Frage zum Vordersitzausbau
Hi!
Will meine Vordersitze ausbaun, um mir dann Sitzheizungselemente einzusetzen.
Ich habe Sitz-seiten-Airbags.
Deswegen muss ich wohl die Batterie abklemmen und einen Stromverbraucher anlassen (wie z.B. Licht) damit der Reststrom aus den Leitungen verschwindet.
Wenn ich dann den Sitz rausnehme und den Airbagstecker gezogen habe heißt es im "So wirds gemacht" - Buch, dass ich einen Airbag Adapter VAS 5094 anschließen muss, während der Sitz nicht im Wagen ist.. Doch wozu frage ich mich und ist das wirklich notwendig?! Den Wagen lass ich ja die ganze Zeit über aus ....
MfG
Martin
72 Antworten
ich hab auch schon mal meinen fahrersitz ausgebaut, und nix is passiert... von wegen "und einen Stromverbraucher anlassen (wie z.B. Licht) damit der Reststrom aus den Leitungen verschwindet." 😉
Hallo zusammen,
@ hurz 100
Du schreibst weiter oben: "denn jeder haftet für seine Aussagen".
Wenn dem so wäre, würde man Dich für die nächsten 2 Jahre (mindestens) einsperren, für das was Du da alles so von Dir gegeben hast in Bezug auf airbag.
Aber bekomm keinen Schreck, denn es haftet niemand für seine Aussagen, vielmehr ist es so, daß jeder ungestraft soviel Mist verzapfen kann, wie er geistig in der Lage ist zu produzieren.
Zu Deinen Kenntnissen in Bezug auf Sprenggesetz und GGVS:
Sachkundig kann auch jemand sein, der keinen Lehrgang gemacht hat.
Daten, Fakten, Hintergründe fehle bei Deinen Angaben.
Gruß
Enrico
Zitat:
Original geschrieben von enrico303
Sachkundig kann auch jemand sein, der keinen Lehrgang gemacht hat.
Richtig, aber dann darf er die Arbeiten immer noch nicht ausführen. 😉
Siehe Arbeitsschutzgesetz
Kannst Du mir mal erzählen, was jemand, der privat an seinem Auto rumbastelt, mit dem Arbeitsschutzgesetz am Hut hat?
Das wäre genau so, wie wenn jemand in seinem Garten einen Baum fällt oder einen Ast abschneidet, Du dem erzählen willst, er müssen einen Schutzhelm tragen.
Oder er wechselt seine Räder am Auto und er soll Schuhe tragen, die dem Arbeitsschutzgesetz entsprechen.
Halte ich doch eher für einen Witz, oder ist jemand anderer Meinung?
Gruß
Enrico
@enrice das sehe ich genauso.
Aber es giebt viele leute hier im Forum die Ihr Rechtebuch hier vortragen müssen. Mal ausgeschlossen ob es zum Beitrag pass oder nicht oder ob sie recht haben oder nicht.
mfg
Wenn es dann gesetzlich wenigstens noch so wäre, wie sie schreiben.
Wenn jemand nun tatsächlich einen Lehrgang machen muß, um mit airbags in Ausübung seines Berufes hantieren zu dürfen, hat er noch lange keinen Sprengschein.
Darf also keinesfalls mit Sprengstoffen hantieren. Allenfalls einen airbag auslösen.
Bevor hier noch mehr solche Unwahrheiten kommen, ist an dieser Stelle auch Schluß. Es gibt immer wieder ein paar Unbelehrbare, lest einfach nochmal das angebotene Material!
Die Fakten wurden genannt, die betreffen auch Privatschrauber!!!
Zudem kommt ja noch, daß die BE des Fahrzeugs erloschen ist.
Bei Unklarheiten oder Fragen bitte PN an mich.
Gruß
Totti-Amun
***closed***
Hallo...
Auf Wunsch, da noch Fragen zum Thema anscheinend unbeantwortet sind, öffne ich den Thread wieder.
Ich möchte klar und deutlich zu verstehen geben, daß ich hier keine weiteren Tips zu illegalen Arbeiten sehen möchte.
Die Vorschriften des Arbeitsschutzes gelten nicht nur für Händler oder Gewerbetreibende, sondern auch für Privatleute!
Zu guter Letzt möchte ich noch erwähnen, daß ich mal eine Airbagsprengung miterlebt hatte. Das Teil ist bis unter die sehr hohe Hallendecke geflogen und hat die komplette Lampe abgerissen!
Gruß
Totti-Amun
@totti-Amun
Ich habe mal gesehen, wie eine Zündspule explodiert ist,; sie hat einen Monteur im Gesicht schwer verletzt.(Sprengschein war nicht erforderlich damals)
Batterien bilden u.U. Gase, die sich entzünden können. (Sprengschein nicht erforderlich, GGVS- Bescheinigung auch nicht).
Früher gab es Sprengringfelgen, gibts vielleicht heute noch. Habe erlebt, wie so eine LKW Felge auseinandergeflogen ist und einem Monteur den Brustkorb zerschmettert hat.
Du machst es Dir ziemlich einfach. Wenn Du nicht mehr weiter weist, schließt Du den Thread.
Ich weiß auch nicht, wie Du dazu kommst, Dir anzumaßen, zu entscheiden, was illegale Arbeiten sind. Ist ja unglaublich.
Zur allgemeinen Information und zu Deiner im Besonderen:
Arbeitsschutz hat etwas mit Berufsgenossenschaft zu tun.
Und damit hat ein Bastler bestimmt nichts zu tun.
Und bevor Du wieder etwas schließen willst, weil Dir die Argumente fehlen, mach Dir doch einfach mal die Mühe und suche nach den Gesatzesgrundlagen.
Diese kannst Du dann hier der Allgemeinheit zugänglich machen. Damit wäre allen geholfen. Dir allerdings am meisten.
MfG
Enrico
@Totti-Amun:
Danke.
@all:
Um den Hintergrund etwas aufzuhellen, hier die PN, die ich an Totti gesandt habe und die (u. a.?) ihn zur "Umkehr" bewog (nun sag' 'mal noch einer, unsere Admins wären immer stur 😉 ):
"Hallo Totti-Amun,
da bin ich ja jetzt platt, daß Du den Vordersitzausbau-Thread im Golf-IV-Forum geschlossen hast. Ich hatte noch lange nicht das Gefühl, daß da jetzt Blödsinn erzählt oder zu Leichtsinnsaktionen aufgerufen wird.
Ich bin bisher natürlich davon ausgegangen, daß man an Airbags keine Manipulationen durchführen darf, sie aber zwecks Reparatur von anderen Bauteilen (Lenkstockschalter oder Sitzheizung) vorübergehend und unter Beachtung von bestimmten Vorsichtsregeln (Batterie abklemmen, Verbraucher anschalten, 1/2 Stunde warten, geerdetes Kabel und Schloßkeil anfassen, ... ?) von ihrem Anschluß trennen, einige Halteschrauben lösen und sie vorsichtig auf Seite legen kann und darf.
Denn schließlich arbeite ich am elektrischen System des Fahrzeugs ja auch, wenn ich ein neues Radio anschließe. Da klemme ich auch vorher die Batterie ab und hoffe - nein, erwarte, daß sich bei den Spannungschwankungen der Airbag nicht "selbstständig" macht.
Ich will nicht unbedingt den Airbag anfassen und ich weiß auch, daß das Ding lebensgefährlich sein kann. Es geht mir (und vielen anderen Foristen hier auch) nur darum, für Reparaturen an Bauteilen "in der Nähe der Airbags" deren Anschlüsse notwendigerweise zu trennen. Nun bin ich aber, erst recht nach dem Schließen des Threads verunsichert, was ich an der elektrischen Anlage eines Fahrzeugs mit Airbags noch selbst machen darf. Wo ist die Grenze, ab der man das Fahrzeug in eine Werkstatt geben muss?
Leider werde ich das wegen der Schließung des Threads nie zweifelsfrei erfahren. Schade.
Schönen Gruß"
Und um es auch meinerseits noch einmal klarzustellen:
So ein Airbag kann, wenn er auslöst nicht nur lebensrettend sondern auch lebensgefährlich sein. Ich habe einmal Aufnahmen eines Unfalls gesehen, bei dem die Beifahrerin während eines Frontalzusammenstoßes die Beine auf dem Armaturenbrett hatte, in dem ein Airbag schlummerte. Kurz gesagt: Der Fahrer hat überlebt, die Beifahrerin nicht! Sie starb an ihrem von den eigenen Knien zertrümmerten Brustkorb. Anschließend lag das rechte Bein umgekehrt neben ihrem Oberkörper, der Fuß neben dem Kopf. Mir ist beim Anblick dieses Photos schlecht geworden.
Schönen Gruß
Zitat:
Original geschrieben von enrico303
@totti-Amun
Ich habe mal gesehen, wie eine Zündspule explodiert ist,; sie hat einen Monteur im Gesicht schwer verletzt.(Sprengschein war nicht erforderlich damals)
Batterien bilden u.U. Gase, die sich entzünden können. (Sprengschein nicht erforderlich, GGVS- Bescheinigung auch nicht).
Früher gab es Sprengringfelgen, gibts vielleicht heute noch. Habe erlebt, wie so eine LKW Felge auseinandergeflogen ist und einem Monteur den Brustkorb zerschmettert hat.
Du machst es Dir ziemlich einfach. Wenn Du nicht mehr weiter weist, schließt Du den Thread.
Ich weiß auch nicht, wie Du dazu kommst, Dir anzumaßen, zu entscheiden, was illegale Arbeiten sind. Ist ja unglaublich.
Zur allgemeinen Information und zu Deiner im Besonderen:
Arbeitsschutz hat etwas mit Berufsgenossenschaft zu tun.
Und damit hat ein Bastler bestimmt nichts zu tun.Und bevor Du wieder etwas schließen willst, weil Dir die Argumente fehlen, mach Dir doch einfach mal die Mühe und suche nach den Gesatzesgrundlagen.
Diese kannst Du dann hier der Allgemeinheit zugänglich machen. Damit wäre allen geholfen. Dir allerdings am meisten.MfG
Enrico
Sag mal, verstehst Du es nicht??
Was maße ich mir bitte an??
Es geht hier um deutsches Recht!
DEUTSCHES RECHT! DEUTSCHE GESETZE!
Lies die Gesetzestexte, bildet!
Die Gesetzespassagen wurden hier mehrfach gepostet, aber ich will es Dir nochmal auf die Nase binden, falls es Dir in den wenigen Posts entfallen ist:
Arbeiten an Airbags ist für ungeschultes Personal nicht zulässig in Deutschland, weder für Firmen noch für Privatleute!
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben.
Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hier § 4 Abs.3 und 4
Bitte auch den markierten Bereich der Anlage beachten.
Moin,
Enrico ... das Problem ist ...
Eine Zündspule ... weist zwar, ebenso wie eine Batterie etc.pp. ein nicht ausschließbares Betriebsrisiko auf. Aber aus diesem Grund, sollen im Grunde nur ausgebildete Mechaniker damit arbeiten. Alle von dir aufgezählten Punkte verwenden aber eines nicht : Sprengstofftreibsätze.
Airbags unterliegen dem Sprengstoffgesetz. Und zwar haben sie die Einstufung T1, was zwar eine sehr geringe Einstufung darstellt, trotzdem benötigt man gemäß Sprengstoffgesetz einen FACH- oder SACHKUNDENACHWEIS der §14 des Sprengstoffgesetzes genügt.
Besitzt Du diesen Nachweis nicht (der übrigens regelmäßig durch Belehrungen erneuert werden muss), schraubst an Airbags oder pyrotechnischen Gurtstraffern rum (Das schließt auch Sitze mit Airbags ein) ... verstösst du gegen das Sprengstoffgesetz.
Der Gesetzestext ist an dieser Stelle UNBARMHERZIG und UNTERSCHEIDET NICHT (!) zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden. Der Unterschied ist nur, bei Gewerbetreibenden gibt es den Arbeitsschutz, der die Betriebe auf EINHALTUNG des Gesetzes überprüft. Und das Sprengstoffgesetz führt PYROTECHNISCHE ZÜND- und TREIBMITTEL EXAKT auf, also auch kein Schlupfloch "durch Interpretation"!
Wer dagegen verstößt wird mit Gefängnisstrafen oder Geldstrafen bestraft. Und wenn du damit ARBEITEST, fällst Du nicht mehr in den Bereich der Ordnungswidrigkeit.
Und ich würde JEDEM Empfehlen sich an dieses Gesetz zu halten. Bei Verstößen sind unsere Behörden zu Recht (Es entsteht fast immer eine Gefahr für Leib und Leben !) sehr allergisch.
MFG Kester
Moin,
Zitat:
Original geschrieben von Totti-Amun
Die Vorschriften des Arbeitsschutzes gelten nicht nur für Händler oder Gewerbetreibende, sondern auch für Privatleute!
Das stimmt nicht, das Arbeitsschutzgesetz wird nicht auf Privatleute angewendet.
Arbeitsschutz
Arbeitsschutzgesetz
Zitat:
"Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Arbeitsschutz.
Die vollständige Bezeichnung lautet: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit."
Es geht um den Schutz von Beschäftigten/Mitarbeitern eines Betriebs/einer Firma (gilt auch für den Öffentlichen Dienst).
Was mir als Privatperson die Manipulation von Airbags verbietet, ist nicht das Arbeitsschutzgesetz sondern das Sprengstoffgesetz - SprengG. Das ist ein Unterschied.
MfG
Pete
Hallo Pete,
ja ich weiß, ich hatte es eben auch schon gesehen. Aber eine Änderung des Beitrags kam nicht in Frage für mich. War ein Versehen.
Allerdings am Ergebnis unter dem Strich ändert das nun auch nichts, siehe den Post über Dir von Kester.
Grüße
Totti