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Felgen-Fahrwerkseintragung / TÜV Abnahme:JA , Eintragung: noch nicht

Themenstarteram 13. April 2016 um 5:54

Guten Morgen,

Meine Rad-/Fahrwerkskombination ist vom TÜV abgenommen ( TÜV Bescheinung + Gutachten liegen im Auto).

Arbeitsbedingt sieht es bei mir die nächsten 2-3 Wochen nicht rosig aus, so dass ich leider keine Zeit habe die Zulassungsstelle aufzusuchen. Meine Arbeitszeiten sind von ca. 06:00 - 18:00 (ohne Möglichkeit auf Freistellung).

In 3 Wochen werde ich das natürlich sofort machen, aber wie sieht es bis dahin aus? Falls ich in eine Polizeikontrolle gerate oder gar ein Unfall passiert.

Danke schon mal

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29 Antworten

Habe meinen DEKRA Mann damals gebeten es so zu formulieren,

dass ich maximale Zeit habe es in die Papiere übernehmen zu lassen.

Er hat dann "....beim nächsten Befassen mit den Fahrzeugpapieren...."

in die Abnahmebestätigung geschrieben und gesagt:

"... Das wäre dann wohl beim Verkauf des Wagens ..."

Vergibt Deine Zulassungsstelle Termine?

Dann laß Dir einen geben und laß die Bestätigung im Auto

und die Abnahmepapiere selbstverständlich.

am 13. April 2016 um 6:20

Was genau steht denn in der Abnahme? Muss das gleich erledigt werden?

Bei einem Unfall sollte eigentlich gar nichts passieren, weil die technische Unbedenklichkeit ja bescheinigt wurde. Räder/Fahrwerk können also schon mal nicht als unfallursächlich gewertet werden.

Streng genommen fährst Du mit erloschener ABE, was 50.- € kostet und einen Punkt bringt. Weiteres Risiko: Untersagung der Weiterfahrt und Mängelkarte. Das ist der worst case und weitere Risiken sehe ich nicht.

Kannst auch jemanden zur Zulassungsstelle schicken oder einen Dienst beauftragen.

Bei mir ist es nur das Fahrwerk, ist aber genau das gleiche. In der Abnhame vom TÜV steht bei mir "beim nächsten Befassen mit den Fahrzeugpapieren.

Naja, ich fahre seit 3 Jahren so rum. Polizei meinte das ich das mal machen lassen sollte, aber die Zulassungsstelle hat sich immer noch nicht damit befasst. ;-)

Ich hatte bis jetzt ekine Probleme und wenn die Unbedenklichkeit bescheinigt wurde ist die ABE auch nicht erloschen.

Schau nach was in der Abnahme genau drin steht. Wenn es der gleiche Satz ist hast du ewigkeiten Zeit, kann zwar unangenehm bei einer Kontolle sein, aber bliebt ohne folgen.

MfG

Mike

Die ABE kann eh nicht erlöschen, sowas hat kein halbwegs aktuelles Auto.

Ansonsten kommt es darauf an was es für eine Eintragung war. Die Kombination Fahrwerk + Felgen ist oft eine Einzelabnahme, dann wäre ohne erfolgte Eintragung in die Papiere formal tatsächlich die BE des Fahrzeuges erloschen da sie erst mit der Eintragung vom Amt neu erteilt wird.

Bei einer 19(3) ist die BE mit erfolgter Abnahme nicht erloschen, da dürfte bei Fahrwerk/Felgen keine unverzügliche Änderung gefordert sein da weder Abgas noch Geräusche oder Leistung geändert wurden. Steht im §13 FZV wann die unverzügliche Änderung der Papiere nötig ist, grob gesagt alles was relevant für Steuer oder Fahrerlaubnis sein kann.

Themenstarteram 13. April 2016 um 13:22

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Dies kann jedoch erfolgen wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen mit den FZ Papieren zu befassen hat.

 

Dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt, war mir bisher gar nicht bekannt. Danke für alle Antworten :)

Zitat:

@Moers75 schrieb am 13. April 2016 um 12:38:39 Uhr:

Die ABE kann eh nicht erlöschen, sowas hat kein halbwegs aktuelles Auto.

aber eine Betriebserlaubnis, und die kann selbstverständlich erlöschen.

Natürlich.

Das tut sie aber nicht automatisch, wenn die ABE erlischt.

Es dürfte wohl die Mehrzahl der PKW auf deutschen Straßen mit gültiger BE, aber erloschener Typgenehmigung herumfahren. Umgekehrt wäre es auch ziemlich unpraktisch, wenn ein Golf-Besitzer sein Fahrzeug umbaut und danach wegen erloschener Typgenehmigung plötzlich alle Gölfe nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen :D

Aber solche Erbsenzählereien bringen den TE nicht weiter.

Für die Änderung gilt:

Bei Abnahmen nach §19(2) bleibt die BE trotz "bestandener" Begutachtung erloschen, bis die Änderung in die Papiere eingetragen wurde.

Bei Abnahmen nach §19(3) erlischt die BE nicht.

Was spricht denn dagegen, dass man einen entsprechenden Dienstleister (Zulassungsservice) mit der Korrektur der Fahrzeugpapiere betraut. Denen gibt man die Papiere und etwas Geld, es wird alles gemacht und man hat Ruhe. Dauert keine Woche bis du die neuen Fahrzeugpapiere hat.

am 14. April 2016 um 9:08

Zitat:

@hk_do schrieb am 13. April 2016 um 23:35:10 Uhr:

… Es dürfte wohl die Mehrzahl der PKW auf deutschen Straßen mit gültiger BE, aber erloschener Typgenehmigung herumfahren. …

Mit Sicherheit nicht.

Die Typgenehmigung ist eine Erlaubnis an den Hersteller, ein Fahrzeug herzustellen in Übereinstimmung mit den für die Herstellung einschlägigen technischen Anforderungen (CoC).

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 14. Apr. 2016 um 10:47:23 Uhr:

Was spricht denn dagegen, dass man einen entsprechenden Dienstleister (Zulassungsservice) mit der Korrektur der Fahrzeugpapiere betraut.

Ziemlich viel: ich würde zb niemals einem Dritten meinen Fahrzeugbrief aushändigen, egal was er damit vor hat. Und um eine Abnahme nach 19.2 in die Papiere eintragen zu lassen, benötigt der Dienstleister diesen nunmal.

Also ich habe gelernt das es nur 3 Möglichkeiten gibt wie eine Betriebserlaubnis erlöschen kann.

1. Das Abgasverhalten wird geändert

2. Die Fahrzeugart wird geändert (z.B. Beim Coupe das Dach abschneiden)

3. Das Fahrzeug ist nicht Verkehrssicher.

Hier kann es ja nur um den Punkt 3 gehen, da dies aber schon positiv Bewertet wurde vom TÜV,DEKRA,KÜS oder GTÜ, wird auch dieser Punkt deswegen nicht wirksam sein.

MfG

Mike

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 14. April 2016 um 11:48:44 Uhr:

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 14. Apr. 2016 um 10:47:23 Uhr:

Was spricht denn dagegen, dass man einen entsprechenden Dienstleister (Zulassungsservice) mit der Korrektur der Fahrzeugpapiere betraut.

Ziemlich viel: ich würde zb niemals einem Dritten meinen Fahrzeugbrief aushändigen, egal was er damit vor hat. Und um eine Abnahme nach 19.2 in die Papiere eintragen zu lassen, benötigt der Dienstleister diesen nunmal.

Der Fahrzeugbrief, den es so eigentlich nicht mehr gibt, wird nur für die allerwenigsten Änderungen benötigt. Denn auf diesem stehen nur die groben Eckdaten.

Aber wieso sollte man den nicht an einen Dienstleister herausgeben? Das macht jedes Autohaus so., weil es vielen Leuten für ein wenig Geld sehr viel Zeit und Rennerei erspart.

Oder liegt es an dem Märchen, dass der Brief den Eigentümer ausweisen soll? (Dem ist gewiss nicht so, was sogar ausdrücklich auf dem Zettel draufsteht.)

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 14. April 2016 um 11:48:44 Uhr:

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 14. Apr. 2016 um 10:47:23 Uhr:

Was spricht denn dagegen, dass man einen entsprechenden Dienstleister (Zulassungsservice) mit der Korrektur der Fahrzeugpapiere betraut.

Ziemlich viel: ich würde zb niemals einem Dritten meinen Fahrzeugbrief aushändigen, egal was er damit vor hat. Und um eine Abnahme nach 19.2 in die Papiere eintragen zu lassen, benötigt der Dienstleister diesen nunmal.

Du kannst den Brief auch direkt zur Zulassungsstelle schicken, das wäre für die vielen finanzierten Auto auch der einzige Weg, weil da der Brief ja meist bei der Bank hinterlegt ist.

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