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Frage Tagfahrlicht & Rückleuchten Codierung

Themenstarteram 23. August 2010 um 8:25

Hallo,

ich habe einen neuen Golf Variant Mj. 2010 ohne Xenon aber mit serienmäßigen Tagfahrlicht vorne. Wie lautet die Codierung um die Rückleuchten und die Instrumentenbeleuchtung mit dem Tagfahrtlicht vorne mitleuchten zu lassen?

Wagen hat MFA+. Kann man da ein Menupunkt freischalten?

Habe VCDS.

Danke für die Infos!

 

Grüße

Patrick

Beste Antwort im Thema

wenn ich dich richtig verstanden hab willst du das das tagfahrlicht wie abblendlicht ist, nur nicht ganz so hell. soweit sogut.

in skandinavien ist dauerfahrlicht pflicht: rücklicht, tacho und abblendlicht (55 watt) an.

tagfahrlicht: schwaches abblendlicht (19 watt), kein tacho, kein rücklicht darf in ländern benutzt werden wo kein dauerfahrlicht pflicht ist, z.b. deutschland. es dient dazu das man besser gesehen wird z.b. schwarzes auto in allen. dabei näherst du dich denjenigen, der dich sehen soll, an. das macht licht vorn sinn. wenn du dich von ihm entfernst brauchst du hinten kein licht. der abstand bleibt gleich oder wird größer.

was du machen willst verstösst gegen geltende gesetze. bei einem unfall (egal ob schuld oder nicht) bekommst du ne teilschuld angerechnet weil du an deinem fahrzeug unerlaubte techniche veränderungen vorgenommen hast. dazu gibts noch 3 points + 50 € strafe + 23,50 € gebühr für den bußgeldbescheid. solltest du noch probezeit haben erwartet dich eine nachschulung (ca 600 €) und eine probezeitverlängerung auf 4 jahre.

wir brauchen nicht länger über sinn oder unsinn zu diskutieren. ich hab eh ne ganz andere meinung zu dem thema. es gibt halt gesetze. an die muss man sich halten. sonst wird es nur unnöig teuer.

p.s. dauerfahrlicht und tagfahrlicht nur aktiv bei stellung auto kann man beides mit vcds eincodieren und ist zulässig. schau mal bei mika85 in die liste. da steht der code.

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am 23. August 2010 um 13:59

Geht meiner Meinung nach (noch) nicht. Wenn du etwas anderes in Erfahrung bringen kannst, lass es mich wissen ;)

ganz einfach: standlicht einschalten !

tagfahrlicht darf nur vorn leuchten.

Themenstarteram 23. August 2010 um 15:04

Hi,

es "muss" irgendwie gehen. Bei den Schweden Golf's geht es zu 100%. Habe die Codierung leider nicht zur Hand.

 

Grüße

Patrick

am 23. August 2010 um 19:36

Zitat:

...

tagfahrlicht darf nur vorn leuchten.

Wo steht das?

Ich unterscheide nur zwischen Tagfahrlicht und Rücklicht. Welche Gefahr sollte entstehen, wenn außer dem TFL noch die Rülis an sind? Erleuchte mich bitte ;)

Das ist doch die Codierung fürs skandinavische TFL.

wenn ich dich richtig verstanden hab willst du das das tagfahrlicht wie abblendlicht ist, nur nicht ganz so hell. soweit sogut.

in skandinavien ist dauerfahrlicht pflicht: rücklicht, tacho und abblendlicht (55 watt) an.

tagfahrlicht: schwaches abblendlicht (19 watt), kein tacho, kein rücklicht darf in ländern benutzt werden wo kein dauerfahrlicht pflicht ist, z.b. deutschland. es dient dazu das man besser gesehen wird z.b. schwarzes auto in allen. dabei näherst du dich denjenigen, der dich sehen soll, an. das macht licht vorn sinn. wenn du dich von ihm entfernst brauchst du hinten kein licht. der abstand bleibt gleich oder wird größer.

was du machen willst verstösst gegen geltende gesetze. bei einem unfall (egal ob schuld oder nicht) bekommst du ne teilschuld angerechnet weil du an deinem fahrzeug unerlaubte techniche veränderungen vorgenommen hast. dazu gibts noch 3 points + 50 € strafe + 23,50 € gebühr für den bußgeldbescheid. solltest du noch probezeit haben erwartet dich eine nachschulung (ca 600 €) und eine probezeitverlängerung auf 4 jahre.

wir brauchen nicht länger über sinn oder unsinn zu diskutieren. ich hab eh ne ganz andere meinung zu dem thema. es gibt halt gesetze. an die muss man sich halten. sonst wird es nur unnöig teuer.

p.s. dauerfahrlicht und tagfahrlicht nur aktiv bei stellung auto kann man beides mit vcds eincodieren und ist zulässig. schau mal bei mika85 in die liste. da steht der code.

am 23. August 2010 um 19:58

@Golfinator: kannst du die mir bitte mitteilen? Gern auch PN. Danke!

am 23. August 2010 um 20:06

Zitat:

Original geschrieben von vwgolfdriver11

 

Hm, ich habe rausgelesen, dass der TE vorn alles so lassen will und/aber hinten zusätzlich die Rülis aktivieren will?

Vielleicht schreibt er nochmal genaueres dazu...

kleine Info:

 

US Tagfahrlicht nur die Lampen vorne Abblendlicht ist an

Skandinavien Tagfahrlicht alles ist an, Rücklichter, Abblendelicht und Tachobeleuchtung.

 

Codierung ist einfach! nur bei der langen Codierung ein Haken setzen an der rechten Stelle

und schon ist das Tagfahrlicht aktiv das ist alles :-)

Themenstarteram 23. August 2010 um 21:03

Hi,

also nochmal:

Ich möchte einfach nur Tagfahrlicht vorne (ja da Golf VI TFL - kein Abblendlicht) & Rückleuchen gleichzeitig an. (Kennzeichenleuchten leuchten dann auch mit - OK)

Wenn auch noch die Instrumentenbeleuchtungen innen voll leuchten würde wäre das super!

 

Danke!

 

Grüße

Patrick

@ SW70:

geht schon ;)

---

@ cobraeins:

du hast ne PN ;)

Zitat:

Original geschrieben von cobraeins

Hi,

also nochmal:

Ich möchte einfach nur Tagfahrlicht vorne (ja da Golf VI TFL - kein Abblendlicht) & Rückleuchen gleichzeitig an. (Kennzeichenleuchten leuchten dann auch mit - OK)

Wenn auch noch die Instrumentenbeleuchtungen innen voll leuchten würde wäre das super!

 

Danke!

 

Grüße

Patrick

du scheinst es nicht zu verstehen: was du willst ist verboten !

mach doch einfach das abblendlicht an. worin soll der vorteil sein wenn vorn die tagfahrleuchten anstatt des abblendlichtes leuchten ?

Zitat:

Original geschrieben von vwgolfdriver11

 

du scheinst es nicht zu verstehen: was du willst ist verboten !

mach doch einfach das abblendlicht an. worin soll der vorteil sein wenn vorn die tagfahrleuchten anstatt des abblendlichtes leuchten ?

Zeig uns bitte auf, wo steht, dass das verboten ist!

BMW schaltet bei einigen Modellen bereits seit 2006 die Rücklichter gedämmt mit. Kann also nicht so verboten sein.

Was nicht erlaubt ist, das TFL und Abblendlicht zusammen leuchten. Dafür gibts die Dinger inzwischen ja aber auch mit Dimmfunktion, dann ist es nur noch ein Positionslicht.

@ANDY7: bitte auch mir die Info zusenden.

Bonusfrage: gilt die Codierung auch für die LED-RL?

@vwgolfdriver: ich hab auch schon mal falsch geparkt. Das halte ich aus.

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