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Erneuter Unfall nach einem reparierten Totalschaden, Versicherung zahlt nicht

Themenstarteram 8. Dezember 2019 um 16:21

So Leute,

Hab da so ein kleines Problem. Undzwar geht es darum:

Im August 2017 hab ich ein Auto mit einem gemeldeten Totalschaden gekauft. Fahrzeug war noch fahrtauglich, so dass ich mit dem Fahrzeug in den Urlaub in die Türkei gefahren bin, um dort auch direkt das Fahrzeug wieder instand zu setzen. Nun will die Versicherung eine Rechnung bzw. einen Nachweis, dass das Fahrzeug auch wirklich repariert wurde. Die Rechnung hab ich verlegt könnte diese aber erneut von der Werkstatt schreiben lassen.

Jegliche Ebay Kaufbelege für Ersatzteile sind vorhanden mit Türen, Kotflügel etc. für das selbe Fahrzeug und auch in der selben Farbe passend zum Datum des Autokauf.

Nun zu meiner Frage. Wie sieht die Lage aus? Wird eine Rechnung aus dem Ausland akzeptiert?

Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

@turbo28

Über die Instandsetzung oder dem Vorschaden ist nichts im Gutachten geschrieben, wurde aber nachträglich der Gegenversicherung gemeldet und geschildert. Dokumente, wie Bilder oder sonstiges zum Vorschaden gibt es nicht.

Du, sei mir nicht böse, aber das was du hier schilderst, das stinkt ganz gewaltig und bis zum Himmel.

Ich schreibe dir auch mal warum:

Erst einmal hat "dein" SV gar keinen regulären Zugang zum HIS. Wenn er wirklich darauf zugreifen kann, dann nur auf eine nicht legale Art und Weise.

Und warum fragt der SV dort an? er muss dich doch nur fragen, wenigstens du hast doch Kenntnis vom Schaden. Im übrigen hat er dazu gar keine Veranlassung und wäre dazu auch nicht verpflichtet.

Dir und auch deinem SV ist der Totalschaden ja nun hinlänglich bekannt, das hat du ja hier nun ausgeführt. Da stellt man sich die Frage warum das im Gutachten verschwiegen wurde und nachträglich -von wem auch immer- gemeldet wurde.

 

Ich sag dir mal meine ehrliche Meinung. Ihr beide wolltet den Versicherer Bescheißen und das ist aufgeflogen.

Ich glaube mal, Ihr könnt froh sein, wen es nur bei der Zahlungsverweigerung der Versicherung bleibt und hier nicht noch weiteres passiert.

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Ich habe etwas aufgeräumt. Bitte auf die Wortwahl achten.

 

Grüße

Steini

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