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Escort geht in die Verwertung - zahlen oder zahlen lassen?

Ford
Themenstarteram 30. März 2012 um 20:33

Hallo zusammen ... sagt mal ... hat jemand Erfahrung wie es mit Autoverwertungen aktuell aussieht? Nach jahrelangen, treuen Diensten werde ich meinen 95er Escort nächste Woche in die Verwertung geben ...

Motor läuft zwar problemlos und zuverlässig, aber der Wagen ist optisch nicht mehr schön, ist untermotorisiert etc. ...

Ich habe einen Autoverwerter angetroffen, der den Wagen kostenlos verwerten würde. Ist das ein guter Deal oder ist bei den heutigen Preisen für Altmetall durchaus noch drin, dass ein Verwerter mir sogar noch 100 € oder so bezahlt?

Jemand Erfahrungen diesbezüglich?

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40 Antworten
am 3. April 2012 um 22:58

Zitat:

Verwertungsnachweis ist Pflicht

Wer seit dem 1. April 1998 sein altes Fahrzeug endgültig stillegen möchte, muß bei seiner Zulassungsstelle einen Verwertungsnachweis vorlegen. Dieser Verwertungsnachweis sagt aus, daß das Altauto nach dem Stand der Technik recycelt und ordnungsgemäß verwertet wird. Soll das Fahrzeug zwar stillgelegt, aber nicht verwertet werden, so hat der Fahrzeughalter eine entsprechende Erklärung über den Verbleib des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle abzugeben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Wagen im Besitz des Halters bleibt - vielleicht als Sammlerstück oder für eine längerfristige Reparatur. Die neue Verordnung bringt eine Erhöhung der Verwaltungsgebühren mit sich. Die Gebühr bei der Stillegung erhöht sich um 5 € (vormals 10 DM) - sofern der Verwertungsnachweis gleich mitgeliefert wird. Fehlt der Verwertungsnachweis, werden 10 € (20 DM) fällig. Begründung ist der höhere Verwaltungsaufwand. Die Verwertungsnachweise werden von Kraftfahrzeugwerkstätten oder Verwertungsbetrieben ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist, daß diese nach der Altautoverordnung anerkannt sind. Dabei kann der Fahrzeughalter frei wählen, ob er sein altes Auto bei einem Kfz-Betrieb oder direkt bei einem Verwerterbetrieb abgibt. Experten schätzen die Kosten für die umweltgerechte Demontage und Entsorgung derzeit auf ca 250 -350 €. Einen Teil dieser Kosten werden die Betriebe sicherlich auf den letzten Besitzer umlegen. Beim Fahrzeugwechsel entstehen somit zusätzliche Kosten.

So kannte ich es auch, habe aber von einer EU Regelung gehört, da der Nachweis keine Pflicht mehr ist. Dies sagte mir mal ein Kollege der Staatssekritär bei der Stadt HH war unter anderem Zulassungsstelle.... Naja, son Zettel kurz ausfüllen, macht den Affen ja auch nicht fett.....

Zitat:

Original geschrieben von cremi

habe gerade mal bei der zulassungsstelle gefragt was die zur abmeldung brauchen ....

 

zur Abmeldung des Fahrzeuges benötigen Sie:

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

- Kennzeichen

- Verwertungsnachweis

 

 

 

nun frage ich mich erneut wie das nun gehen soll, denn der verwerter hätte ja auch gerne die papiere, wenn er das auto abholt.

wie soll das funktionieren?

Zum abmelden brauchst du Fahrzeugschein, Brief und Kennzeichen.

Nach der Abmeldung hast du noch die entstempelten Kennzeichen, den entwerteten Brief (Teil2) und auf wunsch den entwerteten Fahrzeugschein (Teil 1) in der Hand. Ob du das Auto dann Verschrotten lässt oder weiter verkaufst, geht der Zulassungsstelle nichts an. Also brauchst du auch keinen Verwertungsnachweis.

am 4. April 2012 um 9:17

Zitat:

Original geschrieben von Ja-Ho

Zitat:

Original geschrieben von cremi

habe gerade mal bei der zulassungsstelle gefragt was die zur abmeldung brauchen ....

zur Abmeldung des Fahrzeuges benötigen Sie:

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

- Kennzeichen

- Verwertungsnachweis

 

nun frage ich mich erneut wie das nun gehen soll, denn der verwerter hätte ja auch gerne die papiere, wenn er das auto abholt.

wie soll das funktionieren?

Zum abmelden brauchst du Fahrzeugschein, Brief und Kennzeichen.

Nach der Abmeldung hast du noch die entstempelten Kennzeichen, den entwerteten Brief (Teil2) und auf wunsch den entwerteten Fahrzeugschein (Teil 1) in der Hand. Ob du das Auto dann Verschrotten lässt oder weiter verkaufst, geht der Zulassungsstelle nichts an. Also brauchst du auch keinen Verwertungsnachweis.

So bin ich auch der Meinung.....

Denke mal, Pflicht ist der Nachweis nur dann, wenn Du in zur entgültigen Verschrottung abmeldest....

Rest denn wie oben geschrieben.... dient nur zur Deiner eigenen Sicherheit......

Denn das Fahrzeug fliegt automatisch nach einer bestimmten Zeit aus der Datenbank.

Habe aber auch schonmal gehört, das das Land sich mal melden könnte und nach dem Verbleib des Fahrzeuges fragt.

Ist mir nach ca. 10 abgemeldeten Fahrzeugen, seit es diese Regelung gibt, erst EINMAL im Landkreis Goslar passiert.

Hab irgendwas von 'wird gerade restauriert:D, ausgeschlachtet, oder was weiss ich' gemurmelt, und gut war.

Themenstarteram 4. April 2012 um 10:59

Habe neue Info ... habe nochmal nachgefragt ... der Verwertungsnachweis ist in der Tat nicht zwingend nötig! Was ich mit dem Auto mache wenn ich es abmelde ist sozusagen egal. Habe es nun von offizieller Seite bestätigt bekommen.

Allerdings sind die Gebühren unterschiedlich; eine Verwertung ist teurer. Eine einfache Abmeldung bei Verkauf ist günstiger.

Zitat:

Original geschrieben von cremi

....

Allerdings sind die Gebühren unterschiedlich; eine Verwertung ist teurer. Eine einfache Abmeldung bei Verkauf ist günstiger.

die spinnen, die Römer :D:D

Zitat:

Original geschrieben von cremi

Ich muss ganz ehrlich sagen .... ich hatte überhaupt keine Ahnung ob und wenn ja was so eine Verwertung kostet. Bin eigentlich fest davon ausgegangen, dass eine Verwertung immer kostet. Von daher habe ich den Verwerter von mir aus sogar direkt angeschrieben mit der Info, dass ich für das Auto nichts haben möchte, sondern er das Auto nur abholen und mir halt die Verwertungsbescheinigung aushändigen müsste.

Von daher ist klar, dass er mir daraufhin nicht noch schreibt, dass er mir aber 50 € dafür gibt :-) ... aber man könnte ja mal bei anderen nachfragen ...

Der Kat allein ist doch schon ein Hunderter wert-ich denke den solltest Du wenigstens ziehen-gerade wenn Maschine,Getriebe etc noch in ordnung sind.

Themenstarteram 17. April 2012 um 12:08

Wie furchtbar ... heute wurde er abgeholt. Ich habe ihn wegfahren sehen :-(

Auf der Ladefläche des Abschleppwagens einer Autoverwertung ...

100 Euro in bar ... und viele zuverlässige km in der Erinnerung bleiben hängen!

Nach 17 Jahren ein Escort weniger auf der Straße ...

am 17. April 2012 um 12:13

Sünder. wieso haste ihn wegggeschmissen? :eek:

Ruhe in Frieden alter Essi;)

am 17. April 2012 um 12:47

SÜÜÜÜNNNNDEEERRR

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