freie Fahrstreifenwahl vs. Überholen

Moinsen,

ich bin zufällig drüber gestolpert und kann mir gerade keinen Reim darauf machen ob folgendes Verhalten erlaubt ist oder nicht.

Straße innerorts mit 2 markierten Fahrstreifen pro Richtung.

Fall 1: Ich fahre auf dem rechten Fahrstreifen und bin schneller als der Verkehr auf dem linken Streifen.
Fall 2: Ich fahre auf dem linken Fahrstreifen. Auf dem rechten Fahrstreifen läuft der Verkehr schneller. Ich wechsel also nach rechts, fahre an einem Auto auf dem linken Fahrstreifen vorbei und wechsel danach wieder nach links.

Zitat:

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Danach ist alles klar.

Dann steht jedoch:

Zitat:

§ 5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

Und im Bußgeldkatalog ist für das rechts Überholen innerorts 30 € Verwarngeld vorgesehen.

Frage: Ist das Bußgeld nur für exotische Fahrsituationen vorgesehen, in denen ich bei einem Fahrstreifen pro Richtung über einen Grünstreifen/Busshaltestelle/Gehweg überhole? Oder ist es gar auch auf Straßen mit 2 Fahrstreifen pro Richtung verboten, wenn ich zum Überholen eines Autos vor mir zwei mal den Fahrstreifen wechsel?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 08:10:44 Uhr:


Echt jetzt?
Und was mache ich bei Überholverbot, wenn vor mir ein Auto rechts anhält? Muss ich jetzt so lange hinter ihm stehen bleiben, bis er weiterfährt?

Es kommt darauf an, warum das Auto angehalten hat und steht. Wenn der Wagen verkehrsbedingt hält, dann überholst Du ihn verbotenerweise. Verkehrsbedingt wäre z. B. das Warten an einer roten Ampel oder das Durchlassen eines Fahrzeuges mit Sonderrechten.

Wenn der Wagen aber etwa wegen einer Panne hält, oder weil der Fahrer beim Kiosk um die Ecke seinen Lottoschein abgeben will, dann ist das nicht verkehrsbedingt. Damit wird dieser stehende Wagen nicht überholt, sondern an dem fährt man erlaubterweise vorbei.

MfG, Tazio1935

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Eine durchaus interessante Frage. Ich finde die Abgrenzung schwierig.

Szenario: Ich fahre links auf einer längeren mehrspurigen innerstädtischen Hauptstraße mit 50 km/h, relativ wenig Verkehr. Vor mir stockt's leicht, warum auch immer, die Spur verlangsamt sich auf 40. Ich sehe, dass die rechte frei ist, wechsele nach rechts, behalte meine 50 bei und ziehe an drei links fahrenden Fahrzeugen vorbei. Nun kehrt sich die Situation um, rechts vor mir kommen langsamere Fahrzeuge in Sicht (weil vorn einer rechts abbiegen will oder so), aber links ist frei, also ziehe ich wieder nach links, um gleichmäßig mit 50 weiterfahren zu können. Das alles ohne jemanden zu behindern oder zu gefährden.

Laut Definition habe ich damit aber die drei Fahrzeuge rechts überholt. Zulässig?

Wenn Fahrspuren markiert sind, ja.

Zitat:

@Mr. Moe schrieb am 5. Mai 2017 um 09:44:35 Uhr:


Wenn du rechts auf der Autobahn fährst und der links wird plötzlich langsamer als du, könntest du für das rechts Überholen bestraft werden, ...

Niemand muss auf der rechten Spur in die Eisen steigen, wenn es links PLÖTZLICH langsamer wird. Vom Gas gehen muss man oberhalb einer gewissen Geschwindigkeit und Dichtigkeit des Verkehrs dagegen schon.

Zitat:

@hdw55 schrieb am 5. Mai 2017 um 09:30:17 Uhr:


(Du meintest sicher Rechtsüberholen). Rechtsüberholen wird aus dem "rechts schneller fahren", wenn Spurwechsel dazu kommen. Insbesondere wenn sich jemand im Zick-zack voranarbeitet.

Hallo,

nö, rechts überholen ist, wenn Du auf der rechten Spur am Fahrzeug links von Dir komplett vorbeifährst. Auch ohne Spurwechsel!

Grüße,

diezge

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Aber nicht innerorts.

Doch, wenn innerorts fünf Autos auf der Linksabbiegerspur vor der roten Anpel stehen und fährst rechts auf der Geradeausspur, dann überholst Du diese fünf Autos rechts. Auch wenn Du nicht von der linken Spur kommst und auch nicht dort hin möchtest. Übrigens: Auch bei stehenden Autos spricht man von Überholen.

Grüße,

diezge

Zitat:

Auch bei stehenden Autos spricht man von Überholen.

Echt jetzt?
Und was mache ich bei Überholverbot, wenn vor mir ein Auto rechts anhält? Muss ich jetzt so lange hinter ihm stehen bleiben, bis er weiterfährt?

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 08:10:44 Uhr:



Zitat:

Auch bei stehenden Autos spricht man von Überholen.

Echt jetzt?
Und was mache ich bei Überholverbot, wenn vor mir ein Auto rechts anhält? Muss ich jetzt so lange hinter ihm stehen bleiben, bis er weiterfährt?

StVO §5 (7):

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

Zitat:

Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.

Der steht aber noch lange nicht. 😉

Das sagt nur aus, das man ihn nicht mehr links überholen soll/darf.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 08:10:44 Uhr:


Echt jetzt?
Und was mache ich bei Überholverbot, wenn vor mir ein Auto rechts anhält? Muss ich jetzt so lange hinter ihm stehen bleiben, bis er weiterfährt?

Es kommt darauf an, warum das Auto angehalten hat und steht. Wenn der Wagen verkehrsbedingt hält, dann überholst Du ihn verbotenerweise. Verkehrsbedingt wäre z. B. das Warten an einer roten Ampel oder das Durchlassen eines Fahrzeuges mit Sonderrechten.

Wenn der Wagen aber etwa wegen einer Panne hält, oder weil der Fahrer beim Kiosk um die Ecke seinen Lottoschein abgeben will, dann ist das nicht verkehrsbedingt. Damit wird dieser stehende Wagen nicht überholt, sondern an dem fährt man erlaubterweise vorbei.

MfG, Tazio1935

Zitat:

Es kommt darauf an, warum das Auto angehalten hat und steht. Wenn der Wagen verkehrsbedingt hält, dann überholst Du ihn verbotenerweise. Verkehrsbedingt wäre z. B. das Warten an einer roten Ampel oder das Durchlassen eines Fahrzeuges mit Sonderrechten.

Demnach würden aber täglich tausende oder mehr VT verbotenerweise rechts überholen.

1 Situation: Kreuzung mit Ampel, aber keine getrennten Lichtzeichenanlagen für Geradeausfahrer, Recht- und Linksabbieger. Ampel wird grün, Linksabbieger fährt bis zur Kreuzungsmitte und orientiert sich nach links und muss warten, um den geradeausfahrenden Gegenverkehr durchzulassen. Der VT hinter dem Linksabbieger will geradeaus fahren und überholt den sich vor ihm befindenden Linksabbieger (verbotenerweise?) rechts?

2. Situation: Straße zweispurig. Auf der linken Spur warten 5 Fahrzeuge an der roten Ampel, die rechte Spur ist bis zur Haltelinie frei. Wenn ich rechts an den links wegen der roten Ampel verkehrsbedingt haltenden/wartenden Fahrzeugen vorbei- und bis zur Haltelinie vorfahre, überhole ich dann verbotenerweise rechts?

3. Situation: Kreuzung wie bei der 1. Situation aber ohne Ampelregelung. Der Linksabbieger vor mir muss auf der Kreuzung verkehrsbedingt halten/warten. Darf ich rechts an ihm vorbei, wenn ich geradeaus will?

4. Situation: 3. Situation außerorts. Wenn auf der Landstraße vor mir einer links abbiegen will und verkehrsbedingt warten muss, überhole ich ihn (mit angemessenem Tempo) rechts und sehe zu, dass ich weiter komme. Es sei denn ich brauche ein neues Auto.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 6. Mai 2017 um 11:52:57 Uhr:


Demnach würden aber täglich tausende oder mehr VT verbotenerweise rechts überholen.

Äh, nein. Denn ich hatte auf das Posting von Rainer_EHST geantwortet. Er hatte als Ausgangssituation benannt:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 08:10:44 Uhr:


bei Überholverbot

Bei Überholverbot ist das Überholen verboten.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 6. Mai 2017 um 10:26:44 Uhr:



Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 08:10:44 Uhr:


Echt jetzt?
Und was mache ich bei Überholverbot, wenn vor mir ein Auto rechts anhält? Muss ich jetzt so lange hinter ihm stehen bleiben, bis er weiterfährt?

Es kommt darauf an, warum das Auto angehalten hat und steht. Wenn der Wagen verkehrsbedingt hält, dann überholst Du ihn verbotenerweise. Verkehrsbedingt wäre z. B. das Warten an einer roten Ampel oder das Durchlassen eines Fahrzeuges mit Sonderrechten.

Wenn der Wagen aber etwa wegen einer Panne hält, oder weil der Fahrer beim Kiosk um die Ecke seinen Lottoschein abgeben will, dann ist das nicht verkehrsbedingt. Damit wird dieser stehende Wagen nicht überholt, sondern an dem fährt man erlaubterweise vorbei.

MfG, Tazio1935

Hallo,

vielleicht noch kurz zur Erwähnung, dass im Überholverbot auch hinter Linienbussen gewartet werden muss, wenn diese an einer Haltestelle zum Fahrgastwechsel stehen und die Haltestelle keine Bucht für den Bus hat und die Straße einspurig ist.

Grüße,

diezge

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 6. Mai 2017 um 12:03:50 Uhr:



Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 6. Mai 2017 um 11:52:57 Uhr:


Demnach würden aber täglich tausende oder mehr VT verbotenerweise rechts überholen.

Äh, nein. Denn ich hatte auf das Posting von Rainer_EHST geantwortet. Er hatte als Ausgangssituation benannt:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 6. Mai 2017 um 12:03:50 Uhr:



Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 08:10:44 Uhr:


bei Überholverbot

Bei Überholverbot ist das Überholen verboten.

MfG, Tazio1935

Ähm, den Kontext zum stehenden Auto (zB. die Müllabfuhr) hast du aber nicht mit berücksichtigt? 😉

und dievoreiligen DANKE-Sager haben sich selbst in die Irre geführt 😁

Schön immer, diese Schlaumeier, die Anworten, ohne den genaueren Sachverhalt mit einzubeziehen.
Und das Ganze dann noch, obwohl sie den entsprechenden Zweizeiler gelesen haben, aber gezielt den betreffenden Sachverhalt beim Zitieren weglassen. 😮

Zitat:

@diezge schrieb am 6. Mai 2017 um 12:56:21 Uhr:


… vielleicht noch kurz zur Erwähnung, dass im Überholverbot auch hinter Linienbussen gewartet werden muss, wenn diese an einer Haltestelle zum Fahrgastwechsel stehen und die Haltestelle keine Bucht für den Bus hat und die Straße einspurig ist.

Das ist aber falsch. Wenn ein Bus an der Haltestelle hält, dann tut er das nicht verkehrsbedingt. Hier handelt es sich also nicht um ein Überholen, sondern um Vorbeifahren, und das ist im Überholverbot zulässig.
Dass man auf einer einspurigen Straße nicht an einem haltenden Bus vorbeikommt, hat nur etwas mit der fehlenden Straßenbreite zu tun, nicht aber mit einem Überholverbot.

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