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Rechtliche Definition Überholen

Themenstarteram 27. November 2012 um 14:16

Hallo zusammen,

was genau wird von Gerichten als "Überholen" angesehen?

Wenn ich zB rechts auf der Autobahn das Auto links neben mir bis etwa zur Hälfte einhole...also das meine Fahrertür auf Höhe seiner hinteren Türe ist..wäre das bereits "überholen" und somit ordnungswidrig?

Ich konnte dazu nur eine Äußerung des Bayr. OLGs finden: "Auffahren auf gleiche Höhe und sich wieder zurückfallen lassen, ist also in der Regel kein Überholen. "

Wäre ein oben beschriebenes Szenario also voll okay?

Vielen Dank schonmal!

Beste Antwort im Thema

Die mir bekannte Definition von Überholen besagt "jegliches passieren eines anderen Verkehrsteilnehmers". Hierzu ist nicht zwingend ein Spurwechsel ausschleggebend, sondern auch das bloße vorbeifahren stellt einen Überholvorgang dar.

Da dies in deinem geschilderten Fall offensichtlich nicht passiert ist, liegt m.E. kein Überholvorgang vor.

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Die mir bekannte Definition von Überholen besagt "jegliches passieren eines anderen Verkehrsteilnehmers". Hierzu ist nicht zwingend ein Spurwechsel ausschleggebend, sondern auch das bloße vorbeifahren stellt einen Überholvorgang dar.

Da dies in deinem geschilderten Fall offensichtlich nicht passiert ist, liegt m.E. kein Überholvorgang vor.

Auf selber Höhe auffahren (Tür an Tür) ist kein Überholen im Sinne des §5.

Themenstarteram 27. November 2012 um 14:44

also wäre der von mir beschriebene Vorfall im Fall der Fälle auch nicht für 315c StGB relevant?!

Zitat:

Original geschrieben von tunejunior

also wäre der von mir beschriebene Vorfall im Fall der Fälle auch nicht für 315c StGB relevant?!

...ich würde sagen, wenn man mit geringer Differenz aufholt und dann bremst, nein. Wenn man allerdings mit 280 angeblasen kommt und eine Zielbremsung auf Höhe der hinteren Türe hinlegt, vielleicht schon ;)

Falls du damit Satz 2b meinst:

"falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,"

muss die Antwort "nein" lauten, denn es hat per Definition gar kein Überholvorgang stattgefunden.

Wobei es hier mit Sicherheit Einzelfallentscheidungen je nach Situation geben wird.

Bei einer Suchmaschine ganz oben, wenn man nach "ab wann rechts überholen" sucht. ;)

http://www.motor-talk.de/.../...emanden-rechts-ueberholt-t2467911.html

^Demnach ja. :rolleyes:

am 27. November 2012 um 18:21

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Bei einer Suchmaschine ganz oben, wenn man nach "ab wann rechts überholen" sucht. ;)

http://www.motor-talk.de/.../...emanden-rechts-ueberholt-t2467911.html

^Demnach ja. :rolleyes:

Nein, da der im von dir verlinkten Artikel bereits mit seinem Kofferraum in Höhe der Fahrertür war, also hat er schon deutlich weiter als der links neben ihm. Das hier vom TE geschilderte ist KEIN überholen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Falls du damit Satz 2b meinst:

"falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,"

muss die Antwort "nein" lauten, denn es hat per Definition gar kein Überholvorgang stattgefunden.

Wobei es hier mit Sicherheit Einzelfallentscheidungen je nach Situation geben wird.

Ich würde dir hier widersprechen und JA i.S.d.G. sagen:

Für mich liegt hier bereits durchaus ein Überholvorgang vor. Der wird nicht beendet und abgebrochen.

Der Überholvorgang beginnt mit dem Gleichziehen und endet mit dem vollständigen vorbeifahren, alles dazwischen ist der Überholvorgang.

( m.M.n.)

Zitat:

Original geschrieben von tunejunior

Hallo zusammen,

 

was genau wird von Gerichten als "Überholen" angesehen?

 

Wenn ich zB rechts auf der Autobahn das Auto links neben mir bis etwa zur Hälfte einhole...also das meine Fahrertür auf Höhe seiner hinteren Türe ist..wäre das bereits "überholen" und somit ordnungswidrig?

 

Ich konnte dazu nur eine Äußerung des Bayr. OLGs finden: "Auffahren auf gleiche Höhe und sich wieder zurückfallen lassen, ist also in der Regel kein Überholen. "

 

Wäre ein oben beschriebenes Szenario also voll okay?

 

Vielen Dank schonmal!

wenn gleiche höhe schon kein überholen ist, was meiner ansicht nach auch logisch ist, warum sollte dann der vorgang kurz vor gleicher höhe überholen sein ??

Also der Überholvorgang beginnt sobald sich die eigene Front über die Höhe des benachbarten Hecks schiebt. Muss es wissen bin damals auf einer gähnend leeren Autobahn (nur ein LKW auf der linken Spur mit 80 bei erlaubten 120 unterwegs) so durch die ansonsten perfekt laufende Fahrprüfung gefallen. Der Fahrlehrer trat da auf die Bremse als die Front des Fahrschulautos etwas über das Heck des LKW ragte. Naja als ich das tuten hörte war mir natürlich klar das ich gerade nen selten dämlichen Bock geschossen habe. Seither halt ich mich auch jetzt noch penibelst dran! :D

Zitat:

Original geschrieben von BlauerFlitzer81

Also der Überholvorgang beginnt sobald sich die eigene Front über die Höhe des benachbarten Hecks schiebt. Muss es wissen bin damals auf einer gähnend leeren Autobahn (nur ein LKW auf der linken Spur mit 80 bei erlaubten 120 unterwegs) so durch die ansonsten perfekt laufende Fahrprüfung gefallen. Der Fahrlehrer trat da auf die Bremse als die Front des Fahrschulautos etwas über das Heck des LKW ragte. Naja als ich das tuten hörte war mir natürlich klar das ich gerade nen selten dämlichen Bock geschossen habe. Seither halt ich mich auch jetzt noch penibelst dran! :D

der überholvorgang startet, ja, aber das ist noch kein überholen im sinne der stvo. (mmn)

Kommt drauf an...AB oder Stadt? In der Stadt darf ich z.B auch wenn es 2 spurig ist rechts schneller fahren als der links...

Hab auf die Weise auch schon Streifenwägen überholt die sich nicht beschwert hatten darüber. ;)

Hallo,

diese Sachlage interessiert auch mich, weil ich das immer mal wieder auf Autobahnen mache, wenn vor mir jemand partout trotz ausreichend Platz nicht von der linken Spur weichen möchte. Statt dichter aufzufahren oder Blinker oder Lichthupe zu setzen (was ja eigentlich erlaubt ist, aber fast immer falsch interpretiert wird) bin ich mit relativ langsamer Differenzgeschwindigkeit (um den anderen ja nicht zu erschrecken) Fenster neben Fenster gefahren, habe ihm freundlich und höflich zugenickt und mich sofort wieder hinter ihn zurückfallen lassen. Das wäre nach dem bisher Geschilderten also rechtlich falsch, außer ich bleibe hinter seiner Heckscheibe?

Darf ich denn, immer hinter meinem Vordermann bleibend, mehrmals mit vorschriftsmäßigem Blinken kurz auf die freie Mittelspur oder rechte Spur wechseln und mich dann sofort wieder hinter ihm einordnen? Könnte das als Nötigung aufgefasst werden?

Gruß

Hans-Peter

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