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Fahren mit 17 ohne Begleitperson durch Sondergenehmigung
Hallo,
mein Sohn ist jetzt 16 1/2 und hat mit seinem Führerschein angefangen. Nächstes Jahr kommt er in die 11. Klasse wo sich folgendes Problem ergibt:
Da aus Lehrermangen nicht alle Kurse an der Schule unterrichtet werden können. Müssen die Schüler für einige Kurse auf eine andere Schule in der selben Stadt. Die Strecke von ca. 4km müssen die Schüler in der Pause von 20 Minuten fahren. Dies ist bei dem großen Verkehrsaufkommen mit dem Fahrad teilweise nicht möglich. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann man nicht zu den passenden Zeiten von einer zur anderen Schule fahren. So wären häufige Verspätungen im Unterricht nicht zu vermeiden.
Die Frage ist, ob man in diesem Fall durch eine Sondergenehmigung das Recht bekommen kann mit 17 ohne Begleitperson zur Schule zu fahren? (Beide Elternteile sind Berufstätig und es steht auch keine andere mögliche Begleitperson zur Verfügung.)
Beste Antwort im Thema
Stellt sich eh die Frage, ob er mit dem auto bei dem beschriebenen hohen Verkehrsaufkommen, wo selbst Radfahrten sich verzögern, schneller wäre...
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34 Antworten
Also ich würde dafür sorgen, daß mein Kind eine Pause macht und sich nicht zur nächsten Schule abhetzen muss.
Kaarst ist jetzt aber nicht so die Weltstadt. Ich fands da immer sehr übersichtlich. Von wo nach wo sollen die den fahren/laufen?
Zeigt sich mal wieder, wie unrealistich manche unterwegs sind. "Also ich würde dafür sorgen, daß mein Kind eine Pause macht und sich nicht zur nächsten Schule abhetzen muss." Träum weiter! :rolleyes:
Das ist überhaupt nicht ungewöhnlich, dass mehrere Schulen zusammenarbeiten und so Unterrichtsangebote zur Verfügung stellen, die eine alleine nicht bieten könnte. Und dann müssen die Schüler halt wandern. Oft betrifft das die Oberstufe, wo die Schüler schon ein gewisses Maß an Selbstständigkeit entwickelt haben.
Allerdings kann es keine Lösung sein, sollte dieser Weg in der angedachten Zeit nicht zu schaffen sein, den Schülern Ausnahmegenehmigungen zu geben. Wie schon erwähnt, was machen die, die kein Auto hätten? Insofern sollte der Weg objektiv überprüft werden und sollte sich zeigen, dass die Zeit nicht reicht, muss das an die Schule herangetragen werden. Dann muss die Pause eben verlängert werden oder sonstwas.
Abgesehen davon, dass ich in diesem Fall nicht die geringste Berechtigung für so eine Sondergenehmigung sehe, hat man da sowieso schlechte Karten.
Meine ehemalige Auszubildende hat mit 17 ihre Lehrstelle angetreten und musste dafür täglich von hier nach da pendeln. Öffentliche Verkehrsmittel vom Dorf in NRW in Kleinstadt in Hessen: nicht realistisch zumutbar. Also hat sie auch versucht, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Den Antrag hat sie an ihrem 17. Geburtstag gestellt, einen Bescheid (weder positiv noch negativ) hat sie bis zu ihrem 18. Geburtstag nicht bekommen, trotz mehrmaliger Nachfrage...
hey .... gute idee .....
ich wede auch mal für meinen 12 jährigen sohn ne
sondergenehmigung für einen mofaführerschein beantragen
...... die busse sind ja immer so überfüllt, das geht ja gar net ...
ne, doch net, da wird er ja naß wenn es regnet ... und im winter
.... hmm mist, doch net so gut ..... muß er doch weiter mit dem bus
fahren oder laufen ..... ... die armen kinder ... ;)
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Mir wäre kein Verfahren bekannt für eine derartige Ausnahmegenehmigung. Da muss die Schule schon für die korrekte und pünktliche Schülerbeförderung sorgen...
Gruß Tecci
Dem ist nichts hinzuzufügen! Aber wenn das nicht hinhaut (oder eine Erkrankung des Schülers vorliegt) werden die Fahrtkosten durch das Gesundheitsamt ersetzt, da kriegt man dann Kilometergeld.
Zitat:
Original geschrieben von annatiko
Hallo,
mein Sohn ist jetzt 16 1/2 und hat mit seinem Führerschein angefangen. Nächstes Jahr kommt er in die 11. Klasse wo sich folgendes Problem ergibt:
Die Frage ist, ob man in diesem Fall durch eine Sondergenehmigung das Recht bekommen kann mit 17 ohne Begleitperson zur Schule zu fahren? (Beide Elternteile sind Berufstätig und es steht auch keine andere mögliche Begleitperson zur Verfügung.)
Ich frage mich gerade wie wir damals es geschafft haben pünktlich zur Schule zu kommen..........
Das begleitete Fahren an sich ist doch schon eine Sonderregelung und dann noch am besten 4 Mitschüler mitnehmen und schnelllllll hin zur anderen Schule.
UND DAS SOLL DANN SINN DES BEGLEITENDEN FAHRENS SEIN???
Also mal ehrlich wenn sie die Mutter des Schülers sind ist Ihre Frage schon Verantwortungslos, allerings glaube ich das der TE der Fahranfänger selbst ist und nur eine Möglichkeit sucht um seinen Mitschülern zu zeigen was für ein toller Hecht er ist.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
UND DAS SOLL DANN SINN DES BEGLEITENDEN FAHRENS SEIN???
Es ist aber das begleitete Fahren ;)
Glaubt tatsächlich ein User hier, dass - wie der Te uns weismachen will - die Schule anordnet, Schüler müssten innerhalb von 20 Minuten von einem Schulgebäude zu einem anderen ca. 4 km entfernten Schulgebäude wechseln, und es den Schülern überlässt, wie sie diesen Ortswechsel organisieren?
Wer das glaubt, der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Glaubt tatsächlich ein User hier, dass - wie der Te uns weismachen will - die Schule anordnet, Schüler müssten innerhalb von 20 Minuten von einem Schulgebäude zu einem anderen ca. 4 km entfernten Schulgebäude wechseln, und es den Schülern überlässt, wie sie diesen Ortswechsel organisieren?
Wer das glaubt, der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
O.
Vermutlich glaubt das niemand. Das macht keine Schule.
17-Jährige sind dem Straßenverkehr alleine nicht gewachsen.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Glaubt tatsächlich ein User hier, dass - wie der Te uns weismachen will - die Schule anordnet, Schüler müssten innerhalb von 20 Minuten von einem Schulgebäude zu einem anderen ca. 4 km entfernten Schulgebäude wechseln, und es den Schülern überlässt, wie sie diesen Ortswechsel organisieren?
Wer das glaubt, der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
O.
Naja, bei uns mußten Schüler früher auch von dem einen Gymnasium zum anderen, um am Physik-LK (und andere unpopuläre Kurse) teilzunehmen oder von dem anderen zum einen für russisch etc.. Waren keine 2km, aber eine Beförderung oder so hat es auch nicht gegeben. Die Kurse wurden so gelegt, dass die, die pendeln müssen, dafür die 20'-Pause hatten. Soooo abwegig ist es also nicht.
Aber 4km schafft man ja mit dem Rad bestimmt schneller, als mit dem Auto...
Zitat:
Original geschrieben von annatiko
Hallo,
mein Sohn ist jetzt 16 1/2 und hat mit seinem Führerschein angefangen. Nächstes Jahr kommt er in die 11. Klasse wo sich folgendes Problem ergibt:
Da aus Lehrermangen nicht alle Kurse an der Schule unterrichtet werden können. Müssen die Schüler für einige Kurse auf eine andere Schule in der selben Stadt. Die Strecke von ca. 4km müssen die Schüler in der Pause von 20 Minuten fahren. Dies ist bei dem großen Verkehrsaufkommen mit dem Fahrad teilweise nicht möglich. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann man nicht zu den passenden Zeiten von einer zur anderen Schule fahren. So wären häufige Verspätungen im Unterricht nicht zu vermeiden.
Die Frage ist, ob man in diesem Fall durch eine Sondergenehmigung das Recht bekommen kann mit 17 ohne Begleitperson zur Schule zu fahren? (Beide Elternteile sind Berufstätig und es steht auch keine andere mögliche Begleitperson zur Verfügung.)
Ich kann nur sagen, das ist je nach Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Bei uns im Landkreis ging es immer, auch für ganz unsinnige Gründe (Busverbindung schlecht -> zu lange Wartezeiten) und ein bisschen Jammern im Landratsamt immer. Theoretisch gibts für alles eine Sondergenehmigung ;)
Das lustige ist dieses richtigen "Vorgezogenen" Führerscheins, die Probezeit beginnt mit Bestehen der Fahrprüfung.
Achja, und es wird eine "kleine" MPU angeordnet. Kostete um die 100€ bei Tüv/Dekra.
Mitführen musste man dann eine "Prüfbescheinigung" des Landratsamtes. Ist ein einfaches A4 Dokument gewesen.
Danach durfte man alleine zur Arbeit/Schule fahren. Eine Zeit lang wurde vom Landratsamt festgelegt, welche Routen man fahren musste und zu welchen Tankstellen man fahren darf. Das wurde aber extremst gelockert. Später stand nur noch drinnen, "Fahrten zur Ausbildungsstelle".
Im Nachbarlandkreis undenkbar, da bekam nichtmal das Töchterchen vom Landrat die Ausnahmegenehmigung ;)
@downforze94: Wenn ich mir die Unfallstatistiken so anschaue ist jeder unter 25 auch nicht in der Lage im Straßenverkehr zu bestehen.
Edit und ich weiß gar nicht was es hier groß zu diskutieren deswegen gibt. Wir sind hier ein Verkehrs und Sicherheitsforum, da interessiert mich die Reglung in einen Gymnasium in Buxtehude etwas weniger, als wenn in unserer schönen Landeshauptstadt München jemand ein Maßkurg Bier verschüttet.
Zitat:
Original geschrieben von annatiko
Danke für die bisherigen Antworten,
Das die Schüler zwichen den Schulen hin und her fahren müssen, ist aber tatsächlich eine Regelung die schon lange an dieser Schule (Georg-Büchner Gymnasium in 41564 Kaarst) vorherscht. Die Schule sorgt nicht für den Transport der Schüler doch bisher gab es keine Beschwerden der Eltern bei der Schule.
selber schuld!! Tut mir leid aber deine Äußerungen entnehme ich mangelnde Intelligenz. Ihr habt ein Probelm doch es anzugreifen versucht ihr auszuweichen und irgendwelche Sonderregelungen durchzubringen. Dass dann ein 17 Jähriger in der Stadt rum fährt. Stößt bei mir auf völlige Willkür. Geht zum Elternbeirat, und beschwehrt euch bei der Leitung direkt, anstatt hier so einen Aufstand zu machen.
Und wenn die Schule nichts macht, würde ich sagen mein Sohn bleibt in der Schule ohne das Gebäude zu wechslen, mal sehen was sie dann sagen werden ?!
Also erstmal klar werden was man will, anstarr hier sowas zu schreiben...
Kopschüttelnde Grüsse Domi
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
...anstatt hier so einen Aufstand zu machen...
Na na na, komm mal wieder runter. Niemand macht hier einen Aufstand, hier wird lediglich um Rat gefragt.
MfG
invisible_ghost
MOD