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Fehler der Elektronik-Rückfahrkamera macht Probleme

Audi Q3 8U
Themenstarteram 19. November 2014 um 18:04

Hallo,

bei meinen Q3 habe ich Probleme mit der Elektronik.

Der Komfort Zugang erkennt den Schlüßel im Fahrzeug

bei fast jeder zweiten Fahrt nicht (Bild4).

Bild3 zeigt das Bild der Rückfahrkamera das eingefroren ist.

Die Parksensoren sind dann inaktiv.

Letzterer Fehler ist natürlich nicht so schön und es wäre fast zweimal ein kleiner Unfall passiert.

Die Antenne wurde nach Audi Vorgaben auch schon weiter nach hinten versetzt.

Dadurch hat sich der Empfang eher verschlechtert.

Hat jemand auch diese Probleme?

Jubeco

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56 Antworten
am 3. Juni 2015 um 18:03

Das ist natürlich übel. Da würde ich aber den Händler auf den Sa....gehen.

Die sollen die Fehler beheben und gut.

Themenstarteram 3. Juni 2015 um 19:04

So einfach ist die Geschichte leider nicht.

Die Werkstatt nimmt das Fahrzeug nicht mehr an da ja auch Audi keine Lösung anbieten kann.

Habe jetzt einen Termin vereinbart und falls das in 14 Tagen wieder so ist lasse ich mir dies schriftlich bestätigen.

Schließe dann den Rechtsweg nicht mehr aus

 

Jubeco

Welchen Softwarestand hat dein Q3 jetzt? Bei meinem wurde letzte Woche eine neue Version wegen der Rückfahrkamera aufgespielt.

Da gibt's dann echt nur eins, Rechtsweg und gut.

Und was sagt dein Anwalt dazu?

Zitat:

@jubeco schrieb am 3. Juni 2015 um 21:04:09 Uhr:

Schließe dann den Rechtsweg nicht mehr aus

Mein Q3 ist 3/2014, wenn ich das erlebt hätte, was du erlebst, hätte ich auch keine Ruhe gelassen, schon wegen des Fehlers in punkto Rückfahrkamera.

Wenn sich deine Werkstatt bzw. Audi stur stellt, in der Hoffnung du gibst Ruhe und lebst mit diesen Fehlern, gibt es wirklich nur noch den Rechtsweg. Deswegen ist es gut, das du dir diesen Sachverhalt schriftlich geben lassen willst, das hätte ich auch getan.

Aber wenn alles nichts hilft, warte nicht zu lange mit einen Besuch beim Anwalt. Ich glaube nicht, das es bei diesen Fehlern noch hilft, auf ein Software-Update etc. zu warten. Wäre prima, wenn du uns auf den laufenden halten würdest.

 

MfG

 

Themenstarteram 4. Juni 2015 um 10:45

Hallo,

gestern haben wird den Vorschlag erhalten das unser Fahrzeug von der Dekra geschätzt wird und zu diesen Preis vom Audi Partner gekauft wird.

Zusätzlich erhalten wir 3% auf eine Neubestellung.

Unsere Möglichkeiten die wir nun wahrnehmen bzw. prüfen

  • Privat Verkauf
  • Auto zur Reparatur zum Audipartner stellen (mitte Juni) falls wir einen Termin erhalten
  • Rückgabe lt. Vorschlag
  • Rechtsanwalt (letzter Schritt) falls keine Annahme und Reparatur nach einer Fristsetzung erfolgt.

Jubeco

am 4. Juni 2015 um 10:55

Da würde ich doch versuchen, den Wagen Privat zu verkaufen.

Die Dekra schätzt aber nur den Zeitwert, während bei einer Rückabwicklung 0,67%/1000km berechnet werden.

Die 3%, berechnet vom Brutto-Listenpreis, bekommst du von Audi, nicht vom Händler. Die Sonderzahlung ist auch unabhängig vom Rabatt des Händlers. Hast du von Audi schon das Schreiben erhalten?

Das kannst du bei jedem autorisierten Audi-Händler vorlegen.

Ich glaube, die beste Lösung für dich ist eine Rückabwicklung. Wenn es sein muss, dann eben mit Anwalt!

Bei mir ging es ohne, ein Androhung hat gereicht.

Wie willst du denn das Auto privat verkaufen, ohne auf die beiden dir bekannten Fehler hinzuweisen? Verschweigen kannst du es nicht.

Zitat:

@jubeco schrieb am 4. Juni 2015 um 12:45:00 Uhr:

Hallo,

gestern haben wird den Vorschlag erhalten das unser Fahrzeug von der Dekra geschätzt wird.....

Vom wem kam dieser Vorschlag? Weil du weiter schreibst, du weißt nicht ob du einen Termin beim Audi-Partner bekommst. Also kam dieser Vorschlag nicht vom Audi-Partner?

Privat verkaufen kannst du nur, wenn du die Karten offen legst, also alles erwähnst, was du hier geschrieben hast. Es sei denn, du willst selber mal angeklagt werden weil du das verschweigst. Und wenn du es nicht verschweigst musst du bei diesen Fehlern schon mächtig am Verkaufspreis ablassen. Und das obwohl du noch Garantie auf das Fahrzeug hast.

Ich würde dann doch eher zum Rechtsanwalt tendieren, wenn wirklich auch nach Fristsetzung keine Reparatur erfolgt. Aber entscheiden musst das letztlich alleine.

MfG

Themenstarteram 4. Juni 2015 um 18:03

Das Auto wurde in Hessen gekauft und der Vorschlag kam auch von dort.

Mein Audi Partner hier vor Ort wird das Auto nicht mehr annehmen wenn es keine weiteren Lösungsvorschläge seitens der Audi AG gibt.

Falls das der Fall ist lasse ich mir das schriftlich geben und gehe dann zum Rechtsanwalt.

Auf jeden Fall Rückabwickeln. Bei allem anderen legst du drauf!

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