Ein "PUNKTEDOKTOR": Bietet Hilfe bei Punkten & Fahrverbot an. Was ist davon zu halten? Erfahrungen?

Hallo,

mir ist ein blödes Ding passiert.
Zu schnell gefahren, und jetzt soll ich 1 Monat meinen Führerschein abgegeben.

Im Internet habe ich jetzt so ein Angebot gefunden, dass gegen Bezahlung die Bennnung eines anderen Fahrers diese Sache geregelt werden kann.

Hat bislang Jemand Erfahrung mit dem "Punktedoktor" gemacht?

Wenn Ja bitte hier posten.

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Zitat:

@Zu-schnell-gefahren schrieb am 23. September 2016 um 17:12:23 Uhr:


Habe schon so viele Punkte, das kommt ja noch dazu.

Ja dann habe ich keinen Rat für Dich.

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... selbst wenn es funktionieren sollte (was es nicht wird). Was kommt danach? Das geht vielleicht eine gewisse Zeitlang gut, bis du wieder auffällig wirst. Danach stehst du wieder am aktuellen Punkt.

Die meisten, die über sowas nachdenken, können es sich genau aus dem Grund sparen. Sie verändern sich nicht und verlagern das dicke Ende nochmals minimal nach hinten.

Ich finde das eine Top-Idee. Das wird klappen und wie du schon selber erkannt hast, wenn der Typ dich aufs Kreuz legen will -> Ab zur Polente (wahlweise Russenmafia) und anzeigen. Feddig. Mit solchen Typen würde ich dann gar nicht mehr diskutieren.

Viel Glück. Ich gönne dir das Ergebnis.

Ich habe mal aufgeräumt und mahne eindringlich, sich auf sachliche Beiträge zum Thema und ohne jegliche persönliche Anfeeindung zu beschränken.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 23. September 2016 um 20:48:14 Uhr:


Man kann legal 20 km/h zu schnell fahren ohne Punkte. Wem das nicht reicht, sorry keine Mithilfe.

Naja, "legal" ist es nicht. Aber ohne Konsequenzen von dem Verwarnungsgeld abgesehen, das ist richtig.

Und NATÜRLICH ist bei dem "Punktedoktor" gar nix abgesichert. Angenommen, der Kontoempfänger behält das Geld einfach und macht nichts. Und sagt dir das vllt auch. Was will man dann tun? Ihn verklagen? Kann man versuchen. Nur dass as Gericht die Klage wegen Sittenwidrigkeit der Transaktion sowieso nicht annehmen wird - und man sich dann selbst des versuchten Betruges bezichtigt. Und dadurch, dass die Überweisung an den Empfänger auch noch das komplette Aktenzeichen beinhaltet, wäre die Beweisführung zudem auch noch extrem erleichtert, falls die Staatsanwaltschaft sich mal die Konten anschauen sollte.

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Zitat:

@CV626 schrieb am 25. September 2016 um 18:58:02 Uhr:


...
Und NATÜRLICH ist bei dem "Punktedoktor" gar nix abgesichert. Angenommen, der Kontoempfänger behält das Geld einfach und macht nichts. Und sagt dir das vllt auch. Was will man dann tun? Ihn verklagen? ...

😁 Genau... man erhebt Leistungsklage auf Erfüllung eines Vertrages, eine Straftat zu begehen. 😁

Ich frage mich gerade, wie wohl der Urteilstenor lauten würde...

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 26. September 2016 um 09:04:18 Uhr:


...

😁 Genau... man erhebt Leistungsklage auf Erfüllung eines Vertrages, eine Straftat zu begehen. 😁

Ich frage mich gerade, wie wohl der Urteilstenor lauten würde...

Den Anhörungsbogen der Bußgeldstelle ausfüllen,
direkt den Punktedoktor als Fahrer angeben,
als Beweis Deinen Zahlungsbeleg für die Puntkedoktorgebühr mit dranheften.
Dann weiß die Bußgeldstelle, das der Punktedoktor zuständig ist,
weitere Schreiben (vielleicht kapieren die das nicht sofort)
weiterleiten an den "Doktor".

Nicht vergessen:
Für die Steuererklärung brauchste die Steuernummer des Punktedoktors.

Hör auf! Das nimmt hier sonst noch jemand für bare Münze. 😎

Zitat:

@onzlaught schrieb am 26. September 2016 um 09:15:41 Uhr:


Den Anhörungsbogen der Bußgeldstelle ausfüllen,
direkt den Punktedoktor als Fahrer angeben,
als Beweis Deinen Zahlungsbeleg für die Puntkedoktorgebühr mit dranheften.
Dann weiß die Bußgeldstelle, das der Punktedoktor zuständig ist,
weitere Schreiben (vielleicht kapieren die das nicht sofort)
weiterleiten an den "Doktor".

Nicht vergessen:
Für die Steuererklärung brauchste die Steuernummer des Punktedoktors.

Der war gut 😁😁😁

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 26. September 2016 um 10:29:19 Uhr:


Hör auf! Das nimmt hier sonst noch jemand für bare Münze. 😎

Wäre das so schlimm?

Da du in diesem Teil des Forums nur auf User triffst, die sich bereits bei geringster Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit selbst anzeigen...........passt das Thema hier perfekt.

Zitat:

@f355 schrieb am 26. September 2016 um 11:11:37 Uhr:


Da du in diesem Teil des Forums nur auf User triffst, die sich bereits bei geringster Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit selbst anzeigen [...]

Ist ja interessant. War mir bislang noch gar nicht aufgefallen. Meinst du dich da evtl. selbst?

Spannend.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 26. September 2016 um 18:22:47 Uhr:


Ist ja interessant. War mir bislang noch gar nicht aufgefallen. Meinst du dich da evtl. selbst?

Ja muss er wohl, denn er schreibt ja " man trifft hier nur User die....." , ihn trifft man hier auch.
Nur macht er den Fehler nun von sich aus alle anderen zu schließen. So was macht man nicht.
Vielleicht entschuldigt er sich ja.

Man kann ja hoffen ... 🙂

Und schon fühlen sich die Richtigen angesprochen 🙂

Sei ein Schatz und such doch mal die Selbstanzeiger-Beiträge der gemeinten user heraus.

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