ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Die Alternative für private Autoverkäufer?

Die Alternative für private Autoverkäufer?

Themenstarteram 12. November 2016 um 7:01

Hallo Motor-Talkerinnen und Motor-Talker,

ich benötige eure Meinung. Ich betreibe eine Möbelverwertung und bin daran interessiert, meine Gewerbefläche optimal zu nutzen.

Mein Bruder, ausgebildeter Automobilkaufmann (VW/Audi), hat mir folgenden Vorschlag unterbreitet:

Ich könnte meine Büroräumlichkeiten (einige sind derzeit nicht in Benutzung) und meine PKW-Parkflächen und Garagen Privatpersonen zur Verfügung stellen, die Ihr Fahrzeug verkaufen möchten. Allerdings nicht im Sinne einer Kf-Vermittlung, sondern ähnlich wie bei einer Do-it-Yourself Kfz-Werkstatt.

Der private Autoverkäufer erhält lediglich die Infrastruktur eines Autohauses bzw. Kfz-Vermittlers.

Er kann sein Fahrzeug auf einer freien Parkfläche abstellen, die sich auf dem abschließbaren Firmengelände befindet. Praktisch für diejenigen, die Ihr Auto abgemeldet haben und keine Garage oder Stellplatz an ihrer Wohnanschrift besitzen

Dort findet dann auch die Besichtigung des angebotenen Autos statt. Beim erfolgreichen Verkauf, kann dann das eigens dafür eingerichtete Büro genutzt werden, um die Formalitäten zu erledigen.

Der Vorteil soll darin liegen, dass man seine Privatsphäre schützt.

Im Vorfeld gibt es auch Hilfestellung bei der Inseratserstellung und beim Fotografien des Autos. Vorstellbar ist auch, dass ein Leihhandy mit Sim-Karte zur Verfügung steht, Vorgedruckte Verträge etc.

Im Grunde genommen die Struktur eines Kfz-Vermittler mit dem Unterschied, dass es eben keinen Vermittler gibt, sondern nur denjenigen, der die Betriebsmittel zur Verfügung steht.

Ich denke, diese grobe Skizzierung müsste reichen. Was haltet ihr davon?

Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. November 2016 um 15:50:23 Uhr:

Mir ging es einzig und allein um den Vergleich der privaten Automärkte auf Parkplätzen mit den Internet-Portalen, wobei Erstere nicht mehr konkurrenzfähig waren.

Dann mach doch nen Blog auf.

Hier geht es um die Idee des TE und nicht um deine Einschätzung ob mobile.de die alten Autoflohmärkte abgelöst haben.

54 weitere Antworten
Ähnliche Themen
54 Antworten

Zitat:

@zille1976 schrieb am 14. November 2016 um 14:24:10 Uhr:

Wer kommt denn für Schäden auf wenn du dein Auto auf nem Restaurantparkplatz abstellst und es dort geklaut wird während du isst?

Deine Versicherung doch wohl.

Nur ist das hier kein Restaurantparkplatz

 

Zitat:

Wenn das Auto bereits abgemeldet ist und die Versicherung gekündigt: Pech gehabt.

Aller Voraussicht nach wird hier der Platzvermieter Pech haben. Die Geschichte mit dem zentralen Punkt der Geschäftstätigkeit, dass man dafür auch noch Geld kassiert und daraus dann Dinge wie Verantwortung und Garantenhaftung am Hals haben kann.

----

Grundsätzlich als Idee: warum nicht, könnte funktionieren

Also der übliche Kram: ein Business-Plan muss her.

Wobei hier große Fallen im Bereich der Haftung existieren. ZB. Umweltschutz, wenn da Öl aus einem Gebrauchtwagen tropft, besteht ein Beseitigungsanspruch seitens der Behörden gegenüber dem Platzbetreiber, als Platzbetreiber könnte man den Fahrzeugeigentümer in Regress nehmen - wenn es nicht das übliche Risiko des Geschäftsmodells wäre, dass auch mal Öl aus einem älteren Gebrauchtwagen tropft; oder weil das Fahrzeug abgemeldet ist und keine Versicherung mehr hat, die die wirtschaftliche Risiken bei einer Zahlungspflicht des Verkäufers trägt.

Geht weiter über Problematiken einer möglicherweise unzulässigen Rechtsberatung, wenn man Kaufverträge oder auch nur sinnvolle Zusätze mit dem Gewährleistungsausschluss dem Verkäufer vor formuliert. Abgesehen von einer möglichen Haftung, wenn man sich bei derartigen Formulieren auf Dinge einlässt, die in so manchen Foren als Tipps genannt werden.

Und hört auch noch nicht auf einer möglicherweise unzulässigen Finanzdienstleistung, wenn man fremde Gelder über seine Konten laufen lässt und die Vorschriften zum Thema Geldwäsche eher dem Servicegedanken gegenüber dem Kunden unterordnet.

Allein schon bei der Abgrenzung eines reinen Serviceanbieters zu einem Händler mit Gewährleistung für das Fahrzeug werden hier Grenzen in der Verkäuferunterstützung gesetzt. Das mit dem Kennzeichen für Probefahrten ist so eine Sache, denn das rote Händlerkennzeichen geht nur an Fahrzeugen aus dem eigenen Bestand als Händler und so ein Kurzzeitkennzeichen macht auch so seine Schwierigkeiten bei der Weitergabe an Dritte sowie der Nutzung an verschiedenen Fahrzeugen.

Ohne ausführliche und nicht wenig umfangreiche Rechtsberatung und dem Einholen von Versicherungsangeboten für die Betriebshaftpflicht mit ggf. notwendigen Zusatzpaketen nagelt man sich da schneller ein Ei auf den eigenen Kragen, als man sich das vorstellen kann.

 

Dann kommt die Kalkulation, was das kostet (mit Werbung, Beleuchtung, Büromaterial und -Heizung im Winter, ...) mit der Bewertung der dafür notwendigen Kundenzahlen und der Einschätzung, ob man für diesen Betrag auch die Mindestanzahl notwendiger Kunden erhalten kann und die Idee in der Ausführung halbwegs sicher zumindest bei null landet.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 14. November 2016 um 15:05:39 Uhr:

Ich glaube gelesen zu haben, dass Schlüssel und Papiere im Besitz des Eigentümers verbleiben.

Es bleibt aber immer noch der Punkt, dass ich ausserhalb der Geschäftszeiten nicht ans Fahrzeug komme. Nichtmal aufs Grundstück, da es ja abschliessbar ist.

Bei einer Garage bin ich zeitlich nicht eingeschränkt.

Auf alle Fälle besteht hier ein gewisser Klärungsbedarf.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 14. November 2016 um 15:00:03 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 14. November 2016 um 14:24:10 Uhr:

Wer kommt denn für Schäden auf wenn du dein Auto auf nem Restaurantparkplatz abstellst und es dort geklaut wird während du isst?

Deine Versicherung doch wohl.

Das kannst nicht miteinander vergleichen.

Hier ist es ja eher so, als würde ich mein Fahrzeug in eine Werkstatt geben. Schlüssel und Papiere sind auch dort. Ausserhalb der Geschäftszeiten hab ich nichtmal Zugang zum Fahrzeug.

Das kommt doch in erster Linie auf den Vertrag an. Dass auch Schlüssel und Papiere beim TE lägen, ist doch ursprünglich gar nicht seine Idee gewesen, sondern von jemand anderem empfohlen worden. Wenn der TE lediglich den Stellplatz zur Verfügung stellt und keinen Verwahrungsvertrag abschließt (was aus seiner Sicht überflüssig und für den Kunden teuer wäre) ist das als ob dein Auto aus einem Parkhaus geklaut wird. Es ist dein Risiko.

Eigentlich ist die Idee vom TE gar nicht verkehrt, so eine Art Marktplatz für Privatverkäufer einzurichten, wo die Fahrzeuge, anders als früher auf den temporären Gebrauchwagenmärkten auf Autokinogeländen oder Ähnlichem, auch längere Zeit stehen bleiben könnten. Gerade für abgemeldete Fahrzeuge wäre das eine praktische Lösung. Es würde für manchen Privatverkäufer dein Zeitdruck nehmen. Einen für alle Beteiligten sauberen rechtlichen Rahmen dafür zu finden ist kein Teufelswerk. Jetzt hier munter über die tollsten Risiken für alle Beteiligten zu mutmaßen ist auch müßig. Letztlich ist alein die Frage wichtig, ob es sich wirtschaftlich rechnet. Dazu müsste der TE erst einmal nüchtern kalkulieren, was er denn an Stellplatzmiete verlangen müsste, damit der Aufwand für ihn lohnt und dann müsste man püfen, ob es wohl ausreichend Kunden für dieses Angebot gibt.

Ob es vielleicht baurechtliche Probleme geben könnte, ein Grundstück als gewerblichen Parkplatz zu nutzen, sollte man auch mal abklären.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 14. November 2016 um 15:25:36 Uhr:

Es bleibt aber immer noch der Punkt, dass ich ausserhalb der Geschäftszeiten nicht ans Fahrzeug komme. Nichtmal aufs Grundstück, da es ja abschliessbar ist.

Bei einer Garage bin ich zeitlich nicht eingeschränkt.

Das könnte man ja evtl. durch herausgabe eines Schlüssels regeln, so wie in mittelgroßen Garagen unter Mehrfamilienhäusern.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 14. November 2016 um 15:30:28 Uhr:

 

Das könnte man ja evtl. durch herausgabe eines Schlüssels regeln, so wie in mittelgroßen Garagen unter Mehrfamilienhäusern.

Naja, die Anfertigung der Schlüssel kostet aber auch schon wieder. Und je nachdem, wieviele Kunden er hätte, kann das mächtig ins Geld gehen.

Das muss alles mit einkalkuliert werden.

Die Idee ansich finde ich ja auch nicht so verkehrt, aber bei der heute herrschenden Vollkaskomentalität kann es ein unkalkulierbares Risiko werden.

Ein wasserdichter Vertrag schreckt dann auch mehr ab als er Kunden bringt.

Der Vorteil ist ja, dass heute keiner mehr Verträge liest. Dann können die auch nicht abschrecken ;)

Unterstellung von abgemeldeten Fahrzeugen... Mir fällt da auf jeden Fall das Risiko ein, dass dort geklaute Fahrzeuge unter Scheinidentität zwischengelagert werden... Ist vielleicht ein wenig an den Haaren herbeigezogen, aber sollte bei der Geschäftsidee grundsätzlich beachtet werden, um nicht hinterher der Hehlerei beschuldigt zu werden...

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 15. November 2016 um 14:31:29 Uhr:

Unterstellung von abgemeldeten Fahrzeugen... Mir fällt da auf jeden Fall das Risiko ein, dass dort geklaute Fahrzeuge unter Scheinidentität zwischengelagert werden... Ist vielleicht ein wenig an den Haaren herbeigezogen, aber sollte bei der Geschäftsidee grundsätzlich beachtet werden, um nicht hinterher der Hehlerei beschuldigt zu werden...

Lassen wir doch mal die Kirche im Dorf! Wer Personalausweis und einen auf seinen Namen lautenden Fahrzeugbrief vorlegen kann, wird wohl kaum ein finsterer Verbrecher sein. Wenn jemand ein geklautes Auto in einem Parkhaus abstellt wird der Parkhausbetreiber auch nicht wegen Beihilfe zum Diebstahl angeklagt. ;) Und welcher Profiautodieb mietet denn zur "Zwischenlagerung" ganz brav irgendwo einen fremden Stellplatz auf einem Gelände auf dem auch noch ständig Publikumsverkehr durch Kaufinteressenten wäre?

Grüße vom Ostelch

Mein damals geklauter Audi wurde in einer gemieteten Halle zwischengelagert und auseinander genommen. Auf einem Freigelände vermutlich nur sehr kurzfristig möglich.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. November 2016 um 15:10:21 Uhr:

Mein damals geklauter Audi wurde in einer gemieteten Halle zwischengelagert und auseinander genommen. Auf einem Freigelände vermutlich nur sehr kurzfristig möglich.

Eben! Aber wie sagte schon Bodo Bach? Isch hätt da gern emal e Problem! ;)

Grüße vom Ostelch

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Die Alternative für private Autoverkäufer?