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Eintragen von Original Teilen!

Themenstarteram 4. Mai 2010 um 15:29

Hi,

es wird ja heftig immer diskutiert ob man Original Teile (wie V6 Lippen, R32 Seitenschweller, usw.) eintragen lassen muss oder nicht.

Hab mich auch schon mit dem TüV und VW-Wolfsburg in Verbindung gestetz.

Jetzt bestätigt VW-Wolfsburg genau das gleiche wie der TüV!

Zitat von VW:

Freigabe einzelne Bauteile/ Nachruestung

 

Sehr geehrter Herr .........,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Ihre Frage beantworten wir gern.

Bitte haben Sie Verstaendnis, dass wir Ihnen keine Freigabe fuer den Anbau einzelner Ersatzteile die nicht serienmaessig fuer Ihr Fahrzeug verwendet wurden, erteilen koennen. Ihr Vorhaben liesse sich allerdings in Absprache mit einer amtlich anerkannten Pruefstelle wie zum Beispiel TUEV oder DEKRA per Einzelgutachten realisieren.

Eine entsprechend ausgeruestete anerkannte Pruefstelle kann Ihnen ein Einzelgutachten erstellen, den Umbau pruefen und die Aenderung in die Fahrzeugpapiere eintragen. Diese Abnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und die Voraussetzung dafuer, dass der Wagen wieder fuer den Verkehr zugelassen wird.

Zugegeben das klingt aufwendig. Aber es ist tatsaechlich die einzige Moeglichkeit und die wollen wir Ihnen natuerlich nicht vorenthalten.

Fuer weitere Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen

Ihre Volkswagen Kundenbetreuung

Nun hoffe ich das diese diskusion ein Ende hat.

Da einer immer sagt, muss man nicht, und der adere sagt muss man!

Ich hoffe damit geholfen zu haben!

MfG

Freddy

Beste Antwort im Thema

der Golf IV hat keine nationale ABE mehr, sondern eine EG-Typgenehmigung, in dieser stehen natürlich die Bauteile beschrieben so wie früher in der ABE auch, aber auch wenn diese teilweie über 300 Seiten stark ist, ist eine Einteilung in Typen drin, also der R32 z.B. wird dort extra beschrieben.

Wenn eine Jubilippe eine KBA Nummer hat, was ich nicht weiß, dann liegt dafür eine seperate ABE vor, diese könnte man sich mal anschauen, wenn mir wer die KBA Nummer gibt. Ich kann man schon vorstellen, dass in der nachträglich erstellten ABE andere Fz.-Typen außer dem Jubi drin stehen, damit man das Bauteil auch an andere Kunden verkaufen kann. Aber normal wäre dies nicht, da die ABE mehr Geld kostet wie ein Nachtrag zu einer EG-Typgenehmigung...

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Das Problem für den Prüfer ist bei einer HU, dass der auch nicht jedes Sondermodell aller Hersteller kennen kann und recherchieren möchte der das auch nicht immer. Ich spreche hier nicht von auffälligen Spoilern oder Verbreiterungen vom Tuner, sondern eben von diesen oben erwähnten dezenten Teilen.

Das Gleiche gilt übrigens auch bei einer Verkehrskontrolle.

Generell ist man auf der sicheren Seite, alles eintragen zu lassen. Das gilt auch für den 4-Motionstabi, den man am 4er bei starker Tieferlegung einbauen sollte. Dem Prüfer wird dieser Stabi kaum auffallen, aber sicher ist sicher.

Ich lasse mir meine VW-Felgen (7x17ET38, Longbeach) bei der bevorstehenden HU auch eintragen, obwohl der Prüfer das im Vorgespräch als nicht erforderlich hielt.

Eigentlich finde ich die separate Eintragung eher logisch.

Denn das einzige, was wirklich ALLE Golfmodelle gemeinsam haben ist doch die Rohkarosse?

Alle anderen Teile (bis auf ein paar Kleinteile) variieren doch.

Und nur weil Golf dran steht ist nicht jeder Golf pauschalisierbar.

Im Umkehrschluss könnte man ja auch sagen, dass der r32 die 1,6er Heckschürze tragen darf. Is ja auch an nem anderen Golf verbaut. Geht aber wegen der Abgasanlage nicht.

So muss logischerweise bei jedem Golf geprüft werden, ob das verbaute "neue" Originalteil auch mit dem entsprechenden Modell tragbar ist.

Sen

Zitat:

Original geschrieben von Sencillo

 

So muss logischerweise bei jedem Golf geprüft werden, ob das verbaute "neue" Originalteil auch mit dem entsprechenden Modell tragbar ist.

Nach den üblichen Richtlinien: es darf nicht verkehrsgefährdend sein und gegen die StVZO verstoßen. Es darf keine scharfen Kanten haben, die Karosseriemaße müssen den der Angaben im Schein entsprechen, usw. Theoretisch müsste der Prüfer anhand der Fahrgestellnummer und des Typenschildes im Kofferraum die Ausstattungsvarianten heraussuchen und mit dem tatsächlichen Zustand des KFZ vergleichen. Dann würde eine HU aber gut 2 Stunden dauern und bald wären alle Prüfer davongelaufen... :D

am 5. Mai 2010 um 15:05

Nehmen wir mal den GTI ( 4er ).

Davon gibt es den normalen und den Jubi. Jetzt möchte ich gern wissen, ob die sich zu Ziffer 2 und 3 im Fahrzeugschein unterschieden, haben ja beide schließlich deutlich unterschiedliche Karosserieteile, der Jubi sogar ne andere Bremsanlage wegen stärkerem Motor.

Nur rein aus Interesse.

Ich bin ( noch ) der Meinung, Golf 4 ist Golf 4, da wird nicht wirklich unterschieden.

Hatte zB mal 17" 225er org VW Alu's drauf, die so hätten eigentlich ( laut Brief ) gar nicht drauf gedurft. Sollte irgendwas mit der Lenkung zu tun haben ( 2.0i Bj 00 ).

Bin dann samt Rädern zum TÜV und hab die vorführen lassen, ich hab den Prüfer sogar darauf hin gewiesen. Er meinte nur wir schauen mal; alles war freigängig und er meinte, "das sind Golf4 Felgen?" Ja genau ( KBA Nummer innen ), ok eingetragen fertig.

Zu dem Zeitpunkt hatte ich sogar schon meine Federn drinn, 45mm von Vogtland ( xD ). So weit ich erinnere war die Jubi-Lippe auch drauf.

Und das war keine kleiner Tüv Laden sondern eine große Station in Hamburg/Süderstr.

Er meinte halt da eine KBA Nummer drauf ist, kann man die Zugehörigkeit schnell nachsehen. Ob das jetzt ein Jubi, oder 1.6i ist...

Bei Rädern muss zB unbedingt die KBA Nummer eingestanzt sein und das Rad natürlich über die Bremsanlage passen.

Die Traglast ist auch noch wichtig, sollte auch noch eingestanzt sein.

Ist eben so das es zu vielen org VW Teilen KEINE ABE gibt, da VW das ab Werk verbaut. hatte ja schon versucht vorher eine ABE für die Felgen zu bekommen, gabs nicht. Für mein Bj und Motorisierung ohne hin nicht.

Die Modelle unterscheiden sich laut KFZ-Schein in Sachen Gewicht und vermutlich auch Länge und Höhe.

Aber ob das jemand nachmisst?

Trotzdem ist es ratsam, bei Änderung der Anbauteilen (auch Original VW) immer mit dem netten TÜV-Mann zu reden. Sicher ist sicher. Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden könnte die Kiste von einem Sachverständigen links gemacht werden. Und dann ist Kirmes, wenn da was nicht so ist wie es sein soll! Die Versicherung sucht auch gerne nach Gründen, nicht zu bezahlen. Ist zwar ein Extremfall, aber theoretisch möglich.

Themenstarteram 5. Mai 2010 um 16:12

Auf den V6 Lippen, R32 Seitenschweller, und noch mehr Teile ist keine KBA-Nummer drauf!

Also kann dort nicht gleich nachgewiesen werden ob es für dein Auto zugelassen ist!

Wie Cabrioracer-Tr schon sagt, wenn die Teile nicht eingetragen sind, und es passiert ein Unfall.

Und der Prüfer bekommt heraus, das die Teile nich zu deinem eigentlichen Auto gehören, bist du im Popo!

 

Gruß

Freddy

Nicht unbedingt.

Dann wird erstmal geprüft, ob die verbauten den Unfall beeinflusst haben oder haben können.

am 5. Mai 2010 um 16:57

Auf nem org R32 Seitenschweller keine KBA Nummer, das glaub ich nimmer.

Selbst auf ner Jubi Lippe war eine drauf und die kommen beide von Votex. Also schau mal ruhig nochmal genau nach.

Ich stimme aber zu, das man ruhig den Tüv'ler fragen sollte wie er das sieht bei solchen Teilen.

Aber ehrlich, wer trägt einem eine Lippe oder Stoßi ein, die auch sonst in keinem Brief eingetragen ist. Im Jubi-Brief steht auch nicht "Jubi-Lippe KBA Nr 1234" Dafür ist ja die KBA Nr da zur Zuordnung in der Zentraldatei.

@307CC-User

ich glaube du wirfst da ganz was durcheinander! Zu deinen Votex Teilen, diese haben meiner Auffassung immer eine KBA Nummer, da dies reine Zubehörteile sind und nie im Rahmen der EG-Typgenehmigung beim Golf IV erfasst wurden! Also klaro dass diese Teile dann eine KBA Nummer haben.

Zu den Rädern von dir, die Serienräder vom Golf IV haben keine KBA Nr. damit hat VW erst ab der Golf V Baureihe und Passat 3C angefangen... die 1J Golf IV Räder haben alle eine VW Teilenummer, diese findet man auch in der EG-Typgenehmigung...

die R32 Teile sollten ebenso nur eine VW Teilenummer haben, welche in der Typgenehmigung auch erfasst wurde, aber halt nur für die Variante R32, alle anderen müssten diese dann eintragen wie VW und die TÜVs es auch einem sagen.

zu der Frage mit Ziffer 2 und 3, sowas ist leider nimmer aktuell, da es nun Feld 2.1 und 2.2 heißt, und 2.1 oder damals Ziffer 2 sind die HSN also Herstellerschlüsselnummer, Feld 2.2 und ehemals Ziffer 3 sind die ersten 3 Stellen die TSN (Typschlüsselnummer) und die anderen drei Stellen die VSN (Variantenschlüsselnummer) aus beiden TSN und VSN kann man das Fz. 100%tig zuordnen.

Und ein Jubi und ein normaler GTI haben diese nunmal unterschiedlich, ergo auch eine andere quasi Fz.-ABE in der einen ist z.B. die 18" Bereifung drin in der anderen halt nicht.

man muss auch nicht groß darüber schreiben, das Statement von VW diesbezüglich steht eh fest und die meisten TÜVs halten sich auch daran, mein Haus lehrt dies ja auch so, auch wenn bestimmt nicht jedem dies klar ist...

Alle (!) Votex Teile haben ne Nummer sowie zugehörige Papiere. Votex ist ein Zulieferer der sich offiziell als Volkswagen Lieferant bewerben darf. Auf Teilen die von VW direkt kommen wirst du keine Nummern finden, wozu auch?

am 5. Mai 2010 um 20:44

Ich sprach ja auch nur von Votex, von denen kommen ja die ganzen org Jubi und R32 Teile.

Ich weiß schon was ich meine. ;)

Auf den org Golf bzw VW Felgen ist auch ne Nummer gewesen, weiß leider nicht mehr wie die hießen, ähnlich wie Santa Monica nur etwas simpler. Da Stand auch die Traglast der Räder und eine Nummer eingestanzt, anhand der wurde dann die Größe eingetragen als org VW Zubehörfelge. Daher brauchte ich auch kein Gutachten bzw ABE.

Gruß

Meine 7x17 Longbeach VW-Alus haben auch eine 1J1.. Nummer, aber weil sie nicht in meinem Schein stehen, weil nachträglich verbaut, werden sie eingetragen. Die 50€ sollte man, nein, muss man investieren.

am 6. Mai 2010 um 6:14

ist doch sonnenklarer fall....wiso sollten serien teile von einem anderen auto den nicht eintragungspflichtig sein? nur weil anstatt rieger eben vw draufsteht?

beispiele:

vw felgen...steht vw drauf und war am auto x dran. nun kann weder der prüfer noch sonst wer sich aus den fingern saugen ob den diese felge die vielleicht für den fox ausgelegt war auf einem r32 passt.

oder r32 geschwüre an einen 1,4l anbauen....dabei muss die aerodynamik berücksichtigt werden. der r32 is ja nicht gleich dem 1,4l. allein die vorderachse ist viel schwerer dank motor und allem anderen gedöns. somit muss die stosstange keinen grossartigen abtrieb erzeugen den das macht schon die schwerkraft. der 1,4l is eben leichter und braucht vielleicht anderen abtrieb. somit KANN eine r32 stange vorne weniger abtrieb erzeugen und die vorderachse wird zu leicht und KANN grip verlieren.

das selbe bei der bremsbelüftung durch die schürtze...der r32 hat ja nicht die selben bremsen wie die 1,4er nuckelpinne. wer sagt das die bremsen gleich belüftet werden?

das MUSS ein gutachten untersuchen und sich anschauen. PUNKT!

ok bei seitenschwellern würd ich mir auch keine gedanken machen, aber trotzdem müssen diese abgenommen werden. is ja netmehr original. zwar bei manchen sachen sinnfrei einen schweller abnehmen zu lassen aber so sind nunmal die regeln.

und zum thema felgen...wen ich einen neuen wagen kaufe und sag "die felgen bitte" dann sind diese felgen im schein eingetragen (OK früher als noch scheine gab war das so)....das macht selbst vw. also wiso net machen?!

am 6. Mai 2010 um 7:57

Also bei nem Golf von benötigtem Abtrieb sprechen ist fast schon belustigend ;) Selbst son oller 1,4er bringt mit Fahrer und Fusel im Tank immer seine 1,2 Tonnen auf die Straße, da kannste auch ruhig ohne Stoßstange fahren :D

am 6. Mai 2010 um 8:23

na klar war das n "dummes beispiel". trotzdem sollte man solche spässle nicht unterschätzen und so sieht es auch der tüv. siehste ja am alten tt was so n kleiner fitze fatze heckflügel so alles ausmacht.

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