ForumGolf 6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Frage AB !!!

Frage AB !!!

Themenstarteram 9. Juni 2009 um 22:41

Hallo zusammen,

vieleicht könnt Ihr mir helfen.

Habe mir am 08.05.09 einen Golf bestellt. Am 14.05.09 habe ich meine Auftragsbestättigung bekommen.

Habe aber am 18.05.09 noch Xenon dazu bestellt.

Mein Verkaufer meinte das ich eine neue AB bekomme.

Habe bis heute keine neue AB bekommen.

Habe deswegen heute bei meinen Händler angerufen und nachgefragt.

Mein Verkäufer meinte dann, das ich doch keine AB mehr bekomme und das die alte ausreicht.

Meinte dann das aber auf der alte AB nicht das Xenon steht, dazu meinter er nur, er hätte doch auf denn Vertrag "Xenon" aufgeschrieben, jedoch mit Kuli.

Jetzt zur meine Frage:

Reicht das so oder muss eine neue AB kommen und wenn ja, wann müßte sie spätestens da sein ???

Viele Dank für eure Hilfe

Gruß Surfuser

20 Antworten
am 9. Juni 2009 um 22:45

Also ich habe bei meinen Händler nach jeder Änderung eine neue AB erhalten...

Jeder Händler handhabt es mit der AB anders. Ruf mal bei der Verkaufssteuerung in WOB direkt an. Dort kannst du deine Konfi durchgehen und sehen ob dein XENON nachgeordert wurde :)

Themenstarteram 9. Juni 2009 um 22:48

Zitat:

Original geschrieben von Samcos

Also ich habe bei meinen Händler nach jeder Änderung eine neue AB erhalten...

Jeder Händler handhabt es mit der AB anders. Ruf mal bei der Verkaufssteuerung in WOB direkt an. Dort kannst du deine Konfi durchgehen und sehen ob dein XENON nachgeordert wurde :)

Hallo vielen Dank für die schnelle Antwort.

kannst du mir auch sagen wo ich die Tel. Nummer finde !!!

Danke

Auch von der VKS hat er es nur mündlich, und das ist im Zweifel nichts wert.

Du hast einen Anspruch auf eine neue geänderte AB, nur so kannst Du ihm später an den Karren fahren, wenn er es verpennt. Die Änderung muss außerdem von der Dispo des AH zu Deiner Kommission eingepflegt werden, sehe da gar kein Problem für einen neuen Brief an Dich.

Also ich würde mir das auf jeden Fall schriftlich geben lassen!!

Was ist den eigentlich mit dem Preis für die Xenons .... hast du darauf Rabatt

bekommen oder musst du dafür den Listenpreis bezahlen? Auch das hast du

nur schriftlich mit neuer AB .... ;)

am 10. Juni 2009 um 6:29

lass dir die AB mit der schriftlichen Änderung faxen, die ist genauso gültig.

also ich hatte auch xenon nachbestellt und hab dann nach etwa einer woche eine neue ab bekommen...

War bei mir genauso, nachbestelltung -> Neue AB

Lass es dir irgendwie schriftlich geben, weil wenn es nicht verbaut wird, hast du sehr schlechte chancen es zu beweisen das du es nachgeordet hast.

Notfalls auch mal bei der VKS anrufen und fragen ob dein Händler es geändert hat. weil dann weißt du es auch sicher.

gelöscht

gelöscht

sorry anstatt auf bearbeiten auf zietieren geklickt ;)

@WarriorII

 

Alle guten Dinge sind drei?  :D

;) Es ist einfach noch zu früh zum Klicken und schreiben ;)

Aber jetzt wieder BTT

Themenstarteram 10. Juni 2009 um 7:43

Zitat:

Original geschrieben von Cianluca

Also ich würde mir das auf jeden Fall schriftlich geben lassen!!

Was ist den eigentlich mit dem Preis für die Xenons .... hast du darauf Rabatt

bekommen oder musst du dafür den Listenpreis bezahlen? Auch das hast du

nur schriftlich mit neuer AB .... ;)

Hallo,

habe auf die Xenon auch meinen Rabatt bekommen, steht ach alles auf denn Kaufvertrag bzw. denn Bestellschein denn mann bei einer Bestellung am anfang Unterschreibt. Jedoch würde die änderungen ( Xenon und Preis ) nur mit Kugelschreiber abgeändert.

Gruß Surfuser

am 10. Juni 2009 um 7:50

Na und?

Man kann Schecks auch auf Klopapier ausfertigen und wenn alle Bestandteile vorhanden sind, ist er gültig....nur mit der maschinellen Verarbeitung harpert es dann. :D

Was ist der Unterschied zwischen einem Maschinenausdruck und einer handschriftlichen Ergänzung? Was wichtig ist, dass feststeht, dass Du da nicht was draufgemalt hast.

Themenstarteram 10. Juni 2009 um 7:55

Zitat:

Original geschrieben von Huginzwei

Na und?

Man kann Schecks auch auf Klopapier ausferitgen und wenn alle Bestandteile vorhanden sind, ist er gültig....nur mit der maschinellen Verarbeitung harpert es dann. :D

Was ist der Unterschied zwischen einem Maschinenausdruck und einer handschriftlichen Ergänzung? Was wichtig ist, dass feststeht, dass Du da nicht was draufgemalt hast.

Hallo,

ja das ist ja genau meine Angst. Wie soll ich später mal beweisen das ich nicht da mit dem Kugelschreiber die Änderung vorgenommen habe. Denn eine Richtige Unterschrift habe ich ja da auch nicht. Es steht nur maschinell Das Authaus als Unterschrift.

Gruß Surfuser

Deine Antwort