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Erneuter Unfall nach einem reparierten Totalschaden, Versicherung zahlt nicht

Themenstarteram 8. Dezember 2019 um 16:21

So Leute,

Hab da so ein kleines Problem. Undzwar geht es darum:

Im August 2017 hab ich ein Auto mit einem gemeldeten Totalschaden gekauft. Fahrzeug war noch fahrtauglich, so dass ich mit dem Fahrzeug in den Urlaub in die Türkei gefahren bin, um dort auch direkt das Fahrzeug wieder instand zu setzen. Nun will die Versicherung eine Rechnung bzw. einen Nachweis, dass das Fahrzeug auch wirklich repariert wurde. Die Rechnung hab ich verlegt könnte diese aber erneut von der Werkstatt schreiben lassen.

Jegliche Ebay Kaufbelege für Ersatzteile sind vorhanden mit Türen, Kotflügel etc. für das selbe Fahrzeug und auch in der selben Farbe passend zum Datum des Autokauf.

Nun zu meiner Frage. Wie sieht die Lage aus? Wird eine Rechnung aus dem Ausland akzeptiert?

Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

@turbo28

Über die Instandsetzung oder dem Vorschaden ist nichts im Gutachten geschrieben, wurde aber nachträglich der Gegenversicherung gemeldet und geschildert. Dokumente, wie Bilder oder sonstiges zum Vorschaden gibt es nicht.

Du, sei mir nicht böse, aber das was du hier schilderst, das stinkt ganz gewaltig und bis zum Himmel.

Ich schreibe dir auch mal warum:

Erst einmal hat "dein" SV gar keinen regulären Zugang zum HIS. Wenn er wirklich darauf zugreifen kann, dann nur auf eine nicht legale Art und Weise.

Und warum fragt der SV dort an? er muss dich doch nur fragen, wenigstens du hast doch Kenntnis vom Schaden. Im übrigen hat er dazu gar keine Veranlassung und wäre dazu auch nicht verpflichtet.

Dir und auch deinem SV ist der Totalschaden ja nun hinlänglich bekannt, das hat du ja hier nun ausgeführt. Da stellt man sich die Frage warum das im Gutachten verschwiegen wurde und nachträglich -von wem auch immer- gemeldet wurde.

 

Ich sag dir mal meine ehrliche Meinung. Ihr beide wolltet den Versicherer Bescheißen und das ist aufgeflogen.

Ich glaube mal, Ihr könnt froh sein, wen es nur bei der Zahlungsverweigerung der Versicherung bleibt und hier nicht noch weiteres passiert.

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32 Antworten

Zitat:

@turbo28 schrieb am 8. Dezember 2019 um 19:27:03 Uhr:

Zitat:

@GerhHue schrieb am 8. Dezember 2019 um 18:43:47 Uhr:

Es geht doch nur um den Nachweis, den der TE bringen muss.

Hätte er die Totalschaden-Kiste nach Rep. wieder durch den TÜV gebracht und

dann angemeldet, dann hat das Auto wieder Verkehrswert und Entschädigungswert.

Sprich: Rep.-Rechnungen überflüssig.

So wäre mein Rechtsverständnis jedenfalls.

Das Auto ist nach dem reparierten Unfallschaden durch den TÜV gegangen. Kann der TÜV Bericht somit als Beweis geltend gemacht werden?

nein, du musst die Reparatur nach Gutachten nachweisen. Nicht in der Höhe, aber in der Qualität oder besser in dessen Umfang

@turbo28

HIS Anfrage wurde bereits im Vorfeld vom SV gemacht und war nichts registriert. Nur ist das wohl die selbe Versicherung, die auch den Vorschaden beim Vorbesitzer registriert haben.

 

Aha.......

Und was sagt denn der SV zur durchgeführten Reparatur, wenn Ihm das im Vorfeld schon bekannt war?

Was steht dazu in seinem Gutachten?

Themenstarteram 8. Dezember 2019 um 22:44

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. Dezember 2019 um 19:39:19 Uhr:

@turbo28

HIS Anfrage wurde bereits im Vorfeld vom SV gemacht und war nichts registriert. Nur ist das wohl die selbe Versicherung, die auch den Vorschaden beim Vorbesitzer registriert haben.

[/quote

 

Aha.......

Und was sagt denn der SV zur durchgeführten Reparatur, wenn Ihm das im Vorfeld schon bekannt war?

Was steht dazu in seinem Gutachten?

Über die Instandsetzung oder dem Vorschaden ist nichts im Gutachten geschrieben, wurde aber nachträglich der Gegenversicherung gemeldet und geschildert. Dokumente, wie Bilder oder sonstiges zum Vorschaden gibt es nicht.

@turbo28

Über die Instandsetzung oder dem Vorschaden ist nichts im Gutachten geschrieben, wurde aber nachträglich der Gegenversicherung gemeldet und geschildert. Dokumente, wie Bilder oder sonstiges zum Vorschaden gibt es nicht.

Du, sei mir nicht böse, aber das was du hier schilderst, das stinkt ganz gewaltig und bis zum Himmel.

Ich schreibe dir auch mal warum:

Erst einmal hat "dein" SV gar keinen regulären Zugang zum HIS. Wenn er wirklich darauf zugreifen kann, dann nur auf eine nicht legale Art und Weise.

Und warum fragt der SV dort an? er muss dich doch nur fragen, wenigstens du hast doch Kenntnis vom Schaden. Im übrigen hat er dazu gar keine Veranlassung und wäre dazu auch nicht verpflichtet.

Dir und auch deinem SV ist der Totalschaden ja nun hinlänglich bekannt, das hat du ja hier nun ausgeführt. Da stellt man sich die Frage warum das im Gutachten verschwiegen wurde und nachträglich -von wem auch immer- gemeldet wurde.

 

Ich sag dir mal meine ehrliche Meinung. Ihr beide wolltet den Versicherer Bescheißen und das ist aufgeflogen.

Ich glaube mal, Ihr könnt froh sein, wen es nur bei der Zahlungsverweigerung der Versicherung bleibt und hier nicht noch weiteres passiert.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 9. Dezember 2019 um 09:40:22 Uhr:

 

Erst einmal hat "dein" SV gar keinen regulären Zugang zum HIS. Wenn er wirklich darauf zugreifen kann, dann nur auf eine nicht legale Art und Weise.

...und ich dachte schon, ich hätte was verpasst ;)

Themenstarteram 9. Dezember 2019 um 12:54

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 9. Dezember 2019 um 09:40:22 Uhr:

@turbo28

Über die Instandsetzung oder dem Vorschaden ist nichts im Gutachten geschrieben, wurde aber nachträglich der Gegenversicherung gemeldet und geschildert. Dokumente, wie Bilder oder sonstiges zum Vorschaden gibt es nicht.

Du, sei mir nicht böse, aber das was du hier schilderst, das stinkt ganz gewaltig und bis zum Himmel.

Ich schreibe dir auch mal warum:

Erst einmal hat "dein" SV gar keinen regulären Zugang zum HIS. Wenn er wirklich darauf zugreifen kann, dann nur auf eine nicht legale Art und Weise.

Und warum fragt der SV dort an? er muss dich doch nur fragen, wenigstens du hast doch Kenntnis vom Schaden. Im übrigen hat er dazu gar keine Veranlassung und wäre dazu auch nicht verpflichtet.

Dir und auch deinem SV ist der Totalschaden ja nun hinlänglich bekannt, das hat du ja hier nun ausgeführt. Da stellt man sich die Frage warum das im Gutachten verschwiegen wurde und nachträglich -von wem auch immer- gemeldet wurde.

 

Ich sag dir mal meine ehrliche Meinung. Ihr beide wolltet den Versicherer Bescheißen und das ist aufgeflogen.

Ich glaube mal, Ihr könnt froh sein, wen es nur bei der Zahlungsverweigerung der Versicherung bleibt und hier nicht noch weiteres passiert.

Was ist denn genau dein Problem? Arbeitest du für die Versicherung die für diesen Schadensfall zuständig ist? Hab ich iwie behauptet, dass mein SV einen ZUGANG zum HIS hat oder nur betont, dass das HIS Register leer ist? Wie man darauf kommt fragst du dich? Man kann eine Anfrage an die HIS senden, um einmal auszuchecken was überhaupt Sache ist. Ich bin echt kein pingeliger Typ und kaufe meine Autos gerne intuitiv und schaue nicht nach jedem kleinen Detail. Wenns passt dann nehm ich den mit, wie auch bei diesem Fahrzeug. Vorbesitzer meinte es wäre ein Totalschaden gewesen, aber was für einer oder wie hoch der Schaden ist hab ich nichtmal nachgefragt, Herr Versicherungsmakler. Daher auch die HIS Anfrage. Und wieso sollte ich einen Schaden nun mit in meinem Gutachten melden von dem ich weiß, dass dieser nicht registriert ist? Seid ihr alle Zeugen Jehovas oder woher diese strikte Ehrlichkeit? Und jemandem ohne gesonderte Beweislage oder ausreichend Nachweise einen Versicherungsbetrug zu unterstellen ist Rufmord und könnte meinerseits auch geahndet werden, also bitte nicht im Ton vergreifen kleiner Mann. Im normalen Internet ist keiner anonym. Wenn du nichts weiteres hilfreiches zum Thread beizusteuern hast dann bitte ich dich in einem höflichen Ton diesen auch bitte umgehend zu verlassen. Wenn du Sherlock spielen willst ist das der falsche Ort für dich.

blablabla..........

was ich hier so schreibe und was nicht, dass bestimmt nicht du.

Ganz sicher nicht.

Und verarschen musst du hier auch keinen.

Und wenn dann musst du das schon geschickter anstellen..........:D

Einen Vorschaden von dem du Kenntnis hast, ist offenbarungspflichtig!

Diesen hättest du deinem SV anzeigen müssen, wenn er ihn nicht selbst erkennt.

Für mich klingt das nach Gefälligkeitsgutachten, bei dem du zu (Recht) leer ausgehst

Zitat:

@turbo28 schrieb am 8. Dezember 2019 um 19:23:00 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. Dezember 2019 um 17:45:27 Uhr:

Das Fahrzeug wird im HIS stehen.

Die Reparatur muss fach- und Sachgerecht nach dem Reparaturweg im Gutachten durchgeführt worden sein.

Dafür bist du Nachweispflichtig.

Es kommt als nicht nur auf den Nachweis der erneuerten Teile an, sondern auch darauf

wie die Reparatur als solche durchgeführt wurde.

Da du hier geschrieben hast, dass Fahrzeug war noch soweit Fahrbereit, könnte das unter Umständen durchgehen.

Wenn natürlich mit Hammer, Brenner und einer Tagesproduktion der Airo- Werke repariert wurde,

dann wohl eher nicht....:D

HIS Anfrage wurde bereits im Vorfeld vom SV gemacht und war nichts registriert. Nur ist das wohl die selbe Versicherung, die auch den Vorschaden beim Vorbesitzer registriert haben.

Da steht doch „vom Sachverständigen gemacht‘

Themenstarteram 14. Dezember 2019 um 17:10

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 9. Dezember 2019 um 14:00:42 Uhr:

blablabla..........

was ich hier so schreibe und was nicht, dass bestimmt nicht du.

Ganz sicher nicht.

Und verarschen musst du hier auch keinen.

Und wenn dann musst du das schon geschickter anstellen..........:D

So Herr Dellenzähler,

natürlich, du hast recht. Was du hier im Internet unter einem Pseudonym verbreitest entscheide ich nicht und interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht. Wenn ich dich aber verarschen wollen würde hättest du keine Unterhose mehr an ohne dass du es merken würdest. In diesem Beitrag ist nach Hilfe gefragt und nicht nach deiner Meinung.

@turbo28

So Herr Dellenzähler,

natürlich, du hast recht. Was du hier im Internet unter einem Pseudonym verbreitest entscheide ich nicht und interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht. Wenn ich dich aber verarschen wollen würde hättest du keine Unterhose mehr an ohne dass du es merken würdest. In diesem Beitrag ist nach Hilfe gefragt und nicht nach deiner Meinung.

 

Nee.....

so schlau bist, du nicht du Märchenprinz.

Ich kann schon verstehen, dass du jetzt ein wenig verstimmt ist, weil das mit den Tipps hier nicht so läuft, wie du das gerne hättest.

Aber so ist das nun mal im Leben.

Und wenn dich das nicht Interessiert, was ich hier schreibe, dann musst du auch keine Antworten darauf geben, du Grünschnabel.

Und nochmal, damit du es endlich rafft:

Tipps zum Bescheißen musst du dir wo anders holen, aber nicht hier im Versicherungsforum.

Sonst must du halt damit Leben, dass dir der kleine Mann auf den Kopf spuckt.

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