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freie Fahrstreifenwahl vs. Überholen

Themenstarteram 4. Mai 2017 um 10:08

Moinsen,

ich bin zufällig drüber gestolpert und kann mir gerade keinen Reim darauf machen ob folgendes Verhalten erlaubt ist oder nicht.

Straße innerorts mit 2 markierten Fahrstreifen pro Richtung.

Fall 1: Ich fahre auf dem rechten Fahrstreifen und bin schneller als der Verkehr auf dem linken Streifen.

Fall 2: Ich fahre auf dem linken Fahrstreifen. Auf dem rechten Fahrstreifen läuft der Verkehr schneller. Ich wechsel also nach rechts, fahre an einem Auto auf dem linken Fahrstreifen vorbei und wechsel danach wieder nach links.

Zitat:

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Danach ist alles klar.

Dann steht jedoch:

Zitat:

§ 5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

Und im Bußgeldkatalog ist für das rechts Überholen innerorts 30 € Verwarngeld vorgesehen.

 

Frage: Ist das Bußgeld nur für exotische Fahrsituationen vorgesehen, in denen ich bei einem Fahrstreifen pro Richtung über einen Grünstreifen/Busshaltestelle/Gehweg überhole? Oder ist es gar auch auf Straßen mit 2 Fahrstreifen pro Richtung verboten, wenn ich zum Überholen eines Autos vor mir zwei mal den Fahrstreifen wechsel?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 08:10:44 Uhr:

Echt jetzt?

Und was mache ich bei Überholverbot, wenn vor mir ein Auto rechts anhält? Muss ich jetzt so lange hinter ihm stehen bleiben, bis er weiterfährt?

Es kommt darauf an, warum das Auto angehalten hat und steht. Wenn der Wagen verkehrsbedingt hält, dann überholst Du ihn verbotenerweise. Verkehrsbedingt wäre z. B. das Warten an einer roten Ampel oder das Durchlassen eines Fahrzeuges mit Sonderrechten.

Wenn der Wagen aber etwa wegen einer Panne hält, oder weil der Fahrer beim Kiosk um die Ecke seinen Lottoschein abgeben will, dann ist das nicht verkehrsbedingt. Damit wird dieser stehende Wagen nicht überholt, sondern an dem fährt man erlaubterweise vorbei.

MfG, Tazio1935

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Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 13:13:34 Uhr:

Ähm, den Kontext zum stehenden Auto (zB. die Müllabfuhr) hast du aber nicht mit berücksichtigt? ;)

Zur Müllabfuhr möchte ich noch ergänzen:

An der haltenden Müllabfuhr darf man auch bei Überholverbot vorbeifahren. Denn das Vorbeifahren...

Zitat:

... an dem am rechten Fahrbahnrand haltenden Müllfahrzeug war kein Überholen im Sinne des §5 StVO

(...)

Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein Vorbeifahren an einem nicht verkehrsbedingt, sondern zum Zwecke des Beladens haltenden Fahrzeug im Sinne des §6 StVO. Das Müllfahrzeug stand zweckbedingt am rechten Fahrbahnrand, um dort Mülltonnen zu entleeren.

OLG Schleswig, 19.07.1995 - 9 U 127/94

MfG, Tazio1935

Ähm, du bist immer noch außerhalb des Kontext. ;)

Meine erster Beitrag war eine Antwort darauf, das jemand behauptet hat, dass das Vorbeifahren an einem stehenden Fahrzeug verkehrsrechtlich als Überholen gilt.

 

Zitat:

@diezge schrieb am 5. Mai 2017 um 22:59:26 Uhr:

Doch, wenn innerorts fünf Autos auf der Linksabbiegerspur vor der roten Anpel stehen und fährst rechts auf der Geradeausspur, dann überholst Du diese fünf Autos rechts. Auch wenn Du nicht von der linken Spur kommst und auch nicht dort hin möchtest. Übrigens: Auch bei stehenden Autos spricht man von Überholen.

Grüße,

diezge

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 14:15:28 Uhr:

Ähm, du bist immer noch außerhalb des Kontext.

Meine erster Beitrag war eine Antwort darauf, das jemand behauptet hat, dass das Vorbeifahren an einem stehenden Fahrzeug verkehrsrechtlich als Überholen gilt.

Soll ich mich überhaupt angesprochen fühlen, oder meinst Du jemand anders?

Du hattest eine Frage gestellt:

"Und was mache ich bei Überholverbot, wenn vor mir ein Auto rechts anhält? Muss ich jetzt so lange hinter ihm stehen bleiben, bis er weiterfährt?"

Ich hatte Dir Deine Frage anhand mehrerer Beispiele beanwortet, jetzt auch noch ergänzt um den Punkt, wie es sich bei dem stehenden Wagen der Müllabfuhr verhält.

Mehr Kontext geht nicht.

MfG, Tazio1935

Ich würd mal sagen. JA. :D

Weil, ...

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 6. Mai 2017 um 12:03:50 Uhr:

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 6. Mai 2017 um 11:52:57 Uhr:

Demnach würden aber täglich tausende oder mehr VT verbotenerweise rechts überholen.

Äh, nein. Denn ich hatte auf das Posting von Rainer_EHST geantwortet. Er hatte als Ausgangssituation benannt:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 6. Mai 2017 um 12:03:50 Uhr:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 08:10:44 Uhr:

bei Überholverbot

Bei Überholverbot ist das Überholen verboten.

MfG, Tazio1935

..., du hast die Ausgangssituation, der Ausgangssituation außer acht gelassen. ;)

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 14:31:10 Uhr:

..., du hast die Ausgangssituation, der Ausgangssituation außer acht gelassen. ;)

Das wird jetzt sehr verwirrend. Irgendwie kommt nicht klar rüber, wo Du das Problem siehst.

Denn Diezge hatte ein Rechtsüberholen bei Linksabbiegern, die an einer roten Ampel warten, als Ausgangssituation geschildert. Und dann geschrieben:

"Übrigens: Auch bei stehenden Autos spricht man von Überholen."

Darauf dann Dein Posting, und jetzt als Fullquote:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 08:10:44 Uhr:

Zitat:

Auch bei stehenden Autos spricht man von Überholen.

Echt jetzt?

Und was mache ich bei Überholverbot, wenn vor mir ein Auto rechts anhält? Muss ich jetzt so lange hinter ihm stehen bleiben, bis er weiterfährt?

Ob Du bei einem Überholverbot warten musst, wenn vor Dir ein Auto rechts anhält, hatte ich Dir mit "kommt drauf an" beantwortet. Dazu habe ich ein paar Beispiele geliefert, worauf es ankommt.

Nämlich primär darauf, ob das stehende Auto verkehrsbedingt steht, etwa an einer roten Ampel. Dann ist es ein Überholen, und Überholen ist bei Überholverbot verboten.

Steht das Fahrzeug nicht verkehrsbedingt (Panne, Lottoscheinabgeber, Müllabfuhr), dann fährt man an ihm vorbei. Das ist generell erlaubt – auch im Überholverbot, weil man das stehende Fahrzeug ja nicht überholt.

Wüsste jetzt nicht, wo das außer Kontext ist.

MfG, Tazio1935

 

 

Zitat:

@birscherl schrieb am 6. Mai 2017 um 13:59:39 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 6. Mai 2017 um 12:56:21 Uhr:

… vielleicht noch kurz zur Erwähnung, dass im Überholverbot auch hinter Linienbussen gewartet werden muss, wenn diese an einer Haltestelle zum Fahrgastwechsel stehen und die Haltestelle keine Bucht für den Bus hat und die Straße einspurig ist.

Das ist aber falsch. Wenn ein Bus an der Haltestelle hält, dann tut er das nicht verkehrsbedingt. Hier handelt es sich also nicht um ein Überholen, sondern um Vorbeifahren, und das ist im Überholverbot zulässig.

Dass man auf einer einspurigen Straße nicht an einem haltenden Bus vorbeikommt, hat nur etwas mit der fehlenden Straßenbreite zu tun, nicht aber mit einem Überholverbot.

Hallo,

nein, Du darfst dann zum Beispiel keine durchgezogenen Linien/Sperrflächen/Linksabbiegerspuren überfahren! Durfte darum leider schon selbst die Bekanntschaft mit der Polizei machen...

 

Grüße,

diezge

am 6. Mai 2017 um 16:18

Zitat:

@diezge schrieb am 6. Mai 2017 um 15:55:49 Uhr:

… nein, Du darfst dann zum Beispiel keine durchgezogenen Linien/Sperrflächen/Linksabbiegerspuren überfahren! Durfte darum leider schon selbst die Bekanntschaft mit der Polizei machen...

Das versteht sich doch von selbst! Man darf übrigens auch keine Fußgänger überfahren, durch einen Teich abkürzen oder den Bus wegbeamen.

Zitat:

@diezge schrieb am 06. Mai 2017 um 15:55:49 Uhr:

nein, Du darfst dann zum Beispiel keine durchgezogenen Linien/Sperrflächen/Linksabbiegerspuren überfahren!

Darf man das bei einem normalen am Strassenrand haltenden Fahrzeug? Wenn ja, wuesste ich dann doch ganz gern, wo die Unterscheidung geschrieben steht.

Zitat:

Durfte darum leider schon selbst die Bekanntschaft mit der Polizei machen...

Auch Polizisten sind nicht allwissend, also keine Garantie. Daher gibt es hierzulande ja so unsaeglich viele Einsprueche.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 7. Mai 2017 um 12:40:33 Uhr:

Darf man das bei einem normalen am Strassenrand haltenden Fahrzeug? Wenn ja, wuesste ich dann doch ganz gern, wo die Unterscheidung geschrieben steht.

Der ADAC schreibt dazu:

Zitat:

Eine durchgezogene Linie darf ausnahmsweise überfahren werden: Wenn mit der Behebung des Hindernisses in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann, das Weiterfahren auf andere Weise nicht möglich und eine Gefährdung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.

Als Beispiel für das Hindernis wird ein in zweiter Reihe zweckbedingt haltender Lkw (Lieferfahrzeug) genannt. Hier der Link zur Quelle.

Es ist aber eben die Ausnahme. Die Sache mit dem haltenden Bus verhält sich anders, weil der in absehbarer Zeit weiterfahren wird.

MfG, Tazio1935

Ich komme öfter an einer solchen Bushaltestelle vorbei, neben der sogar eine Sperrfläche ist. Ich wurde schon angehupt und/oder mitsamt Linienbus überholt, weil ich mich erdreistete, die 20 Sekunden hinter dem Bus zu bleiben, die das Ein- und Aussteigen ungefähr dauert.

Die Unterscheidung "wenn mit der Behebung des Hindernisses in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann, das Weiterfahren auf andere Weise nicht möglich und eine Gefährdung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist" ist offenbar vielen nicht bekannt. Oder sie verlegen den Begriff "absehbare Zeit" in den einstelligen Sekundenbereich.

Mir wars nicht bewusst und warte da trotzdem. Der ein oder andere weiss es vielleicht auch nicht. Hoechstwahrscheinlich ist aber die angeborene Ungeduld am Nicht-warten vieler Schuld, nach dem Motto: wer bremst verliert. Was als Spass gedacht war ist leider bittere Realitaet. Ich finde den Spruch von DieDicke bzw. dessen Meister immer noch genial: Wenn du es eilig hast, mach mal langsam!

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