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Fiat 500 0.9 TwinAir Startprobleme

Fiat 500 312
Themenstarteram 16. März 2015 um 20:23

Hi Folks!

Seit Dezember fährt meine Freundin einen neuen Fiat 500 Lounge mit dem 0.9 TwinAir (105 PS). Die ersten Wochen war alles prima. Seit Januar fing der Ärger an und unsere Fachwerkstatt kann uns nicht helfen. Folgendes Problem besteht:

Über Nacht steht der 500 in einer Einzelgarage. Wenn man morgens starten will, zündet der Motor zwar, aber stirbt sofort wieder nach dem Zündvorgang ab. Das ganze passiert mehrere Male hintereinander. Wenn man nicht gleichzeitig mit dem Drehen des Zündschlüssels Vollgas gibt geht der Motor gleich wieder aus. Es riecht dann sehr unangenehm nach verbranntem Öl. Selbst bei Vollgas hört sich der Motorlauf einige Sekunden nach dem Startvorgang meiner Meinung nach unrund an (fast wie eine Dampflok).

Als er das erste Mal deswegen in der Werkstatt war sagte man uns, es sei zu wenig Öl in der TwinAir Einheit gewesen und da hätten sich ein paar Luftbläschen gesammelt. Eine Entlüftung wurde durchgeführt und das Öl wieder aufgefüllt. Im Fehlerspeicher findet sich keinerlei Eintrag.

Nachdem das Ganze das zweite Mal passiert ist, sagte man uns, wir sollten mal ein paar Wochen den Ersatzschlüssel nutzen. Das half jetzt vier Wochen, am Wochenende passierte das gleiche wieder. Beim Drehen des Zündschlüssel zündet der Motor zwar, aber stirbt sofort wieder ab. Die Werkstatt sagte wieder, im Fehlerspeicher finden sie keinen hinterlegten Fehler. Ohne den sei auch ein Hinzuziehen von Experten bei Fiat nicht möglich, da dies nur beim Vorliegen eines diagnostizierten Mangel erfolgen könne.

Hat irgendjemand eine Idee, was genau noch das Problem sein könnte? Bevor ich mich persönlich bei Fiat beschwere wollte ich erstmal hier anfragen.

Danke im Voraus!

der Prinz.

Beste Antwort im Thema

Geht die gelbe Schlüsselcodelampe nach Einschalten der Zündung aus? Wenn nicht ist die Wegfahrsperre aktiv und der Motor springt nicht an! Ein grober Fehler ist den Schlüssel gleich vom Anfang an durchzudrehen auf Start!

Zündung einschalten - warten bis alle Kontrollen erloschen sind - erst dann starten! Solange brauchen die Steuergeräte um alle Daten für einen reibungslosen Start zu sammeln! Auf keinen Fall sollte man während des Startvorgangs Gas geben! Der Motor muß ohne Gas tadellos anspringen! Ist das nicht der Fall, dann liegt ein mechanischer Defekt vor, den das Steuergerät nicht checkt! Zb ein blockierter Leerlaufsteller oder die Muli-Air Einheit hält den Öldruck nicht! In diesem Fall wäre diese zu ersetzen! Kann man leicht testen indem man bei kaltem Motor eine Kompressionsdruckprüfung durchführt! Kompressionsdruck muss Herstellervorgaben erfüllen! Oder du gehst ma in eine Fiat-Werkstatt wo jemand Ahnung hat :-) LG

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Dafür braucht man keine Begründung. Irgendwie geht der Anwalt damkt zu lasch um, ist mein Eindruck.

Themenstarteram 6. Juni 2017 um 21:42

Hi folks!

Die Begründung ist die gleiche wie von Anfang an: Die FCA Germany AG gibt direkt keine Garantie, sondern nur der Verkäufer. Der ist ja aber leider insolvent. So steht das nur leider weder in der Werbung auf der Homepage noch am Ende der Preisliste mit der wir das Fahrzeug zusammengestellt haben. Da heißt es überall "Fiat" gewährt eine Garantie...

Für uns ist das Auto so leider weder dauerhaft fahrbar noch verkäuflich, da wir das mit den Startproblemen jedem Käufer offenbaren müssen.

Ich werde weiter berichten.

In diesem Sinne,

Der Prinz

Gibt es einen dezidierten Kaufvertrag, oder warum sind die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen nicht wirksam?

Zitat:

@MadX schrieb am 7. Juni 2017 um 07:41:44 Uhr:

Gibt es einen dezidierten Kaufvertrag, oder warum sind die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen nicht wirksam?

..nützt in diesem Falle nix, da der Verkäufer insolvent ist..höchstens jetzt gegen FIAT.

Mit wem habt ihr den Vergleich erziehlt, mit FIAT, und sie machen nun einen Rückzieher ?

Geht das denn überhaupt ?

Der Händler ist ja insolvent, somit habt ihr gegen ihn keine Ansprüche..oder wie ?

Also doch klagen..

Mann, mann, dabei könnte es doch für alle Beteiligten so einfach sein.. :(

@Guzzi97

Aber setzt diese Beziehung Käufer/Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung seitens des Herstellers außer Kraft?

Greetz

MadX

Zitat:

@MadX schrieb am 7. Juni 2017 um 14:25:46 Uhr:

@Guzzi97

Aber setzt diese Beziehung Käufer/Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung seitens des Herstellers außer Kraft?

Greetz

MadX

Tja, gute Frage...da müsste mann schauen, wie die Verträge zw. FIAT / FCA und

dem Händler sind.

Ob der Händler der Verkäufer ist oder "nur" der Vermittler.

Ähliche Fälle aktuell bei VW und deren "Betrugsdiesel".

Dort müssen die Händler die Fahrzeuge zurücknehmen und nicht der Hersteller.

So einige Gerichtsurteile.

Inwieweit der Händler dann wiederum das geld von VW bekommt, ist dann auch fraglich.

Ich könnte mir daher durchaus vorstellen, das FCA hier ähnliche Verträge hat,

sodass unser TE am Ende alleine bleibt, denn, sein Händler ist ja insolvent.

Bin mal gespannt, wie die Geschichte weitergeht..

Warum sollte der Privatkunde auf die Pflicht der Produkthaftung und gesetzliche Gewährleistung seitens des Herstellers nicht wahrnehmen?

Ich verstehe die Konstellation Kunde/Hersteller in diesem Fall nicht.

am 7. Juni 2017 um 15:32

Hi,

die Frage ist, wer der Vertragspartner ist.

Meist wird es der KfZ-Händler sein, nicht der Hersteller.

Außer vielleicht bei herstellereigenen Niederlassungen, wie BMW und Mercedes sie betreiben. Aber nicht alle Autohäuser dieser Marken sind solche Niederlassungen.

Wenn keine Garantie mehr greift und der Vertragspartner insolvent ist, dürfte man von der Kulanz des Herstellers abhängig sein.

In Deutschland agiert kein Hersteller besonders kulant, insofern dürfte die Sache schwierig werden.

Man könnte den Wagen ja für einen anderen in Zahlung geben, wenn sich keine vernünftige Lösung finden lässt.

HC

Hier wird vieles durcheinander geworfen:

 

Gewährleistung gibt es immer nur vom Verkäufer. Wenn der insolvent ist hat man Pech.

 

Das Produkthaftungsgesetz deckt keine Schäden am Produkt sondern nur durch das Produkt verursachte Schäden.

 

Bleibt allein die Garantie des Herstellers. Die ist gesetzlich nicht verpflichtend. Und wenn ein Hersteller Garantie gibt, kann er die Bedingungen festlegen. Natürlich kann er sie dann hinterher nicht ändern.

Krass, aber ihr habt recht, guckt hier:http://www.meinauto.de/neuwagen-garantie/

Hallo zusammen! Ich habe meinen Fiat 500 TwinAir vor einem Jahr als Gebrauchtwagen gekauft. Stand allerdings ein Jahr lang auf dem Hof beim Händler und hatte nur 22 km.

Nach einigen Wochen fing er an Probleme zu machen. Vor allem Morgens ging gar nichts mehr. Der Motor sprang kurz an, ging aber sofort wieder aus. Wenn er dann mal an war, klang er permanent völlig kläglich. Hatte bei jeder roten Ampel Schweißperlen auf der Stirn weil ich befürchtete er stellt sich gleich tot.

Vor meinem Werkstattbesuch hatte ich die schlimmsten Befürchtungen. Als dann der Fehlerspeicher auch noch leer war, dachte ich die tauschen mir bestimmt jedes einzelne Teil aus. Es kam dann aber dank eines sehr fähigen Mechanikers doch anders. Dem guten Mann war das Problem des absterbenden Motors bekannt. Kommt wohl bei TwinAir wohl ab und zu vor.

Als ich am nächsten Tag mein Auto geholt habe konnte ich es kaum fassen, ein komplett anderes Auto. Nicht nur das der Motor an bleibt, er klingt auch komplett anders. Insgesamt läuft das Auto nun viel runder.

Das Problem in meinem Fall war tatsächlich die Software der Motorsteuerung. Allerdings war nicht mal ein Update notwendig. Es war ausreichend die Software einfach nochmal neu aufzuspielen. Anscheinend ist ein winziger Fehler bei der Installation Ursache der Probleme gewesen.

Vielleicht hilft mein Erfahrungsbericht ja jemand von euch weiter.

MfG

Wie ging der Fall hier eigentlich weiter?

Das ist über sechs Jahre her und der TE scheint nicht mehr angemeldet zu sein. Da wird wohl nichts mehr kommen

Schade...hätte mich mal interessiert wie es weiter ging... Danke für Deine Reaktion!

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