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Auto Anmelden ohne Führerschein?
Themenstarter
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Hallo Zusammen, Kann man ein Auto anmelden wenn einem Vorübergehend der führerschein entzogen wurde? MfG |





Klar, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Buddy-Master
Zum Anmelden eines KFZ ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Wenn dies erforderlich wäre, dann wäre es nicht möglich, ein Kraftfahrzeug auf eine Firma anzumelden, da Firmen in Deutschland keine Berechtigung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis haben.
Wie ist das eigendlich wenn ich den Wagen von meinem Vater auf meinen Namen überschreiben möchte?
Dem dürfte nichts im Wege stehen. Aber bewegen darfst Du das Auto nicht solange der Lappen weg ist.
Auto Anmelden ohne Führerschein?
Ich meinte damit, wie mache ich die ummeldung auf meinen namen, nehme ich eine vollmacht von meinem Vater mit?
Buddy-Master
Nein, eine Vollmacht benötigst du nicht, wenn du die Anmeldung persönlich vornimmst. Wenn dein Vater den Wagen für dich anmeldet, benötigt er eine Vollmacht von dir.
Der wagen ist aber auf meinen Vater angemeldet ich will den jetzt auf meinen Namen ummelden/umschrieben lassen?
Wie mache ich das am besten?
Buddy-Master
Du läßt dir von deinem Vater die Zulassungsbescheinigungen I + II und den letzten HU-Bericht geben und von deiner Versicherung eine Versicherungsbestätigung schicken.
Damit gehst du zum Straßenverkehrsamt, legst deinen Personalausweis noch dazu und bittest einen Bediensteten, den Wagen auf deinen Namen zuzulassen.
Das ist alles.
1xOk, Super Dankeschön.
helvetophil
Auto Anmelden ohne Führerschein?
Als ich mein Auto angemeldet habe, hatte ich noch nicht mal einen Führerschein. Die Prüfung war um eine Woche verschoben worden
cheerio
Endlich was zum Saufen!!
Bei uns in A braucht man dazu noch einen Kaufvertrag,
ist das in D nicht so?
Viktor
Einfach hier mal schauen. Eventuell noch mal Unterschiede beachten, zwecks Bundesland. Aber eigentlich Deutschlandweit.
***klick***
Kfz-Zulassung - Informationen und Tipps zur Kfz-Zulassung
Seit dem 01. März 2007 gilt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, damit gibt es erstmals einheitliche und eigene Regeln über die Zulassung von Fahrzeugen.
* Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
* Juristische Personen, Vereine und GbR
Bei juristischen Personen, Unternehmen und anderen Einrichtungen wird das Kfz am Ort des Firmensitzes oder der beteiligten Niederlassung zugelassen.
Da die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur juristische und natürliche Personen als Inhaber einer Zulassung akzeptiert, ist eine Kfz Zulassung nur auf einen benannten Vertreter mit dessen Personaldaten möglich.
* Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
* Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile
* Alten Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis Fahrzeugschein ( sind die neuen Fahrzeugpapiere vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil I. und Teil II: ) und ggf. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
* Elektronische Versicherungsbestätigung, kurz VB-Nummer. Die Aushändigung einer Deckungskarte bzw. Doppelkarte auf Papier entfällt.
* TÜV- und AU-Gutachten
* Altes Kennzeichen ( falls vorhanden )
* Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges ist seit 01. Oktober 2005 eine Einzugsermächtigung (ggf. auch Vollmacht) für die Abbuchung der Kfz-Steuer für das Finanzamt erforderlich. Ansonsten wird das Fahrzeug nicht zugelassen.
* Bei Oldtimern zusätzlich erforderlich:
- Gutachten zur Einstufung als Oldtimer
Für die 07-Nummer:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Flensburger Punktekonto
Laut der Webseite der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle nicht. Ich denke mal, dass die schauen, ob das Fahrzeug noch angemeldet ist (anhand der Fahrgestellnr. -> Unterschrift des vorherigen Besitzers erforderlich) oder gestohlen gemeldet wurde und ggf. nachhaken.
notting
Endlich was zum Saufen!!
Bei uns ist ein Kaufvertrag auch fällig.
Nur polizeiliches Führungszeugnis und Punktekonto braucht man bei uns auch nicht.