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fremdverschuldeter Unfall >>> Was nun?

Themenstarteram 13. Juli 2009 um 8:35

Hallo,

mir ist am Freitag jmnd. mit ordentlich Schwung hinten (leicht versetzt) aufgefahren.

Jetzt ist der Wagen ja nicht mehr der neuste. Guckt euch doch mal bitte die Fotos an und gebt mir Empfehlungen, was ich jetzt machen soll. Sachverständiger, Freundlicher, verschrotten etc. ???

Was meint ihr, wird das ganze (die Vericherung) kosten?

Neben der Kaltverformung hinten klemmt die Fahrertür ein bißchen.

Sorry, dass ich so blöd frage, aber es ist mein erster Unfall überhaupt.

Danke für eure Hilfe!

P1060145
P1060147
P1060148
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20 Antworten

Erst mal ein Kostenvoranschlag reinholen, dann wird bei diesem Schaden die gegnerische Versicherung ein Gutachten haben wollen, da wählst du einen von dir bestimmten Sachverständigen, und lässt dir auf keinen Fall einen von der gegnerischen Versicherung aufschwatzen.

Dann musst du schauen was das Gutachten aussagt, kann über einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen, oder eine Reparatur in Frage kommen.

Jenachdem was dieses Gutachten aussagt kannst du dann entsprechen handeln.

am 13. Juli 2009 um 8:52

die polizei anrufen?

aber das sicher zu spät wenn du es nicht gleich gemacht hast.

kann passieren der der dir aufgefahren ist sich rausredet.

 

aber normalerweise wird das alles von der werkstatt (würde ich immer bei vw machen, ab ein gewissen alter des autos vielleicht auch selber) abgwickelt, die melden das der haftpflicht des verursachers, dann wird es repariert und du musst dich um nix kümmern.

aber der schaden ist nicht sehr groß und das die tür nicht mehr richtig aufgeht find ich ein wenig komisch, so stark war der aufprall doch nicht???

da war einer schneller...

achso noch was meine frau hat ein polo 4500euro schaden laut gutachten, zum schluss waren es fast 5500 und nochmal 6000 für den anwalt weil die versicherung nicht zahlen wollte.

1000 war noch der leihwagen ;-)

das durfte alles die versicherung zahlen.

 

der polo war noch ca 7000 wert!

Zitat:

Original geschrieben von XerXis-V

aber der schaden ist nicht sehr groß...

Wow, das erkennst du anhand der Bilder ?

Ich traue mir anhand der Bilder nicht zu die größe des Schadens zu beurteilen ;)

am 13. Juli 2009 um 9:02

keine frage der schaden ist anhand der bilder nicht abzusehen.

aber an sich dürfte sich nicht die karosserie bis zur hintertür verformt haben. auf den einen bild von unten sieht man relativ gut das fast nichts passiert ist, kann natürlich auch ganz anders aussehen wenn man davor steht und das heck auseinander nimmt.

Themenstarteram 13. Juli 2009 um 9:08

Polizei haben wir natürlich gerufen. Die hat festgehalten, dass ich verkehrsbedingt halten musste. Stand dann ca. 1-2sec. Die gute Frau hat es zu spät gesehen... Hat alles zugegeben und die Verwarnung akzeptiert.

Zum Glück habe ich sie ankommen sehen und bin noch kräftig auf die Bremse getreten. Sonst hätte sie mich noch auf den Vordermann aufgeschoben.

Muss ich vorher mit der gegnerischen Versicherung abstimmen, was ich mache? Denn Gutachter, Mietwagen (bin drauf angewiesen etc. kosten doch Geld und auf dem will ich nicht sitzen bleiben. Oder soll ich erstmal beim :) vorstellig werden?

Da demnächst einige Reparaturen anstehen, bin ich am überlegen, ob es sich noch lohnt, den Passat zu reparieren. Als Unfallwagen bekomm ich ihn ja eh nicht mehr los.

Sö ein Käse, hab eigentlich wichtigeres zu tun!

am 13. Juli 2009 um 9:10

..was mich nur wundert, dss die fahrertür ein wenig klemmt?!?!

LG

Fahr zum freundlichen, dort unterschreibst du eine Überlassungsklausel oder wie sich das schimpft, und der regelt dann alles mit der gegnerischen Versicherung.

Der freundliche hat auch die Unterlagen in welche Klasse dein Wagen fällt, und welcher Leihwagen dir aufgrund dessen zusteht.

Im Zweifel nimm dir einen Anwalt, diesen bezahlt die gegnerische Versicherung, aber treibt auch die Kosten aller Versicherten in die Höhe, also diesen Schritt erst gehen wenn dir etwas unstimmig vorkommt ;)

am 13. Juli 2009 um 9:58

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Fahr zum freundlichen, dort unterschreibst du eine Überlassungsklausel oder wie sich das schimpft, und der regelt dann alles mit der gegnerischen Versicherung.

Der freundliche hat auch die Unterlagen in welche Klasse dein Wagen fällt, und welcher Leihwagen dir aufgrund dessen zusteht.

Im Zweifel nimm dir einen Anwalt, diesen bezahlt die gegnerische Versicherung, aber treibt auch die Kosten aller Versicherten in die Höhe, also diesen Schritt erst gehen wenn dir etwas unstimmig vorkommt ;)

mehr ist dem nicht hinzuzufügen

Themenstarteram 13. Juli 2009 um 10:34

Und die Erstellung des Gutachtens übernimmt dann der Freundliche?

Muss ich auf was achten wenn ich da jetzt hingehe? Damit mir keine Nachteile entstehen.

Wird die Reparatur gleich gemacht oder muss die Versicherung erst zustimmen? Oder kann ich dann noch entscheiden, ob ich es machen lassen will?

Wie lang dauert das?

Noch ne Frage bzgl. dem Ersatzwagen: Bin im www am Lesen und habe was von nem Fixpreis 38€/Tag gelesen, der mir erstattet wird. Muss ich da erst ne Bestätigung von der Versicherung bekommen oder könnte ich den Wagen gleich mitnehmen?

So viele Fragen...

Themenstarteram 13. Juli 2009 um 19:28

Wenn keiner widerspricht, werde ich mich morgen mal mit der KÜS in Verbindung setzen. Der Sachverständige ist auch mein TÜV Prüfer.

Hab mal den Händlerverkaufspreos beim ADAC ermittelt: 4100€

Da der Wagen inzwischen einige Mängel hat und einige Reparaturen anstehen (u.A. Stoßdämpfer, Zahnriemen, Auspuff) bin ich inzwischen echt am Überlegen ob es sich noch lohnt...

Eigentlich will ich ihn weiterfahren. Aber es muss sich auch lohnen.

In diesem Zusammenhang würde ich ungern gleich zum Freundlichen gehen und diese Überlassungsklausel unterschreiben.

Was meint ihr?

am 13. Juli 2009 um 23:27

na du kannst dir auch das geld von der

versichrung auszahlen lassen und dann

deine schrottauto verkaufen, an die

polen oder so. wenn du dir eh einen neuen

holen wolltest, ist das wohl die beste lösung.

im enddefekt musst du aber wissen was du willst. ;)

Bei Schäden ab einem bestimmten Wert wird ein Gutachten verlangt, ein Kostenvoranschlag reicht nicht.

Du gehst zu einem Gutachter deiner Wahl hin und lässt ihn alles machen. Wenn du ne Rechtschutzversicherung hast wäre es empfehlenswert, dir auch noch nen Anwalt zu holen.

Ich hatte 2 nicht verschuldete Unfälle. Bei beiden Fällen war die Sachlage auch klar, diesbezüglich gab es auch keinerlei Probleme. Das Problem ist, dass die Versicherungen sich stets rausreden und versuchen überall zu sparen, z.B. Kosten laut Gutachten zu hoch, "man kann es da und da günstiger machen lassen, nach § so und so, sind Sie verpflichtet, (...)". Ich hatte bei beiden Malen das Vergnügen, mich mit den rumzuärgern. Beim 1. Unfall wollten die mir 400 Euro kürzen, beim 2. Unfall 170 Euro. Seit dem habe ich mir geschworen, direkt zum Anwalt zu gehen.

Das ist eine bekannte Masche von denen. Versuch ist es wert, denn viele werden dann sagen, z.B. bei 3000 Euro Schaden auf 200 Euro verzichten. Die machen das mit dem Betrag so, dass man darauf "verzichten" könnte, um den Ärger zu sparen. Nichts gegen die gute Frau oder gegen die Klarheit des Unfallhergangs. Es geht um die Versicherung und wenn die von vornherein sehen, dass die es mit einem Anwalt zu tun haben sind sie eher zahlungswillig, da die dann merken, dass du wohl ne Rechtschutzversicherung hast und du auch ggf. bis vor Gericht gehst. Aber einen Ahnungslosen ohne irgendwelchen "Beistand" haben dir immer gerne!

 

Tipp: Auf jeden Fall zum Gutachter gehen, nix VW! Dann noch evtl. Anwalt. Alles andere wird dann eingeleitet aber das kann dauern. Bei mir hat es beim 1. Mal 3 Monate und beim 2. Mal insgesamt 4 Monate gedauert, bis ich mein Geld komplett hatte.

Noch was: Wenn du das Geld auszahlen lässt, dann wird der Betrag ohne MwSt. überwiesen, d.h. Gutachten minus 19%, es sei denn, du lässt ihn reparieren. Dann kriegst du auch die 19% erstattet.

Reparier den Wagen günstig (neue Stoßstange, Heckklappe ausbeulen+Spachteln+lackieren oder ne gebrauchte dran) und verkauf die Karre dann (mit "repariertem Unfallschaden"). Dann bist du auf der sicheren Seite und hast den Gewinn, den dann irgendwelche "Polen oder so" (Zitat) machen, selber gemacht!

Themenstarteram 14. Juli 2009 um 11:02

Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung. Noch nicht. Das werde ich demnächst aber ändern.

Daher ist Anwalt erstmal nicht so einfach. Muss die Versicherung aber nicht wissen. ;)

Ich werd heute mal zum Gutachter gehen und wenn ich die Schadenssumme auf dem Tisch habe, entscheide ich. Entweder reparieren (dann aber richtig und beim Freundlichen) oder verkaufen (dann evtl. vorher günstig reparieren).

Habe aber nicht vor, Gewinn abzuschöpfen. Soll nur alles mit rechten Dingen zugehen.

Danke für die Info.

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