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Führerscheinentzug bei allgemeinen Straftaten..

Themenstarteram 21. November 2013 um 15:49

..darüber wird gerade nachgedacht - guggsdu Fernsehen.

Ziel sei es, besonders junge Leute für Straftaten mit FS-Entzug zu belangen, bei denen eine Geldstrafe ungeeignet und eine Haftstrafe zu hart sei. Besonders diese Zielgruppe ließe sich empfindlich mit dem Entzug der mit dem KFZ gewonnenen Freiheit zu mehr Gesetzestreue motivieren..

Heisst es.

Öhem..und wer erst gar keinen Lappen hat bekommt dann Busfahrverbot?

Was meint Ihr dazu?

Beste Antwort im Thema

nen Besen in die Hand und zwei wochen Straßen kehren ....- inkl. Anzug wo drauf steht ich hab keine Kohle und muss jetzt Kehren weil....

aber das ist ja gegen die Menschenwürde!...

der Oma in die Fresse hauen und den Geldbeutel nehmen ist aber ein Respekt vor dem Menschen und seiner Würde...

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Themenstarteram 22. November 2013 um 12:16

Zitat:

Original geschrieben von Vulkanistor

Wie ist das eigentlich, wenn jemand bei einem Banküberfall den Fluchtwagen fährt? Kann man ihm wenigstens dann den Führerschein abhnemen, immerhin hat er das Fahrzeug für eine Straftat verwendet? Oder ist das Fahrer eines Fluchtfahrzeugs solange legal, wie man sich an die Verkehrsregeln hält und das Fahrzeug natürlich nicht geklaut und ordnungsgemäss angemeldet ist?

Unter den geschilderten Umständen hat er eine allgemeine Straftat begangen die vom Verkehrsrecht nicht berürht wird.

Übrigens ist das auch so - wenn man gar keinen FS hat. Also Fahren ohne Führerschein- allgemeine Straftat.

@alex: Bis 21 kann (und wird in der Regel) Jugendstrafrecht angewandt.

@vulkanistor: Deine Frage erübrigt sich bei einem Blick in 69a StGB

Das Fahrzeug wird als Tatmittel eingezogen.

Naja - im Knast (Banküberfall) darf er den Führerschein wohl gerne behalten - nur wird er wohl kaum Möglichkeiten haben, ihn auch zu nutzen.... ;)

Ich habe einige Jahre im Raubdezernat gearbeitet. Wer als Flucht- oder Tatmittel ein Kfz benutzt, dessen Fahrerlaubnis wird entzogen.

Scheißegal ob der anschließend 5 jahre im Knast hockt oder wieder auf freien Fuß kommt.

Es ist immer dasselbe, wenn es um Rechtsfragen geht. Manche argumentieren logisch. So funktioniert das Strafrecht aber nicht.

Mir sind aber die "logisch" Argumentierenden immer noch lieber, als die, die glauben zu wissen, was "gerecht" ist und so argumentieren. Da haut sich jeder juristisch einigermaßen gebildete Mensch vor Lachen auf die Schenkel.

Wer sollen denn die Leute sein, die eine Geldstrafe in Tagessätzen nicht beeindruckt. Haben die Schwarzgeldeinkünfte? Dann schaffen sie es auch bald in den Knast. Und bekommen dann die richtigen Kontakte.

Oder warum sollen die Leute nicht in den Knast? Weil es zu hart ist? Weil sie vor den Mitgefangenen nicht geschützt werden können?

Knast ist problematisch, logisch, dass nach einer Alternative geschaut wird.

Die Ziele einer Strafe sind: 1. Schutz der unbescholtenen Bürger 2. Abschreckung 3. Ausgleich, Gerechtigkeit oder so was. Na das Vorankommen im Leben zu bremsen, damit Verbrechen sich nicht auszahlt?

Würde alles mit dem Entzug der FE erreicht. Auch die Schwarzfahrer kriegen sie irgendwann und sie erklimmen eine Weitere Sprosse auf der "Karriereleiter"

Die Frage ist doch dann nur noch: Warum gibt es eigentlich unbescholtene Bürger, die keine FE besitzen? Und das hat Dessi ja schon im Eingangspost geschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von P87Schaeger4173

Die Frage ist doch dann nur noch: Warum gibt es eigentlich unbescholtene Bürger, die keine FE besitzen?

Das kann diverse Gründe haben, wie z.B.:

- kein Interesse

- kein Bedarf

- politische Überzeugung(en)

- kein ausreichendes Einkommen

- Analphabetismus

- körperliche und geistige Defizite

um nur einige mögliche Gründe zu nennen.

Ich wusste, dass ich mir an dem Thema die Finger verbrennen würde. Hätte ich mal die Tastatur nicht so gequält.

Aber Du weisst schon, wie's gemeint war: Willst Du diese Leute mit Kleinkrimminellen in einen Topf werfen?

Zitat:

Original geschrieben von P87Schaeger4173

Willst Du diese Leute mit Kleinkrimminellen in einen Topf werfen?

Nein, das war nicht meine Intention. Ich habe deine Frage so beantwortet, wie sie gestellt war, also ohne eine Wertung der Gründe vorzunehmen.

Es ist ja nicht so, daß jeder Bürger eine Fahrerlaubnis besitzen muß. Ebensowenig gibt es ein Grundrecht auf eine Fahrerlaubnis. Das wird leider häufig übersehen oder mißinterpretiert.

In meinem Bekanntenkreis gibt es auch einige Personen, die keine Fahrerlaubnis besitzen, aber nicht deswegen, weil sie keine bekommen, sondern einfach weil sie keine wollen (aus diversen Erwägungen heraus).

Themenstarteram 24. November 2013 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von P87Schaeger4173

Willst Du diese Leute mit Kleinkrimminellen in einen Topf werfen?

Ne[...]

Es ist ja nicht so, daß jeder Bürger eine Fahrerlaubnis besitzen muß. [...]

Da wär ich aber sehr dafür. Natürlich staatlich subventioniert.

Bei der GEZ klappt das ja auch ganz gut.

Im Gegensatz zur GEZ-Gebühr muß der Aspirant bei der FE gewisse Voraussetzungen körperlicher und geistiger Natur mitbringen. Darin liegt, neben den Kosten, der kleine, aber feine Unterschied. Außerdem, was soll jemand mit einer FE, der sie überhaupt nicht benötigt?

Zitat:

Es ist ja nicht so, daß jeder Bürger eine Fahrerlaubnis besitzen muß. Ebensowenig gibt es ein Grundrecht auf eine Fahrerlaubnis. Das wird leider häufig übersehen oder mißinterpretiert.

In meinem Bekanntenkreis gibt es auch einige Personen, die keine Fahrerlaubnis besitzen, aber nicht deswegen, weil sie keine bekommen, sondern einfach weil sie keine wollen (aus diversen Erwägungen heraus).

Es ist erstmal sehr wohl ein Jedermannsrecht eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Dies wird dann aber wieder eingeschränkt, hinsichtlich der Eignung.

Leute, die keine Fahrerlaubnis wollen, würde man mit dem Vorhaben unter Druck setzen. Keiner will doch den Eindruck machen ein Straftäter zu sein, klar daran zu erkennen, dass er keine FE besitzt.

Führerschein, Führerschein, meine Fahrzeuge fahren mit Benzin und nicht mit Führerscheinen :D:D:D

Themenstarteram 25. November 2013 um 8:43

Schlimmer noch- findige Geister mit vorrausschauender, krimineller Energie könnten sich Führerscheine aus unterschiedlichen EU-Ländern preiswert beschaffen und jedes mal wenn sie erwischt werden, einen davon abgeben um einer weiteren Strafe zu entgehen.

Der FS als "Du kommst aus dem Gefängnis frei-Karte"

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

Schlimmer noch- findige Geister mit vorrausschauender, krimineller Energie könnten sich Führerscheine aus unterschiedlichen EU-Ländern preiswert beschaffen und jedes mal wenn sie erwischt werden, einen davon abgeben um einer weiteren Strafe zu entgehen.

So einfach wie in der Theorie ist das in der Praxis nicht. Außerdem sorgt das, je nachdem, wie die "Beschaffung" abgewickelt wird, für die Erfüllung weiterer Straftatbestände, die dann in der Summe ihrer Ahndungen durchaus für eine Unterkunft auf Staatskosten sorgen können.

Soviel Aufwand betreibt wohl kaum ein Krimineller.

Themenstarteram 25. November 2013 um 19:57

Also.. betrachte ich die Lebensumstände in einigen unserer eher östlich gelegenen Nachbarländer und versetze mich in die Lage eines dortigen Bügers...

Wäre mir das mit dem erwischt werden und deutschem Knast bei Kabelfernsehen und Zimmerservice mit drei Mahlzeiten am Tag und Sonntags sogar Kuchen...

ziemlich scheißegal.

Das Problem mit der Lösung aus dem EP ist einfach, dass man damit lediglich einen sehr geringen Anteil an **potentiellen Straftätern** tatsächlich ein recht begrenztes Maß an Respekt vor dem Gesetz einflößt.

Die anderen können es sich entweder locker leisten - oder es ändert sich nix, da eh kein FS vorhanden ist.

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