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Fahren mit LPG ohne Tüv-Gutachten

Themenstarteram 14. Juli 2008 um 11:27

Hallo,

was geschieht, wenn ich mit nem LPG-Auto fahre, das noch nicht vom Tüv abgenommen ist?

Was kostet mich ne Kontrolle?

Was ist mit dem Versicherungsschutz bei nem Unfall?

Beste Antwort im Thema

Weil der Stundensatz in CRO bei gleicher Qualifikation / Kompetenz unter Annahme eines "fairen Marktpreises" niedriger ist? Es wäre theoretisch möglich gewesen, die Komponenten als KIT in DE zu erwerben, in CRO einbauen zu lassen und dann zurückzufahren. Wobei das natürlich die direkte Fahrt zu einer Abnahme sehr weit ausdehnt. Und jegliche Gewährleistungsansprüche quasi nicht durchsetzbar gestaltet wenn eine Partei auf Stur schaltet.

PS: VW Diesel fahren quasi seit nem halben Jahr mit erloschener ABE (nicht BE) durch die Gegend. Wenn ein Politiker "pissig" wäre, hätte der die gesamte betroffene Dieselflotte wegen nachweislich nicht eingehaltener Abgasvorschriften stilllegen können. Sehr sicher emittiert auch der besch**** Gasumbau weniger NOx als einer der VW Schummeldiesel.

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am 14. Juli 2008 um 20:59

Hi,

auch wenn es wohl mancherorts gängige Praxis ist, ohne Abgasgutachten zum TÜV zu fahren und sich den Mängelbericht abzuholen, weil das Abgasgutachten erst nach Wochen dem Kunden gegeben wird (Anlage vom Umrüster beim Importeur noch nicht bezahlt?), um dann anschließend wochenlang, eventuell monatenlang mit dem Auto ohne Eintragung herumzufahren - dies ist rechtlich nicht abgedeckt.

Wenn Ihr bei einer HU durchfallt, dürft Ihr rein rechtlich während des Monats, den der Gesetzgeber Euch für die Mängelbeseitigung einräumt, nur in die Werkstatt fahren, nicht aber das Auto für den Alltag weiter nutzen. Auch wenn das fast jeder macht... Wenn die Polizei Euch mit abgelaufener HU beispielsweise sonntags in der Eifel anhält und Ihr als Entschuldigung mit dem Bericht mit den erheblichen Mängel winkt und diese womöglich noch nicht beseitigt sind, dann gibt es ein saftiges Bußgeld.

Bei einer wegen eines Mangels nicht bestandenen 19.2 ist das auch nicht anders. Auch nach der Abnahme durch den aaS vom TÜV dürft Ihr mit dem Auto nicht herum fahren, wenn Ihr die Abnahme nicht bestanden habt, auch wenn es nur wegen dem Abgasgutachten ist. Kein Abgasgutachten bedeutet: Es ist von einer Verschlechterung des Abgasverhaltens des Fahrzeugs auszugehen. Damit: BE erloschen. Ihr habt die im bericht genannte Frist zur Wiedervorführung. Eine Betrieberlaubnis habt Ihr bis dahin aber nicht. "§19.3, Absatz 10 StVZO: Ist die BE erloschen, darf der FzFührer nur Fahrten durchführen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erlangen einer neuen BE stehen. Am Fz dürfen dabei die bisherigen Kennzeichen geführt werden."

Wer anderer Ansicht ist, soll mir bitte den § nennen, wo seine Äußerung steht. Ich kenne keinen §, kein Gerichtsurteil, auch keine Verwaltungsvorschrift, Dienstanweisung o.ä. bezüglich der Zulässigkeit der weiteren Nutzung eines Fahrzeugs, zu dem noch kein Abgasgutachten vorliegt, auf öffentlichen Straßen, bis das Abgasgutachten dann endlich mal da ist.

Ach so, fahren ohne Betriebserlaubnis: 50 € und 3 Punkte.

Grüße: Markus

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Ein seriöser und professioneller Umrüstbetrieb übergibt das umgerüstete Auto mit Abnahme und Eintragung dem Autobesitzer.

Alles andere ist unseriös und stümperhaft.

So einen Betrieb gehört das Handwerk gelegt und die Betriebserlaubnis entzogen.

genau so sollte es sein und nicht anders, ich verstehe nicht wie man sich auf eine andere vorgehensweise einlassen kann, wenn hier in D schon wg. jedem kleinscheiß prozessiert (nicht auf den TE bezogen) und sich alle nase lang über nichtigkeiten aufgeregt wird.

Zitat:

Original geschrieben von torjan

 

genau so sollte es sein und nicht anders, ich verstehe nicht wie man sich auf eine andere vorgehensweise einlassen kann, wenn hier in D schon wg. jedem kleinscheiß prozessiert (nicht auf den TE bezogen) und sich alle nase lang über nichtigkeiten aufgeregt wird.

Dann hast du dir sichlicher bei Abgabe deine Fahrzeuges, also vor der Umrüstung dein Abgasgutachten zeigen, bzw. besser aushändigen lassen? Oder? ;)

 

Du hast aber natürlich recht! Leider ist es in mehr als 50% der Umrüstungen wohl nicht der Fall.

am 15. Juli 2008 um 4:57

Zitat:

Original geschrieben von SuperIngo112

Hallo,

was geschieht, wenn ich mit nem LPG-Auto fahre, das noch nicht vom Tüv abgenommen ist?

Was kostet mich ne Kontrolle?

Was ist mit dem Versicherungsschutz bei nem Unfall?

Hallo

ich habe meinen Wagen erst vor 4 Tagen noch ohne Tüv - abnahme bekommen. Denn der Tank,

kamm in aller letzter Minute zur Werkstadt. Dafür habe ich ein vorläufiges Einbaugutachten bekommen.

Das Abgasgutachten dauert noch ca. 2 bis 3 Wochen, dann kann ich vorfahren, wird der Tüv gemacht und

anschliessend zur Zulassungsstelle und alles Eintagen lassen.

Nicht vergessen der Fersicherung bescheid zu sagen. Kann sein das der Beitrag gesenkt wird.

Gruß

Blaider

Original geschrieben von Abbuzze_0

Zitat:

Dann hast du dir sichlicher bei Abgabe deine Fahrzeuges, also vor der Umrüstung dein Abgasgutachten zeigen, bzw. besser aushändigen lassen? Oder? ;)

Du hast aber natürlich recht! Leider ist es in mehr als 50% der Umrüstungen wohl nicht der Fall.

das nicht, da mich das Abgasgutachten auch nicht interessiert hat :) , da der Umrüster (Opel-Werkstatt) mir aber durch meine heimische Opelwerkstatt empfohlen wurde. Und da ich schon öfters mit "spezial" Eintragungen zu tun hatte (z.b. bei Buick) ;) ich bloß umrüsten lassen wollte wo ein "komplettpacket" angeboten wird. Außerdem habe ich keine Lust mir extra noch die Zeit beim Tuev um die Ohren zu schlagen, der Gang zur Zulassungsstelle war noch zu vertreten.

Wie hier halt immer erwähnt wird, die Anlage ist sekundär, das A und O ist ein guter Umrüster (der allerdings dann auch bisserl teuere sein darf).

Zitat:

Original geschrieben von torjan

Original geschrieben von Abbuzze_0

Zitat:

Original geschrieben von torjan

Zitat:

Dann hast du dir sichlicher bei Abgabe deine Fahrzeuges, also vor der Umrüstung dein Abgasgutachten zeigen, bzw. besser aushändigen lassen? Oder? ;)

Du hast aber natürlich recht! Leider ist es in mehr als 50% der Umrüstungen wohl nicht der Fall.

das nicht, da mich das Abgasgutachten auch nicht interessiert hat :) , da der Umrüster (Opel-Werkstatt) mir aber durch meine heimische Opelwerkstatt empfohlen wurde. Und da ich schon öfters mit "spezial" Eintragungen zu tun hatte (z.b. bei Buick) ;) ich bloß umrüsten lassen wollte wo ein "komplettpacket" angeboten wird. Außerdem habe ich keine Lust mir extra noch die Zeit beim Tuev um die Ohren zu schlagen, der Gang zur Zulassungsstelle war noch zu vertreten.

Wie hier halt immer erwähnt wird, die Anlage ist sekundär, das A und O ist ein guter Umrüster (der allerdings dann auch bisserl teuere sein darf).

Richtig, habe deswegen auch länger gesucht und mir mehrere Umrüster angesehen und dann doof aus der Wäsche geguckt, als das Gutachten doch noch nicht da war.

Was hättest du denn gemacht wenn trotz Empfehlung der Umrüster dich freudestrahlend begrüßt hätte:

"Alles fertig. GAP gemacht, Einstellung ist perfekt, nur das AGG kommt im Laufe der Woche, Sie kommen dann einfach kurz vorbei trinken einen Kaffee und wir machen die TÜV-Vorführung"

Da steht man dann... ;)

Hattest du eine Vereinbarung, was passiert wenn das AGG nicht da ist - Ich tippe mal auf "Nein" weils ja Komplett war. Ohne wirds dann nämlich schwer.

Ohne Bezahlung muss er den Wagen nicht rausrücken, und ob man den ohne Rechtschutz stehen lässt und sich einen Mietwagen nimmt??

am 15. Juli 2008 um 6:02

... genau das ist das Druckmittel der Umrüster. Im Vertrag stehen kann viel, auch dass das AGG direkt nach der Umrüstung ausgehändigt wird. Im Regen steht man dann trotzdem, wenn es dann "überraschenderweise" doch nicht da ist. Ohne Auto will man ja auch nicht wieder weg. Auf der anderen Seite kann man auch die Umrüster verstehen, da das AGG genau nur für das eine Fahrzeug gilt haben die natürlich keine Lust in Vorkasse zu gehen und wenn sich es der Kunde plötzlich anders überlegt auf den Kosten sitzen zu bleiben, oder lange auf das Geld über den Rechtsweg zu warten.

Blöde ist das für beide Parteien, eine für beide tragbare Lösung gibt es wohl leider nicht.

Grüße

am 15. Juli 2008 um 6:03

Bei meinem Umrüster (www.zak24.de) ist bei der Abholung alles abgenommen und eingetragen.

Papiere sind vollständig vorhanden.

So und nicht anders soll und muss es sein.

Alles andere ist Pfusch und unprofessionell.

Ich wiederhole es noch einmal,

solchen Betrieben gehört das Handwerk gelegt und die Betriebserlaubnis entzogen.

Zitat:

...

Was hättest du denn gemacht wenn trotz Empfehlung der Umrüster dich freudestrahlend begrüßt hätte:

"Alles fertig. GAP gemacht, Einstellung ist perfekt, nur das AGG kommt im Laufe der Woche, Sie kommen dann einfach kurz vorbei trinken einen Kaffee und wir machen die TÜV-Vorführung"

Da steht man dann... ;)

tja dann ist wohl was ned richtig gelaufen und es gehören 2 Leute dazu ;)

in meinem Fall

Umrüster war eine großer OH im Münchner-Bereich mit mehreren Filialen.

Ausgemacht waren 3 Tage Umrüstung, habe am Mittag des 3ten angerufen obs Fahrzeug fertig ist, in der Zwischenzeit hatte ich nen Leihwagen für 15,- ohne km. wenn er ned fertig gewesen wäre hätte ich ihn ned abgeholt, es gab ne schriftliche Auftragserteilung und ne komplette Erklärung der Umrüstumfangs. Für mich sinds von der Arbeit zum Umrüster gerade mal 20km allerdings fahre ich ned umsonst durch die Gegend.

btw. Die entfernung war unter anderem ein Grund der Umrüsterauswahl wie auch die Tatsache das es ein Vertragshändler ist, auf Ping-Pong Spiele Umrüster - Hersteller hatte ich von vorneherein keine Lust.

am 15. Juli 2008 um 7:42

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk

Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen dass ein deutscher Umrüstbetrieb ein Fahrzeug ausliefert, ohne es dem TÜV ect. vorgeführt zu haben. Das könnte ihn in erhebliche Schwierigkeiten bringen, da sich dann die Frage der Zuverlässigkeit stellt und mangelnde Zuverlässigkeit ruft die Gewerbeaufsicht auf den Plan.

Hat der TÜV hinsichtlich des Einbaus keine Beanstandung, liegt aber das Abgsgutachten noch nicht vor,  steht das fehlende Abgasgutachten als noch zu behebender Mangel in der Abnahmebescheinigung. Es gibt wohl eine Verwaltungsanweisung, dass man mit einem solchen Fahrzeug problemlos fahren darf ( Frist wohl 3 Monate ). Liegt dann auch das Abgasgutachten vor, erfolgt die endgültige mangelfreie TÜV-Bescheinigung, mit der man dann die Gasanlage in den Kfz-Schein bei der Zulassungsstelle eintragen lassen kann. Kostet um die 12.00 E.

Das Abgasgutachten hat an sich nur für die Steuer ( Schadstoffklasse ) Bedeutung.

genauso ist es bei mir es dauert 2 bis 3 Wochen bis das AGG da ist und ich habe auf der Tüvbescheinigung drauf stehen AGG fehlt und auch das mit der Gültigkeit für 3 Monate steht da drauf.

Mein Umrüster sagte mir das ein erneutes Vorführen nicht notwenig ist, und wenn ich das AGG bekomme, er hatte eins dabei was er bekommen hatte wie er mit meinem Wagen da war, ich damit nur noch zum Straßenverkehrsamt muß und dann ist alles ok.

Nancy

Auch wenn es hier einige nicht glauben wollen:

 

Es ist gängige Verwaltungspraxis, dass man mit einem umgerüsteten Fahrzeug ohne Bedenken zeitlich befristet fahren darf, wenn bei der TÜV-Abanhme  n u r   das fehlende Abgasgutachten beanstandet wurde. So ist es auch bei mir gewsesn.

 

Diese Verwaltungspraxis ist auch vom  Bundesverkehrsministerium abgesegnet. Suche bei www.autogas4you.de benutzen.

 

Das ist rechtlich auch deshalb völlig unbedenklich, weil das Abgasgutachten nicht den sicherheitsrelevanten technisch ordnungsgemäßen Einbau betrifft, sondern einzig und allein die Schadstoffklasse, die wiederum allein für die KFZ-Steuer von Bedeutung ist. Von einer Verschlechterung ist ohnehin nicht auszugehen, in der Regel von einer Verbesserung bei  Gasbetrieb. Auch von daher steht aus Umwelt- und Steuergründen einem zwischenzeitlichen Betrieb eines Fahrzeugs nach Gasumrüstung nichts im Wege.

 

Hintergrund dieser Praxis ist letztlich die Tatsache, dass bei vielen Fahrzeugen das Abgasgutachten beim TÜV Rheinland beschafft werden muss und dies etliche  Wochen dauern kann. Müsste man also bis zur Umrüstung hierauf warten, würde die Umrüstung vom Tag der Beauftragung berechnet noch viel länger dauern als dies heute schon üblich ist.

 

Wir sollten doch froh sein, wenn die Verwaltung sich kundenfreundlich und praxisgerecht verhält und nicht bürokratischer sein als die Bürokraten selbst.

 

Mit dem Horrormärchen von fehlender Betriebserlaubnis und fehlendem Versicherungsschutz sollte nun endlich Schluss sein.

fakt ist aber das durch einen umbau am fahrzeug die BE erlischt und diese von der zulassungstelle neu erteilt werden muß. Im endeffekt gehts nur um eine Formalie (wie immer in unserem Land), allerdings würde ich eine solche situation nicht haben wollen, da in einem Schadensfall IMMER das Problem die Versicherung ist (und welche versicherung versucht nicht, nicht zahlen zu müssen) Das Problem (rennerei) hat immer der Fahrer/Halter. Macht sich bestimmt auch immer gut wenn man z.b. Führerscheinneulig ist und noch Probezeit hat.

Und was ist unter "zeitlich befristet fahren" zu verstehen, 1, 2 oder 14 Wochen?

Zitat:

Original geschrieben von NancyundSky

genauso ist es bei mir es dauert 2 bis 3 Wochen bis das AGG da ist und ich habe auf der Tüvbescheinigung drauf stehen AGG fehlt und auch das mit der Gültigkeit für 3 Monate steht da drauf.

Mein Umrüster sagte mir das ein erneutes Vorführen nicht notwenig ist, und wenn ich das AGG bekomme, er hatte eins dabei was er bekommen hatte wie er mit meinem Wagen da war, ich damit nur noch zum Straßenverkehrsamt muß und dann ist alles ok.

War bei mir auch so. Hat durch Weihnachtsferien / Jahreswechsel 3 Wochen gedauert, bis ich die Anlage mit nachgereichtem AGG eintragen konnte. Erneuter TÜV ist nicht nötig.

Zitat:

Original geschrieben von torjan

fakt ist aber das durch einen umbau am fahrzeug die BE erlischt und diese von der zulassungstelle neu erteilt werden muß.

 

Und was ist unter "zeitlich befristet fahren" zu verstehen, 1, 2 oder 14 Wochen?

Das ist schon deshalb falsch, weil die Zulassungsstelle überhaupt  keine Betriebserlaubnis erteilt. Dort wird das

Fahrzeug lediglich datenmäßig registriert.

 

Wenn der TÜV den Umbau bis auf das fehlende Abgasgutachten abgenommen hat, besteht auch wieder die Betriebserlaubnis. Das fehlende Abgasgutachten ist ein Mangel wie jeder andere  Mangel auch bei einer TÜV Untersuchung, der nicht so gravierend ist, dass er zur Stillegung führt.

 

Zeitlich befistet liegt im pflichtgemäßen Ermessen des TÜV, in der Regel 3 Monate.

 

am 15. Juli 2008 um 13:20

Zitat:

Original geschrieben von kb190

...

und der Versicherungsschutz erlischt !!!!

...

und vorher von Tarantugo geschrieben:

"Wenn du ein Auto ohne Allgemeine Betriebserlaubnis fährst, hast du im Zweifelsfall keinen Versicherungsschutz."

Zu eigentlichen Thema ist ja schon klärend gesagt worden, wie es sich verhält, aber zu den obigen Aussgen möchte ich gern Stellung nehmen.

Sicherlich kann es zu Problemen hinsichtlich des Versicherungsschutzes kommen, wenn Umbaumaßnahmen unerlaubt am Fahrzeug in Betrieb sind. Die Unfallursache muss aber kausal zu dieser Umbaumaßnahme sein, also mindestens zum Teil davon herrühren. Was hat bitte eine Gasanlage, die nicht eingetragen ist, damit zu tun, wenn es zum Unfall kommt, den der Gasfahrer verursacht hat? Erstmal doch wohl gar nichts!

Beispiel: Legt einer sein Auto illegal tiefer, fährt über ne Bodenwelle und es zerfetzt ihm nen Reifen, woraufhin er einen Unfall hat, sieht es natürlich anders aus. Selbst dann zahlt jedoch die Versicherung, holt sich jedoch anschließend sicherlich einiges von dem Geld vom Versicherungsnehmer zurück, weil er den Vertrag nicht eingehalten hat.

Also bitte nicht immer so voreilig mit "Erlöschen des Verscherungsschutzes". Wenn das tatsächlich so wäre, hätte im Umkehrschluss bei vielen Unfällen der Geschädigte keinen finanziellen Ausgleich, was nicht hinnehmbar ist.

Gruß, Michel

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