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Firmenwagen, Chef will keine Winterreifen kaufen.

Themenstarteram 7. Januar 2021 um 22:13

Hallo Leute,

ich will mal eure Meinungen und Empfehlungen zu einem Thema was mich aktuell sehr beschäftigt.

Seit Januar 2020 bin ich im neuen Job und habe im Juni einen schönen Firmenwagen bekommen.

Nun ist der Winter da und mein Chef weigert sich aktuell Winterreifen zu kaufen. Das Problem hab nicht nur ich sondern auch 5-6 andere Mitarbeiter, die dieses Jahr ein neues Auto bekommen haben.

Winterreifen brauche ich ja nur wenn bestimmte Bedingungen auf der Straße herrschen. Bisher muss ich das Auto nicht stehen lassen. Aber trotzdem kann das nun jeden Tag passieren.

Vier Reifen kosten halt schnell mal 1000€ und nach 3 Jahren, wenn die Autos aus dem Leasing gehen hat man halt diese Reifen die bestimmt auch nicht aufs nächste Auto passen. Kann ich irgendwie verstehen.

Aber ganz ehrlich, ich nutze die Karre als Familienauto und will nicht ständig auf den Wetterbericht schauen.

Hab ich als Arbeitnehmer hier irgendeine handhabe? Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Winterreifen zu stellen. Ich bin im Außendienst tätig. Ich könnte jetzt sagen ich lasse das Auto bei entsprechenden Straßenbedingungen stehen. Kann meinen Job zum Glück 90% Remote erledigen, sodass die Provision sicher ist. Aber die restlichen 10% eben nicht.

Aber was machen ich mit Privatfahrten? Die fallen aus! Den Firmenwagen muss ich trotzdem versteuern.

Habe ich da jetzt einfach Pech? Irgendwie ist die Situation echt blöd.

Hatte jemand vielleicht schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Findet ihr das es sinnvoll ist privat Reifen zu kaufen? Soll ich mein Chef weiter nerven? Kann ich mir vielleicht die gezahlten Steuern zurückfordern wenn ich nachweisen kann, dass ich einen Monat keine Privatfahrten durchgeführt habe?

Wäre einfach über Input dankbar.

Viele Grüße aus OWL.

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243 Antworten

ist die private Nutzung des Fahrzeuges Bestandteil deines Arbeitsvertrages?

Themenstarteram 7. Januar 2021 um 22:23

Ich habe einen Dienstwagenüberlassungsvertrag (Ergänzung zum Arbeitsvertrags steht dort). Dort steht drin, dass der Arbeitgeber für die Kosten von Privatfahrten im Inland aufkommt. Außerdem, dass das Auto einen hauptsächlich für Dienstliche Fahrten überlassen wurde aber auch für Privatfahrten benutzt werden kann.

Das habe ich ja noch nie gehört. Ist der AG tatsächlich nicht verpflichtet? Oder behauptet er das nur? Ich kenne das anders. Egal wie lange der Wagen behalten wird und ob ein anderes Modell im Anschluss kommt: zu jedem neuen Dienstwagen gibts einen Satz Winterreifen. Beim aktuellen in normaler Größe wie die Sommerbereifung = 235 auf 19“ Serien LM.

Klar kannst du das gerichtlich erzwingen. Die nicht beschränkte Privatnutzung ist Vertragsbestandteil (Lohn) und kann nicht einseitig limitiert werden. Ich würde aber keine Sommer-/Winterreifen verlangen, sondern eine ganzjährig und auch auf Schnee geignete Bereifung.

Themenstarteram 7. Januar 2021 um 23:06

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 7. Januar 2021 um 23:55:33 Uhr:

Das habe ich ja noch nie gehört. Ist der AG tatsächlich nicht verpflichtet? Oder behauptet er das nur? Ich kenne das anders. Egal wie lange der Wagen behalten wird und ob ein anderes Modell im Anschluss kommt: zu jedem neuen Dienstwagen gibts einen Satz Winterreifen. Beim aktuellen in normaler Größe wie die Sommerbereifung = 235 auf 19“ Serien LM.

So hab ich das in Internet gelesen. Klar hat der AG dann natürlich das Problem, dass ich meiner Arbeit nicht nachgehen kann. Aber das trifft mich aufgrund der Provision ja genau wie Ihn. Daher denke ich, dass mein AG darauf vertraut, dass wir das schon „irgendwie machen“ und er um die Winterreifen rum kommt.

Er hat uns sogar ein schreiben unserer Versicherung zugeschickt, dass ein Unfall mit Sommerrädern bei winterlichen Verhältnissen bei unserer KFZ Versicherung KEINE grobe Fahrlässigkeit ist und alles versichert ist um uns da etwas Wind aus den Segeln zu nehmen. Mal abgesehen von der Sicherheit, bleibt ja aber das Bußgeld und der Punkt bei mir hängen.

Themenstarteram 7. Januar 2021 um 23:07

D

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Januar 2021 um 00:03:01 Uhr:

Klar kannst du das gerichtlich erzwingen. Die nicht beschränkte Privatnutzung ist Vertragsbestandteil (Lohn) und kann nicht einseitig limitiert werden. Ich würde aber keine Sommerreifen verlangen, sondern eine ganzjährig und auch auf Schnee geignete Bereifung.

Danke für den Hinweis.

Zitat:

@mastert19 schrieb am 8. Januar 2021 um 00:06:00 Uhr:

...

Er hat uns sogar ein schreiben unserer Versicherung zugeschickt, dass ein Unfall mit Sommerrädern bei winterlichen Verhältnissen bei unserer KFZ Versicherung KEINE grobe Fahrlässigkeit ist und alles versichert ist um uns da etwas Wind aus den Segeln zu nehmen. Mal abgesehen von der Sicherheit, bleibt ja aber das Bußgeld und der Punkt bei mir hängen.

und was ist, wenn ein Mensch zu Schaden kommt? Rollstuhl?

Themenstarteram 7. Januar 2021 um 23:21

Zitat:

@bug99 schrieb am 8. Januar 2021 um 00:16:52 Uhr:

Zitat:

@mastert19 schrieb am 8. Januar 2021 um 00:06:00 Uhr:

...

Er hat uns sogar ein schreiben unserer Versicherung zugeschickt, dass ein Unfall mit Sommerrädern bei winterlichen Verhältnissen bei unserer KFZ Versicherung KEINE grobe Fahrlässigkeit ist und alles versichert ist um uns da etwas Wind aus den Segeln zu nehmen. Mal abgesehen von der Sicherheit, bleibt ja aber das Bußgeld und der Punkt bei mir hängen.

und was ist, wenn ein Mensch zu Schaden kommt? Rollstuhl?

Wenn ich sowas ansprechen würde kommt eine Aussage wie „Dann musst du besser aufpassen.“ oder so.

Keine Ahnung, die Geschäftsführung ist sonst auch echt spendabel. Tolle Betriebsausflüge, gutes Geld und fette Karren (für alle Mitabreiter nicht nur für die GF). Daher glaube ich nicht das es darum geht um Geld zu sparen. Es ist glaube eher so ein Prinzipien-Ding. Da es jetzt mehr schneit hoffe ich, dass er bald einfach welche bestellt.

Hallo, Mastert19,

Zitat:

@mastert19 schrieb am 8. Januar 2021 um 00:06:00 Uhr:

Mal abgesehen von der Sicherheit, bleibt ja aber das Bußgeld und der Punkt bei mir hängen.

wenn Du nachweisen kannst, dass der Chef als Halter sich weigert, Winterreifen zu besorgen und trotzdem anordnet, dass Du bei winterlichen Verhältnissen fährst, ist er beim Bußgeld und den Punkten zumindest mit im Boot.

Viele Grüße,

Uhu110

am 8. Januar 2021 um 0:25

...ach, wie muß ich schmunzeln... hier probt man den Aufstand wegen ein paar Winterreifen, während so mancher LKW-Fahrer mit seinem Chef um jeden Spanngurt, jeden Kantenschoner, jede Glühbirne, jeden Reifen, jede Schneekette, usw. usw. kämpfen muß.

Ich kannte Speditionen, da haben sich die Fahrer zu Hause aufm Hof gegenseitig aus den Scheinwerfern die funktionierenden Glühbirnen raus "geklaut", weil se von ihrem Arbeitgeber nicht mal ne defekte Glühbirne ersetzt bekommen haben.

Aber richtig, @TE zeig deinem Chef wo der Hammer hängt, hier kannste Rückgrat beweisen... ohne vorgeschriebene Winterausrüstung gehört ein Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht auf die Straße... den Frostschutz für das Scheibenwischwasser nicht vergessen, das gehört neben WR auch dazu.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 8. Januar 2021 um 00:43:27 Uhr:

Hallo, Mastert19,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 8. Januar 2021 um 00:43:27 Uhr:

Zitat:

 

wenn Du nachweisen kannst, dass der Chef als Halter sich weigert, Winterreifen zu besorgen und trotzdem anordnet, dass Du bei winterlichen Verhältnissen fährst, ist er beim Bußgeld und den Punkten zumindest mit im Boot.

Viele Grüße,

Uhu110

Ist es nicht sogar so, dass bei Ausstattungsfehlern - etwa zu geringem Reifenprofil bereits im 'ruhenden Verkehr' - der Halter ohnehin Punkte kassiert, der Fahrer sich damit zumindest in flagranti erwischen lassen muss?

Ansonsten kenne ich es von Dienstwagen, mit denen die AWO ihre zahlreichen Mitarbeiter auf die Straße schickt, dass denen, sofern nicht ohnehin bereits so ausgeliefert, grundsätzlich spätestens bei ersten Anzeichen winterlicher Straßenverhältnisse Ganzjahresreifen verpasst werden - vorzugsweise Hausmarken des garantiert allerbilligsten Anbieters. Besser Fahrbares würde denen zwar kein knaus'riger Kostenrechner spendieren, weniger Wetterzertifiziertes aber allein schon der Hausjurist nicht absegnen! Bemerkenswert auch die Vielfalt der Angebote von in großem Stil von fabrikneuen Leasing-Fzgen demontierten Sommerbereifungen - auch nicht gerade Anzeichen anderswo allzu risikofreudiger Chefs.

AG wechseln statt Reifenwechsel zu diskutieren?

Zitat:

@mastert19 schrieb am 8. Januar 2021 um 00:21:34 Uhr:

Da es jetzt mehr schneit hoffe ich, dass er bald einfach welche bestellt.

Winterliche Straßenverhältnisse herrschen ja nicht erst, wenn Schnee auf der Straße liegt, denn es reichen Temperaturen unter 0°C in Verbindung mit etwas Nässe (auch durch Nebel oder morgendliche feuchte Straßen) aus. Man muss halt damit rechnen, dass doch mal nicht gestreut ist. Bei Winterreifen ist dies kein Problem, bei Sommerreifen hingen schon.

Aus diesem Grund würde ich schon dann nicht mehr mit dem Auto fahren, den als Fahrer bin ich verantwortlich.

Ich habe es schon öfters erlebt, dass ich auf einen Firmenparkplatz aus dem Auto ausgestiegen bin, und fast ausgerutscht bin. Mit dem Auto habe ich vorher nichts gemerkt. Ich habe es dann auch schonmal ausprobiert, nochmals mit dem Auto zu testen, wie glatt es ist und bei normaler Fahrweise war nix festzustellen, erst beim starken Bremsen. Wie sehe das aber mit Sommerreifen aus.

Wenn du also den Aufstand probst, dann konsequent, nur dann sehe ich das als glaubwürdig. Ich würde keinesfalls das Risiko eingehen, bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs zu sein.

 

Gruß

Uwe

am 8. Januar 2021 um 4:51

Ich hatte genau die gleiche Situation Anfang 2000 bei meinem allerersten Arbeitgeber. Für alles zu geizig und erstrecht für Winterreifen.

Wer sich bei solchen völlig indiskutabelen Selbstverständlichkeiten schon aus Prinzip oder Geiz verweigert, der wird auch gern an anderen Stellen komisch.

Versuche es beim Chef mit der richtigen Wortwahl oder lass den Wagen stehen, ggf darauf bestehen von der 1% Regelung wegzugehen.

Hast du Familie und Kinder, bringt dir die beim Unfall niemand zurück, egal wer nun haftet oder nicht.

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