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Frage zur Rückabwicklung des Kaufvertrags.

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 16. September 2014 um 14:46

Halli Hallo,

 

hab die Rückabwicklung vom Kaufvertrag meines Golf 7 GTD eingeleitet.

Weiss jemand wie sich die Nutzungsgebühr errechnet?

Kennt wer die zu erwartende Gesamtfahrleistung?

Aktuell hat er knapp 7000 km runter.

Die 0,67% die mein Autohaus mir erzählt hat, kommt mir zu hoch vor. Dachte das es 0,5% sind. Liege ich da richtig?

 

Mit freundlichen Grüßen

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17 Antworten

http://www.studium-kfz-ausbildung.de/.../...kaeufen_Merkblatt_2013.pdf

Ich habe auch die Rückabwicklung eingeleitet. Mit wurde gesagt, dass im Höchstfall auf 0,6% runtergegangen werden kann.

Andererseits habe ich hier im Golf 7 Forum, weiß leider nicht mehr genau wo, gelesen, dass es auch schon Rückabwicklungen mit 0,4% gegeben hatte.

Falls das bei jemandem zutrifft, bitte melden.

Themenstarteram 16. September 2014 um 15:35

Wird das über den VW Händler oder über VW direkt geregelt bzw. wer gibt diesen Prozentsatz vor?

Also wer den genau bestimmt oder genehmigt kann ich dir nicht sagen. Ich habe bei meiner Rückabwicklung 0,5% bezahlt. Zuerst waren aber auch die 0,67% angesetzt. Das Autohaus geht bei 0,67% von einer Gesamtlaufleistung von 150.000km aus. Das halte ich für ziemlich unrealistisch. Gerade beim Diesel sind 200.000km und mehr ja keine Seltenheit.

Ich kann dir nur raten, bleibe zu jeder Zeit sachlich und lass dich nicht gleich abwimmeln.

Willst du wieder einen Golf kaufen?

Nein, es wird ein Passat Variant.

Wie hast du das mit den 0,5% hinbekommen? Denn den Prozentsatz legt ja VW fest und nicht der Händler.

Verhandelt :-)

Man muss dem VW Händler direkt am Anfang mal klar machen, dass VW mit der Rückabwicklung im rechtlichen Sinne nichts zu tun hat. Der Kaufvertrag besteht zwischen dir und dem VW Händler.

Und dann habe ich dem Verkäufer zusätzlich relativ klar zu verstehen gegeben, dass auch ein BMW für mich in Frage kommt (für mich passendes Angebot hatte ich vorliegen, war also sicher :-) Da ich aber den Golf grundsätzlich sehr gut fand habe ich mich auf ein Angebot von ihm für einen neuen Golf eingelassen und das zu Konditionen die günstiger waren als bei Sixt... Zusätzlich wurden meine Winterreifen noch mit durchgetauscht, sprich die alten wurden in der Rückabwicklung mit erstatt und ich habe neue gekauft.

Mal sehen...ich ha ja auch einiges an "Zubehör" verbaut...

LED-Rückleuchten, Sportauspuff, Padalkappen, Schutzfolien, Winterräder auf Alu, Plug&Play Soundmodul...

Mal sehen, wie kulant der Händler sich da verhält...ob ich da auch noch was dafür bekomme...

Wenn die Sachen nach Rückabwicklung nicht mehr benötigt werden müssen diese auch vom Autohaus übernommen werden. Im Zweifel hilft dann ein Anwalt...

Themenstarteram 16. September 2014 um 16:04

Also ich hab da einen neuen Golf geordert. Hab meinen Händler eben mal angeschrieben das ich auch die 0,5% möchte. So als entgegen kommen ihrer seits für die ganze Kacke was da gelaufen ist.

Mal sehen was er schreibt

Moin,

darf man fragen, was unter "die ganze Kacke was da gelaufen ist" zu verstehen ist?

Zitat:

Original geschrieben von MrFantasy

Moin,

darf man fragen, was unter "die ganze Kacke was da gelaufen ist" zu verstehen ist?

hatte mich auch interessiert und bin hier fündig geworden...

http://www.motor-talk.de/.../...maengel-und-probleme-t4444899.html?...

Ohjeh, der Arme... das ist nun wirklich nicht schön.

So war es vor ein paar Jahren: 0,67 galt für "normale Hersteller". 0,5 für Premium-Diesel. Habe damals mit Anwalt 0,5 für einen BMW 318 durchgesetzt.

So, Rückabwicklung läuft und der neue ist bestellt.

Allerdings lässt sich der Händler nicht von den 0,67 abbringen.

Begründung: Sie hätten nochmals mit VW telefoniert und da meine Beanstandungen keine schwerwiegenden Fehler waren, sondern der "Wandlung" nur aus Kulanzgründen zugestimmt wurde, hat VW auch die 0,67% festgesetzt. Bei dem verbautem Zubehör hat der Verkaufsleiter auch ganz entsetzt reagiert, dass es sehr schwierig werden würde, dass ich da noch was zusätzlich dafür bekomme...

Zum eigentlichen Fehler: Geräusche aus dem Bereich Fahrwerk unterschiedlicher Art beim überfahren von Unebenheiten. Metallisches Scheppern, klappern, knarzen...

Bisher 5 erfolglose Reparaturversuche, dann kam einer vom Werk und hat es bestätigt und ebenfalls nur Vermutungen angestellt, was noch evtl. getauscht werden könnte. Aber, er hat einem Rücktritt vom Kaufvertrag zugestimmt. Ich weiß, das ist kein Fehler, der das Fahrzeug nicht fahrbar macht, oder sogar unsicher. Also mehr ein "Komfortfehler". Nichts desto Trotz ist diese Geräuschbelästigung nicht weiter für mich tragbar.

Montag hab ich nen Termin beim Anwalt und dann lass ich mich mal ausführlich zu meinem Fall beraten.

Bin mal gespannt, wie es weitergeht.

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