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Frage nach Versicherungsschutz bei unverschuldeten Unfall.

Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 21:11

mal rein hyphotetisch,

ich bin in einen unfall verwickelt bei dem ich verletzt werde weil der airbag nicht ausgelöst hat

der schaden war bekannt, ich "sollte" aber weiterfahren.

wer haftet?

thorsten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bootsmann22

Alleine aus dem zuvor geschilderten würde ich, BEI KENNTNIS des defekten Airbag, damit keinen Meter mehr fahren! Es sei denn aus selbstmörderischer Absicht, die ich hier allerdings nicht unterstelle!

Oh Gott, dann waren wir die letzten 100 Jahre alle Selbstmörder, weil es noch gar keine Airbags gab?

An einem Auto kann immer irgendwas kaputtgehen, nicht funktionieren oder falsch funktionieren. Deiner Argumentation nach dürfte man aus dem Grund nie mehr Auto fahren, in meinen Augen eine völlig blödsinnige Schlussfolgerung.

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Du alleine, weil Du von dem "Schaden" kenntnis hattest.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 24. Oktober 2014 um 23:19:32 Uhr:

Du alleine, weil Du von dem "Schaden" kenntnis hattest.

Sehr simplifizierte Aussage...

Grundsätzlich: auf hoher See und vor Gericht liegt dein Schicksal in Gottes Hand...

zweitens: wenn du zivilrechtlich Schadensersatzansprüche an den Unfallverursacher durchsetzen wolltest, würde den Richter sicher interessieren

1. ob der Airbagschaden von dir erkennbar war

2. ob der Schaden mit funktionierendem Airbag geringer oder vermeidbar gewesen wäre

Komplett ohne Ansprüche wärst du wohl kaum abgespeist worden, der Schaden ist immerhin vom anderen verursacht worden. Kenntnis von der Fehlfunktion eines Sicherheitsbauteils könnte vielleicht dazu führen, das dir ein Eigenanteil angerechnet wird. Ob es so laufen würde: siehe zweiten Satz...

Was soll eigentlich bedeuten, dass du "weiterfahren sollst"? Wer würde dies vor dem Unfallgeschehen denn angeordnet oder angewiesen haben? Etwa ein erfolgloser Reparaturversuch in der Werkstatt (kommen Sie übermorgen wieder...)? Verstehe den Satz von dir so nicht.

am 25. Oktober 2014 um 8:16

So eine Frage hat doch meist auch eine Hintergrundgeschichte, die tunlichst verschwiegen wird.

Die Frage wurde ja auch bereits beantwortet und könnte man noch damit ergänzen: Abgefahrene Reifen, Sicherheitsgurte defekt/eingerissen/verschlissen oder nicht vorhanden.

Würde die Frage anders gestellt wie z.B.: Ich habe mir einen Wagen ausgeliehen an dem der Airbag defekt war. Dieser Umstand war dem Ausleiher bekannt, hat er mir gegenüber aber verschwiegen. Das würde es erst mal zu beweisen gelten um anschließend dem Ausleiher eine Schadenersatzklage anzuhängen.

Ist der Wagen verkauft worden mit dem Hinweis: Airbag defekt und ich fahre damit und es kommt zum Unfall bei dem ich verletzt werde: Selbst Schuld!

Vergleichbar mit einem Firmenwagen den ich fahren musste: Beim Reifenhändler wurden (wahrscheinlich Billigreifen) montiert. Direkt dananch fuhr der Wagen wie auf Glatteis und war kaum in der Spur zu halten. Auf meine Beschwerde hin bekam ich von einem Vorgesetzten nur gesagt, ich solle mich nicht so anstellen. Nachdem ich danach fast aus der Kurve auf einer Autobahnausfahrt geflogen bin, habe ich mich geweigert mit dem Wagen weiter zu fahren.

Wahrscheinlich lag es an meinem fahrerischen Können, dass es nicht zum Unfall kam.

Alleine aus dem zuvor geschilderten würde ich, BEI KENNTNIS des defekten Airbag, damit keinen Meter mehr fahren! Es sei denn aus selbstmörderischer Absicht, die ich hier allerdings nicht unterstelle!

Themenstarteram 25. Oktober 2014 um 8:40

Zitat:

@Bootsmann22 schrieb am 25. Oktober 2014 um 10:16:33 Uhr:

So eine Frage hat doch meist auch eine Hintergrundgeschichte, die tunlichst verschwiegen wird.

jub, hat sie.

es geht um die aktuelle rückrufaktion von audi.

thorsten

am 25. Oktober 2014 um 8:49

Danke für die Info. Eine bzw. mehrere - gleichlautende Antworten - hast du ja bereits erhalten. Es bleibt in deiner Verantwortung mit dem defekten Teil weiter zu fahren. Kein Gericht der Welt wird die Schuld, bei einem möglichen Unfall, jemand anderem zusprechen.

Themenstarteram 25. Oktober 2014 um 8:52

klasse,

und mt zensiert hier den beitrag.

thorsten

Zitat:

@Bootsmann22

Alleine aus dem zuvor geschilderten würde ich, BEI KENNTNIS des defekten Airbag, damit keinen Meter mehr fahren! Es sei denn aus selbstmörderischer Absicht, die ich hier allerdings nicht unterstelle!

Oh Gott, dann waren wir die letzten 100 Jahre alle Selbstmörder, weil es noch gar keine Airbags gab?

An einem Auto kann immer irgendwas kaputtgehen, nicht funktionieren oder falsch funktionieren. Deiner Argumentation nach dürfte man aus dem Grund nie mehr Auto fahren, in meinen Augen eine völlig blödsinnige Schlussfolgerung.

Sicher kann man ALLES verkehrt wiedergeben, wenn man mit einem Beitrag nicht zufrieden ist. Ob DU mit dem Wissen um einen Defekt an deinem Auto trotzdem fährst, ist doch dein Problem ... und nichts anderes habe ich geschrieben. :D Was ICH mache ist und bleibt immer noch mein Problem und hätte ich Missionar werden wollen, wäre ich nun irgendwo in Afrika ...

... antworten auf die Eingangsfrage war wohl dabei nicht wichtig. Hauptsache stänkern, ja? Hast du wieder Langeweile und willst nur rumpöbeln? Such dir dafür ein anderes Opfer, für solch albernen Spielchen bin ich zu alt ... Jüngelchen.

850000 A4 Fahrer lassen jetzt ihren Audi stehen und zur Werkstatt schleppen, damit die Software umgeschrieben wird.

Bekomme ich nicht auf der Stelle einen Termin oder Leihwagen verklage ich sie auf Schadenersatz wegen Nutzungsausfall, oder wie hast du dir das vorgestellt?

Die Frage des TE hat schon ihre Berechtigung, ich denke nur nicht dass sie hier beantwortet werden kann.

Zitat:

@crazythor schrieb am 24. Oktober 2014 um 23:11:52 Uhr:

 

der schaden war bekannt, ich "sollte" aber weiterfahren.

wer haftet?

thorsten

Nicht sollte, man -kann- weiterfahren. Die Verantwortung liegt aber nun in deiner Hand, da du ja weisst, dass der Airbag im Fall des Falles nicht auslösen würde.

Wenn dir das zu unsicher ist, kannst ja auch einen Leihwagen nehmen.

Wahrscheinlich hat der Werkstattmitarbeiter auch KANN gesagt und der TE es als SOLL interpretiert? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es jemanden gibt der einem Autofahrer sagt: Du kannst weiterfahren. Ist zwar nur der Airbag defekt und bei einem Unfall hast du eben Pech gehabt.

Zitat:

@Bootsmann22 schrieb am 25. Oktober 2014 um 12:48:36 Uhr:

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es jemanden gibt der einem Autofahrer sagt: Du kannst weiterfahren. Ist zwar nur der Airbag defekt und bei einem Unfall hast du eben Pech gehabt.

Es verhält sich hier so, wei der Arzt, der dir aus medizinischer Sicht sagt, dass du besser nicht Fahren solltest. Daran KANN ich mich halten, MUSS es aber nicht, da der Arzt kein Fahrverbot aussprechen kann. Zumindest keines, was bindend wäre. Ist so gesehen nur ein gutgemeinter Ratschlag, welchen man als verantwortungsbewusster Autofahrer aber im Zweifelsfall besser akzeptieren sollte.

Es sei denn ... man heißt ... *Die Antwort findest du weiter oben ...*

Mal zurück zum Thema. Der TE hatte ja nichts von einer Rückrufaktion geschrieben. Und, bei den täglichen Meldungen über Rückrufaktion wird einem ja schon schwindlig.

Würde mich da mal interessieren, ob ALLE OPEL ADAM Fahrer tatsächlich das Auto bis zur Überprüfung stehen gelassen haben?! Und, wie sind die überhaupt in die Werkstatt gekommen?

Zitat:

@Bootsmann22 schrieb am 25. Oktober 2014 um 12:58:20 Uhr:

 

Würde mich da mal interessieren, ob ALLE OPEL ADAM Fahrer tatsächlich das Auto bis zur Überprüfung stehen gelassen haben?! Und, wie sind die überhaupt in die Werkstatt gekommen?

Das werden verschwindend wenig Fahrer sein. Der Grossteil wird sich selber sagen :,, Es passiert schon nichts!,,

Denn ehe man den Komfort eines Autos aufgibt, muss die Karre schon fahruntauglich sein. Ein (paar ?)Mängel an den Sicherheitseinrichtungen reichen dem Fahrer da sicher nicht.

Du brauchst doch nur mal schauen, was auf den Autobahnen an verkehrsuntüchtigen Fahrzeugen unterwegs ist.. Abgefahrene Reifen, schlechte Bremsen, angebrochene Träger, unbefestigte Ladung....

Da wird ein nicht funktionierender Airbag das Letzte sein, weswegen man nicht fahren würde.

 

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