micht schlauer machen kann.

Für sachdienliche Hinweise u. Adressen ,i m voraus Danke.

KH

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10 Antworten
am 26. März 2013 um 19:54

Da hilft wohl nur Taxi fahren.

Einen umfassenden Schutz gibt es nunmal nicht, Garantieversicherungen haben alle ähnliche AGB's, sonst könnte ja jeder jeden Furz reklamieren.

Frag doch mal den Händler was genau die Garantie beinhaltet. Meist werden Gebrauchtwagengarantien über ein externes Unternehmen gemacht, vergleichbar wie eine Versicherung wie zB diese hier. Du bekommst dann das Garantieheft auf deinen Namen ausgestellt zum Auto dazu, darin stehen sämtliche Leistungen und Bauteile die in der Garantie enthalten sind. Frage danach! Lass Dir evtl mal so ein Blanko-Heft zeigen.

Bei einer seriösen Abwicklung dürfte nichts schiefgehen.

Weit über die üblichen Garantieleistungen hinaus geht die gesetzliche Gewährleistung, diese greift effektiv allerdings nur in den ersten sechs Monaten nach dem gewerblichen Kauf.

am 27. März 2013 um 0:56

Zitat:

Original geschrieben von banjew

Weit über die üblichen Garantieleistungen hinaus geht die gesetzliche Gewährleistung, diese greift effektiv allerdings nur in den ersten sechs Monaten nach dem gewerblichen Kauf.

Das ist aber keine Garantie, also nicht für folgende Defekte. ;)

Bedenken muss man noch dass die meisten Defekte aufgrund von Verschleiß auftauchen und hier keine einzige Gebrauchtwagengarantie Versicherung dafür aufkommt.

Für Folgedefekte tritt die Gewährleistung schon ein, allerdings nur für solche, die bei Fahrzeug Übergabe bereits vorhanden waren, wobei hier die breitspurige beim Händler liegt, und damit die meisten defekte abgedeckt sind. Und klar eine Garantie ist etwas anderes, schlechterem Leistungsumfang.

Zitat:

Original geschrieben von holzgrewer

Bei einem Fahrzeug was nicht unbedingt so überzeugend dasteht,sollte man doch versorgen.

KH

Die beste Garantie in solch einem Fall: Gar nicht erst kaufen!

Wenn ich von Anfang an ein mulmiges / schlechtes Gefühl habe, wird das Auto nicht gekauft.

Da ist das Angebot aufm Markt einfach zu groß, um bei so etwas zuzuschlagen.

am 28. März 2013 um 11:08

Zitat:

Original geschrieben von banjew

Weit über die üblichen Garantieleistungen hinaus geht die gesetzliche Gewährleistung, diese greift effektiv allerdings nur in den ersten sechs Monaten nach dem gewerblichen Kauf.

Das ist so nicht ganz richtig, bzw. missverständlich ausgedrückt:

Erstens: Was meinst du mit "gewerblicher Kauf"? Ich nehme an, damit meinst Du lediglich den Kauf bei einem gewerblichen Gebrauchtwagenhändler als Privatkunde, nicht etwa als Geschäftsinhaber, denn unter Geschäftsleuten untereinander gelten diese Gewährleistungsvorschriften sowieso nicht.

Zweitens: Es stimmt ganz einfach nicht, dass die Gewährleistung nur 6 Monate andauert, sie ist immer 1 Jahr lang, mindestens. Und das auch nur, falls der Verkäufer (Händler) die normalerweise geltende 2-Jahresfrist auf 1 Jahr begrenzt hatte. Es ist lediglich so, dass bei auftretenden Mängeln gleich welcher Art (der Laufleistung angemessener Verschleiß natürlich ausgenommen) die Beweislast, dass der Fehler nicht schon bei der Übergabe des Fahrzeuges vorhanden war, umkehrt, ab 6 Monaten nach Übergabe muss nun der Käufer beweisen, dass der Fehler, der zum Ausfall führte, bereits bei der Übergabe als versteckter Mangel vorhanden war.

Da es in der Regel sehr schwierig bis unmöglich ist, nachträglich festzulegen, ob und wenn ja, wie stark ein Mangel bereits Monate zuvor versteckt vorgelegen oder eben nicht vorgelegen hat, hat sich in der täglichen Praxis diese Daumenregel mit den 6 Monaten herauskristallisiert.

Falls jedoch im 7. Monat ab Kaufdatum/Übergabe ein großer Schaden auftritt (Motordefekt/Getriebedefekt) kann sich die Einschaltung eines Gutachters bei einem hochpreisigen Gebrauchtwagen durchaus lohnen, denn der könnte herausfinden, dass die Ursache des Defektes bereits bei Übergabe vorhanden war.

Im Umkehrschluss kann bei einem sehr kapitalen Defekt wie oben innerhalb der ersten 6 Monate ab Übergabe der Händler seinerseits einen Gutachter beauftragen, der eventuell herausfinden könnte, dass die Ursache falsches Verhalten des Käufers war, der Mangel also nicht schon bei der Übergabe vorgelegen hatte. Dann muss der Händler den Schaden keineswegs bezahlen, wird im anderen Fall nach Ablauf der 6 Monate festgestellt, dass die Schadensursache ein bereits bei der Übergabe bestehender versteckter Mangel war, so wird in dem Fall der Händler zahlen müssen.

Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie hat ihre ganz eigenen Bedingungen.

 

Grüße

Udo

Das die gesetzliche Gewährleistung mindestens ein Jahr währt, ist mir bewusst, ich hätte es auch schreiben sollen, allerdings wird es nach Ablauf der sechs Monate, wie bereits erwähnt, erheblich schwieriger den gewerblichen Verkäufer in die Pflicht zu nehmen (das Ganze gilt natürlich nur für Privatkunden!).

am 29. März 2013 um 13:02

Zitat:

Original geschrieben von banjew

Das die gesetzliche Gewährleistung mindestens ein Jahr währt, ist mir bewusst, ich hätte es auch schreiben sollen, allerdings wird es nach Ablauf der sechs Monate, wie bereits erwähnt, erheblich schwieriger den gewerblichen Verkäufer in die Pflicht zu nehmen (das Ganze gilt natürlich nur für Privatkunden!).

Schwieriger wird es nach Ablauf von 6 Monaten, das ist klar, jedoch keineswegs unmöglich. Sollte bei einem mit einem Kilometerstand von ca. 50.000 gekauften Gebrauchtwagen der Motor nach insgesamt Laufleistung von 70.000 im 9. Monat ab Übergabe den Geist aufgeben (totaler Motorschaden, abgerissenes Pleuel oder ähnliches), kann der Käufer davon ausgehen, dass der verkaufende Händler hier vollständigen Ersatz leisten muss, also entweder neuer Motor oder Wandlung des Kaufvertrages, weil bei dieser geringen Laufleistung darf normalerweise sowas nicht passieren, da dürften die Gerichte im Normalfall immer zugunsten des Käufers entscheiden. Es sei denn, ein Gegengutachter kann zweifelsfrei beweisen, dass der Motorschaden bei Übernahme noch nicht ursächlich angelegt war, was aber sehr schwierig sein dürfte, denn dazu müsste der Motor vor dem Verkauf in seine Einzelteile zerlegt worden sein und jedes Teil einzeln auf Haarrisse geröngt worden sein, natürlich von einer unabhängigen Prüfinstitution die dafür zertifiziert ist. Da sowas niemand macht, bleibt nur der Versuch des Nachweises einer offensichtlichen Falschbehandlung, also zu wenig Öl im Motor, zu heiß gefahren o.ä.

Falls das nicht gelingt, wird für einen kapitalen Motorschaden bei so einer geringen Laufleistung immer ein bereits bestehender Mangel vermutet.

Zur davon unabhängigen Gebrauchtwagengarantie:

Normalerweise ist so eine Garantie total überflüssig, die Händler, die darauf bestehen, wollen nur ihr Gewährleistungsrisiko damit minimieren ..... und dafür soll auch noch der Kunde zahlen! Die werden dann im Schadensfall auf diese Versicherung verweisen und sich selber schadlos halten. Sowas ist unseriös!

Eine vorhandene Gebrauchtwagengarantie entlässt den verkaufenden Händler keineswegs aus der Verantwortung, besteht der Kunde darauf, dass der Händler den Schaden reparieren soll ohne diese Gebaruachtwagengarantie in Anspruch zu nehmen, so muss der Händler diesem Wunsch nachkommen.

Dazu ist noch anzumerken, dass die meisten Gebrauchtwagengarantien Einschränkungen nach Alter und Laufleistung vorsehen.

Dennoch kann im Einzelfall so eine Gebrauchtwagengarantie durchaus vorteilhaft sein, das kommt auf den Einzelfall an.

 

Grüße

Udo

Themenstarteram 29. März 2013 um 14:33

An alle Mitwirkende,Danke für die sachgerechte Aufklärung.

Ich werde mir diese Info beim anstehenden Erwerb zu Rate holen und abwägen wie ich wohl

gut davon komme.

KH

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