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Ford Transit LKW Zulassung?

Themenstarteram 16. November 2007 um 19:24

Hallo, ist es möglich meinen Ford Transit Diesel nachträglich mit LKW Zulassung umzuschreiben, und wenn ja was muß ich dafür haben, bzw. an welche Stelle muß ich gehen?

Wäre nett wenn jemand sinnvolle vorschläge hat.

Achso, darf man mit der lkw zulassung so fahren, oder tritt dann auch das verbot ein?

Beste Antwort im Thema
am 14. April 2008 um 19:14

Hallo liebe Gemeinde,

habe mir vor einem Jahr einen 95er F100 als Kasten zugelegt, der war als PKW zugelassen, bin dann damit zum TÜV gefahren und hab mich dort erkundigt, weil nur hier im Westen der Republikdie Blaumänner die Änderung durchführen dürfen. Die ganze Sache ging kurz und knapp durch, feste Trennwand zwischen Fahrerkabine und Laderaum, Sitz- & Gurthalterungen zugeschweisst, bzw. fest abgedeckt ( durchgehender Laderaumboden, feste Seitenwände ). Gedanken hab ich mir um die Seitenscheibe in der Schiebetüre gemacht, da sagte mir der nette Blaumann aber, das wäre "ihm" egal, Kasten ist Kasten, ob aus Glas oder Metall. Fahrzeug wurde neu aufgewogen und komplett Umgeschlüsselt, bei mir von PKW 00 auf LKW 650, also auch keine Umweltplakette. War zusammen glaub ich rund nen Hunderter mit Strassenverkehrsamt für neue Papiere.

Fakt: Fahrzeug als PKW = 969,--€ Steuer

als LKW bis 2,8to = 160,--€ Steuer

hab meinen dann noch aufgelastet auf 3,3to und bezahle jetzt 198,--€, bei der Versicherung musste ich ein bissel mehr bezahlen, aber das lässt sich ja bei der zuständigen Geschäftsstelle erfragen.

So, genug geschrieben, wer noch mehr Fragen zu diesem Thema hat kann mich gerne anschreiben, ach ja ........und wer Tips zu einer Nachrüstung von Transit mit Oxikat, auf Euro 3 ( gelbe Plakette ) braucht, kann mich auch gerne anschreiben, das geht auch, als PKW sowie als LKW *zwinker.

Gruss euer Volker

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Du hast ann nen LKW... also musst u zunächst zum TÜV oer einer nderen Überwachunstelle ud das Auto als LKW umzuschreiben... dazu müssen gewisse Vorraussetzungen erfüllt sein... diese snd e nach Finanzbehörde twas unterschiedich! am besten beim für dih zuständigen Finanzamt erfragen! Grundsätzlich hast du nach erfolgreicher Umschreibung dann einen LKW... mit der enntsprechenden Tonnage... es gilt also vmtl kein LKW Fahrverbot, aber das Ding darf offiziell nur noch 80 fahren und muss auch als LKW versichert sein...

Das mit der LKW-Versicherung kann dann ganz schön nach hinten losgehen wg. der Kosten... man sollte sich also vorher sehr schlau machen!!!

Themenstarteram 18. November 2007 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von mondeotaxi

Du hast ann nen LKW... also musst u zunächst zum TÜV oer einer nderen Überwachunstelle ud das Auto als LKW umzuschreiben... dazu müssen gewisse Vorraussetzungen erfüllt sein... diese snd e nach Finanzbehörde twas unterschiedich! am besten beim für dih zuständigen Finanzamt erfragen! Grundsätzlich hast du nach erfolgreicher Umschreibung dann einen LKW... mit der enntsprechenden Tonnage... es gilt also vmtl kein LKW Fahrverbot, aber das Ding darf offiziell nur noch 80 fahren und muss auch als LKW versichert sein...

Das mit der LKW-Versicherung kann dann ganz schön nach hinten losgehen wg. der Kosten... man sollte sich also vorher sehr schlau machen!!!

ok, dann werde ich mich zunächst einmal beim tüv erkundigen. ich nutze das fahrzeug eh nur beruflich und werde mich auch mal bei der versicherung erkundigen. danke für die info

Mit 80 km ist so nicht richtig erst ab 3,5T aber Vorsicht im Anhängerbetrieb Sonntagsfahrverbot .

Themenstarteram 18. November 2007 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von Shrek63

Mit 80 km ist so nicht richtig erst ab 3,5T aber Vorsicht im Anhängerbetrieb Sonntagsfahrverbot .

hallo,die 80 hätten mich gewundert, aber das mit dem anhänger und sonntagsfahrverbot hatte ich schon mal von einem bekannten gehört, den haben sie gekriegt. obwohl er nicht wußte das der wagen als lkw eingetragen war.

vielen dank für die antwort.

Hallo,

also 80 km /h erst ab 3,5 to Gesamtgewicht, aber mit Anhänger, egal wie groß: Sonntagsfahrverbot ( wurde ja schon geschrieben ).

Bei einem Kombi oder Kasten ( also kein Doppelkabiner mit Pritsche ) sind nur max. drei Sitzplätze erlaubt. Der Tüv verlangt normalerweise eine Trennwand hinter den Sitzen, die Zulassungsbehörde will, dass das Kfz. LKW-ähnlich aussieht, d.h. sie wollen keine seitlichen Fenster im Laderaum sehen u. natürlich keine Gurte usw.

Die Versicherung ist meist deutlich teurer als beim Pkw;

am 16. Januar 2008 um 16:18

Hallo,

ich lese diese Fragen (Thema) erst heute.

Ich selber habe 5 Jahre nach einer Lösung gesucht und vor 4 Jahren gefunden.

Kein Tempo 80, Kein Umbau, kein Sonntagsverbot. Ich gebe mein Wissen gerne weiter,

ist aber nich in dieser Kürze zu beantworten. Die jetzige Steuer beträgt ca.180,00€

am 15. März 2008 um 19:45

hallo werner karl

ich würde gerne mehr darüber wissen wie ich einen transit einigermaßen günstig unterhalten kann

kaufen möchte ich mir transit von 90-95, diesel und hinten völlig leer zum selbstausbau

kannst du mit tips geben, welches model sinvoll ist, im bezug auf die lkw zulassung ?

und wieviel teurer wird die haftpflicht versicherung ?

wie sieht es bei lkw mit den umweltplaketten aus ?

 

ich möchte mit dem bus im sommer nach spanien um dort zu arbeiten,

wärend der reise werde ich aber auch darin schlafen

liebe gruße kolja

wie schon weiter obeb beschrieben

ist es regional verschieden

also zuerst finanzamt befragen

dann zum tüv ect

dann zul stelle

rest geht automatisch

versicherung mußt du selber recherchieren

drinn schlafen ist ok

du kannst ja transportieren was du willst

fahrverbot keins

aber kein anhänger am wo-ende

gruß transe 79

am 16. März 2008 um 21:09

danke für die knackige und hilfreiche antwort

ich werde mal versuchen das ganze per mail zu erfragen,

da ich die nächsten 4-5 wochen auf montage sein werde

kolja

am 14. April 2008 um 19:14

Hallo liebe Gemeinde,

habe mir vor einem Jahr einen 95er F100 als Kasten zugelegt, der war als PKW zugelassen, bin dann damit zum TÜV gefahren und hab mich dort erkundigt, weil nur hier im Westen der Republikdie Blaumänner die Änderung durchführen dürfen. Die ganze Sache ging kurz und knapp durch, feste Trennwand zwischen Fahrerkabine und Laderaum, Sitz- & Gurthalterungen zugeschweisst, bzw. fest abgedeckt ( durchgehender Laderaumboden, feste Seitenwände ). Gedanken hab ich mir um die Seitenscheibe in der Schiebetüre gemacht, da sagte mir der nette Blaumann aber, das wäre "ihm" egal, Kasten ist Kasten, ob aus Glas oder Metall. Fahrzeug wurde neu aufgewogen und komplett Umgeschlüsselt, bei mir von PKW 00 auf LKW 650, also auch keine Umweltplakette. War zusammen glaub ich rund nen Hunderter mit Strassenverkehrsamt für neue Papiere.

Fakt: Fahrzeug als PKW = 969,--€ Steuer

als LKW bis 2,8to = 160,--€ Steuer

hab meinen dann noch aufgelastet auf 3,3to und bezahle jetzt 198,--€, bei der Versicherung musste ich ein bissel mehr bezahlen, aber das lässt sich ja bei der zuständigen Geschäftsstelle erfragen.

So, genug geschrieben, wer noch mehr Fragen zu diesem Thema hat kann mich gerne anschreiben, ach ja ........und wer Tips zu einer Nachrüstung von Transit mit Oxikat, auf Euro 3 ( gelbe Plakette ) braucht, kann mich auch gerne anschreiben, das geht auch, als PKW sowie als LKW *zwinker.

Gruss euer Volker

am 15. April 2008 um 5:57

Hallo Volker,

die LKW Zulassung geht noch einfacher, per Gutachten vom TÜV Nord, ohne jede

Bauänderung. Es gibt in DU einen Auflastungsservice der alles mit dem TÜV Nord

regelt.

mfg werner Karl

am 15. April 2008 um 6:25

Zitat:

Original geschrieben von werner karl

Hallo Volker,

die LKW Zulassung geht noch einfacher, per Gutachten vom TÜV Nord, ohne jede

Bauänderung. Es gibt in DU einen Auflastungsservice der alles mit dem TÜV Nord

regelt.

mfg werner Karl

na ja, ich habs so gemacht, war auch kein Problem für mich, weil der Transit schon komplett umgebaut war, fehlte nur die Abnahme .......... wollte ja nur die Möglichkeit aufzeigen, das es auch für nen ganz normalen Sterblichen möglich ist, ohne hohe Summen an Geld zu investieren.

Gruss Volker.

am 21. April 2008 um 17:33

Tach zusammen.

Wichtig zu beachten: Wenn man das erste mal in seinem Leben eine Kfz-Versicherung für nen Lkw abschließt, beginnt man mit SF0! Das haut richtig rein! Meine bisherigen Angebote beginnen bei 922 Euro/Jahr...

Es sei denn, man meldet vielleicht sein "normales" Auto ab und kann die SF-Klasse übernehmen. Geht aber m.W. nur bis 3,5t zGG und Nutzlast <1t.

Bin selbst grade an der Sache dran, weil ich nen FT100L (Bj. 85) gekauft habe und vorher nicht richtig geschaut habe. Geschaut ja, aber die Unterschiede bei der Versicherung waren mir nicht klar *aufdiestirnhau*

Meiner ist laut Gutachten als Lkw Kasten geschlossen vom TÜV eingetragen (war vorher Sonderfahrzg. K-Schutz). Könnte aber evtl. sein, dass das Finanzamt das anders sieht, glaub ich.

Momentan steht die Karre jetzt halt hinterm Haus und ich muss mal sehen, was ich mach.

Ich geb Bescheid! :)

am 26. April 2008 um 8:02

Neuigkeiten vom zuständigen Finanzamt:

Mein Transit erfüllt zwar nicht die Voraussetzungen für die Lkw-Besteuerung (Sitze hinten), aber durch den Katastrophenschutz-Ausbau mit Schränken und Tisch und Ablagefächern meinte die Fachfrau: Klarer Fall von Büromobil

Ist ja auch geil. Besteuerung ebenfalls nur nach Gewicht (wie beim Lkw).

Allerdings muss sie noch klären, ob das erst ab 2,8t zGG greift. Aber die Auflastung um 0,12 t ist wohl eher ein kleines Problem.

Weiterer Vorteil: Wenn ich das richtig verstehe, ist dann ja auch nur eine Pkw-Versicherung nötig! (Viele tolle Infos überhaupt zu Auflastung etc.: Gaskutsche)

Endgültige Ergebnisse folgen!

Ich bin zuversichtlich!

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