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Dienstwagen-Versteuerung bei 400km Arbeitsweg

Themenstarteram 11. Mai 2016 um 12:12

Hallo MTalkers,

ich habe die Möglichkeit einen Dienstwagen zu erhalten.

Nach der 1% Methode müsste ich ja 1% plus 0,03% pro km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einkalkulieren.

Diese Daten bei einem Brutto Netto Rechner eingegeben, würde bedeuten, dass mein Nettolohn von 2500,- € auf 500,- € schrumpft.

Das ist natürlich in keiner Weise tragbar.

Was gibt es für Alternativen?

Ausgangslage:

Entfernung Hauptwohnsitz / Arbeitsstätte = 400km einfacher Weg

Entfernung Zweitwohnsitz / Arbeitsstätte ca. 20km

Die 400km Strecke fahre ich Dienstag hin und Donnerstag zurück (also 46 mal im Jahr)

Die 20km Strecke 2 mal die Woche (Di zurück, Mi hin + zurück, Do hin) (also 92 mal im Jahr)

Arbeitstage also 138 im Jahr plus 92 Tage Homeoffice

km die dienstlich gefahren werden pro Jahr: ca 500km (zusätzlich zu den Fahrten zur Arbeit)

km die privat gefahren werden pro Jahr: ca. 8000km

Lohnt sich das in dieser Konstellation überhaupt einen Dienstwagen zu nehmen?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

das ist doch ganz einfach ;)

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. Mai 2016 um 14:12:45 Uhr:

Ausgangslage:

Entfernung Hauptwohnsitz / Arbeitsstätte = 400km einfacher Weg

Entfernung Zweitwohnsitz / Arbeitsstätte ca. 20km

Ich würde das mit der Lohnbuchhaltung der Firma so regeln:

1% + 0,03% * 20km, da du deine erste Tätigkeitsstätte IMMER vom Zweitwohnsitz aus anfährst (und wenn du dort nur einen kurzen Stopp einlegst). Dafür hast du die Wohnung ja schließlich.

Das wird auch dem Finanzamt logisch erscheinen, da niemand täglich 800km im Auto + 8-9 Stunden im Büro sitzt und dabei noch eine leere Wohnung am Arbeitsort bezahlt.

Deine Fahrten zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz werden vermutlich als "Familienheimfahrten" eingestuft, sofern Familie vorhanden ist.

Solche Familienheimfahrten können bei Nutzung eines privaten PKW in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Beim Dienstwagen jedoch nicht! Ist auch logisch, weil du für diese Fahrten ja keinerlei Kosten hast (Auto, Sprit, etc. zahlt die Firma, über die normalen Steuerabzüge hinaus hast du für diese speziellen Fahrten keine weiteren Kosten!).

https://www.haufe.de/.../...eimfahrten-mit-dienstwagen_166_183468.html

Bedenke außerdem, dass die Entfernung für die 0,03% der kürzeste fahrbare Weg sein darf (also z.B. quer durch die Stadt statt Umgehungsstraße).

Bei der Pendlerpauschale über die Steuererklärung gibst du wiederum den verkehrsgünstigsten Weg (der länger sein darf) an.

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Themenstarteram 15. Mai 2016 um 10:28

Upps, sorry. Also folgendes:

Ich arbeite im Moment am Ort A und wohne in Ort A ca. 6km von meiner Arbeitsstätte (laut Arbeitsvertrag) entfernt (Hauptwohnsitz / Meldeadresse)

Ab 1.6. arbeite ich an Ort B (400 km von Ort A entfernt) und suche mir dort einen Zweitwohnsitz, der ca. 20 km von meiner Arbeitstelle im Ort B entfernt ist.

Da ich aber nicht komplett an Ort B umziehen möchte, arbeite und wohne ich 3 Tage die Woche in Ort B und 2 Tage zu Hause im Ort A (in meiner Wohnung, nicht an meiner jetzigen Arbeitstelle).

Um mir die Arbeit an Ort B attraktiver zu machen, biete der AG mir einen Firmenwagen an, den ich auch Privat nutzen darf.

Ich hoffe nun ist es klarer.

am 15. Mai 2016 um 21:05

Den Zweitwohnsitz so als Zweitwohnsitz zu belassen, wird steuerlich attraktiver sein, als ihn zum Erstwohnsitz zu machen.

Aber wenn man steuerlich jetzt nicht super fit ist, dann würde ich diese Nummer ehrlich gesagt nur mit Steuerberater durchziehen.

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