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  5. Deutschen EU-Führerschein in italienischen EU-Führerschein umwandeln: Verlust von Klassen

Deutschen EU-Führerschein in italienischen EU-Führerschein umwandeln: Verlust von Klassen

Themenstarteram 5. Januar 2015 um 18:01

Hallo,

da ich vorübergehend den Hauptwohnsitz in Italien habe, bin ich

gezwungen meinen deutschen EU-Führerschein in einen italienischen

EU-Führerschein umzuwandeln.

Wie es aussieht, erfolgt keine 1:1-Konvertierung, sondern mir geht da was

verloren - u.U. auch dauerhaft, wenn ich später mal wieder den IT-Führerschein

in einen DE-Führerschein tausche.

 

Ich habe auf meinem DE-Führerschein den Eintrag CE mit Nummer 79

(kennt ihr ja, max. 18,5 to, 3 Achsen). Dies will man mir streichen,

weil es das in Italien nicht gebe. (Lassen wir mal dahin gestellt sein,

ob ich das wirklich noch brauchen werde ...)

So weit ich habe recherchieren können, fällt die Kennziffer "79" mit

unter die EUROPA-weit geltenden Kennzifferen, ist also keine nationale

Kennziffer

 

Zweite Frage:

Mopedfahren (45 km/h, 49,9 ccm) in DE mit meinem neuen IT-Führerschein.

Kann es da Probleme geben, weil ...

Auf meinem jetzigen DE-EU-Führerschein ist die Klasse MLT

eingetragen. Die gibt es jetzt wohl so nicht mehr, sondern

M -> AM. Ja, oder? Mir wird aber auf dem IT-EU-Führerschein

das Kürzel AM nicht eingetragen, weil in Italien die Klasse

B auch AM mit einschließt.

Wie wird es sein mit dem IT-EU-Führerschein ohne AM

Eintrag in Deutschland. Ist die DE die Berechtigung Moped

zu fahren auch automatisch mit Klasse B UNABHÄNGIG vom

Zeitpunkt des Erwerbs des Führerscheins gegeben?

Denn aus dem neuen IT-EU-Führerschein wird nicht mehr

hervorgehen, wann ich erstmalig in DE den Führerschein

erworben habe. Da steht dann dafür das aktuelle

Datum der Umwandlung drin.

Herzlichen Dank für Hilfe (ggf. mit Link zu EU-Webseiten).

Dieter

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@digait schrieb am 6. Januar 2015 um 16:09:20 Uhr:

 

Wie gesagt, es hat sich 2013/2014 etliches geändert, denn bis 2012 war es kein Problem, den dt. Führerschein, so wie er ist, weiter zu verwenden, auch wenn - und das ist vielleicht bei der Länge des Threads untergegangen - der Wohnsitz in IT liegt und man somit auch einen it. Personalausweis hat.

Auch wenn auf vielen Webseiten, sich diese veraltete Information noch hält (selbst bei der dt. Botschaft) siehe aktuell z.B. die Webseite des it. Verkehrsministeriums:

An einer Umwandlung führt kein Weg vorbei.

Also einiges musst du aber dann mal erklären.

Willst du nur deinen Wohnsitz verlegen oder auswandern?

Wenn du einen Wohnsitz in Italien hast wirst du noch lange nicht Italiener. Das heisst aber auch: du bekommst keinen italienischen Personalausweis. Es wird nur ein Wohnsitz dort eingetragen.

Dann gilt aber auch dein deutscher Führerschein weiter.

Moorteufelchen

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Zitat:

@digait schrieb am 6. Januar 2015 um 20:29:47 Uhr:

Und in Italien gelten auch Fristen für ALLE anderen Klassen.

Und da die Fristen für meinen Führerschein überschritten sind, ...

Dann hätte man das vielleicht auch in der Eingangsfrage so schreiben sollen und nicht über einen Wohnsitzwechsel einleiten und Antworter damit auf eine komplett falsche Spur schicken.

Zitat:

@digait schrieb am 6. Januar 2015 um 16:09:20 Uhr:

 

Wie gesagt, es hat sich 2013/2014 etliches geändert, denn bis 2012 war es kein Problem, den dt. Führerschein, so wie er ist, weiter zu verwenden, auch wenn - und das ist vielleicht bei der Länge des Threads untergegangen - der Wohnsitz in IT liegt und man somit auch einen it. Personalausweis hat.

Auch wenn auf vielen Webseiten, sich diese veraltete Information noch hält (selbst bei der dt. Botschaft) siehe aktuell z.B. die Webseite des it. Verkehrsministeriums:

An einer Umwandlung führt kein Weg vorbei.

Also einiges musst du aber dann mal erklären.

Willst du nur deinen Wohnsitz verlegen oder auswandern?

Wenn du einen Wohnsitz in Italien hast wirst du noch lange nicht Italiener. Das heisst aber auch: du bekommst keinen italienischen Personalausweis. Es wird nur ein Wohnsitz dort eingetragen.

Dann gilt aber auch dein deutscher Führerschein weiter.

Moorteufelchen

Doch, die italienische carta d'identità bekommt man sofort wenn man will.

Zitat:

@sasisoli schrieb am 7. Januar 2015 um 07:13:11 Uhr:

Doch, die italienische carta d'identità bekommt man sofort wenn man will.

Moin,

wird man dann als deutscher oder als italiener geführt?

Sonst geht es doch nur um die ausstellende Behörde.

Ich glaube man hat innerhalb der EU freies Wahlrecht des Wohnortes aber nicht der Nationalität.

Moorteufelchen

am 7. Januar 2015 um 9:36

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 7. Januar 2015 um 10:33:52 Uhr:

Zitat:

@sasisoli schrieb am 7. Januar 2015 um 07:13:11 Uhr:

Doch, die italienische carta d'identità bekommt man sofort wenn man will.

Moin,

wird man dann als deutscher oder als italiener geführt?

Sonst geht es doch nur um die ausstellende Behörde.

Ich glaube man hat innerhalb der EU freies Wahlrecht des Wohnortes aber nicht der Nationalität.

Moorteufelchen

Brauchst du nicht "nur" glauben, das ist so :) Zumindest wäre es mir neu, dass man seine Nationalität einfach durch Erhalt eines anderen Ausweisdokuments ändern könnte. Zur "Einbürgerung" sind auch sicherlich in Italien noch einige andere Hürden zu meistern. :)

Italien stellt Ausweise aus, wenn die Leute in Italien wohnen. Als Staatsangehörigkeit wird aber nicht italienisch, sondern eben die entsprechende ausländische eingetragen.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 7. Januar 2015 um 10:48:37 Uhr:

Italien stellt Ausweise aus, wenn die Leute in Italien wohnen. Als Staatsangehörigkeit wird aber nicht italienisch, sondern eben die entsprechende ausländische eingetragen.

...genau so ist es!

Die ital. carta d'identità bekommt jeder, der in Italien seinen Wohnsitz anmeldet.

Themenstarteram 7. Januar 2015 um 17:25

Hier nun - von meiner Seite abschließend - der Stand der Dinge.

Zunächst noch mal kurz zu den letzten Postings bzgl. der Fragen zu Wohnsitz im EU-Ausland und Nationalität. (Wurde ja schon korrekt beantwortet.)

Wer sich in Italien länger als drei Monate aufhalten will, MUSS sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Soll dies der Hauptwohnsitz werden (man wird dann "resident"), so bekommt man einen italienischen Personalausweis. Man bleibt aber Deutscher, behält also die bisherige Nationalität bei. (Das sollte hier erst mal reichen.)

Wer aber Resident ist, der muss auch einen italienischen Führerschein haben (Umwandlung des dt. in einen ital.).

 

Ich war nun heute zum dritten (und vorerst letzten mal, hoffe ich) auf der Straßenverkehrsbehörde, und bei der sehr netten Chefin (da sollten sich deutsche Behörden ein Beispiel dran nehmen!) konnten - ohne Zeitdruck - alle Fragen geklärt werden, insbesonders die wichtigste: Warum mir C1E>12 to i.V.m. Schlüssel 79 gestrichen wurde.

Die Antwort charakterisiert Italien: Verwaltungstechnisch sind die EU-Richtlinien noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt; hierzu gehören auch die Ausführungen zu der Schlüsselnummer 79. Es gibt z.Zt. noch keine rechtliche/technische Möglichkeit, dieses in den Führerschein zu übernehmen.

Na, verwundert? Wer Italien kennt vielleicht nicht.

Aber auch das ist Italien: Die Chefin fragte mich besorgt, ob ich denn camionista (LKW-Fahrer) sei und das denn unbedingt brauche. Nein, brauche ich wahrscheinlich nie mehr in meinem Leben. Sie hatte aber dann extra einen Aktenvermerk gemacht, so dass ich, falls ich wirklich mal Bedarf haben sollte, zu einem Zeitpunkt, wenn in Italien auch die Schlüsselnummer 79 mit den Einschränkungen eintragbar ist, einen entsprechend geänderten, neuen Führerschein beantragen kann.

Ein sehr sympatisches Land!

Manchmal etwas stressig, wenn es nicht so läuft, wie es sein müsste, aber wenn man auch mal "fünfe gerade sein lassen kann", geht es letztlich doch irgendwie weiter, und man wird durch große Hilfsbereitschaft und Anteilnahme entschädigt.

am 7. Januar 2015 um 18:05

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 6. Januar 2015 um 10:44:23 Uhr:

Ich dachte bislang ernsthaft, dieses ganze EU-Harmonisierungs-Zeugs hätte man gemacht, um sich "Umschreibereien" etc. pp. zu ersparen.

Anhand (allein) dieses Threads sehe ich jetzt grad gar nicht mehr so viele Vorteile in der "Einheitlichkeit", außer dass es jetzt ein schickes Plastikkärtchen gibt und keinen "Lappen" mehr.

Schön wäre es. 2010 war ich wegen Einkünften in Italien aufgefordert worden, mir da eine Krankenkasse und einen Wohnsitz zu suchen.

Da die italienischen Behörden keine Post von der GKV erhalten haben (ich hätte zusätzlich einen Wohn-, Firmensitz und einen Steuerberater in I gebraucht), wurde es in Italien abgelehnt. Durch Europäisches Recht hatte ich in der EU kein Arbeitsrecht mehr!

Wenn Behörden auf dem Papier alles schick haben wollen :rolleyes:

Wenn du deinen italienischen in einen Deutschen Führerschein umschreiben lässt hast du ja noch alle Klassen etc. in Deutschland bei dem zuständigen Amt gespeichert. Verlieren solltest du nichts.

Ich muss in der Schweiz auch nicht bei jedem Wechsel zu Deutschen und zurück zum Schweizer Ausweis meine Sonderklassen (Militärische Führerscheine) neu machen, nur weil es diese in Deutschland logischerweise nicht gibt.

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