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Fehlkauf... finanzierter Golf 6

Themenstarteram 6. September 2012 um 12:12

Hallo, bedingt durch einen Jobwechsel fehlt meinen Eltern die Zugmaschine für ihren Caravan.

Sie haben sich vor 1,5 Jahren einen Golf 6 Team (1.4 TSI 122PS) für 18500 Euro mit einem Kredit der Volkswagen-Bank finanziert (Anzahlung 8900 Euro). Weil dessen zul. Anhängelast nicht ausreicht, muss nun ein neues anderes Auto her!

Das Golf war damals ein Neuwagen, sodass der Verkauf schätzungsweise ein riesiges Verlustgeschäft wird. Hinzu kommt, dass gerade der Golf 7 rauskommt, was sich mit Sicherheit nicht positiv auf die Preisentwicklung auswirkt.

 

Was würdet ihr machen?

1) Den Golf für ca. 12000-13000 Euro beim Händler in Zahlung geben und dort ein geeignetes Auto kaufen bzw. finanzieren.

oder

2) Den Golf auslösen und von Privat verkaufen. Allerdings birgt dies ein gewisses Risiko, da nicht abzusehen ist, wann der Wagen einen Käufer findet. Ich schätze man müsste zusätzlich 500 Euro in einen Lackdoktor stecken (Mutter&Schwester haben sich mit 2-3 Kratzern verewigt, ihr kennt das^^).

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von AndyTHL

Immerhin ist dann nach dem Aufstocken im Wohnwagen noch platz für Ersatzsteuerketten.:p

dachte die hätte der TSI schon automatisch im handschufach liegen:D

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geht es nur darum den caravan zu ziehen?

wie oft brauen die denn ein zugpferd im jahr?

Die Frage ist, wie oft wird wieviel Anhängelast gebraucht?

Vielleicht wäre es das sinnvollste, den Golf aufzubrauchen und bei Bedarf ein entsprechendes Fahrzeug zu mieten.

Bei mehr als 1600 kg muß das aber schon ein ziemlich gewaltiger Caravan sein ;)

Oder eben ein günstiges Zuggefährt mit Saisonkennzeichen - selbst das dürfte günstiger kommen als der voraussichtliche Wertverlust.

Ich würde hier alternativ vorschlagen, zu prüfen, ob ein so großer Caravan überhaupt benötigt wird und wie es finanziell auschschauen würde, wenn man den großen Caravan gegen einen Kleineren austauschen würde, der dann von dem Golf auch wirklich gezogen werden könnte.

Das wäre auch eine Idee. Der Golf darf ja wie gesagt 1600 kg. Zum Vergleich: Unser 5-Personen-Wohnwagen hat 1200 kg zGM und auch schon ein separates Schlafzimmer mit Doppelbett ;)

Themenstarteram 7. September 2012 um 20:43

Der Wohnwagen wiegt mit "allen drum und dran" ca. 1500kg. Bei 12% Steigung wäre somit die zulässige Anhängelast überschritten.

Zitat:

Original geschrieben von Tenobaal

Der Wohnwagen wiegt mit "allen drum und dran" ca. 1500kg. Bei 12% Steigung wäre somit die zulässige Anhängelast überschritten.

kann man bei der kiste die angängelast nicht aufstocken lassen?

Immerhin ist dann nach dem Aufstocken im Wohnwagen noch platz für Ersatzsteuerketten.:p

Zitat:

Original geschrieben von AndyTHL

Immerhin ist dann nach dem Aufstocken im Wohnwagen noch platz für Ersatzsteuerketten.:p

dachte die hätte der TSI schon automatisch im handschufach liegen:D

Zitat:

Original geschrieben von Tenobaal

Der Wohnwagen wiegt mit "allen drum und dran" ca. 1500kg. Bei 12% Steigung wäre somit die zulässige Anhängelast überschritten.

Ich weiss ja nicht wo Ihr rum fahrt. Aber 12 % Steigung ist schon recht heftig. Ich hat mal mit nem 55 PS Mercedes Strich 8 nen Pferdeanhänger mit 2 Pferden drin gezogen. Das waren sicher über 2 Tonnen. Oder mit nem vollgeladenen 208D mit 80 PS Diesel nen 2,5 Tonnen Minibagger... Und da kam ich noch im Ersten Gang nen recht steilen Berg hoch.... und kam ganz schön ins Schwitzen.

Aber mit dem Golf würd ich das eher ganz locker sehen....

VG

Markus

also holland fällt bei 12% steigung schon mal weg...

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974

also holland fällt bei 12% steigung schon mal weg...

12% Steigung heisst 12 Meter Steigung auf 100 Meter Strecke und nicht 12 Meter auf 150 KM ... Das dürfte selbst der Golf noch schaffen...

Spaß bei Seite. Und ehrlich gesagt: wenn ich nur einmal im Jahr nen so steilen Berg fahren müsste, würde ich mir ne Alternativstrecke raussuchen. Und wenn das nicht geht, wird der Golf halt nen halben Meter länger :-)

Auf jeden Fall billiger als jetzt die Kiste zu verkaufen. Sogar mit Strafzettel :-)

Das Ding hat doch noch Reserven. Wie schon geschrieben wann hat man schon mal 12% Steigung und wenn wird dort nicht gleich die Polizei stehen. Da würde ich mir mal keine Gedanken machen. Vom technischen her würde ich die sogar ganz entspannt hinter meinen Corsa hängen und der hat weniger Anhängelast. So lange man das net dauernd macht.

Gruss Zyclon

am 8. September 2012 um 9:47

Habe mal in meinem Benutzerhandbuch nachgeschlagen und hier steht mein zulässiges Gesamtgewicht des gesamten Gespann bei 12% Steigung drin.

Mir ist jetzt nicht bekannt wie es bei anderen ist, aber bei mir wird das zulässige Gesamtgewicht schon unter der Voraussetzung einer Steigung von 12% berücksichtigt.

Wobei die Anhängerkupplung nicht im Grenzbereich zugelassen wird und noch etwas Spielraum haben wird.

Ich habe seit 16 Jahren mit LKWs im 40Tonner Bereich und im Schwer-und Spezialtransport zu tun und hier wird normal immer vom zulässigen Gesamtgewicht, dem gesamt Gewicht des Zugfahrzeuges und dessen Anhänger gerechnet. Hier habe ich noch nie gesehen, das hierzu eine Steigung von 12% mit einbezogen wurde.

Sehe das in diesem Thema das erste mal und dachte zuvor das wäre Unsinn, als ich dann in meinem Benutzerhandbuch sah, dass anscheinend beim PKW diese 12% mit berücksichtigt werden.

Aber ich darf laut meinem Benutzerhandbuch bei meinem PKW egal ob 12% Steigung oder nicht die 3450kg als Gesamtgewicht nicht überschreiten.

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