ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrzeug absichern mit Baustellenlampe oder ähnlichem?

Fahrzeug absichern mit Baustellenlampe oder ähnlichem?

Themenstarteram 4. Juni 2014 um 15:32

Hallo,

nach §17(4) StVO muss man sein Fahrzeug beim Parken außerhalb geschlossener Ortschaften und innerhalb geschlossener ortschaften bei ungenügender Beleuchtung in der Dunkelheit absichern. Nun geht ja Standlicht gerne auf die Batterie, vor allem dann, wenn man kein Parklicht hat. Der Einsatz von stromsparenden Leuchtmitteln in der fahrzeugbeleuchtung (LED) ist nicht legal. Nun frage ich mich, ob man nicht einfach das Fahrzeug mit Baustellenlampen oder anderen geeigneten Leuchtmitteln im oder am Fahrzeug absichern darf - oder muss es mit fahrzeugeigenen Beleuchtungsmitteln geschehen?

Die StVO spricht von "Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise" und "eigener Lichtquelle [...] oder [...] andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen". Nur ist eine Baustellenlampe zugelassen? Oder aber eine LED-basierte Innenraumbeleuchtung?

Oder gar mit einer Reflektortafel? Schließlich ist das auch eine zugelassene lichttechnische Einrichtung?

Hmm, §51c StVZO erlaubt "eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite oder [...] eine Begrenzungsleuchte und eine Schlussleuchte oder [...] eine abnehmbare Parkleuchte für weißes Licht für die Vorderseite und eine abnehmbare Parkleuchte für rotes Licht für die Rückseite oder [...] je eine Park-Warntafel für die Vorderseite und die Rückseite des Fahrzeugs oder Zuges mit je 100 mm breiten unter 45 Grad nach außen und unten verlaufenden roten und weißen Streifen". Damit sollte sowas (und zwar einmal die rote und einmal die weiße) oder sowas doch möglich sein?

mfg, pgs

Beste Antwort im Thema

Mich würde einfach mal der Grund der Frage interessieren - ich habe meinen FS seit 1974 und war viel unterwegs (das müssen deutlich über 1,5 Mio KM gewesen sein).

Ich habe nie die Standlichtfunktion benötigt, es muss sich also um einen sehr speziellen Fall handeln. :confused:

 

43 weitere Antworten
Ähnliche Themen
43 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Die Antwort will aber leider so gar nicht zu meinen Beobachtungen passen :D

Ja, ich versteh die Problematik. :D

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von pgs-hd

LKW-Anhänger werden im Allgemeinen mit Parkwarntafeln abgesichert.

Manchmal aber auch ned: Klick

 

:mad:

Das war ne Wechselbrücke und außerorts...

 

Aber ansonsten, warum sollten LKW das tun oder nicht tun...

Immerhin stört es in einigen Straßen auch PKW Fahrer nicht wenn ab 23:00 Uhr eigentlich Beleuchtungspflicht wäre.

Und Zweiradfahrer haben nachts parkend eigentlich auch nichts auf der Straße zu suchen nach Gesetz.

Insofern leben und leben lassen. Oder alle konsequent bestrafen. Aber eben alle...

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von pgs-hd

LKW-Anhänger werden im Allgemeinen mit Parkwarntafeln abgesichert.

Manchmal aber auch ned: Klick

Auf so eine Idee muß man auch erst mal kommen! Was für ein krankes Arschloch (sorry, mir fallen nur noch schlimmere Wörter ein).

Gruß Metalhead

am 6. Juni 2014 um 8:13

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

 

Manchmal aber auch ned: Klick

Auf so eine Idee muß man auch erst mal kommen! Was für ein krankes Arschloch (sorry, mir fallen nur noch schlimmere Wörter ein).

Gruß Metalhead

Vor ein paar Jahren gab es einen tödlichen Unfall, weil ein Landwirt seinen völlig verdreckten Anhänger bei seinem Feld stehen ließ, halb auf der Straße. Beleuchtung: Fehlanzeige.

Gut, Anhänger hätte zumindest Reflektoren, daß die Dinger unter 2cm Schlamm vergraben sind kann man mal vergessen.

Aber 'ne Wechselbrücke, auf 'ner Bundesstraße? Das ist ja quasi 'ne gewollte Giutine.

Gruß Metalhead

am 6. Juni 2014 um 8:41

"kann man mal vergessen" hilft den Angehörigen des Verstorbenen aber nur bedingt weiter. Der Fahrzeugführer ist für sein Fahrzeug verantwortlich, auch wenn es ruht.

am 6. Juni 2014 um 9:36

Sichtfahrgebot

Passt in diesen Thread eigentlich ganz gut, wurde aber hier schon zu Genüge bis zum Erbrechen diskutiert:

http://www.motor-talk.de/.../...d-will-davon-profitieren-t4931653.html

Ein "kann man mal vergessen" hilft freilich wenig, ein "ich war aber im Recht, denn das Ding war nicht beleuchtet" hilft aber genauso wenig.

Könnte im Ernstfall auch ein Pannenfahrzeug sein oder ein PKW mit Standlicht, dessen Batterie nur bis 3 Uhr Morgens gereicht hat. ;)

am 6. Juni 2014 um 10:00

Mal blöd gefragt, aber kann man nicht das Licht innen an lassen ? Was wird das haben, 5 Watt ?

Reicht aber damit man sieht "oh da ist was". Klar, nichts um ein Auto auf der linken Spur der Autobahn abzustellen, aber so für bisschen mehr Erkennungswert in Gegenden die anfällig für Parkunfälle sind, sind das sicher paar % mehr Sicherheit.

Notfalls bei ebay-Chinesen die Innenlampe in LED-Form kaufen für 2€, die saugt die Batterie auch über ein Monat licht leer.

Na ja ich weiß nicht worum es hier genau geht, also Fahrzeug und Gegend, aber ich behaupte so ein Licht innen ist schon mal mehr als nichts.

Wenn da aber tatsächlich Autos schneller vorbeifahren dann würde ich es mit einer LED-Taschenlampe auf der Hutablage probieren, auch die rote die es als Fahrrad-Rücklicht auch für paar Euro gibt, vielleicht nicht 100% legal aber könnte an paar Stellen dennoch Sinn machen.

am 6. Juni 2014 um 10:44

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier

Sichtfahrgebot

Passt in diesen Thread eigentlich ganz gut, wurde aber hier schon zu Genüge bis zum Erbrechen diskutiert:

http://www.motor-talk.de/.../...d-will-davon-profitieren-t4931653.html

Ein "kann man mal vergessen" hilft freilich wenig, ein "ich war aber im Recht, denn das Ding war nicht beleuchtet" hilft aber genauso wenig.

Könnte im Ernstfall auch ein Pannenfahrzeug sein oder ein PKW mit Standlicht, dessen Batterie nur bis 3 Uhr Morgens gereicht hat. ;)

Ebent....

Das mit dem Sichtfahrgebot ist zwar richtig, aber es bleibt sicher auch noch die Frage offen, ob man immer und überall damit rechnen muss. Ähnliches gilt ja auch mit Zeug, was nachts mal auf der Autobahn liegen kann. Normales Abblendlicht reicht ja nicht soweit um ein Auto aus 150 innerhalb der Sichtweite zum stehen zu bringen.

Bei normalem Abblendlicht und dem gebotenen Anhalteweg dürften nachts die Leute nur noch schleichen, was aber keiner tut. Hilft zwar opfern nicht, aber ich vermute mal, dass dies im Rahmen eines Verfahrens alles auch Berücksichtigung findet.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

"kann man mal vergessen" hilft den Angehörigen des Verstorbenen aber nur bedingt weiter.

Ja schon klar (ist dann aber nicht 100,00% Vollidiot, sondern nur 99,9%).

Egal, Thema verfehlt.

Gruß Metalhead

am 7. Juni 2014 um 3:02

Für Notfälle habe ich Warnleuchten im Wagen plus 4 Warnhütchen.

Das reicht um mal notfalls ne Spur auf der AB dichtzumachen. Zwecks Trümmermarkierung führe ich Kopien der Powerflare mit um bspw. große Trümmer auf der AB nachts ohne Aussteigen zu markieren.

Das System war bei einem Unfall auf der linken Spur bereits im Einsatz und hat sich bewährt.

am 7. Juni 2014 um 5:59

Ich würde bei einem Unfall ganz sicher nicht auf der AB rumrennen um Hütchen aufzustellen, sondern dafür sorgen, dass ich mich schleunigst aus der Gefahrenzone komme.

Zitat:

Original geschrieben von gesperrt

führe ich Kopien der Powerflare mit

Die Originale (und ich meine die aus den USA) werden wohl die wenigsten besitzen, bei dem Preis auch kein Wunder.

Ich besitze auch nur Kopien - aber gute... :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahrzeug absichern mit Baustellenlampe oder ähnlichem?