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Frage zu Alufelgen (ET, TÜV etc.)

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 19. Oktober 2017 um 20:35

Hallo MT-Community, wie man meinem Profil entnehmen kann, habe ich mir vor nem halben Jahr nen 3er Golf angeschafft. Dieser war noch in seiner ursprünglichen Form, habe jetzt nach und nach etwas nachgerüstet. Da der Winterreifen Wechsel bevorstand, wollte ich mir noch schnell günstige Alufelgen holen, was ich auch getan habe. Habe mir gebraucht originale VW Golf 3 14" Felgen für 50€ besorgt, die haben zwar leichte Bordsteinschäden, aber die fallen nicht wirklich auf. Jetzt bin ich aktuell auf der Suche nach neuen Alufelgen, wo ich mir dann Sommerreife raufziehen lassen kann. Ich habe da auch schon welche gefunden, es sind BBS Felgen 15", mehr ist in der Anzeige aber auch nicht angegeben. Nun hatte ich den angeschrieben was da für Reifen draufkommen (195er oder 205er) als Antwort kam "es ist doch deine Sache was du da rauf machst" dass konnte ich so nicht glauben, deshalb habe ich gegoogelt um zu erfahren was auf 15" Felgen rauf kann. Ich habe raus bekommen das es auf die Felgenbreite ankommt (z.Bsp 7,5J), dann habe ich noch was über die Einpresstiefe gelesen (ET55 sitzen tiefer im Radkasten und ET35 weiter draußen, was optisch besser zur Geltung kommt) Gibt es nur diese beiden Einpresstiefen? Ich denke meine aktuellen Felgen haben eher ET55, da diese tiefer im Radkasten sitzen. Ich möchte aber auch nicht unbedingt, dass die Felgen zu weit raus gucken, und Frage mich nun ob es auch ET45 gibt? Bzw. Wo finde ich diesen Wert?

Was für mich aber nun wichtiger ist, wie ich dass mit den Reifen mache! Im Moment habe ich 185/60 R14 drauf, dieser Wert steht auch in den Papieren, da ich mir aber gerne 15" Felgen kaufen möchte und dort gerne 205er oder 195er, je nach ET Wert, Reifen raufziehen lassen würde, müsste ich diese ja vom TÜV abnehmen lassen? Aber wie funktioniert dass? Ich gehe zum TÜV mit den Felgen und Frage dort ob ich die rauf machen darf, oder kann ich dass auch vorher erfragen, ohne die Felgen schon zu besitzen? Nicht dass ich mir die Felgen kaufe, Reifen rauf machen lasse und dann sagt der TÜV "Nicht erlaubt". Dann habe ich für Felgen, Reifen und Montage der Reifen 500€ gelöhnt und darf die Felgen gar nicht nutzen^^ Ach ja, was kostet sowas beim TÜV ungefähr? Und trägt der TÜV dass dann im Schein ein oder bekomme ich ein Schreiben womit ich zur Zulassungsstelle muss, damit diese die Felgen/Reifen dann im Schein eintragen? Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir auf meine Fragen Antworten geben könntet!

 

Gruß und Dank, Hanga

Beste Antwort im Thema

Da Du nicht angegeben hast welchen Golf 3 Du hast habe ich einen Auszug aus der Betriebsanleitung von 1997 eingescannt. Falls Du das Glück hast und den Originalbrief beim Kauf mitbekommen hast kannst Du auf Seite 4 des Briefes ablesen: ABE mit Nummer , Nachträgen und Ausstellung der ABE sowie das Datum wann das Fahrzeug das Werksgebäude verlassen hat. Über die ABE kannst Du im Internet die Reifen- und / oder Felgenfreigabe ermitteln. Das Gleiche erfährst Du auch bei VW oder / und beim TÜV. Reifen und Felgen, die in der ABE mit Freigaben feststehen brauchen nicht eingetragen werden. Falls doch eine Eintragung erforderlich ist erfolgt diese beim TÜV. Dort erhältst Du den Prüfbericht nach §19. Mir diesem Bericht und Deinen Fahrzeugpapieren fährst Du zur Zulassungsstelle und lässt Alles eintrgen. Kosten jeweils bei TÜV und Zulassungsstelle erfragen.

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Da Du nicht angegeben hast welchen Golf 3 Du hast habe ich einen Auszug aus der Betriebsanleitung von 1997 eingescannt. Falls Du das Glück hast und den Originalbrief beim Kauf mitbekommen hast kannst Du auf Seite 4 des Briefes ablesen: ABE mit Nummer , Nachträgen und Ausstellung der ABE sowie das Datum wann das Fahrzeug das Werksgebäude verlassen hat. Über die ABE kannst Du im Internet die Reifen- und / oder Felgenfreigabe ermitteln. Das Gleiche erfährst Du auch bei VW oder / und beim TÜV. Reifen und Felgen, die in der ABE mit Freigaben feststehen brauchen nicht eingetragen werden. Falls doch eine Eintragung erforderlich ist erfolgt diese beim TÜV. Dort erhältst Du den Prüfbericht nach §19. Mir diesem Bericht und Deinen Fahrzeugpapieren fährst Du zur Zulassungsstelle und lässt Alles eintrgen. Kosten jeweils bei TÜV und Zulassungsstelle erfragen.

Img051
Themenstarteram 20. Oktober 2017 um 19:37

Hallo Crissi05, erstmal danke für den Anhang! Es ist ein 1.4 (1H) mit 44Kw Baujahr 97, also kann ich mit dem Anhang schon was anfangen! Die Werte, die dort angegeben sind, sind Eintragungsfrei? Und wenn ich andere Größen möchte, muss ich zum TÜV es mir eintragen lassen? Bisher hat der Verkäufer mir nur die Breite mitgeteilt. Ich weiß jetzt also dass es 15" Felgen sind mit einer Breite von 6.5J allerdings hat er mir noch nicht die ET mitgeteilt! Bei der Breite könnte ich 205er Reifen aufziehen lassen, was ich auch gerne machen würde!

 

Gruß und Dank, Hanga

Nein - schau dir die Tabelle doch mal genau an...

15 x 6.5J sind überhaupt nicht für den 44 kw eingetragen - auch keine 205´er

Ab Werk ohne Extra gedöns mit eintragen kannst du nur VW Felgen (gibts auch schöne) mit max 15Zoll x 6J und ET45 nehmen ... dazu dann max 195/50 R15 Reifen

205´er auf dem 44kw würde ich dir eh nicht empfehlen ...kostet dich mehr Sprit und gefühlt wirst du einen Leistungsverlust haben .

Bestenfalls 195´er und die mit gutem Luftdruck fahren ...

Themenstarteram 20. Oktober 2017 um 20:23

Ok, dass habe ich jetzt klar und deutlich verstanden^^ Also muss ich nach 15x6J und ET45 suchen!! Darauf dann 195/50 R15 Reifen! Vielen Dank!! Jetzt weiß ich wonach ich suchen kann!! Diese Felgen dann beim TÜV abnehmen lassen und mit der Bescheinigung zur Zulassungsstelle um es im Brief eintragen zu lassen! Gruß und Dank, Hanga

 

Edit: Ich habe mal bei Ebay geschaut und diese Felgen gefunden, die mir noch gefallen würden. Allerdings müsste ich diese noch umlackieren und da Frage ich mich gerade, kann man den Nabendeckel auch lackieren, die sind doch aus Plastik? Bis auf das Vw Logo!

Hallo Hanga, da liegt ein Denkfehler vor. Bei den Benzinmotoren bis 66 kW darfst Du 195/50R15 82V auf 6Jx15, ET 45 fahren ohne Eintragung. lt. Brief 82H. Brief siehe Anhang für Golf3 , 44Kw, Bj 1997, Modell Joker; Christoph

Brief-44kw-bj-97
Themenstarteram 20. Oktober 2017 um 21:17

Hallo Crissi05,

 

Also muss ich 195/50R15 auf 6Jx15 nicht eintragen lassen? Sorry, aber dass ist für mich Neuland^^ In meiner Zulassungsbescheinigung Teil I stehen aber nur 185/60R14 drin in Teil II kann ich gar nichts dazu finden....

20171020_231348.jpg

Nein wenn es orginale VW Felgen sind musst du die in der Grösse und mit der richtigen Bereifung nicht eintragen lassen.... kannst dir ggf eine Kopie vom der Seite des Handbuchs in´s Handschuhfach legen falls einer mal blöd fragt.

Die Felgen aus dem Link sind mit die schicksten aus der Zeit und auch gut sauber zu halten ...

Wenn es NICHT VW Felgen sind brauchst du die ABE des Herstellers für Eintragung beim TÖF ... daher würde ich die schönen orginalen VW´s nehmen dann hast du null stress.

Aber wenn du sie eh umlackieren willst dann nimme welche die etwas verranzter sind anstatt die in TOP Zustand.

Sollte sich ein Satz für 50 - 100 Euro finden lassen ... mit etwas Glück sogar mit Reifen

am 21. Oktober 2017 um 9:58

Zitat:

@HangaGud schrieb am 20. Oktober 2017 um 23:17:12 Uhr:

Hallo Crissi05,

Also muss ich 195/50R15 auf 6Jx15 nicht eintragen lassen? Sorry, aber dass ist für mich Neuland^^ In meiner Zulassungsbescheinigung Teil I stehen aber nur 185/60R14 drin in Teil II kann ich gar nichts dazu finden....

In den Neuen KFZ-Scheinen ist nur noch die kleinste Rad bzw. Reifen Größe aufgeführt.

Die VW BBS kannst du ohne weitere Eintragung fahren ich hatte sie auch auf einen 1,4 drauf

noch ein Vorteil der VW Alus ist das du sie mit den Kugelbund Radschrauben von deinen Stahlfelgen fahren kannst und das sie keine zentrierringe brauchen.

Bei Felgen von anderen Herstellern brauchst du ein Fahrzeug spezifisches Teilegutachten

wo die vorgeschriebenen Reifengrößen und Anpassungen des Fahrzeugs sowie der Radschrauben drin stehen Das muss dann bei einen anerkannten Kfz sachverständigen abgenommen werden.

Wenn du ein andere als im Teilegutachten aufgeführte Reifengröße meist Schmaler (gezogene Reifen)

brauchst du eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers.

Das alles gilt nur bei Serienfahrwerken

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