- Startseite
- Forum
- Wissen
- Reifen & Felgen
- Fragen zu Gutachten
Fragen zu Gutachten
Hallo,
Ich hab mir Alufelgen ausgesucht und sie sind nicht eintragungsfrei, bin aber kein Profi und das was ich im Gutachten vorfinde sagt mir nicht viel. Kann mir jemand es einfacher erklären, als Leihe sagt mir es nicht viel. Hier auch ein Screenshot von der Gutsachtungsseite :
K1c:
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
R70:
Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A01:
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12:
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14:
Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A16:
Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A22:
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMSSensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
S03:
Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Danke in voraus & Lg Robert!
Ähnliche Themen
17 Antworten
Danke für die Infos ich hab mich für Alutec Pearl
8,5 x 19 ET40 um entschieden ... Sind lt.Gutachten Eintragungs- frei ...
Thx für die Hilfe
Zitat:
Sind lt.Gutachten Eintragungs- frei
Ja, aber abnahmefrei nur mit 225/55-19 Reifen, für die du eine Freigabe des Reifenherstellers im Fahrzeug mitführen musst. R70
ja richtig, die Freigabe habe ich beantragt und vom Reifenhersteller bekommen ...
MfG
Robert