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Es hat meinen GTI erwischt :/

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

gestern abend wollte ich noch mal schnell zum Real um die Ecke um den Kühlschrank etwas aufzupeppen...

 

Ich fuhr auf eine Ampel zu die 2 linksabbieger Streifen hat und befand mich auf der inneren Spur (links). Vor mir eine andere Autofahrern auf der rechten Linksabbiegerspur. Ampel wird grün, wir beide rollen noch.. Plötzlich bremst die anderen Autfahrerin und zieht voll auf meine Spur um einen U-Turn zu machen. Ich konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und so hat es meinen GTI erwischt... AUTSCHHHH

Polizei war da, Schuldfrage ist geklärt (Sie hat schuld und musste auch vor Ort 35€ bezahlen)

 

Boah ich rege mich gerade so auf....

 

Jetzt mal ein paar Fragen..

Wenn ich keinen Ersatzwagen beanspruche, wie hoch ist das Geld für den Nutzungsausfall der mir zusteht? Haben noch einen 2. Wagen den ich für die Reparaturdauer benutzen könnte.

Was meint ihr wie hoch der Schaden etwa sein wird?

Wagen geht nachher erst zu VW..

Hier mal ein paar Bilder

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Ist zwar schon älter,aber egal Nutzungsausfall GTI

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Ist zwar schon älter,aber egal Nutzungsausfall GTI

Ich habe meinen Golf auch gerade in der Werkstatt weil mir jemand hinten aufgefahren ist. Zwar nur ein 1.2 TSI aber die gegnerische Versicherung hat für 6 Tage Ersatzwagen etwas mehr als 300 Euro bereitgestellt. Ich würde mit ca. 50 € / Tag rechnen, vermutlich eher weniger.

puh, das ist aber ärgerlich. Exakt den gleichen Unfallhergang hatte kürzlich ein Freund mit seinem Honda JAZZ. Sah von außen ähnlich aus, war aber letztenendes mit 6.000 EUR Reparaturkosten ein Totalschaden. Felge gerissen, Reifen beschädigt, Kotflügel, Querträger, Aggregateträger usw. verzogen, Lenkung totalschaden (Spurstangen, Servopumpe)...

Wenn es bei Dir nicht zu derart vielen verborgenen Schäden gekommen ist sehe ich auf jeden Fall einen neuen Scheinwerfer, Frontschürze und Kotflügel inkl. Perleffektlackierung . Das dürften alleine mit Montage bereits 3.000 EUR sein.

Warum interessiert dich die Höhe des Schadens? Zahlt doch eh die gegnerische Versicherung.

So wie es aussieht bekommst du eine neue Stoßstange + lackieren in dem schönen Blau :)

+ Arbeitszeit.

Ich schätze mal so 1000,- € ist realistisch.

Interessiert mich halt. Mit 1000 denke ich kommt man nicht weit. War eben in der Werkstatt und da hab ich was gehört von 3000+- je nachdem was unter der Stoßstange noch ist.

Was auf jeden Fall neu kommt:

Scheinwerfer, komplette Stoßstange mit Einsätzen, Nebler, Scheinwerferreinigungsanlage, Kotflügel muss gerichtet werden, 2 PDC Sensoren + , Wischwassertank, + Eventuelle Schäden unter der Stoßstange

 

Die wollten mir als Leihwagen einen Polo andrehen... Obwohl der Golf R da stand. Hab gesagt ich zahle auch die Differenz zu der Erstattung der Versicherung.... Nee haben die gesagt, ist zu schwer zum abrechnen.

 

Wurde dann von einem Mitarbeiter nach Hause gefahren und ich nehme die Pauschale.

Wie hoch die genau ist konnte mir dort aber auch keiner sagen. Die meinten irgendwas um 50 Euro.

Wird denn bei der Fahrzeugklasse nicht nach Leistung unterschieden?

 

Es gibt da doch Unterschiede zwischen einem 1.2 TFSI von meta zum Beispiel und einem GTI...?!

dann lag ich ja mit meiner Schätzung gar nicht so falsch;)

Zitat:

Original geschrieben von runn3r

Wird denn bei der Fahrzeugklasse nicht nach Leistung unterschieden?

Nein, Golf ist Golf. Die Versicherung übernimmt nur die Kosten für einen Polo oder ein gleichwertiges Fahrzeug (Corsa,etc...)

Sorry , wie alt bist Du, Du must viel lockerer werden, es kann Dir hier keiner eine verlässliche Aussage über die Höhe des Schadens machen , aber mit einem Kilo-Euro wirste wohl nicht auskommen, also Gutachter Deiner Wahl und laufen lassen, Anwalt kannst Dir schenken, der Fall ist ja klar , der Gutachter wird die merkantile Wertminderung ausrechnen, Du bekommst 20 Euro als Unkosten von der Versicherung und Du machst Dir jetzt schon gedanken was für ein Hobel Dir als Ersatzwagen zugeteilt wird , es wird immer ein Wagen unterhalbt des GTI sein und noch ein Tipp NIE zum Händler mit dem Gutachten gehen, die arbeiten mit den Händlern Hand in hand , der werden ganz krude Gutachten erstellt und die Werkstatt macht sich hinterher die tasche voll IMMER einen neutralen Gutachter nehmen, der mit der Werkstatt nichts zu tun hat , dann kannste mit dem Gutachten dann zum Dealer gehen und einen guten Deal aushandeln

Erwachsen sein hin oder her: das, was Du da schilderst, ist mit Sicherheit richtig wenn man den Elan hat, das so zu machen. Da muss aber schon für gemacht sein und auch einen Kopf für haben.

Ich selber mache es immer so (zum Glück kann ich es massig an einer Hand abzählen, wie selten das in den letzten 20 Jahren war), dass ich im Falle eines fremdverschuldeten Unfalles den Wagen zu meiner Vertragswerkstatt gebe und sage "fertig machen". Alles andere ist mir ehrlich gesagt völlig latte, weil jemand anderes mein Auto beschädigt hat und dafür jetzt bitte gerade stehen soll. Warum soll ich denn da noch einen Gutachter wählen, der meiner Meinung nach nicht zu hoch ansetzt?! Wenn die gengerische Versicherung das auch so sieht wie Du, dann sollen die ein Gegengutachten erstellen. Tun sie aber nicht, also wozu der Heckmeck?

Mein Beileid. Schaden schätze ich insgesamt auf etwa 5000€. Wie viel du an "Ausfallgeld" bekommst ist von Versicherung zu Versicherung auch unterschiedlich.

Ein Freund hatte den Fall, dass die gegnerische Versicherung entweder einen Ersatzwagen oder gar kein Ausfallgeld zahlen wollte. Er hat dann den Ersatzwagen genommen, da er sich auch nicht rumstreiten wollte...

Dürfte ich die Frage unterbreiten ob beim Scheinwerfer wirklich nur einer getauscht wird?

Habe wiederholt davon gehört das die dann etwas Unterschiedlich sind. Farbtemeratur oder so...?

Also, wenn man im Dunkeln vor dem Auto steht würde man einen Unterschied sehen. Der eine etwas bläulicher oder heller oder gelblicher etc...

Liegt das evtl. An den unterschiedlichen Betriebsstunden?

Gut dass du mich daran erinnerst. Hab dem Händler ne Email geschrieben, dass der den alten Brenner in den neuen einbauen soll oder gleich 2 neue..

Ja das liegt an den Betriebsstunden eines Brenners. Je länger er in Betrieb ist, desto bläulicher wird das Licht.

Ein paar Erläuterungen von meiner Seite, die aber nicht als Rechtsauskunft verstanden werden sollten (bin kein Rechtsanwalt!):

Für den Nutzungsausfall gibt es eine, meiner Kenntnis nach auch gerichtsanerkannte, Tabelle von Sander/Danner/Küperbusch, in welcher die Fahrzeuge schon sehr differenziert gelistet und in Klassen eingeteilt sind. Alter des Fahrzeugs spielt auch eine Rolle. Diese Tabelle wird meines Wissens nach von Gutachtern auch gerne zur Festlegung des Nutzungsausfalls herangezogen und dieser dann auch im Gutachten mit dem Tagessatz angegeben. Hinweis an den Gutachter, dass statt Kosten für Mietwagen, der Nutzungsausfall bei der Versicherung des Schädigers geltend gemacht werden soll, wäre zur Sicherstellung dieser Angabe im Gutachten von Vorteil!

Der 6er GTI sollte in die Klasse F zugewiesen sein. Nutzungsausfall sollte aktuell bei 50 Euro/Tag liegen (Fahrzeugalter bis 6 Jahre - wenn ich mich richtig erinnere?). Google-Suche sollte eigentlich zur genannten Tabelle erfolgreich sein.

Des Weiteren die Wertminderung nicht vergessen und vom Gutachter ebenfalls im Gutachten ausweisen lassen! Deren Höhe ist unter Anderem vom Listenpreis und Schadenhöhe abhängig.

Ist zwar schwer zu schätzen wie hoch der Schaden an Deinem Fahrzeug ist, aber bei einer fachgerechten Behebung in einer VW-Vertragswerkstatt schätze ich doch wenigstens 3-4 Tsd. Euro. Horrende Summe wirst Du aber als Wertminderung wohl hier nicht erwarten dürfen (meine vorsichtige Schätzung hierzu ginge in Richtung +/- 300 Euro).

Falls Du die Abrechnung der Unfallschadenbehebung durch die Werkstatt an diese und auch der Gutachterkosten an den Gutachter abtrittst, nicht vergessen die Wertminderung und Nutzungsausfall bei der Versicherung des Schädigers selbst (schriftlich!) einzufordern. Solltest Du Dir das selbst nicht zutrauen oder Schwierigkeiten bei der Regulierung durch den Versicherer auftreten, Rechtsanwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht) hinzuziehen und Diesen das regeln lassen. Auch die Kosten für diesen Rechtsbeistand muss die Versicherung des Schädigers (bei Alleinverschulden) normalerweise tragen.

Der Händler hat mir das so erklärt, dass der Gutachter das in seinem Gutachten mit einbaut und die Versicherung alles an den Händler zahlt. Der Händler überweiset mir dann die Wertminderung und den Nutzungsausfall auf mein Konto...

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