DWA Ton beim Ver/Entriegeln
Hallo,
komme gerade aus dem Auto und habe vergeblich versucht den codierten Ton beim Entriegeln des Fahrzeuges zu deaktivieren, während der Ton beim Verriegeln erhalten bleiben soll.
Ich finde die akustische Bestätigung des verschlossenen Fahrzeuges sehr angenehm. 1x kurz piep und alles ist zu, aber beim öffnen der elektr. Heckklappe per Funk z.Bsp. 2x piep und dann muss ich es noch 2x piepen lassen wenn ich doch vorne noch eine Tür öffnen will. Das ist mir zu "prollig".
Aber ich hab es nicht geschafft das zu ändern.
Andersrum ist es möglich, dass man nur beim öffnen die Bestätigung hat und beim Schließen keine. Anscheinend hat Audi da mehr Interesse an akustischer Aufmerksamkeit beim Öffnen eines Fahrzeuges als die Sicherheit das es wirklich abgeschlossen ist.
Kann mir jemand helfen?
Beste Antwort im Thema
Frage: Wurde das Piepen (überhaupt) hier in Deutschland von Audi so programmiert? Mir wurde gesagt, dass es in D nicht zulässig sein?
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82 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von jjvirit
Und die Tongeber der DWA ist mit sicherheit Typgenehmigt.
Die Typengenehmigung gilt für das Alarmsignal, aber nicht für die akustische Schließungmeldung.
dann hätte Audi meinen A6 ohne gültige Typengenehmigung ausgeliefert.
Wie wäre es wenn mal einer bei Audi anfragt ob das legal ist, die werden das doch wohl wissen...
Zitat:
Original geschrieben von combatmiles
dann hätte Audi meinen A6 ohne gültige Typengenehmigung ausgeliefert.
Nein. Hier wurde lediglich die falsche Länderkennung codiert.
Mit der Ländereinstellung kommt nicht automatisch die DEA Anzeige im MMI
SuFu bringt solche Ergebnisse, selbst bei den GTI- und E36-Fahrern... :D
§ 38b StVZO ist hier einschlägig. Der dort erwähnte Anhang verweist auf 74/61/EWG: siehe hier bitte unter 9.9 ff. 9.9.1 und 9.9.2 eine akust. Quit. ist dort nicht vorgesehen.
9.9 Zustandsanzeige
9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS(scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.
9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.
Zitat:
Original geschrieben von xasgardx
SuFu bringt solche Ergebnisse, selbst bei den GTI- und E36-Fahrern... :D
§ 38b StVZO ist hier einschlägig. Der dort erwähnte Anhang verweist auf 74/61/EWG: siehe hier bitte unter 9.9 ff. 9.9.1 und 9.9.2 eine akust. Quit. ist dort nicht vorgesehen.
9.9 Zustandsanzeige
9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS(scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.
9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.
na dann schickt das mal an Audi.... Die Anzeige im MMI ist richtig weil ich da nich der einzige bin und die Ländercodierung ist D...
Im Zusammenhang mit Öffnen/Entriegeln:
Gibt es die Möglichkeit, die Blinker länger aufleuchten zu lassen als es standardmäßig ist?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von nix4free
...beziehen sich auf UNNÖTIGE Lärmerzeugung allgemein oder WARN-Zeichen mit der optischen oder akustischen HUPE, nicht aber auf DWAs und deren Qutittierungston beim Schließen/Öffnen.
Dann liefer uns doch bitte mal die Fakten dazu.
Ok, wenn das selbständige Lesen schwer fällt...
Zitat:
RICHTLINIE 95/56/EG DER KOMMISSION vom 8. November 1995
Art. 2, Seite 3
Ab dem 1. Mai 1996 dürfen die Mitgliedstaaten aus Gründen, die
sich auf die Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung
beziehen,
— für einen Kraftfahrzeugtyp, den Typ einer Wegfahrsperre oder den
Typ eines Alarmsystems weder die Erteilung der EWG-Typgeneh-
migung oder der Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung verwei-
gern, noch
— die Zulassung, den Verkauf oder die Inbetriebnahme von Fahr-
zeugen oder den Verkauf oder die Inbetriebnahme von Wegfahr-
sperren oder Alarmsystemen untersagen,
wenn diese Einrichtungen den Vorschriften der Richtlinie 74/61/EWG,
in der Fassung dieser Richtlinie, entsprechen.
und daselbst Seite 2:
Zitat:
Weitere Sicherungsmaßnahmen wie Verriegelungssysteme von Türen
und Kofferraum sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen, um die
Abschreckung vor der unbefugten Benutzung der Fahrzeuge noch zu
verstärken.
Daraus, und besonders durch den letzten Satz, ergibt sich von selbst, dass der Interpretationsspielraum deiner angeführten Gesetzestexte eindeutig die Türquittierungssignale nicht ausschliesen kann, und deine Auslegung falsch war.
Ebenso spricht gegen deine Interpretation, dass heute zugelassene Fahrzeuge dieses Feature ab Werk eingebaut haben. Wäre es nicht zugelassen, hätte die Vorrichtung keine Typengenehmigung erhalten.
Übrigens ist die Richtlinie europaweit gültig und somit von der Ländercodierung unabhängig!
Zitat:
....xasgardx....
SuFu bringt solche Ergebnisse, selbst bei den GTI- und E36-Fahrern... :D
§ 38b StVZO ist hier einschlägig. Der dort erwähnte Anhang verweist auf 74/61/EWG: siehe hier bitte unter 9.9 ff. 9.9.1 und 9.9.2 eine akust. Quit. ist dort nicht vorgesehen.
Sorry, aber das ist alles andere als einschlägig. Nicht vorgesehen heisst nicht "verboten", sondern keine Aussage darüber, ob gestattet oder nicht. Wenn man die erwähnten Gesetzestexte im Zusammenhang liest, ist auch ein akustisches Signal nicht als verboten zu erkennen, zumal es sich um die selben Bauteile handelt, wie sie schon für den regulären Betrieb der Alarmanlage freigegeben sind.
Danke nix4Free!!
ich denke auch dass Audi grundsätzlich zu viel Schiss hätte sowas anzubieten wenn das verboten wäre. Die haben ja schon Angst wenn der Kunde die Öltemperatur sehen will im KI...
Zitat:
Original geschrieben von combatmiles
Danke nix4Free!!
ich denke auch dass Audi grundsätzlich zu viel Schiss hätte sowas anzubieten wenn das verboten wäre. Die haben ja schon Angst wenn der Kunde die Öltemperatur sehen will im KI...
die Philosophie von Audi dahinter ist aber eine andere- Vorhaltung für S und RS Modelle
Zitat:
Original geschrieben von Scotty18
Zitat:
Original geschrieben von combatmiles
Danke nix4Free!!
ich denke auch dass Audi grundsätzlich zu viel Schiss hätte sowas anzubieten wenn das verboten wäre. Die haben ja schon Angst wenn der Kunde die Öltemperatur sehen will im KI...
die Philosophie von Audi dahinter ist aber eine andere- Vorhaltung für S und RS Modelle
dafür beim Polo serienmäßig...:confused::confused::confused::confused:
Audi hinkt was der Technik angeht. VW so oder so Jahre hinterher...
man siehe was der Golf 6 alles kann/konnte was der A3 8P bis heute nicht kann- und das erstreckt sich auf die ganze Palette von VW / Skoda etc.
Hallo
Ich hatte in jedem meiner Audis DWA hupen aktiviert, leider hat mein jetziger 4G keine DWA
Wenn man das gewohnt ist, stört das sehr da man dann wirklich immer genau schauen muss ob es blinkt
Habe irgendwo gelesen man kann es dennoch codieren, ohne DWA Teile verbaut zu haben (denke aber eher nicht)? Oder muss ich das Huperl doch nachrüsten?
Ohne Huperl kein Puperl... ;)
@Miles: Du hast doch hier als Österreicher eh eine Sonderrolle. Was in D verboten ist, kann bei Euch ja völlig legal sein. Andersherum gilt es ebenso.
Zum Thema:
Ich bin da auch noch nicht ganz durchgestiegen, der Passat vom Kumpel hatte das "Schließhupen" auch von Werk aus, das ließ sich nicht mal per Diagnose deaktivieren (DWA ab Werk).
Ich vermute jetzt einfach mal, dass das ganze durch irgendeine EU Regelung erlaubt wurde, diese Regelung noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde, und das ganz somit gerade eine Grauzone ist, aber irgendwann völlig legal sein wird.
man kann es ja so codieren das man es im Menü wieder rausnehmen kann ;)
ich hatte es die ersten 2 tage drin; danach wurde mir die Mikrowelle zu peinlich! aus dem alter bin ich raus wo das noch cool war