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Fahrzeugvorgeschichte anhand Fahrgestellnummer ermitteln?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 8. Mai 2012 um 18:45

Hallo Zusammen,

ich warte noch auf die letzten Erledigungen um meinen bald gebrauchten Golf VI 2.0TDI Variant (2010).

Das Fahrzeug hat nur 25.000km, was ja wirklich nicht viel ist für 2 Jahre. Nur jetzt habe ich im Kaufvertrag beim Händler gesehen, dass der Wagen bereits 2 Vorbesitzer hatte. Mündlich wurde bisher gesagt, es wäre nur 1 Vorbesitzer gewesen.

Ich in nun etwas verunsichert. Kann ich anhand der Fahrgestellnummer bei VW nachfragen, was es mit dem Auto auf sich hatte?

Oder kann ich beim Verkäufer die Namen der Vorbesitzer erfragen?

Vielleicht weiß jemand Rat?

Danke :)

Beste Antwort im Thema

Blödsinn! Jagt doch bitte nicht immer die Leute so auf die Palme wegen Themen, die man eindeutig erfragen kann!

Ein weitere Vorbesitzer kann auch bereits eine Kurzzulassung durch den Händler sein. Für meinen Scirocco wurde z.B. von mir mit einer Laufleistung von unter 1.000 km der Kaufvertrag unterschrieben, ich bin aber jetzt bereits zweiter Halter. Was soll daran schlimm sein?!

Und falls es ein finanziertes Fahrzeug sein sollte, dementsprechend der Brief nicht ausgehändigt wird (steht da überhaupt noch der konkrete Vorbesitzer drin oder nur die Anzahl? Da wurde doch mal was geändert), so kann der Verkäufer trotzdem nachsehen und ausdrucken, wer oder was der Erstbesitzer war.

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Zumindest der Name des Vorbesitzers müsste in den Papieren stehen. Ggf. stehen da auch noch beide Vorbesitzer, solang du das Auto nicht übernommen hast?

VW führt eine Historie vom Fahrzeug - dort stehen v.a. Infos über Werkstattaufenthalte drin; allerdings dürfen die Informationen aus Gründen des Datenschutzes nicht herausgegeben werden.

vg, Johannes

Themenstarteram 8. Mai 2012 um 19:04

Zitat:

Original geschrieben von MrXY

Zumindest der Name des Vorbesitzers müsste in den Papieren stehen. Ggf. stehen da auch noch beide Vorbesitzer, solang du das Auto nicht übernommen hast?

VW führt eine Historie vom Fahrzeug - dort stehen v.a. Infos über Werkstattaufenthalte drin; allerdings dürfen die Informationen aus Gründen des Datenschutzes nicht herausgegeben werden.

vg, Johannes

Das hatte ich befürchtet. Nun ja, ich habe noch keine Papiere, nur den Kaufvertrag, den ich noch unterschreiben muss. Und dort Stand das eben mit "2 Vorbesitzern".

Lass die Finger davon. History oder Tschüss, so würde ich es den Verkäufer sagen. Es fängt bei so kleinen Ungereimtheiten an und endet im Gerichtsstreit.

Blödsinn! Jagt doch bitte nicht immer die Leute so auf die Palme wegen Themen, die man eindeutig erfragen kann!

Ein weitere Vorbesitzer kann auch bereits eine Kurzzulassung durch den Händler sein. Für meinen Scirocco wurde z.B. von mir mit einer Laufleistung von unter 1.000 km der Kaufvertrag unterschrieben, ich bin aber jetzt bereits zweiter Halter. Was soll daran schlimm sein?!

Und falls es ein finanziertes Fahrzeug sein sollte, dementsprechend der Brief nicht ausgehändigt wird (steht da überhaupt noch der konkrete Vorbesitzer drin oder nur die Anzahl? Da wurde doch mal was geändert), so kann der Verkäufer trotzdem nachsehen und ausdrucken, wer oder was der Erstbesitzer war.

Zitat:

Original geschrieben von i need nos

Und falls es ein finanziertes Fahrzeug sein sollte, dementsprechend der Brief nicht ausgehändigt wird (steht da überhaupt noch der konkrete Vorbesitzer drin oder nur die Anzahl? Da wurde doch mal was geändert), so kann der Verkäufer trotzdem nachsehen und ausdrucken, wer oder was der Erstbesitzer war.

Im "Brief" steht nur noch 1 Vorbesitzer und die Anzahl selbiger. Trotzdem sollte dem Verkäufer das bekannt sein und auf Anfrage wird er die Besitzer wohl auch nennen (wobei es m.E. völlig egal ist ob das jetzt Hans Müller oder Volker Meyer war - interessant ist nur ob es eine Privatperson oder eine Firma war). Vor allem bei so vielen Besitzerwechseln in kurzer Zeit.

vg, Johannes

Themenstarteram 9. Mai 2012 um 7:54

Laut Verkäufer war es so:

1. Besitzer: VW

2. Besitzer: Werksangehöriger

 

Kann das sein?

Zitat:

Original geschrieben von comp320td

Laut Verkäufer war es so:

 

1. Besitzer: VW

2. Besitzer: Werksangehöriger

 

 

Kann das sein?

Ja, das kann gut sein. Von daher würde ich mir da auch keine Gedanken machen und sich hier verrückt machen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Shabooboo

Zitat:

Original geschrieben von comp320td

Laut Verkäufer war es so:

1. Besitzer: VW

2. Besitzer: Werksangehöriger

 

Kann das sein?

Ja, das kann gut sein. Von daher würde ich mir da auch keine Gedanken machen und sich hier verrückt machen lassen.

sehe ich genauso;)

Zitat:

Original geschrieben von i need nos

Zitat:

Original geschrieben von Shabooboo

 

Ja, das kann gut sein. Von daher würde ich mir da auch keine Gedanken machen und sich hier verrückt machen lassen.

sehe ich genauso;)

Ja, sehe ich auch so, das sollte so kein Problem sein.

Es geht ums Prinzip. Wenn der Autoverkäufer sagt 1. Hand und dann ist er doch nicht 1. Hand, möchte ich nicht wissen was noch so alles vergessen wurde. So einen Autoverkäufer kann man nicht mehr vertrauen.

also ich sehe darin kein Problem, wahrscheinlich war es eine Tageszulassung von VW und wurde somit nur vom "2ten" Besitzer gefahren.

Ich würde, wenn sonst alles passt, in deiner Stelle zuschlagen.

Zitat:

Original geschrieben von pierreonline

Es geht ums Prinzip.

na dann is ja gut:rolleyes:

am 10. Mai 2012 um 9:18

Oder es war Werksleasing, dann sind die Wagen auf VW zugelassen und ein WA fährt den Wagen 6 bis 9 Monate 6000 bis 15000 km und anschließend hat ein anderer WA den Wagen von VW aus dem Pool abgekauft. Kann auch ein Dienstwagen vorher gewesen sein. Man weiß es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von C@rnage

Oder es war Werksleasing, dann sind die Wagen auf VW zugelassen und ein WA fährt den Wagen 6 bis 9 Monate 6000 bis 15000 km und anschließend hat ein anderer WA den Wagen von VW aus dem Pool abgekauft. Kann auch ein Dienstwagen vorher gewesen sein. Man weiß es nicht.

Es war ein Ex-Dienstwagen.

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