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Fragen zu Gutachten

Themenstarteram 18. April 2016 um 9:59

Hallo,

Ich hab mir Alufelgen ausgesucht und sie sind nicht eintragungsfrei, bin aber kein Profi und das was ich im Gutachten vorfinde sagt mir nicht viel. Kann mir jemand es einfacher erklären, als Leihe sagt mir es nicht viel. Hier auch ein Screenshot von der Gutsachtungsseite :

Gutsachtungsseite

K1c:

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

R70:

Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den

Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A01:

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der

vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den

Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der

Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen

Änderungsabnahme vorzuführen.

A12:

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14:

Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der

Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im

Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16:

Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der

Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen

Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A22:

Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren

verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim

entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer

bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.

Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,

E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMSSensoren

verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und

Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

S03:

Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe

Seite 1) verwendet werden.

Danke in voraus & Lg Robert!

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17 Antworten
Themenstarteram 19. April 2016 um 22:48

Danke für die Infos ich hab mich für Alutec Pearl

8,5 x 19 ET40 um entschieden ... Sind lt.Gutachten Eintragungs- frei ...

 

Thx für die Hilfe

Zitat:

Sind lt.Gutachten Eintragungs- frei

Ja, aber abnahmefrei nur mit 225/55-19 Reifen, für die du eine Freigabe des Reifenherstellers im Fahrzeug mitführen musst. R70

Themenstarteram 25. April 2016 um 15:59

ja richtig, die Freigabe habe ich beantragt und vom Reifenhersteller bekommen ...

MfG

Robert

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