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Dreiste Fahrerflucht

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 13. November 2017 um 8:10

Wie die Überschrift besagt habe ich gestern ein Fall erlebt welches von Dreistigkeit nicht zu überbieten Ist!! Ich saß im Auto und habe was gegessen in dem Moment wollte jemand hinter mir ausparken. Die Fahrerin wurde sogar eingewiesen, trotzdem ist sie mir beim rückwärts rangieren hinten reingeknallt obwohl ihre einweiserin Stop sagte. Als ich ausgestiegen bin ist die abgehauen samt Beifahrer. Anzeige würde erstattet und er Schäden aufgenommen. Sind paar Kratzer entstanden u d die dashcam hat gut geholfen auch bei der Polizei die waren echt begeistert

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. November 2017 um 9:14

Bla bla immer die gleiche scheiße mit euch. Kontinuierlich nehme ich nicht auf die Kamera war im parkmodus und hat erst aufgezeichnet als es geknallt hat und der g Sensor ein Anstoß registriert hat. Die Aufnahme wird weder veröffentlicht noch sonst was es war Anlassbezogen und ich nehme mir das Recht Beweise zu sichern.

Hab das Kennzeichen und eine Beschreibung von der Fahrerin und das reicht mir.

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Die wäre mir nicht abgehauen, dass kann ich dir versprechen.

Gruß RC

sagt man immer so .... manchmal hat man so schnell gar nicht die Chance dazu

Themenstarteram 13. November 2017 um 8:52

Die hat einmal gewendet und ab auf die Autobahn wie will ich die noch stoppen...

Wenn du mit der Dashcam kontinuierlich Menschen in der Umgebung filmst, kann das arg nach hinten los gehen. Denn damit verletzt du die Persönlichkeitsrechte all derer, die du Filmst.

Selbst wenn du, wie in deinem Fall, mit einer Cam den Unfall mit Fahrerflucht aufnimmst, ist noch lange nicht gesagt, dass ein Richter diesen Film anerkennt. Denn Persönlichkeitsrechte Vieler wiegen idR mehr als Kratzer am Auto. Es gibt schon Urteile, bei denen die Unfallaufnahme durch Dashcam *nicht* anerkannt wurden.

Wundert mich, dass die Polizei dir nicht schon den Kopf gewaschen hat.

Themenstarteram 13. November 2017 um 9:14

Bla bla immer die gleiche scheiße mit euch. Kontinuierlich nehme ich nicht auf die Kamera war im parkmodus und hat erst aufgezeichnet als es geknallt hat und der g Sensor ein Anstoß registriert hat. Die Aufnahme wird weder veröffentlicht noch sonst was es war Anlassbezogen und ich nehme mir das Recht Beweise zu sichern.

Hab das Kennzeichen und eine Beschreibung von der Fahrerin und das reicht mir.

Ich sehe das ein bisschen anders, ich werde mir auch in meinen neuen wieder eine Dashcam einbauen lassen, auch wenn die Rechtslage noch nicht eindeutig ist und jeder Richter selber entscheiden darf, ob er die Videos als Beweismittel zulässt.

Ich stimme dir zu, dass es nicht in Ordnung ist, ohne Anlass einfach andere Leute zu filmen. Aber dies schreibt er auch gar nicht. Es gibt Dashcam System, die beim Parken erst auf eine Erschütterung reagieren und dann den Speicher der Kamera (meist ein paar Sekunden) wegschreiben und die Aufzeichnung starten.

Mir ist selber vor einigen Wochen ein Auto auf der Landstraße auf meiner Spur entgegengekommen und hat meine linke Seite und den Spiegel zerstört. Natürlich ist er weitergefahren und war weg. In diesem Fall konnte ich mir bis die Polizei eingetroffen ist in Ruhe das Dashcam Video ansehen und den Beamten ein Kennzeichen und eine vernünftige Täterbeschreibung geben. Auch für die Versicherung war das Video hilfreich um den Verlauf zu klären. Ob das Video nun vor Gericht bestand hätte ist mir hier ziemlich egal.

Wenn die Kamera nicht *kontinuierlich* läuft, also außerhalb von der Unfallsituation (oder wofür auch immer man Beweise sichert), ist alles safe. Dann muss man nur darauf achten, möglichst wenig in die Persönlichkeitsrechte anderer einzugreifen. Beweise sichern ist ja erlaubt. Aber nur im konkreten Fall, d. h. die Kamera muss einzig für den Zweck der Beweissicherung aktiviert werden, darf nicht zufällig zur Unfallzeit (noch) an sein.

Wenn also, wie im vorliegenden Fall, jemand an das Auto fährt, ist es richtig schnell zu schalten, und Videos oder Fotos machen. Aber eben von den Fahrzeugen, nicht von den Personen (beteiligt oder nicht). Dann wird jeder Richtiger zufrieden sein und der Unfallgegner kann sich nicht aus der Sache raus winden.

Themenstarteram 13. November 2017 um 10:33

Personen nimmt man ja sowieso nicht wirklich auf nicht erkennbar reine Kennzeichen.

Zitat:

@Technikeer schrieb am 13. November 2017 um 09:52:59 Uhr:

Die hat einmal gewendet und ab auf die Autobahn wie will ich die noch stoppen...

Wo ist das Problem? Auf jeden Fall hätte ich den Wagen verfolgt und parallel die Polizei verständigt. Ich hätte keine Lust auf irgendeinen Rechtsstreit mit so einer Tante, die dann vielleicht noch den besseren Anwalt hat.

Gruß RC

Themenstarteram 13. November 2017 um 11:38

Ich sehe es so. So kann ich ihr nochmal richtig eine reindrücken.

Ich sehe kein Problem damit, dass man immer filmt. Das ist nicht verboten. Sonnst dürftest du auch keine Urlaubfotos nirgends machen.

Verboten ist, es aus langer Weile zu veröffentlichen.

Das unnötige Material wird doch in 3-4 St Fahrt wieder drübergeschrieben mit neueren.

Themenstarteram 13. November 2017 um 14:59

Die Aufnahmen werden automatisch gelöscht es gibt hier einige die ebenfalls die Blackvue Dr650S verbaut haben. Ich habe die 400€ jetzt "raus".

Warum raus?

Hast du kein Parkschaden bei der Versicherung?

In D gibt es das nicht fix wie in CH mit der Parkschadenversicherung, so weit ich weiss...

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