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Felgen pulverbeschichten erlaubt oder doch nicht?

VW Sharan 2 (7N)
Themenstarteram 4. Januar 2020 um 13:00

Hallo zusammen,

 

auf unserem Sharan sind die Jamara Felgen dabei gewesen. Da ich momentan schon nach neuen Sommerreifen schaue die alten sind quasi fertig habe ich gesehen dass an ein zwei stellen der ganzgedrehten/polierten Speichen Steinschläge drin sind und somit Wasser den Klarlack unterwandert hat und das Alu leicht angelaufen ist.

 

Darf ich die Felgen dann entlacken und neu pulvern lassen oder ist das wegen Wärmeeinwirkung auf das Materialgefüge verboten? Es gibt wohl Untersuchungen dabei kam raus das sich die Materialfestigkeit der Felge nach dem Pulvern und 5% reduziert hätte.

 

Wer kann mir dazu mehr sagen, die Pulverbeschichter die ich kontaktiert haben meinte alle keine Thema das ist erlaubt und einer meinte er sei verpflichtet mich darauf hinzuweisen das nachträglich gepulverte Felgen nur etwas für Showcars und nicht für die Straße seien.

 

Was ist nun stand der Dinge, wer hat davon Ahnung?

 

Danke

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50 Antworten

Ich würde da mal beim TÜV, DEKRA oder GTÜ nachfragen, am besten dort wo du dein Fahrzeug immer abnehmen läßt.

Die sind ja ab Werk schon gepulvert, wieso sollte das dann verboten sein?

 

Frag doch hier mal nach, die kennen sich aus:

 

https://felgenklinik.com

Themenstarteram 5. Januar 2020 um 9:07

Wegen der nachträglichen Wärmebehandlung würde

sich die Materialfestigkeit ändern, so hat es mir zumindest ein Anbieter gesagt. Er war der einzige der meinte er müsse mich darauf hinweisen dass gepulverte Felgen ihr Zulassung für den Straßenverkehr verlieren würden und nur für showcars mittlerweile erlaubt wären.

 

Werde am Dienstag mal zum TÜV Süd gehen und nachfragen. Dekra und TÜV Süd haben dazu wohl auch unterschiedliche Auffassungen.

Deshalb gibt’s auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei denen.

Bei 170 bis 200 Grad für 20 bis 40 Minuten passiert nichts nachweisbares. Das ist was anderes wenn man die für Stunden chemisch heißentlacken lässt.

Schau dir mal die Seite an

 

https://menze-fahrzeugteile.de/.../

 

Eine Antwort mit Ja erlaubt oder verboten wirst du wohl nie bekommen

Mein Pulverbeschichter hat mich ebenfalls darauf hingewiesen. Auf Nachfrage sagte er mir, dass nicht nachvollziehbar ist, wie die Felgen behandelt wurden. Das fängt beim Entlacken an. Diese werden chemisch entlackt, nur wer sagt, dass da nicht jemand Schleift, also die tatsächlich chemisch entlackt werden, und Mängel vertuscht. Dann muss darauf geachtet werden, dass die Auflageflächen (Radbolzen und Radnabe) nicht mit gepulvert werden. Günstige Anbieter machen dieses (habe ich bei meinem Nachbarn seine Felgen sehen dürfen). Sprich es kann nicht nachvollzogen werden, ob die Felge noch die selben Eigenschaften aufweist, mit der diese die Genehmigung bekommen hat.

 

P.s.: Beim TÜV waren meine gepulverten Felgen bisher nie ein Problem, was natürlich nicht ausschließt, dass sich Mal ein Prüfer daran stört.

Zitat:

@golf_brasil schrieb am 5. Januar 2020 um 10:07:40 Uhr:

Wegen der nachträglichen Wärmebehandlung würde

sich die Materialfestigkeit ändern, so hat es mir zumindest ein Anbieter gesagt. Er war der einzige der meinte er müsse mich darauf hinweisen dass gepulverte Felgen ihr Zulassung für den Straßenverkehr verlieren würden und nur für showcars mittlerweile erlaubt wären.

Quark. Wie bereits erwähnt werden Alufelgen bereits ab Werk pulverlackiert. Und das als einer der letzten Fertigungsschritte. Bei einer Einbrenntemperatur von max. 200 °C tut sich da im Gefüge gar nichts. Da erleben die Felgen durch die Bremsen höhere Temperaturen...

 

Gruß, Hannes, Werkstofftechnikingenieur der 6 Jahre technischen Service für einen Pulverlackhersteller gefahren ist.

Wobei man halt nicht weiß, in wie weit dies bei der Herstellung vom Hersteller schon von vorne herein berücksichtigt ist.

Wenn ich weiß dass (hypothetisch) 10% Festigkeit bei einem meiner Fertigungsschritte verloren gehen, kann ich die bei der Konstruktion berücksichtigen.

Dann ist "Alu" auch nicht gleich "Alu". Was sich in der Felge verbirgt weiß der Hersteller, sicher nicht irgendein Lackierer.

https://www.flyinmiata.com/projects/targa/TargaBuild.php?UID=135 ;)

Ein belastbares "JA" oder ein "NEIN" wird man vermutlich nicht zu hören bekommen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 7. Januar 2020 um 12:25:18 Uhr:

Wobei man halt nicht weiß, in wie weit dies bei der Herstellung vom Hersteller schon von vorne herein berücksichtigt ist.

Wenn ich weiß dass (hypothetisch) 10% Festigkeit bei einem meiner Fertigungsschritte verloren gehen, kann ich die bei der Konstruktion berücksichtigen.

Dann ist "Alu" auch nicht gleich "Alu". Was sich in der Felge verbirgt weiß der Hersteller, sicher nicht irgendein Lackierer.

https://www.flyinmiata.com/projects/targa/TargaBuild.php?UID=135 ;)

Ein belastbares "JA" oder ein "NEIN" wird man vermutlich nicht zu hören bekommen.

Aha. Und wenn dann mal das Lackierband stehen bleibt und die Zeit im Durchlaufofen überschritten wird, ist der gesamte Ofeninhalt Schrott...

 

Nee, nee. Die Einbrenntemperatur ist kein Grund, warum nachträgliches Pulverbeschichten von Alufelgen verboten sein sollte. Lass Dir das von einem Wekstofftechnikingenieur mit jahrelanger Erfahrung im Pulverbeschichten (der auch Felgenhersteller betreut hat) gesagt sein...

 

Probleme könnte es eher geben, wenn Passflächen der Räder beschichtet werden und der Lack anschließend nicht sauber entfernt wird.

Du ganz ehrlich:

Mir ist das relativ Wurst was nun ein Grund sein sollte oder könnte und was nicht, und mich brauchst Du auch von gar nichts zu überzeugen..

Es gibt offenbar Fälle, da war das bei der HU kein Problem und es gibt offensichtlich Fälle, da wurde eben diese aus eben diesem Grund verweigert.

Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit kann der TE sein Vorhaben umsetzen und fährt damit zigtausende problemlose Kilometer.

Wenn er Pech hat endet seine Fahrt aber beim nächsten TÜV.

Murphy und so...

So sehe ich es auch. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass mir deswegen jemand blöd kommt und bei Bedarf darf der TÜV auch gerne meine Felgen demontieren, um zu prüfen, ob die Auflageflächen mit beschichtet wurden oder nicht. Ich gehe für mich davon aus, dass wenn es ordentlich gemacht wurde, es keine Probleme geben dürfte.

Trotzdem wurde streng genommen eine Änderung an einer genehmigten Sache vorgenommen und nicht erneut geprüft.

Dann Lackier die halt ganz normal, dann hast sicher kein Problem.

Wo liegt der Unterschied? An der Temperatur beim Beschichten liegt es ja anscheinend nicht.

Ich denke immer noch, dass es um das Entfernen der alten Beschichtung geht und dass die Ablageflächen nicht mit beschichtet werden.

Sodastrahlen entfernt den Lack, greift aber das Grundmaterial nicht.

Und die Anlageflächen nicht mit zu lackieren ist jetzt keine Raketenwissenschaft.

Es gibt immer einen Weg.

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