Frage zu Reifenformat

BMW 3er E46

Guten Abend zusammen,

als Mercedes/Volvofahrer bin ich heute mal zu Gast im E46-Forum. Der Grund dafür ist, dass sich ein Bekannter von mir evtl. Sommerreifen gekauft hat, die er garnicht fahren darf. Da er damit am Sonntag in den Urlaub fahren möchte, wäre es schön, wenn mir schnellstmöglich jemand helfen könnte. Zum Auto: 318i Touring, Bj. 2004 (143PS); Reifen: Sommerreifen von Conti, 195/65R15 91H

Frage: Reicht der Speedindex "H" hier aus?

Danke!

MfG
Jablonski

17 Antworten

Hallo!
H heißt bist 210km/h
Also kein Problem!

Weitere Geschwindigkeitsindexe:
Q= 160 km/h
T=190 km/h
V= 240 km/h
W= 270 km/h
Y= 300 km/h

Mfg

Der Mindest-Geschwindigkeitsindex beträgt T. H geht deshalb in Ordnung, solange er nicht schneller als 210km/h fährt. Arg viel mehr sollte der 318i aber eh nicht schaffen 😁

Es reicht das aus, was in den Papieren steht.
Ob das H oder V ist steht dort geschrieben.
Ich glaube aber, dass sogar 205/55 R 16 91 V nötig sind.

Hallo, der 318i Touring braucht schon V.
Die "Faustregel" ist: x + 0,01x + 6,5 km/h = Mindestgeschwindigkeitsindex.
Da sein BMW mit 218 km/h Höchstgeschwindigkeit angegeben ist, gibt die Formel 222 km/h.
Er braucht also V Reifen.

Leider (typisch unfähige Gesetzgeber) darf man nur bei Winterreifen und Ganzjahresreifen einen Aufkleber gut sichtbar in's Fahrzeug kleben, und dann mit der geringeren Geschwindigkeit fahren. Macht nicht viel Sinn, ist aber so.
Traglast muss mindestens 91 sein, das passt also schonmal.

Die Reifen müsste er also zurückgeben, oder es eben riskieren. Was genau dann die Strafe wäre, weiß ich aber leider nicht.

Zitat:

@jablonski2010 schrieb am 24. März 2016 um 18:32:13 Uhr:


Guten Abend zusammen,

als Mercedes/Volvofahrer bin ich heute mal zu Gast im E46-Forum. Der Grund dafür ist, dass sich ein Bekannter von mir evtl. Sommerreifen gekauft hat, die er garnicht fahren darf. Da er damit am Sonntag in den Urlaub fahren möchte, wäre es schön, wenn mir schnellstmöglich jemand helfen könnte. Zum Auto: 318i Touring, Bj. 2004 (143PS); Reifen: Sommerreifen von Conti, 195/65R15 91H

Frage: Reicht der Speedindex "H" hier aus?

Für eine Vmax (bbH) von 209 km/h und einer höchsten Achslast von 1100 kg des Touring´s mit Automatik
reichen 91H aus und sind - ohne Berichtigung der " Papiere " - zugelassen. 🙂

@ towe 96

Für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung gilt die "Faustformel" nicht 😛

Das Thema wird hier vom GTÜ umfangreich beschrieben:

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf

Uff.. noch ne tolle Regelung 😁

Der 318i Touring hat aber laut Datenblatt nur mit Automatik eine vmax von 209, mit Handschalter 213.
Es kommt jetzt wohl voll drauf an, was für ein Getriebe er hat.😁

Zitat:

@touaresch schrieb am 24. März 2016 um 19:25:47 Uhr:


Für eine Vmax (bbH) von 209 km/h und einer höchsten Achslast von 1100 kg des Touring´s mit Automatik
reichen 91H aus und sind - ohne Berichtigung der " Papiere " - zugelassen. 🙂
@ towe 96
Für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung gilt die "Faustformel" nicht 😛
Das Thema wird hier vom GTÜ umfangreich beschrieben:
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf

Vielleicht erklärst du dann mal, warum mein 325xi Automatik, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 228 km/h, "W"-Reifen fahren muss und auf welche Passage im GTÜ-Link du dich beziehst.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. März 2016 um 20:09:38 Uhr:



Zitat:

@touaresch schrieb am 24. März 2016 um 19:25:47 Uhr:


Für eine Vmax (bbH) von 209 km/h und einer höchsten Achslast von 1100 kg des Touring´s mit Automatik
reichen 91H aus und sind - ohne Berichtigung der " Papiere " - zugelassen. 🙂
@ towe 96
Für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung gilt die "Faustformel" nicht 😛
Das Thema wird hier vom GTÜ umfangreich beschrieben:
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf

Vielleicht erklärst du dann mal, warum mein 325xi Automatik, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 228 km/h, "W"-Reifen fahren muss und auf welche Passage im GTÜ-Link du dich beziehst.

Die Fahrzeughersteller bauen in die Reifenbetriebskennung (= Lastindex, Geschwindigkeitssymbol)
einen Sicherheitspuffer bis zu 12% ein.
Diese "überhöhte" Betriebskennung ist als Empfehlung des Fahrz.hersteller´s zu verstehen.

Alles Weitere wird in meinem Link umfangreich beschrieben .

Zitat:

@towe96 schrieb am 24. März 2016 um 19:34:05 Uhr:


Uff.. noch ne tolle Regelung 😁

Der 318i Touring hat aber laut Datenblatt nur mit Automatik eine vmax von 209, mit Handschalter 213.
Es kommt jetzt wohl voll drauf an, was für ein Getriebe er hat.😁

Herzlichen Dank für die bereits sehr zahlreichen Antworten!!! Der Wagen ist handgerührt, folglich VMax = 213.

Dann wohl leider wirklich V.
Achso: Strafe bei Unterschreitung mit Sommerreifen:
50€
Verlust der BE
Stilllegung des Fahrzeuges
Vorführung mit neuen Reifen nötig

Alles ein wenig übertrieben wegen eines Indizes, der von den meisten vermutlich sowieso nie ausgereizt wird, aber wir leben eben in Deutschland 😁

Mal noch ne Frage an alle:
Hier wird geschrieben, dass der "Puffer" bei Fahrzeugen ab 01/05/2009 schon in der bbH mit drin sei.
Soll das heißen, dass alle Höchstgeschwindigkeiten von Fahrzeugen ab dem Datum geschönt sind?😰

Zitat:

@touaresch schrieb am 24. März 2016 um 20:26:17 Uhr:


Die Fahrzeughersteller bauen in die Reifenbetriebskennung (= Lastindex, Geschwindigkeitssymbol)
einen Sicherheitspuffer bis zu 12% ein.
Diese "überhöhte" Betriebskennung ist als Empfehlung des Fahrz.hersteller´s zu verstehen.

Alles Weitere wird in meinem Link umfangreich beschrieben .

Das ist alles gut und schön, aber einzig und allein entscheidend ist, welche Reifen für ein Fahrzeug zugelassen sind und das kann man den Fahrzeugpapieren entnehmen und nicht irgend welchen Artikeln.
Wenn man die Spezifikationen unterschreiten will, bedarf das der Eintragung in die Papiere oder bei Winterreifen der Anbringung einer Geschwindigkeitsplakette.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. März 2016 um 21:11:39 Uhr:



Zitat:

@touaresch schrieb am 24. März 2016 um 20:26:17 Uhr:


Die Fahrzeughersteller bauen in die Reifenbetriebskennung (= Lastindex, Geschwindigkeitssymbol)
einen Sicherheitspuffer bis zu 12% ein.
Diese "überhöhte" Betriebskennung ist als Empfehlung des Fahrz.hersteller´s zu verstehen.

Alles Weitere wird in meinem Link umfangreich beschrieben .

Das ist alles gut und schön, aber einzig und allein entscheidend ist, welche Reifen für ein Fahrzeug zugelassen sind und das kann man den Fahrzeugpapieren entnehmen und nicht irgend welchen Artikeln.
Wenn man die Spezifikationen unterschreiten will, bedarf das der Eintragung in die Papiere oder bei Winterreifen der Anbringung einer Geschwindigkeitsplakette.

Das stimmt so leider nicht ganz, in den Papieren werden nicht mehr alle möglichen, sondern lediglich noch beispielhafte Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.

MfG
Jablonski

Zu den Fahrzeugpapieren zählt auch das COC und dort kann man weitere Größen nachlesen.
Darüber hinaus gibt es auch noch Herstellerfreigaben, die sich aber nicht auf geringere LI beziehen, sondern auf andere Felgen und Reifengrößen.
Ich lege mich mal fest und behaupte, dass die von für genannten Reifen nicht zugelassen sind.

PS: hat er Kompletträder gekauft oder Reifen, bei Reifen wäre die Frage, welche Felgen vorhanden sind

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. März 2016 um 21:49:23 Uhr:


Zu den Fahrzeugpapieren zählt auch das COC und dort kann man weitere Größen nachlesen.
Darüber hinaus gibt es auch noch Herstellerfreigaben, die dich aber nicht auf geringere LI beziehen, sondern auf andere Felgen und Reifengrößen.
Ich lege mich mal fest und behaupte, dass die von für genannten Reifen nicht zugelassen sind.

PS: hat er Kompletträder gekauft oder Reifen, bei Reifen wäre die Frage, welche Felgen vorhanden sind

Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil - ich bin davon ausgegangen, dass du lediglich den Schein meintest.

Er hat nur die Reifen gekauft, ich glaube inzwischen auch, dass er sie wohl nicht fahren darf...

Danke an alle!!!

MfG
Jablonski

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